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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

Beiträge: 1 956

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Bundesstaat: -

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1

Dienstag, 8. Dezember 2009, 19:19

Freeland Holiday Bill

Zitat

The Free State of Freeland The President of the Peoples Council



Honorable Members of the Peoples Council!

Zur Abstimmung steht der folgende Antrag des Ratsherren Hodges.

Stimmen Sie der Verabschiedung des Antrages zu?

Bitte stimmen Sie mit Aye (Oui), Nay (Non) oder Abstention.

Die Abstimmung endet am Samstag, den 12. Dezember, 20:00 Uhr oder vorzeitig, sobald eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde.




Freeland Holiday Bill / Loi de la fêtes de Frélande

Section 1 - General / Général
(1) Dieses Gesetz regelt die gesetzlichen Feiertage des Freistaates Freeland.
(2) Von den in diesem Gesetz festgelegten Feiertagen bleiben die Feiertage des Bundes unberührt.

Section 2 - Sunday / Dimanche
(1) Der Sonntag ist Tag der allgemeinen Arbeitsruhe.
(2) Von der allgemeinen Arbeitsruhe sind die Feuerwehr, die Gendarmerie und Nationalgarde, medizinische und sonstige Hilfs- und Pflegeeinrichtungen sowie die Verkehrs- und Postbetriebe und die Betriebe zur Versorgung mit Strom, Wasser und Gas ausgeschlossen.
(3) Es steht Betrieben, die gem. Subsec. 2 eine Ausnahme von der Arbeitsruhe bilden, frei, mit ihren Arbeitnehmern von der Ausnahme abweichende Vereinbarungen über die Sonntagsruhe zu treffen.
(4) Betriebe, die gem. Subsec. 2 eine Ausnahme von der Arbeitsruhe bilden, sind verpflichtet, die ihnen unterstellten Arbeitnehmer an Sonntagen abwechselnd so einzusetzen, dass jeder Arbeitnehmer bei Beibehaltung der betrieblichen Effizienz nur an möglichst wenigen Sonntagen im Jahr arbeiten muss.

Section 3 - Official Holidays / Fêtes Légal
(1) Gesetzliche Feiertage sind Tage der allgemeinen Arbeitsruhe. Davon ausgeschlossen sind die in Sec. 2, Subsec. 2 genannten Betriebsformen. Sec. 2, Subsec. 3 gilt entsprechend.
(2) Gesetzliche Feiertage sind
a) 1. Januar: New Year's Day / Nouvel An;
b) 1. Mai: Labor Day / Fête du Travail;
c) 15. September: Armistice Day / Fête de l'Armistice;
d) 25. und 26. Dezember: Christmas Holidays / Fêtes de Noël.
(2) Arbeitnehmer, die an gesetzlichen Feiertagen auf Grund der Vorschriften von Sec. 2, Subsec. 2 nicht von der Arbeit befreit sind, sind berechtigt, einen anderen arbeitsfreien Tag bei ihrem Arbeitgeber einzufordern. Dieser kann das Datum des Ersatztages frei bestimmen. Er darf jedoch nicht auf einen Sonntag oder einen anderen gesetzlichen Feiertag oder dem Arbeitnehmer zustehenden kirchlichen Feiertag fallen.

Section 4 - Churchly Holidays / Fêtes Ecclésial
(1) Den Kirchen und Glaubensgemeinschaften steht es frei, Feiertage festzulegen.
(2) Die Angehörigen der Glaubensgemeinschaften sind berechtigt, mit ihren Arbeitgebern Vereinbarungen über Arbeitsruhe an den betreffenden Feiertagen zu treffen. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände haben nach ihren Möglichkeiten den Auftrag, einheitliche Regelungen betreffend religiöse Feiertage festzulegen.
(3) Von Subsec. 2 bleiben Abkommen unberührt, die der Freistaat mit einzelnen Glaubensgemeinschaften abzuschließen befugt ist. Die Bestimmungen der Sec. 3, Subsec. 2 gelten für kirchliche Feiertage entsprechend.

Section 5 - Final Provisions / Dispositions Finales
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Salute
Bastian Vergnon


Georges Laval

Un vieil homme

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2

Dienstag, 8. Dezember 2009, 19:29

Oui.

CURRICULUM VITAE
Il m'a raconté l'histoire de sa vie
Il y a que la vérité qui blesse.

Norman Howard Hodges

Elder Statesman

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3

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 14:23

Aye.

Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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4

Mittwoch, 9. Dezember 2009, 15:40

Oui.
Salute
Bastian Vergnon


Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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5

Sonntag, 13. Dezember 2009, 14:03

The Free State of Freeland
The President of the Peoples Council



Honorable Members of the People's Council!

Die Abstimmung wird hiermit beendet.

Für den Antrag stimmten drei Ratsherren, keiner stimmte dagegen, keiner enthielt sich.

Der Antrag wurde daher vom Peoples Council angenommen.

Salute
Bastian Vergnon