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Morgan ./. U.S. Courts (Appeal against DC-AA Contempt Order)
Die Antragstellerin:
Ms. Lilah Morgan, Director of the U.S. Electoral Office
- vertreten durch Lindsey McDonald von der Kanzlei Libertas & Perikleen LLP
Der Antragsgegner:
The Hon. Lucas Galindo, Federal Judge presiding the U.S. District Court for Assentia
angegriffene Entscheidung:
Contempt of Court Order - August 1st, 2015
Order No. 2
Gericht der angegriffenen Entscheidung:
U.S. District Court for Assentia - presiding The Hon. Lucas Galindo
Hiermit wird die Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens beantragt.
Vom Bundesberufungsgericht wird im Hauptverfahren die folgende Abänderung des Urteils begehrt und hiermit beantragt:
Order No 2 wird aufgehoben.
Begründung der Zuständigkeit des Federal Court of Appeals for the Western Circuit
Gem. Ch. 3 Art. I Sec. 2 Ssec. 2 Federal Judiciary Act ist das Bundesberufungsgericht für den Westlichen Gerichtskreis zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Bundesdistriktgerichte für die Distrikte von Assentia, New Alcantara und Serena. Die angegriffene Entscheidung wurde vom Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Assentia getroffen. Die Zuständigkeit dieses Gerichtes ist somit gegeben.
Tatsächliche Umstände:
Die angegriffene Entscheidung erging am 01.08.2015.
Ein Einspruch gegen die Entscheidung erging am 01.08.2015 durch die Antragstellerin, blieb jedoch durch die Abweisung erfolglos.
Gem. Art. IV Sec. 1 Ssec. 1, 2 Constitution of Courts Act, Ch. 3 Art. I Sec. 2 Ssec. 3 Federal Judiciary Act und & Rule 29 Ssec. 4 Federal Rules of Procedure Act ist das Rechtsmittel binnen einer Woche ab der Verkündung der angegriffenen Entscheidung einzulegen.
Der Antrag der Antragstellerin datiert auf den 02.08.2015. Die Frist ist folglich gewahrt und führt somit zur Hemmung der Rechtskraft der angegriffenen Entscheidung. Gem Art. IV Sec. 1 Ssec. 3 sind nur die Parteien zu einer Urteilsüberprüfung befugt, soweit und sofern sie unterlegen sind. Die angegriffene Entscheidung erlegt der Antragstellerin eine Pflicht auf, die als rechtswidrig angesehen wird. Sie ist daher zum Rechtsmittel befugt.
Rechtliche Umstände:
Die angegriffene Order des Gerichts beruht auf der PI vom 22.07.2015 .
2. Bis zur Entscheidung des Gerichts wird es der Beklagten untersagt, das Ergebnis der Wahlen zum Repräsentantenhaus oder zum Senator für Assentia im Monat Juli 2015 zu verkünden oder in anderer Weise öffentlich bekannt zu machen oder weiterzugeben. Dieses Verbot erstreckt sich auch auf alle Personen, die sonst auf irgendeine Weise davon Kenntnis erlangen könnten.
3. Für den Fall der Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld von 200.000 USD für jeden Verstoß angedroht.
Diese PI ordnet eine bestimmte Verhaltenspflicht an und eine Sanktion für den Fall der Verletzung.
Diese PI versteckt ferner in den Entscheidungsgründen eine Nichterklärung der Wahlen.
Die Antragstellerin ist der Ansicht, dass lediglich die Anordnungen des Gerichts berechtigende bzw. verpflichtende Wirkungen entfalten. Die Begründung der Anordnungen sollen eben diese erklären und die Motive und Einschätzungen darlegen, auf welchen die Entscheidung beruht. Sie dienen letztlich der Transparenz und im Falle von Rechtsmitteln der Wahrheitsfindung. Jedoch können Begründungen ihrerseits keine weiteren Anordnungen generieren.
Als Vergleich dient ein beliebiges Strafurteil, welches Täter, Tat und Strafmaß umfasst. Sollte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, muss dies direkt angegeben werden. In den Urteilsgründen wird dann dargelegt, warum sich das Gericht so entschieden hat.
Folglich hat eine Anordnung als nicht erteilt zu gelten, wenn sie sich ausschließlich in den Urteilsgründen befindet.
Die genannte PI ermöglicht folglich nur, die Antragstellerin, die gegen die PI verstoßen hat, zu einer Geldbuße zu verurteilen.
Die Nichtigkeit von Wahlen darf das Gericht hingegen nicht feststellen.
Diese Ansicht wird dadurch gestützt, dass eine solche Anordnung nur der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten gem. Art. III Sec. 4 des Federal Election Appeal Act treffen darf. Dieser Act ist unverkennbar lex specialis gegenüber den allgemeinen Justizgesetzen, denn das Gesetz bestimmt in der Sache, dass der Supreme Court direkt angerufen werden soll und dass derartigen Verfahren absoluter Vorrang vor allen anderen Verfahren einzuräumen ist.
Das Bezirksgericht hat folglich seine Kompetenzen weit überschritten, in dem es eine Maßnahme angeordnet hat, zu welcher nur der Oberste Gerichtshof befugt ist.
No. 2 der Orders der angegriffenen Entscheidung ist somit aufzuheben.
Clear Rivers, August 2nd, 2015
Lindsey McDonald,
Attorney at Law
POWER OF ATTORNEY
[by July 25th, 2015 ]
Hiermit bevollmächtige ich
die Kanzlei
Libertas & Perikleen LLP
mich in der Angelegenheit
Varga vs. Morgan und allen folgenden Rechtsmittelverfahren
in vollem Umfang rechtlich zu vertreten.
Director of the U.S. Electoral Office
Handlung: Abermals muss das Verfahren The Hon. Virginia Meyers zugeteilt werden.
UNITED STATES FEDERAL COURTS
Verfahrensgegenstand wurde der Gegenseite zugestellt.
Virginia Meyers
Associate Justice of the Supreme Court of the United States
Your Honor,
verehrte Frau Kollegin,
meiner Meinung nach bin ich nicht derjenige, der in diesem Verfahren vertretungsberechtigt ist, dennoch melde ich mich anwesend.
Lucas Thomas Jesus Galindo
Federal Judge
Da es um ein Urteil aus Ihrer Feder geht, Herr Kollege, erachte ich Ihre Anwesenheit als für diesen Prozess für geboten und danke für das Erscheinen.
Virginia Meyers
Associate Justice of the Supreme Court of the United States
Federal Court of Appeals for the Western Circuit
Office of The Hon. Virginia Meyers, Federal Judge
- Clear Rivers, 13th of August 2015 -
Appeal on Contempt of Court Order
Beschluss
Dieses Gericht erklärt sich für zuständig. Der beantragte Writ of Certiorari wird erteilt. Das Hauptverfahren über die Berufung gegen Order No. 2 eröffnet.
Dieses Gericht wird gemäß den gesetzlichen Regelungen einePrüfung der Rechtmäßigkeit der Entscheidung vornehmen, jedoch keine Tatsachenfeststellung treffen.
It is so ordered.
Clear Rivers, 13th of August 2015
Virginia Meyers
Federal Judge of the United States
Virginia Meyers
Associate Justice of the Supreme Court of the United States