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JVF

Retired Politician

Beiträge: 3 111

Wohnort: Lyton

Bundesstaat: Freeland

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1

Mittwoch, 17. Februar 2010, 20:45

10th Citizenship Act Amendment Bill

In Namen der Regierung und in Zusammenarbeit mit Sentor Cunningham bringe ich folgenden Antrag ein und bitte um Aussprache mit anschließender Abstimmung:


10th Citizenship Act Amendment Bill

Section 1
Section 2, SSec. 2 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
    "(2) Die Staatsbürgerschaft wird 168 Stunden nach der Anmeldung erteilt, so der Antragssteller innerhalb von 96 Stunden nach Ablauf dieser Frist seinen Wunsch, Staatsbürger zu werden, im öffentlichen Forum der Vereinigten Staaten durch Ableistung folgenden Eides bestätigt: "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle"."


Section 2
Section 2, SSec. 6 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
    " 6) Spätestens zum Tage der Eidesleistung muss der Antragsteller öffentlich bekanntgegeben haben, in welchem Bundesstaat er sich niedergelassen hat."


Section 3
Section 3 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
    "Section 3 – Registration
    (1) Einer Anmeldung muss stattgegeben werden, wenn die Kriterien von Sec. 2 (2) und (5) erfüllt sind. Weiter darf keine frühere Mehrfachanmeldung gemäß Sec. 6 (3) vorliegen.
    (2) Einer Anmeldung darf nicht stattgegeben werden, wenn eines der in Sec. 3, SSec. 1 genannten Kriterien nicht erfüllt ist. Der Antrag ist abzulehnen und das Prozedere von neuem zu beginnen.
    (3) Sollte die Staatsbürgerschaft trotz fehlender, durch dieses Gesetz geforderter, Informationen oder Anmeldedaten verliehen werden, so kann dies binnen 72 Stunden durch das Registration Office rückgängig gemacht werden. In diesem Fall muss das Anmeldeprozedere von neuem begonnen werden."


Section 4
Section 6, SSec. 7 des Citizenship Act wird folgender Satz angehangen:
    "Ein Amtsträger gilt seines Amtes als Verlustig erklärt, sobald ihm aufgrund der in Sec. 6, SSec. 4 genannten Bestimmungen seine Staatsbürgerschaft zu entziehen ist, selbst wenn die Entziehung noch nicht öffentlich bekannt gegeben wurde."


Section 5
Section 6 des Citizenship Act werden eine SSec. 10 und eine SSec. 11 angehangen:
    "(10) Verliert eine Person ihre Staatsbürgerschaft, so soll das Department of Trade & Treasury alle finanziellen Mittel auf dem Privatkonto der Person einziehen. Die technische Administration soll hier - falls erforderlich - technische Hilfe leisten. Die Summe des eingezogenen Geldes, sowie der Name der Person von der die Summe eingezogen wurde, sind öffentlich bekannt zu geben.
    (11) Erlangt eine Person, deren finanzielle Mittel vom DoTT - wegen Verlust der Staatsbürgerschaft - eingezogen wurden, ihre Staatsbürgerschaft wieder, so kann die Person die Rückzahlung des Betrages beantragen. Je nach Dauer bis zur Rückerlangung der Staatsbürgerschaft, muss das DoTT folgenden Betrag rückerstatten:
    a) 100% (Rückerlangung der Staatsbürgerschaft innerhalb von 30 Tagen seit Einzug der finanziellen Mittel)
    b) 50% (innerhalb von 60 Tagen)
    c) 25% (innerhalb von 90 Tagen)
    d) 0% (nach 90 Tagen)"


Section 6
(1) Section 6 des Citizenship Act wird in Section 5 umbenannt.
(2) Section 7 des Citizenship Act wird in Section 6 umbenannt.
(3) Section 8 des Citizenship Act wird in Section 7 umbenannt.

Section 7
Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.