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Donnerstag, 31. März 2016, 20:58

H.R. 2016-036 First Regulation of Traffic Act Reform Bill


THE SPEAKER OF THE HOUSE


Honorable Representatives!

Stimmen Sie der Verabschiedung des angehängten Entwurfs zu?

Bitte stimmen Sie mit Yea oder Nay, oder bekunden Sie Ihre Anwesenheit mit Present.

Die Abstimmung dauert gemäß Standing Rules 96 Stunden.
Sie kann vorzeitig beendet werden falls alle Berechtigten ihre Stimme abgegeben haben
oder eine Mehrheit für oder gegen die Beschlussvorlage nicht mehr erreicht werden kann.





(Clark)
Speaker of the House




First Regulation of Traffic Act Reform Bill
An Act to reduce the pollution of the air and emmissions of noise and for other purposes.

Section 1 – Enviromental Protection
Folgende Section wird dem Regulation of Traffic Act hinzugefügt:

Section 6 – Pollution Limitation
(1) Für Fahrzeuge
1. mit unter 3,5t Gesamtgewicht oder
2. höchstens zwei Rädern und einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 28 mph
gelten folgende Obergrenzen:
a) Emission von Kohlenstoffmonooxid: 2000 mg/km,
b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 200 mg/km,
c) Emission von Stickoxiden: 500 mg/km,
d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 40 mg/km,
e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 28 mph: 60 db.

(2) Für sonstige Fahrzeuge gelten folgende Obergrenzen:
a) Emission von Kohlenstoffmomooxid: 4.500 mg/km,
b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 600 mg/km,
c) Emission von Stickoxiden: 1.300 mg/km,
d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 200 mg/km,
e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 80 mph: 70 db.

(3) Die in den Sections 1 und 2 bestimmten Obergrenzen dürfen Fahrzeuge überschreiten, wenn
a) sie vor dem 01. Oktober 2016 produziert wurden, aber nur bis zum 01. Oktober 2023,
b) sie durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund von historischer Wertigkeit und Erhaltungswürdigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten,
c) sie Sonderfahrzeuge der Streitkräfte des Bundes oder der Nationalgarde eines Staates sind, bei denen die Einhaltung der Obergrenzen aus technischen Gründen nicht möglich ist,
d) sie besonderen Leistungsanforderungen genügen müssen und deshalb durch die zuständige Bundesbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Ausnahmegenehmigungen können bezogen auf den Einzelfall oder den Bautyp bezogen sein.
(4) Fahrzeuge, die nach dieser Bestimmung in Einklang mit den Obergrenzen stehen, sind durch ein amtliches Signet zu kennzeichnen, das am Kennzeichen anzubringen ist. Dabei ist zu unterscheiden, ob sie den Obergrenzen genügen, gemäß Sec. 3, Alt. a vorübergehend freigestellt oder gemäß Alt. b-d eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung besitzen. Zur Kennzeichnung kann die zuständige Bundesbehörde Untersuchungsverfahren vorschreiben.
(5) Das Fehlen einer Kennzeichnung nach Ssc. 4 oder das Führen einer ungültigen Kennzeichnung ist ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln.


Section 2 – Traffic Violations
Der Section 3 Regulation of Traffic Act wird eine Subsection 6 hinzugefügt:
(6) Personen, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen können mit einer Fine von 10 USD bis zu 5.000 USD belegt werden, über die die zuständige Kontrollbehörde im Einzelfall oder nach einheitlichen Kriterien bestimmen kann. Wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße können zudem als Übertretungen oder Vergehen der Klasse D des Federal Penal Code geahndet werden. Andere strafrechtliche Verfolgung bleibt unberührt.


Section 3 – Highway policing
(1) Section 5 Regulation of Traffic Act erhält folgende Fassung:
Die polizeiliche Überwachung der Bundesstraßen und sonstiger Straßen auf Ersuchen der Bundesstaaten obliegt der Federal Highway Police, die als Teil des Federal Bureau of Investigation geführt wird.

(2) Die der Federal Highway Administration zugehörenden Vermögenswerte und Bediensteten für die Zwecke der Federal Highway Police werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes dem FBI übertragen.


Section 4 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

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Donnerstag, 31. März 2016, 23:59


THE SPEAKER OF THE HOUSE

Honorable Representatives!

Die Abstimmung ist beendet.

Es wurden bei 8 Enthaltungen
57/89 Stimmen
gültig abgegeben.


Dabei wurden abgegeben:
57x Yea
0x Nay

Der Antrag ist angenommen.

Nicht abgegebene Stimmen können bis zum Ende der Aussprachefrist zu Protokoll gegeben werden.


(Clark)
Speaker of the House


David J. Clark (D-NA)

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