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U.S. Electoral Office

Director Charles Han

Beiträge: 952

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Bundesstaat: Bundesweit

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Dienstag, 27. Januar 2015, 19:02

Written Statement on Offical Actions by Karina Holland, Director of the United States Electoral Office

Handlung:Eine Botin des Bundeswahlamtes liefert folgendes Schriftstück im Büro des Kongresspräsidiums ab:

- The Director-
Amada | January 27th, 2014


Written Statement on Offical Actions

by Karina Holland, Director of the United States Electoral Office


Mr. Speaker,
Mr. President of the Senate,

entsprechend Ihrem Verlangen vom 27. Jänner 2015 gemäß Article I Section 3 Subsection 7 Federal Election Act gebe ich hiermit nachfolgende schriftliche Stellungnahme zu meiner Tätigkeit als Director of the United States Electoral Office ab:

Ich habe das Amt der Direktorin des Bundeswahlamtes am 7. Jänner 2015 angetreten.

Da in diesem Monat gemäß U.S. Constitution und Federal Election Act Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten und zu den Senatoren für Assentia und Astoria State stattzufinden hatten und am 1. Jänner anzukündigen gewesen wären, die von dem rechtswidrig ernannten Kommissarischen Direktor Martin A. Ford vorgenommenen Ankündigungen jedoch vom OGH aufgehoben waren, wurden die überfälligen Ankündigungen unverzüglich nachgeholt.

Ebenso hatten im Monat Jänner 2015 Wahlen zu den Gouverneuren von Assentia, Astoria State und Freeland gemäß den Verfassungen und Gesetzen dieser Bundesstaaten stattzufinden. Auch diese Wahlen waren bereits am 1. Jänner 2015 von dem rechtswidrig ernannten Kommissarischen Direktor Martin A. Ford angekündigt und diese Ankündigungen vom OGH aufgehoben worden, so dass sie unverzüglich wiederholt wurden.

Schließlich war das Amt des Senators für Freeland seit dem Rücktritt von Senator Wesley M. Martin am 28. Dezember 2014 vakant gewesen, der Staat Freeland hat keine eigenen Regelungen zur Nachbesetzung des ihm zustehenden Senatssitzes getroffen, so dass auch hier eine Nachwahl durch das Bundeswahlamt durchzuführen war. Auch diese Wahl war bereits am 1. Jänner 2015 von dem rechtswidrig ernannten Kommissarischen Direktor Martin A. Ford angekündigt und diese Ankündigung vom OGH aufgehoben worden, so dass sie unverzüglich wiederholt wurde. Dabei wurde auch der von Mr. Ford festgesetzte Wahlzeitraum parallel zu den sonstigen Wahlen auf Bundesebene um eine Woche vorgezogen, um dem verfassunsgemäßen Gebot einer umgehenden Nachwahl zu entsprechen.

Innert der gesetzlichen Frist für die Bekanntgabe von Kandidaturen wurden jeweils zwei Wahlvorschläge zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, insgesamt sieben Kandidaturen auf drei Listen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten, jeweils eine Kandidatur zum Senator für Assentia und Astoria State, zum Gouverneur von Assentia, Astoria State und Freeland sowie eine Kandidatur für die Nachwahl zum Senator für Freeland eingereicht. Sämtliche Kandidaturen wurden nach pflichtgemäßer Prüfung für zulässig befunden und waren entsprechend zuzulassen.

Im Bundesstaat Assentia wurde dem Bundeswahlamt ein Fehler bei der Ermittlung der zum Gouverneur wahlberechtigten Personen vorgeworfen, ich habe mich der Diskussion persönlich gestellt und die vom Gesetzgeber des Staates Assentia sowie die Gebundenheit des Bundeswahlamtes an diese erläutert. Trotz fortgesetzten Widerspruchs gegen das pflichtgemäße Vorgehen des Bundeswahlamtes wurde noch vor Beginn des Wahlzeitraumes vom Parlament des Staates Assentia eine Verfassungsänderung beschlossen, die jedoch auf Grund der fehlenden Beurkundung und Kundmachung der Gouverneurin nicht mehr rechtzeitig vor Wahlbeginn in Kraft getreten ist. Das Bundeswahlamt war bis unmittelbar vor Wahlbeginn auf eine mögliche Änderung der Rechtslage vorbereitet und hätte diese noch rechtzeitig berücksichtigen können, so verblieb es jedoch bei dem gemäß geltendem Recht ermittelten Kreis der Wahlberechtigten.

In der Zeit von Dienstag, 13. Jänner bis Sonntag, 18. Jänner 2015 fand die Nachwahl zum Senator für Freeland statt. Die Stimmabgabe und Auszählung erfolgte ohne Zwischenfälle, das kundgemachte Ergebnis wurde bisher nicht angefochten.

Im gleichen Zeitraum wurde das Wählerverzeichnis für die regulär im Monat Jänner 2015 stattzufindenden Wahlen auf Bundesebene ausgelegt, die Eintragungen verliefen ohne Zwischenfälle. Nach Auswertung des Wählerverzeichnisses und Feststellung der Wahlberechtigten gab es eine Rückfrage eines Bürgers betreffend die Wahlberechtigung eines anderen Bürgers, das Bundeswahlamt hat die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung nochmals gesondert begründet, die Diskussion verlief in der Folge im Sande ohne dass die vorgebrachten Zweifel dabei ausdrücklich aufrecht erhalten wurden.

In der Zeit von Dienstag, 20. Jänner bis Sonntag, 25. Jänner 2015 fanden die Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, dem Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten, den Senatoren für Assentia und Astoria State sowie den Gouverneuren von Assentia, Astoria State und Freeland statt. Die Stimmabgaben und Auszählungen erfolgten ohne Zwischenfälle, auch die erstmalige Anwendung des reformierten Wahlrechts zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten bereiteten keine Probleme, keines der kundgemachten Ergebnisse wurde bisher angefochten, auch nicht jenes der Wahl zum Gouverneur von Assentia.

Seit den Abendstunden des 26. Jänner 2015 arbeitet das Bundeswahlamt derzeit im Notfallmodus, da diesem eine glaubhafte Warnung vor einer beabsichtigten Entführung und Nötigung meiner Person zugespielt wurde. Die volle Handlungsfähigkeit des Bundeswahlamtes ist jedoch nach wie vor uneingeschränkt und zu jeder Zeit gewährleistet, wie auch die unverzügliche Ablieferung dieses angeforderten Tätigkeitsberichts beweist.

Im Monat Februar 2015 stehen keinerlei reguläre Wahlen in den Vereinigten Staaten an, sollte jedoch ein Senator von seinem Amt zurücktreten und der betroffene Bundesstaat keine eigenen Regelungen zur Nachbesetzung dessen Sitzes getroffen haben, kann eine Nachwahl jederzeit und auch derzeit binnen 24 Stunden - obwohl die gesetzliche Frist dazu sogar sieben Tage beträgt - ausgeschrieben und planmäßig durchgeführt werden.


Karina Holland
Director of the United States Electoral Office
UNITED STATES ELECTORAL OFFICE