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[Department of Justice] popular petition rejection

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Samstag, 18. Mai 2013, 19:40

popular petition rejection


Newman Building - May 148h, 2013

Zurückweisung einer Popular Petition


Das Department of Justice informiert


Beim Department of Justice (in Vertretung des Department of the Interior) ist eine Volkspetition von Mr. Quinn Michael Wells mit dem Titel „Death Penalty Repeal Bill“ eingegangen.

Die Volkspetition wird nach Prüfung durch das Department of Justice zurückgewiesen.

Gegen diese Zurückweisung kann binnen einer Woche beim Supreme Court Beschwerde eingereicht werden.

Reasons

Gemäß Art. 3 Sec. 4 Popular Petitions Act ist jede Volkspetition rechtlich durch die zuständigen Stellen zu prüfen.

Die Volkspetition ist durch einen Berechtigten eingereicht (Art. 3 Sec 1 Popular Petition Act).
Die Volkspetition beinhalten einen ausformulierten Gesetzentwurf (Art. 3 Sec 2 Popular Petition Act)
Die Volkspetition gilt als ordnungsgemäß eingereicht (das DoJ vertritt das DoI – Art 3 Sec 4 Popular Petition Act)

Die Volkspetition ist unzulässig, weil die Petition bei Inkrafttreten als Gesetz verfassungswidrig wäre (Art. 3 Sec 4 Pouplar Petition Act). Sec 2 der Volkspetition Regelungen des Strafrechts, die rückwirkend Geltung entfalten sollen. Eine solche rückwirkende Regelung des Strafrechts widerspricht der Rechtsstaatsgrundsatz aus Art. I Sec 1 Zweiter Satz US Constitution. Ferner trifft Sec 2 der Volkspetition auf dem Weg der Gesetzgebung Regelungen, die rechtsgültige Urteile ändern, mithin in den Bereich der Judikative nachträglich hineinwirken. Eine solche Regelung widerspricht dem Grundsatz der Gewaltenteilung aus Art. I Sec 3 US Constitution.

Es wird darauf hingewiesen, dass das DoJ die Volkspetition ausschließlich aufgrund der Sec 2 zurückweist. Es steht den Bürgern frei, die Volkspetition erneut unter Verzicht auf Sec 2 einzubringen.

The U. S. Department of Justice

Bob O'Neill

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2

Sonntag, 19. Mai 2013, 10:44

Mr. Wells hat also eine Resolution eingebracht, um das Gebot der Antragserledigung für den Rest der Legislaturperiode auszuheben, welches sich der Kongress durch seine Standing Rules im Falle der Ablehnung eines Antrages auferlegt hat. Hat er wohlmöglich Angst, dass auch in der kommenden Legislatur keine Mehrheit für solch einen Antrag zu finden sein wird? Als ob Astoria State und die Vereinigten Staaten momentan nicht andere Baustellen hätten...

Zur Prüfung der Ablehnung der Popular Petition wäre es jedoch gut, wenn das DoJ den Text veröffentlichen würde; so kann man derzeit nur mutmaßen, dank welcher Formulierung die Petition im Ergebnis verfassungswidrig wäre.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Sookie Stackhouse

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3

Sonntag, 19. Mai 2013, 15:23

Ihrer Kritik an der Einbringung der Petition vermag ich mich nicht anzuschließen, Mr. O'Neill.

Unbeschadet des Umstandes, dass auch ich die Selbstbeschränkung, die die Mitglieder des Kongresses sich auferlegt haben, für sinnvoll halte, so kann doch niemand dem Volk sein verfassungsmäßig gewährleistetes (Art. II, Sec. 4, U.S. Constitution) und für ein demokratisches Gemeinwesen unentbehrliches Petitionsrecht nehmen. Einen Bürger der Vereinigten Staaten unter Verweis darauf, der Kongress habe sich in der laufenden Legislatuperiode des Repräsentantenhauses doch bereits mit einem Thema befasst, für die Einbringung einer Petition zu striezen, halte ich schlicht für unanständig.

Der Kongress soll und muss wissen, was die Bevölkerung auf dem Herzen hat, egal wann die letzte Wahl stattgefunden und ob er sich seither seitdem schon mit einer Materie beschäftigt hat. Demokratie bedeutet mehr, als alle paar Monate einen Wahlzettel zu kennzeichnen und in die Urne zu werfen. Sie bedeutet auch, der Volksvertretung jederzeit signalisieren zu dürfen, wie die Bevölkerung tickt und welche Anliegen ihr wichtig sind.

Und schließlich ist der Beschäftigung des Kongresses mit einer Petition per Gesetz ja eine formale Prüfung durch das Justizministerium vorgeschaltet, das wie wir hier sehen schon aus förmlichen Gründen aussichtslose Petitionen entsprechend frühzeitig zurückweisen kann, ohne den Kongress damit zu behelligen.
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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4

Sonntag, 19. Mai 2013, 15:35

Oh, ich habe nicht legalistisch argumentiert. Ich finde es nur bemerkenswert, mit welcher Vehemenz Mr. Wells etwas auf die Tagesordnung heben will, für dessen Gegenteil er sich jahrelang eingesetzt hat und nun ganz plötzlich besondere Eile empfindet.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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Sookie Stackhouse

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5

Sonntag, 19. Mai 2013, 15:39

Ach so, es ging Ihnen um gar keine Auseinandersetzung in der Sache, Sie wollten bloß auf Gouverneur Wells herumhacken. Na dann: ahoi! :rolleyes
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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6

Sonntag, 19. Mai 2013, 15:56

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie mich schon bei meiner ersten Wortmeldung falsch verstanden haben, trotzdem nochmal zur Klarstellung: Mr. Wells darf so einiges und dazu gehört es auch, Petitionen einzureichen.

Ob es aber notwendig ist, dass Mr. Wells eine Petition in den Kongress einbringt, die mit wohlmöglich dem selben Inhalt bereits an der noch immer bestehenden Mehrheit im Senat gescheitert ist, bezweifle ich stark. Sie nennen das "Herumhacken", ich nenne es schlichweg Wells'schen Populismus ohne tieferen Sinn. Es gibt genügend andere Themen, um die sich der Kongress einmal kümmern sollte - eine Debatte zur Reform der Repräsentantenhauswahl jedenfalls wartet seit mehr als zwei Wochen darauf, dass sich das Präsidium einmal darum kümmert.

Auf die nächste Abstimmungsniederlage der Demokraten in Fragen der Abschaffung der Todesstrafe warte ich jedoch gespannt, sie legen es ja geradezu in zuverlässiger Regelmäßigkeit darauf an.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
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7

Sonntag, 19. Mai 2013, 16:29

Sie verstehen das (Nicht-)Problem anscheinend nicht. ;)

Der Kongress ist die Vertretung des Volkes der Vereinigten Staaten. Was dieses beschäftigt, hat auch ihn zu beschäftigen.

So wenig, wie die Gegner der Todesstrafe die aktuell mutmaßliche Mehrheit ihrer Befürworter im Kongress irgendwie "wegwünschen" können, so wenig können die Befürworter der Todesstrafe die Opposition gegen diese Strafart irgendwie "wegwünschen." Es ist ein kontroverses Thema, es spaltet Öffentlichkeit wie Kongress, und das wird so lange so bleiben, bis die eine Seite die andere Seite nachhaltig von ihren Argumenten überzeugt. Meinungswechsel sind ja nun möglich, Sie zitieren ein Beispiel in persona Gouverneur Wells sogar selbst.

Demokratie bedeutet, dass die Mehrheit zu einem gegebenen Zeitpunkt entscheidet, wie verfahren wird, bis die Mehrheit sich ändert. Sie bedeutet nicht: "So ist es allein richtig, so wird das jetzt gemacht bis in alle Zeit, basta!" Es mag den Angehörigen der Mehrheit in einer Frage ein Dorn im Auge sein, aber auch die Minderheit hat ein Recht, da zu sein, sich bemerkbar zu machen und Angehörige der Mehrheit mit Argumenten auf ihre Seite zu ziehen zu versuchen, um irgendwann vielleicht zur Mehrheit anzuwachsen.

Eine aktive Minderheit, die darum kämpft, zur Mehrheit zu werden, ist stets besser als "Friedhofsruhe", in der sich alle einig sind oder die Minderheit gegenüber der Mehrheit resigniert. Demokratie lebt vom Widerspruch, Widerspruch erzeugt Akativität, und von dieser wiederum leben die Vereinigten Staaten.

Gouverneur Wells hat eine Petition eingereicht, das Justizministerium hat diese entgegengenommen, bearbeitet und das Ergebnis seines Verfahrens öffentlich bekannt gemacht, woraus nun schon wieder eine kleine öffentliche Diskussion entsprungen ist - so funktioniert Demokratie!

Und nicht nach dem Muster: "Juhu, meine Sache hat eine Mehrheit! So ist es, so bleibt es, Diskussion beendet, ich gehe jetzt ein Bier trinken!"
Sookie Stackhouse (D)


Quinn Michael Wells

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8

Sonntag, 19. Mai 2013, 16:30

Ach so, es ging Ihnen um gar keine Auseinandersetzung in der Sache, Sie wollten bloß auf Gouverneur Wells herumhacken. Na dann: ahoi! :rolleyes


Das ist ja nun zum Glück auch nichts ganz Neues vom Präsidentschaftskandidaten der Republikaner.

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Bob O'Neill

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9

Sonntag, 19. Mai 2013, 16:37

Jetzt muss ich mich als mit Abstand dienstältester aktiver Politiker der Vereinigten Staaten auch noch über Demokratie belehren lassen... :rolleyes

Ich gehe jetzt einen Dionka trinken und warte darauf, dass der Text der Petition veröffentlicht wird. Dann kann man vielleicht sogar inhaltlich diskutieren, als weiterhin über Offensichtlichkeiten wie den verzweifelten, aber legitimen Versuch der Demokraten und ihrer Anhängsel, die Mehrheit in dieser Frage mürbe zu machen. ;)

PS. Wenn schon ständige Wiederholungen, dann doch bitte so kurz wie meine, Mrs. Stackhouse... :vertrag
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Sonntag, 19. Mai 2013, 16:43

Da haben Sie nun einen latenten Vorteil, Mr. O'Neill. Sie können ewig und immer wieder wiederholen: "Gouverneur Wells ist doof."

Ich halte nun weder Sie, noch Gouverneur Wells, noch irgendwen für doof, ungeachtet aller persönlichen Unterschiede in Meinung und Stil. Darum muss ich jedesmal etwas ausführlicher begründen, was genau ich warum kritisiere. ;)
Sookie Stackhouse (D)


Quinn Michael Wells

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Montag, 20. Mai 2013, 14:49

Ich bin übrigens weder Mitglied der Democratic Party noch deren "Anhängsel", sondern ein nicht parteigebundener Astorier. Ich nenne es aber schlichtweg O'Neillschen Populismus: Der verzweifelte Versuch, ein Feindbild aufzubauen.

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Montag, 20. Mai 2013, 15:10

Nunja, aber waren Sie nicht Mitglied der Republikaner und Denokraten oder bringe ich da gerade etwas durcheinander?
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Marines never die, they just go to hell to regroup.

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Montag, 20. Mai 2013, 15:51

Ich war Republikaner. Das bin ich aber schon länger nicht mehr. Seit die Partei in eine Richtung gedriftet ist, mit der ich mich nicht identifizieren konnte und die ich ethisch nicht mit mir vereinbaren konnte.

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Montag, 20. Mai 2013, 16:20

Ich war Republikaner. Das bin ich aber schon länger nicht mehr. Seit die Partei in eine Richtung gedriftet ist, mit der ich mich nicht identifizieren konnte und die ich ethisch nicht mit mir vereinbaren konnte.


Nachdem die Partei nicht mehr Ihren Einflüsterungen lauschte und Ihre abstrusen und teilweise hanebüchenen Gedanken und Ideen umsetzen wollte und sie als Vizepräsidentschaftskandidat, der sich durch Xanathos an der Partei vorbei ins Weiße Haus putschen wollte, eine krachende Niederlage eingefahren hatten. Bleiben wir also bei der Wahrheit, Mr. Governor.

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Mittwoch, 22. Mai 2013, 11:16

Ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass Mr. Wells seine Poular Petition erneut eingebracht hat unter Verzicht auf die vom Department of Justice als verfassungswidrig eingestufte Formulierung. Der Gesetzgeber hat diesen Weg geregelt den unsere Verfassung eröffnet und das Department freut sich - ohne den Inhalt der Petition zu bewerten, da dies dem Department nicht zusteht - darüber wenn dieser Weg mit Leben gefüllt wird. Die neue Petition liegt nunmehr hier öffentlich aus und kann von berechtigten Bürgern unterstützt werden, so sie dies für richtig erachten.

Ich möchte noch nachliefern die von DoJ angegriffene Formulierung, die in der neuen Petition nicht länger enthalten ist:

Zitat


Section 2 - Conversion of imposed death penalty
Eine bereits verhängte Todesstrafe darf nicht vollstreckt werden und wird umgewandelt in eine lebenslange Freiheitsstrafe.
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16

Mittwoch, 22. Mai 2013, 11:48

Mr. Attorney General,

der besagte Satz ist nicht von vorn herein verfassungswidrig.
Eine rückwirkende Beschwer ist definitiv unzulässig. Eine rückwirkende Erleichterung hingegen schon.
Es wäre zu klären, ob die Todesstrafe etwas anderes oder eine schwerere Strafe als die lebenslange Freiheitsstrafe ist.

Die Gewaltenteilungsargument ist ebenfalls schwierig, wenn man das Gnaden- und das Amnestierecht, welches die Verfassung vorsieht, hinzunimmt. Aber auch dieses entscheidet sich an der Frage, ob die Freiheitsstrafe (auch lebenslang) minder schwer als die Todesstrafe oder etwas anderes ist.

Würde ein Gericht, welches nicht die Todesstrafe ausspricht den Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilen?
Ich möchte Sie bitten, diese Dinge noch einmal öffentlich nachvollziehbar zu erörtern.
Luciano Marani
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Mittwoch, 22. Mai 2013, 12:23

Mr. President,

die vorliegende Rechtsfrage ist nicht ganz einfach. Das Department of Justice hat sich an dieser Stelle jedoch bewusst darauf beschränkt, in aller Kürze die Beweggründe darzulegen und hat es auch nicht versäumt, auf die Rechtsmittel gegen die Zurückweisung hinzuweisen (Klage beim Supreme Court). In diesem Rahmen wäre eine umfassende Darlegung geboten, ansonsten nehme ich dazu nicht in allen Details Stellung. Im Ergebnis ist glaube ich deutlich, zu welchem Ergebnis das Department kam.
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