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Zitat
Gesetz zur ƒnderung der Verfassung des Freistaates Freeland
Article I
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
Der bisherige Absatz 2 von Section/Article 11 erhält folgende Fassung:
"Einer Staatsbehörde werden Rechte, Befugnisse und Aufgaben durch ein Staatsgesetz zugewiesen. Durch Staatsgesetz kann auch eine Staatsbehörde ermächtigt werden, durch Verordnung Aufgaben in dem durch Gesetz bestimmten Umfang einer durch die Verordnung zu bestimmenden Staatsbehörde zu übertragen."
Article II
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
An Section/Article 11 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"Im Bereich der Wirtschaft, der Berufsstände und der sozialen Fürsorge können durch Gesetz oder Verordnung im Sinne von Absatz 2 staatliche Aufgaben auch auf Selbstverwaltungskörperschafen der betroffenen Gesellschaftsgruppen anstelle von Staatsbehörden übertragen werden. Die Satzung dieser Körperschaften sowie Satzungsänderungen bedürfen der Genehmigung durch Verordnung des Gouverneurs und müssen eine demokratische Wahl der Organe der Körperschaft durch die Mitglieder der betroffenen Gesellschaftsgruppen sowie, vorbehaltlich eines Ausschlusses aus wichtigem Grund, die Möglichkeit aller Angehörigen des repräsentierten Standes zur gleichberechtigten Mitgliedschaft vorsehen."
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Merkin D. Muffley« (3. Mai 2007, 21:09)
Zitat
Gesetz zur ƒnderung der Verfassung des Freistaates Freeland
Article I
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
Der bisherige Absatz 2 von Section/Article 11 erhält folgende Fassung:
"Einer Staatsbehörde oder einem Staatsorgan werden Rechte, Befugnisse und Aufgaben durch ein Staatsgesetz zugewiesen. Durch Staatsgesetz kann auch die Behörde oder das Organ ermächtigt werden, durch Verordnung Aufgaben in dem durch Gesetz bestimmten Umfang einer durch die Verordnung zu bestimmenden Institution zu übertragen."
Article II
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
An Section/Article 11 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"Im Bereich der Wirtschaft, der Berufsstände und der sozialen Fürsorge können durch Gesetz oder Verordnung im Sinne von Absatz 2 staatliche Aufgaben auch auf Selbstverwaltungskörperschafen der betroffenen Gesellschaftsgruppen anstelle von Staatsbehörden oder Staatsorganen übertragen werden. Die Satzung dieser Körperschaften sowie Satzungsänderungen bedürfen der Genehmigung durch Verordnung des Gouverneurs und müssen eine demokratische Wahl der Organe der Körperschaft durch die Mitglieder der betroffenen Gesellschaftsgruppen sowie, vorbehaltlich eines Ausschlusses aus wichtigem Grund, die Möglichkeit aller Angehörigen des repräsentierten Standes zur gleichberechtigten Mitgliedschaft vorsehen."
Zitat
Original von Bastian Vergnon
Könnte man das Ganze nicht durch Absätze und (1)(2) etwas übersichtlicher gestalten?
Zitat
Gesetz zur ƒnderung der Verfassung des Freistaates Freeland
Article I
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
Der bisherige Absatz 2 von Section/Article 11 erhält folgende Fassung:
"Einer Staatsbehörde oder einem Staatsorgan werden Rechte, Aufgaben und Befugnisse durch ein Staatsgesetz zugewiesen. Durch Staatsgesetz kann auch die Behörde oder das Organ ermächtigt werden, durch Verordnung Aufgaben in dem durch Gesetz bestimmten Umfang einer durch die Verordnung zu bestimmenden Institution zu übertragen."
Article II
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
An Section/Article 11 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"Im Bereich der Wirtschaft, der Berufsstände und der sozialen Fürsorge können durch Gesetz oder Verordnung im Sinne von Absatz 2 staatliche Aufgaben und Befugnisse auch auf Selbstverwaltungskörperschafen der betroffenen Gesellschaftsgruppen anstelle von Staatsbehörden oder Staatsorganen übertragen werden."
Article III
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Absatz 5 an Section/Article 11 angefügt:
"Die Satzung muss eine demokratische Wahl der Organe der Körperschaft durch die Mitglieder der betroffenen Gesellschaftsgruppen vorsehen. Ferner muss in der Satzung jedem Angehörigen der repräsentierten Bevölkerungsgruppe die Möglichkeit zu gleichberechtigter Mitgliedschaft in der Körperschaft eingeräumt sein, sofern nicht wichtige Gründe einen Ausschluss einzelner Personen rechtfertigen."
Article IV
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Absatz 6 an Section/Article 11 angefügt:
"Die Satzung sowie Satzungsänderungen von Körperschaften, denen Aufgaben und Befugnisse übertragen werden, bedürfen der Genehmigung durch Verordnung des Gouverneurs."
Zitat
Article V
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Absatz 7 an Section/Article 11 angefügt:
"Durch Staatsvertrag mit dem Bund oder einem anderen Staat Astors können staatliche Aufgaben und Befugnisse auch auf Organe, Behörden oder Körperschaften des Bundes oder anderen Staates übertragen werden, wenn durch die Ausgestaltung des Staatsvertrages sichergestellt ist, dass die rechtlichen Anforderungen, die das freeländische Recht hierfür verlangt, erfüllt werden. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung durch Gesetz."
Zitat
Gesetz zur ƒnderung der Verfassung des Freistaates Freeland
Article I
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
Der bisherige Absatz 2 von Section/Article 11 erhält folgende Fassung:
"Einer Staatsbehörde oder einem Staatsorgan werden Rechte, Aufgaben und Befugnisse durch ein Staatsgesetz zugewiesen. Durch Staatsgesetz kann auch die Behörde oder das Organ ermächtigt werden, durch Verordnung Aufgaben in dem durch Gesetz bestimmten Umfang einer durch die Verordnung zu bestimmenden Institution zu übertragen."
Article II
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
An Section/Article 11 wird folgender Absatz 4 angefügt:
"Im Bereich der Wirtschaft, der Berufsstände und der sozialen Fürsorge können durch Gesetz oder Verordnung im Sinne von Absatz 2 staatliche Aufgaben und Befugnisse auch auf Selbstverwaltungskörperschafen der betroffenen Gesellschaftsgruppen anstelle von Staatsbehörden oder Staatsorganen übertragen werden."
Article III
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Absatz 5 an Section/Article 11 angefügt:
"Die Satzung muss eine demokratische Wahl der Organe der Körperschaft durch die Mitglieder der betroffenen Gesellschaftsgruppen vorsehen. Ferner muss in der Satzung jedem Angehörigen der repräsentierten Bevölkerungsgruppe die Möglichkeit zu gleichberechtigter Mitgliedschaft in der Körperschaft eingeräumt sein, sofern nicht wichtige Gründe einen Ausschluss einzelner Personen rechtfertigen."
Article IV
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Absatz 6 an Section/Article 11 angefügt:
"Die Satzung sowie Satzungsänderungen von Körperschaften, denen Aufgaben und Befugnisse übertragen werden, bedürfen der Genehmigung durch Verordnung des Gouverneurs."
Article V
Die Verfassung des Freistaates Freeland wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Absatz 7 an Section/Article 11 angefügt:
"Durch Staatsvertrag mit dem Bund oder einem anderen Staat Astors können staatliche Aufgaben und Befugnisse auch auf Organe, Behörden oder Körperschaften des Bundes oder anderen Staates übertragen werden, wenn durch die Ausgestaltung des Staatsvertrages sichergestellt ist, dass die rechtlichen Anforderungen, die das freeländische Recht hierfür verlangt, erfüllt werden. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung durch Gesetz."
Zitat
Original von Eugene Monroe
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
ich bitte Sie den vorliegenden Entwurf zur Abstimmung zu stellen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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