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William E. Mulligan

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1

Freitag, 10. September 2010, 14:31

H.R. 2010-011 Faster Trials for Faster Justice Bill




Honorable Members of Congress:

Rep. William Mulligan aus Peninsula
hat den angefügten Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich gemäß Title III Sec. 8 (1) Standing Orders of Congress zunächst auf 168 Stunden fest.
Sie kann gemäß der entsprechenden Bestimmungen bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



President of the United States Congress




Faster Trials for Faster Justice Bill

Section I - Fundamentals

(1) Dieses Gesetz dient der Beschleunigung von Gerichtsprozessen.

(2) Im Folgenden wird der Supreme Court of the United States Act mit SCOTUSA abkekürzt.

Section II - Amending the Supreme Court of the United States Act

(1) Art. II Sec 3 SSec 1 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Bereits vor Ablauf seiner Amtszeit rechtshängig gewordene Verfahren hat ein aus dem Amt geschiedener Richter als Acting Justice mit allen Rechten und Pflichten eines Richters weiter zu führen. Ist für den Sitz des Justice ein neuer Justice ernannt so kann dieser einzelne oder alle Fälle eines Acting Justice übernehmen. Dies ist öffentlich im Court Office anzuzeigen. Übernommene Fälle haben sich für die Acting Justice erledigt."

(2) Art. II Sec 3 SSec 3 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Die Amtszeit als Acting Justice endet außer mit der Erledigung sämtlicher zum Ende seiner Amtszeit noch anhängigen Verfahren ebenfalls, wenn der Acting Justice ein Amt annimmt, welches gemäß der Verfassung oder den Gesetzen nicht mit dem Amt des Richters vereinbar ist."

(3) Art. IV Sec 4 SCOTUSA wird ersatzlos gestrichen.

(4) Art VII Sec 1 SSec 2 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Er übt diese Befugnis durch den Erlass und die Änderung der Rules of the Supreme Court aus, welche verbindliche Vorschriften für jedwede Person, welche vor dem Supreme Court auftritt, enthält. Gegenstand der Rules of the Supreme Court sollen unter anderem geeignete Fristen für einen geordneten und zügigen Gang der Verfahren sein."

(5) Art. VIII Sec 2 SCOTUSA wird um eine neue SSec 6 ergänzt: "Die Vertreter der Anklage in Strafsachen bleiben bis zur Erledigung der von ihnen angestrengten anhängigen Verfahren sofern durch die Regierung nicht anders entschieden wird in dieser Funktion."

Section III - Introducing the Defense Lawyers Act

Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:

Defense Lawyers Act

Section 1 - Fundamentals

(1) Dieses Gesetz regelt die Zulassung von Verteidigern bei Gericht und die Bestellung von Pflichtverteidigern.

Section 2 - Registered Defense Lawyers

(1) Der Supreme Court of the United States führt eine Liste der registrierten Verteidiger.

(2) Jeder Bürger der Vereinigten Staaten von Astor kann durch schriftliche Bekundung dieses Wunsches beim Court Office in die Liste der registrierten Verteidiger aufgenommen werden. Diese Möglichkeit besteht auch für Neben-IDs.

(3) Als Verteidiger in Strafprozessen sind neben dem Beklagten selbst nur die beim Supreme Court of the United States vor Einreichung der Klage registrierten Verteidiger zugelassen.

Section 3 - Duty Solicitor

(1) Äußert ein Beklagter in einem Strafprozess den Wunsch nach einem Verteidiger und hat selbst keinen zugelassenen Verteidiger beauftragt, so beauftragt das zuständige Gericht einen Pflichtverteidiger aus der Liste der registrierten Verteidiger.

(2) Die Auswahl des Pflichtverteidigers soll grundsätzlich zufällig erfolgen. Ist der ausgewählte Pflichtverteidiger unabkömmlich oder befangen, so wird der Auswahlprozess erneut begonnen.

(3) Ein Pflichtverteidiger vertritt die Interessen seines Mandanten. Er bemüht sich hierzu um Austausch mit ihm.

(4) Außer durch Antrag des Beklagten kann ein Pflichtverteidiger auch dann duch das Gericht beauftragt werden, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger Fristen verstreichen lassen. In diesem Fall wird nach Beauftragung eines Pflichtverteidigers die Frist erneut gesetzt.

(5) Wurde ein Pflichtverteidiger beauftragt und beauftragt der Angeklagte sodann selbst einen Verteidiger oder möchte sich selbst verteidigen, so scheidet der Pflichtverteidiger zunächst aus. Sollte im gleichen Prozess erneut ein Pflichtverteidiger bestellt werden, so wird der gleiche Pflichtverteidiger wieder beauftragt.

Section 4 - Final Provisions

(1) Die Regelungen der Sec 1 SSec 3 sowie der Sec 2 dieses Gesetzes finden ab dem Beginn des übernächsten Kalendermonats ab Inkrafttreten dieses Gesetzes Anwendung.

Section IV - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

William E. Mulligan

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2

Freitag, 10. September 2010, 14:35

Honorable Members of Congress,

Dieser Gesetzentwurf dient dem Zweck, Prozesse schneller aber dennoch unter Wahrung aller Rechte der Prozessbeteiligten durchzuführen. Er basiert auf den Konsultationen zur Justizreform mit Experten des Justizwesens und wurde ausgearbeitet von Attorney General Hope, mit welchem ich auch bezüglich des Antrags in Kontakt stehe.

Ich komme zur Erläuterung der geplanten Verbesserungen im Detail:
Der Regelfall soll künftig sein, dass ein Richter, der einen Prozess angenommen hat, diesen auch bis zur Entscheidung begleitet - selbst dann, wenn seine Amtszeit zwischendruch endet. Ausnahmen sind einerseits die Unvereinbarkeit eines neuen Amtes mit der Richtertätigkeit und andererseits, dass der neue Richter (der Nachfolger) einen Prozess an sich zieht. Durch diese personelle Kontinuität sollen unnötige Brüche im Verfahren, die tendenziell zur Verlängerung von Prozessen beitragen, unterbunden werden.

Dem gleichen Gedanken folgend bleibt auch der Anklagevertreter im Amt. Ausnahme ist hier, dass die Regierung etwas anderes entscheidet.

Wichtig für die Beschleunigung der Verfahren ist die Möglichkeit, Fristen zu setzen. Hier hat sich der vorliegende Entwurf dafür entschieden, die Ausgestaltung dem Supreme Court zu überantworten, um nicht stärker als notwendig Prozessdetails von außen zu regeln. Neu ist aber, dass der Court ausdrücklich dazu angehalten ist, solche Regeln aufzustellen, und zwar allgemeinverbindliche, statt wie bisher von Einzelfall zu Einzelfall ohne jede Regel zu entscheiden.

Weiterhin soll die Möglichkeit entfallen, Gutachten des Supreme Court anzufordern. Hier geht es um die Unabhängigkeit der Justiz und um die Mölichkeit, Gesetze gerichtlich anzugreifen.

Die Einführung von Fristen bedroht potenziell immer die Rechte des Angeklagten, wenn dieser nicht in der Lage ist einem schnellen Prozessverlauf zu folgen. Daher soll diese Maßnahme flankiert werden durch die Einführung von Pflichtverteidigern. Diese werden vom Gericht bestellt, wenn der Angeklagte mit den Fristen Probleme hat. Damit es einen Pool an Pflichtverteidigern gibt, müssen sich zunächst alle Anwälte registrieren. Damit die Auswahl eines Pflichtverteidigers fair ist, soll sie zufällig erfolgen. Um sicher zu gehen dass der Pflichtverteidiger auch aktiv wird, muss natürlich die Möglichkeit gegeben sein ein Verfahren auch wegen Unabkömmlichkeit abzulehnen.

Insgesamt schafft das Gesetz die Möglichkeit für das Gericht, durch Fristsetzungen das Verfahren zu beschleunigen und wahrt über Pflichtverteidiger dabei in jedem Falle die Rechte des Angeklagten. Durch höhere personelle Kontinuität werden überdies weitere unnötige Verzögerungen vermieden.

Nicht aufgegriffen wurden aus den Konsultationen die Ideen für Absprachen in Strafprozessen sowie die Einführung von Geschworenengerichten. Beides sind interessante Überlegungen, bedürfen aber aufwendiger weitere Ausarbeitung. Inswoeit handelt es sich hier - wenn man so will - um eine "kleine Justizreform" - eine größere ist nach Meinung von Attorney General Hope durchaus denkbar.

Quinn Michael Wells

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3

Freitag, 10. September 2010, 14:38

Mr. Speaker,

bis auf einen einzigen kleinen Punkt kann ich mich mit diesem Gesetz anfreunden.

Jeden Verteidiger zum möglichen Pflichtverteidiger zu machen halte ich für schlicht falsch. Viele Anwälte haben so ihre Steckenpferde, also ihre Fachgebiete, und viele davon sind recht speziell, so dass diese Anwälte sich selbst vielleicht als Pflichtverteidiger als ungeeignet ansehen. Auch bitte ich zu bedenken dass es durchaus Anwälte gibt die eventuell nur Fälle verhandeln die sie mit ihrem Gewissen vereinbaren können und also auch nciht als Pflichtverteidiger geeignet wären. Hier sollte man vielleicht eine freiwillige Anmeldung als Pflichtverteidiger einführen.

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4

Freitag, 10. September 2010, 14:45

Mister Speaker,

den Einwand von Sen. Wells teile ich.
Handlung:Jeffrey läuft ein kalter Schauer über den Rücken.


Ich möchte den Antragsteller zudem bitten, Gesetze in Gesetzen entweder als Anhang anzufügen oder zumindest optisch hervorzuheben.
SimOff: (Klicken, um Beitrag zu lesen)
zB mit eigenem doc-Tag.


Das Wort "Neben-IDs" würde ich zudem streichen. Mir ist nicht bekannt was das sein soll.

In den Final Provisions des Defense Lawyers Act ist zudem die Rede von Sec. 1 SSec. 3, welche soweit ich sehen kann nicht existiert.

William E. Mulligan

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5

Freitag, 10. September 2010, 14:56

Honorable Members of Congress,

dem gewünschten Layout und der Tilgung der Neben-ID-Passage kann ich selbstverständlich nachkommen.

Die Registrierung sämtlicher Anwälte als potenzielle Pflichtverteidiger hat den entscheidenden Vorteil, dass der Mandant nicht aus Mangel oder Interesselosigkeit der Anwälteschaft im Regen stehen gelassen wird. So ist ein Pool aus Anwälten verfügbar, von denen niemand bevorzugt oder benachteiligt werden soll.



Faster Trials for Faster Justice Bill

Section I - Fundamentals

(1) Dieses Gesetz dient der Beschleunigung von Gerichtsprozessen.

(2) Im Folgenden wird der Supreme Court of the United States Act mit SCOTUSA abkekürzt.

Section II - Amending the Supreme Court of the United States Act

(1) Art. II Sec 3 SSec 1 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Bereits vor Ablauf seiner Amtszeit rechtshängig gewordene Verfahren hat ein aus dem Amt geschiedener Richter als Acting Justice mit allen Rechten und Pflichten eines Richters weiter zu führen. Ist für den Sitz des Justice ein neuer Justice ernannt so kann dieser einzelne oder alle Fälle eines Acting Justice übernehmen. Dies ist öffentlich im Court Office anzuzeigen. Übernommene Fälle haben sich für die Acting Justice erledigt."

(2) Art. II Sec 3 SSec 3 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Die Amtszeit als Acting Justice endet außer mit der Erledigung sämtlicher zum Ende seiner Amtszeit noch anhängigen Verfahren ebenfalls, wenn der Acting Justice ein Amt annimmt, welches gemäß der Verfassung oder den Gesetzen nicht mit dem Amt des Richters vereinbar ist."

(3) Art. IV Sec 4 SCOTUSA wird ersatzlos gestrichen.

(4) Art VII Sec 1 SSec 2 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Er übt diese Befugnis durch den Erlass und die Änderung der Rules of the Supreme Court aus, welche verbindliche Vorschriften für jedwede Person, welche vor dem Supreme Court auftritt, enthält. Gegenstand der Rules of the Supreme Court sollen unter anderem geeignete Fristen für einen geordneten und zügigen Gang der Verfahren sein."

(5) Art. VIII Sec 2 SCOTUSA wird um eine neue SSec 6 ergänzt: "Die Vertreter der Anklage in Strafsachen bleiben bis zur Erledigung der von ihnen angestrengten anhängigen Verfahren sofern durch die Regierung nicht anders entschieden wird in dieser Funktion."

Section III - Introducing the Defense Lawyers Act

Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:

Defense Lawyers Act

Section 1 - Fundamentals

(1) Dieses Gesetz regelt die Zulassung von Verteidigern bei Gericht und die Bestellung von Pflichtverteidigern.

Section 2 - Registered Defense Lawyers

(1) Der Supreme Court of the United States führt eine Liste der registrierten Verteidiger.

(2) Jeder Bürger kann durch schriftliche Bekundung dieses Wunsches beim Court Office in die Liste der registrierten Verteidiger aufgenommen werden.

(3) Als Verteidiger in Strafprozessen sind neben dem Beklagten selbst nur die beim Supreme Court of the United States vor Einreichung der Klage registrierten Verteidiger zugelassen.

Section 3 - Duty Solicitor

(1) Äußert ein Beklagter in einem Strafprozess den Wunsch nach einem Verteidiger und hat selbst keinen zugelassenen Verteidiger beauftragt, so beauftragt das zuständige Gericht einen Pflichtverteidiger aus der Liste der registrierten Verteidiger.

(2) Die Auswahl des Pflichtverteidigers soll grundsätzlich zufällig erfolgen. Ist der ausgewählte Pflichtverteidiger unabkömmlich oder befangen, so wird der Auswahlprozess erneut begonnen.

(3) Ein Pflichtverteidiger vertritt die Interessen seines Mandanten. Er bemüht sich hierzu um Austausch mit ihm.

(4) Außer durch Antrag des Beklagten kann ein Pflichtverteidiger auch dann duch das Gericht beauftragt werden, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger Fristen verstreichen lassen. In diesem Fall wird nach Beauftragung eines Pflichtverteidigers die Frist erneut gesetzt.

(5) Wurde ein Pflichtverteidiger beauftragt und beauftragt der Angeklagte sodann selbst einen Verteidiger oder möchte sich selbst verteidigen, so scheidet der Pflichtverteidiger zunächst aus. Sollte im gleichen Prozess erneut ein Pflichtverteidiger bestellt werden, so wird der gleiche Pflichtverteidiger wieder beauftragt.

Section 4 - Final Provisions

(1) Die Regelungen der Sec 1 SSec 3 sowie der Sec 2 dieses Gesetzes finden ab dem Beginn des übernächsten Kalendermonats ab Inkrafttreten dieses Gesetzes Anwendung.


Section IV - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Freitag, 10. September 2010, 14:59

Mr. Speaker,

Ihre Ansicht hat etwas für sich, allerdings kann die Pflicht, als registrierter Anwalt theoretisch jeden vertreten zu müssen, auch Anwälte abschrecken sich überhaupt zu registrieren. Ich plädiere daher weiter für Freiwilligkeit, auch in Anbetracht der Vielfältigkeit des Rechtssystems, die gar nicht zulässt dass jeder Anwalt für jeden Fall geeignet sein kann.

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William E. Mulligan

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7

Freitag, 10. September 2010, 20:01

Honorable Members of Congress,

ich muss eine Korrektur bzgl. der Sec. 4 - Final Provisions im Defense Lawyers Act vornehmen: Anstatt Sec. 1(3) und 2 sind gemeint Sec. 2(3) und 3.


Faster Trials for Faster Justice Bill

Section I - Fundamentals

(1) Dieses Gesetz dient der Beschleunigung von Gerichtsprozessen.

(2) Im Folgenden wird der Supreme Court of the United States Act mit SCOTUSA abkekürzt.

Section II - Amending the Supreme Court of the United States Act

(1) Art. II Sec 3 SSec 1 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Bereits vor Ablauf seiner Amtszeit rechtshängig gewordene Verfahren hat ein aus dem Amt geschiedener Richter als Acting Justice mit allen Rechten und Pflichten eines Richters weiter zu führen. Ist für den Sitz des Justice ein neuer Justice ernannt so kann dieser einzelne oder alle Fälle eines Acting Justice übernehmen. Dies ist öffentlich im Court Office anzuzeigen. Übernommene Fälle haben sich für die Acting Justice erledigt."

(2) Art. II Sec 3 SSec 3 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Die Amtszeit als Acting Justice endet außer mit der Erledigung sämtlicher zum Ende seiner Amtszeit noch anhängigen Verfahren ebenfalls, wenn der Acting Justice ein Amt annimmt, welches gemäß der Verfassung oder den Gesetzen nicht mit dem Amt des Richters vereinbar ist."

(3) Art. IV Sec 4 SCOTUSA wird ersatzlos gestrichen.

(4) Art VII Sec 1 SSec 2 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Er übt diese Befugnis durch den Erlass und die Änderung der Rules of the Supreme Court aus, welche verbindliche Vorschriften für jedwede Person, welche vor dem Supreme Court auftritt, enthält. Gegenstand der Rules of the Supreme Court sollen unter anderem geeignete Fristen für einen geordneten und zügigen Gang der Verfahren sein."

(5) Art. VIII Sec 2 SCOTUSA wird um eine neue SSec 6 ergänzt: "Die Vertreter der Anklage in Strafsachen bleiben bis zur Erledigung der von ihnen angestrengten anhängigen Verfahren sofern durch die Regierung nicht anders entschieden wird in dieser Funktion."

Section III - Introducing the Defense Lawyers Act

Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:

Defense Lawyers Act

Section 1 - Fundamentals

(1) Dieses Gesetz regelt die Zulassung von Verteidigern bei Gericht und die Bestellung von Pflichtverteidigern.

Section 2 - Registered Defense Lawyers

(1) Der Supreme Court of the United States führt eine Liste der registrierten Verteidiger.

(2) Jeder Bürger kann durch schriftliche Bekundung dieses Wunsches beim Court Office in die Liste der registrierten Verteidiger aufgenommen werden.

(3) Als Verteidiger in Strafprozessen sind neben dem Beklagten selbst nur die beim Supreme Court of the United States vor Einreichung der Klage registrierten Verteidiger zugelassen.

Section 3 - Duty Solicitor

(1) Äußert ein Beklagter in einem Strafprozess den Wunsch nach einem Verteidiger und hat selbst keinen zugelassenen Verteidiger beauftragt, so beauftragt das zuständige Gericht einen Pflichtverteidiger aus der Liste der registrierten Verteidiger.

(2) Die Auswahl des Pflichtverteidigers soll grundsätzlich zufällig erfolgen. Ist der ausgewählte Pflichtverteidiger unabkömmlich oder befangen, so wird der Auswahlprozess erneut begonnen.

(3) Ein Pflichtverteidiger vertritt die Interessen seines Mandanten. Er bemüht sich hierzu um Austausch mit ihm.

(4) Außer durch Antrag des Beklagten kann ein Pflichtverteidiger auch dann duch das Gericht beauftragt werden, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger Fristen verstreichen lassen. In diesem Fall wird nach Beauftragung eines Pflichtverteidigers die Frist erneut gesetzt.

(5) Wurde ein Pflichtverteidiger beauftragt und beauftragt der Angeklagte sodann selbst einen Verteidiger oder möchte sich selbst verteidigen, so scheidet der Pflichtverteidiger zunächst aus. Sollte im gleichen Prozess erneut ein Pflichtverteidiger bestellt werden, so wird der gleiche Pflichtverteidiger wieder beauftragt.

Section 4 - Final Provisions

(1) Die Regelungen der Sec 2 SSec 3 sowie der Sec 3 dieses Gesetzes finden ab dem Beginn des übernächsten Kalendermonats ab Inkrafttreten dieses Gesetzes Anwendung.


Section IV - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

Charlotte McGarry

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8

Samstag, 11. September 2010, 12:37

Mister Speaker,

ich halte die Idee fuer sinnvoll, um die Prozessfuehrung am Supreme Court zu optimieren, ihre Umsetzung aber fuer mangelhaft. Wer beispielsweise als Justice zuruecktritt, der wird mit diesem Gesetz verpflichtet, seine Verfahren fortzufuehren. Ruecktritte aus Zeitgruenden sind in Astor keine Seltenheit und insofern muss man sich fragen, ob ausgerechnet ein aus Zeitgruenden zurueckgetretenener Justice gesetzlich verpflichtet werden sollte, seine Verfahren fortzufuehren.

Der Entwurf sieht weiterhin keine Sanktionen fuer jene ehemaligen Richter vor, die dieser Pflicht nicht nachkommen. Derzeit kann jedermann die Buchstaben des Gesetzes ignorieren, ohne dass ihm etwas geschieht.

Wer aber Strafen fordert, der muss auch begruenden koennen, warum er solche nicht auch fuer ehemalige Senatoren, Representatives, Secretaries und gar Praesidenten fordert: Warum haette Defense Secretary Aspertine beispielsweise nicht verpflichtet sein sollen, sein Department bis zur Wahl eines Nachfolgers zu fuehren; das aber nicht fuer einen Ruecktritt von Chief Justice Fillmore gelten?

Wenn das einzige Argument dagegen ist, dass Secretary Aspertine damals gaenzlich verschwunden ist, so loest der vorliegende Entwurf besagtes Problem ebenfalls nicht.

Entspreches gilt auch fuer den Vertreter der Anklage, der ebenfalls im Amt bleiben soll.

Der vorliegende Entwurf schafft eine Situation, in der ein Ruecktritt entwertet und faktisch ignoriert wird. Dabei treten die Verantwortlichen doch in einer bewussten, in der Regel gut durchdachten Entscheidung zurueck. Ich halte die Intention des Entwurfes wie gesagt fuer korrekt, aber welchem Urteil ist gedient, wenn der Richter eigentlich schon zurueckgetreten ist? Welcher Anklage ist gedient, wenn der Anklaeger bereits fuer sich festgestellt hat, dass er - aus welchen Gruenden auch immer - dafuer gar nicht geeignet ist?

Auch die Bestellung eines Pflichtverteidigers stellt in meinen Augen einen tiefgreifenden Eingriff in die Rechte des Einzelnen dar: Zunaechst einmal bitte ich um eine Begruendung dafuer, warum nur bereits registrierte Verteidiger in einem Gerichtsverfahren das Recht zur Verteidigung haben duerfen? Mir scheint, dass das Recht des Einzelnen auf Auswahl einer vertrauenswuerdigen Verteidigung hoeher scheint. Ich koennte eine solche Limitierung verstehen, wenn die Sperre auf fachliche Kriterien gestuetzt wuerde, aber genau das ist sie nicht: Jeder Hansel kann eine solche Erklaerung abliefern, ohne irgendeinen Qualifikationsnachweis abliefern zu muessen. Warum also eine solche Sperrklausel?

Gleichzeitig frage ich mich, warum ein Pflichtverteidiger bestellt werden sollte, wenn beide Vertreter des Beklagten entscheiden, dass ihnen Fristen egal sind. Wer vor Gericht auf seine Argumentation verzichtet, der hat das bewusst so entschieden und muss die Folgen tragen, indem das Gericht seine Argumente nicht in die finale Abwaegung aufnimmt. Statt Prozesse zu verkuerzen, werden sie durch die unnoetige Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers durch den vorliegenden Entwurf sogar noch verlaengert.

Abschliessend wuerde ich es begruessen, wenn die astorische Formulierung public defender den albernischen Terminus duty solicitor ersetzen wuerde.
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William E. Mulligan

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9

Sonntag, 12. September 2010, 17:14

Honorable Members of Congress,

um auf die Anregungen von Sen. McGarry einzugehen:
Sen McGarry spricht die Möglichkeit an, dass ein Justice aus Zeitgründen zurücktritt. Hier greift dann zunächst der Regelfall des hier vorgeschlagenen Gesetzes, der besagt, dass ein aus dem Amt scheidender Justice seine Prozesse noch zu Ende führt. Das Gesetz sagt aber auch, dass ein neuer Justice die Prozesse übernehmen kann und - in der Tat - sind keine Sanktionen vorgesehen. Das Gesetz ändert den Regelfall. Statt das immer automatisch der neue Richter den Prozess übernimmt, soll nunmehr der Regelfall sein, das der alte Richter diesen Prozess zu Ende bringt. Im genanten Fall des Rücktrittes spricht wohl viel dafür, dass der Nachfolger die Prozesse übernimmt. Diese Möglichkeit aber räumt der Gesetzentwurf ein, das dürfte also kein Problem darstellen.

Der Rücktritt ist ja nicht die normale Form, aus dem Amt zu scheiden. Aber auch in diesem Fall werden durch das Gesetz Regelungen geschaffen, die nicht schlechter sind als die bisherigen. Nach meiner und der Einschätzung von Attorney General Hope hat der neue Entwurf in allen anderen Fällen des Aus dem Amt Scheidens Vorteile gegenüber dem Status Quo.


Die Idee der Pflichtverteidiger ist im Zusammenhang mit der neuen Möglichkeit zu sehen, auch engere Fristen zu setzen. Die Einführung von Pflichtverteidigern ist eben genau dazu da, dass die Rechte des Einzelnen sich zu verteidigen nicht eingeschränkt werden. Wer sich bewusst nicht verteidigen möchte, kann dies auch weiterhin tun, beispielsweise in dem er formuliert "Ich habe keine Fragen", "die Verteidigung verzichtet auf das Wort" oder Ähnliches. Das bloße Schweigen aber ist in den meisten Fällen wohl nicht als bewusstes Schweigen zu werten. Wenn es der Unterstützung dient, könnte man aber auch noch einführen, dass der Beklagte eine Pflichtverteidigung aktiv ablehen kann, wenngleich dies wie ausgeführt eigentlich keiner Regelung bedarf.


Zu guter letzt war gefragt nach den Gründen für die Beschränkung der Verteidiger auf die registrierten Verteidiger. Der Grund ist ein praktischer: Wenn es keine Liste mit Verteidigern gibt, kann aus keiner Liste der Pflichtverteidiger ausgewählt werden. Die Beschränkung bzgl. der Liste - dass also eine Registrierungs"pflicht" besteht - soll erreichen, dass sich die Verteidiger überhaupt darauf setzen lassen. Eine leere Liste bringt uns nämlich nicht weiter.Das Recht, sich selbst zu Verteidigen, bleibt jederzeit unbenommen. Jeder Anwalt wird sich auf diese Liste setzen lassen, will er nicht sein Geschäft aufgeben. Insoweit sollte dann auch der Rechtsbeistand der Wahl auf der Liste zu finden sein.


Zitat

Abschliessend wuerde ich es begruessen, wenn die astorische Formulierung public defender den albernischen Terminus duty solicitor ersetzen wuerde.

Das ist zu machen. Ich werde es im nächsten vorgestellten Entwurf berücksichtigen.

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10

Sonntag, 12. September 2010, 18:57

Mister Speaker,

der Antragsteller hat es nicht vermocht, mich mit seiner Argumentation zu ueberzeugen. Lassen Sie mich noch einmal betonen, dass ich das Ziel begruesse, aber die Mittel nicht.

Wenn ich auf den Entwurf schaue, dann stelle ich mir die Frage, warum Richter anders behandelt werden sollten als Senatoren, Congressmen oder Praesidenten. Warum bleiben die nicht im Amt, bis sie alle ihre Vorhaben umgesetzt haben? Warum werden diese nicht erst dann von ihren Pflichten entbunden, wenn alle Wahlversprechen auch erfuellt wurden?

Anders gefragt: Warum hat der Antragsteller kein Problem damit, dass feste Amtszeiten im Kongress und der Administration gegebenenfalls zum Liegenbleiben von Versprechen fuehren, will aber Mitglieder der dritten Gewalt zum Erledigen aller ihrer Aufgaben ueber den Zeitraum ihrer Amtszeit hinaus verdonnern? Ich koennte das vielleicht noch verstehen, wenn die Prozessdauer in der Macht des Richters stuende, aber wie wir alle wissen, ist das bisher nicht der Fall und auch der vorliegende Entwurf wird das nicht aendern. Insofern stellt dieser Entwurf eine schwerwiegende Ungleichbehandlung dar.

Die Intention, den Regelfall zu aendern, halte ich wie mehrfach betont fuer lobenswert. Ich koennte mich als Kompromiss darauf einlassen, dass jeder Richter am Ende seiner regulaeren Amtzeit frei entscheiden kann, ob er Prozesse weiterfuehren oder den Vorsitz abgeben moechte. Damit wuerde der Regelfall geaendert, aber niemand unbotmaessig dazu gezwungen, ueber das Ende der Amtszeit hinaus Faelle zu bearbeiten.

Die Pflicht, den Verzicht auf das Wort zu erklaeren, halte ich fuer unnoetig. Wer eine Fristverlaengerung braucht, kann das anmelden (das geschieht gegenwaertig auch). Insofern sehe ich zu einer Neuberufung der Pflichtverteidigung oder so keinen Anlass. Der Staat sollte nicht bevormunden, welche Strategie die Verteidigung waehlt, sondern sich so weit wie moeglich zurueckhalten.

Sofern diese Hinweise aufgenommen werden, stelle ich meine Bedenken bezueglich des letzten Punktes zurueck.
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Montag, 13. September 2010, 18:59

Honorable Members of Congress,

Zitat

Wenn ich auf den Entwurf schaue, dann stelle ich mir die Frage, warum Richter anders behandelt werden sollten als Senatoren, Congressmen oder Praesidenten. Warum bleiben die nicht im Amt, bis sie alle ihre Vorhaben umgesetzt haben? Warum werden diese nicht erst dann von ihren Pflichten entbunden, wenn alle Wahlversprechen auch erfuellt wurden?

Ich würde das Amt eines Richters nicht unbedingt mit dem eines Kongressabgeordneten vergleichen. Das juristische Amt ist kein Politisches und infolge dessen - in meinen Augen - auch anders zu bewerten. In der Tat sieht das Gesetz in dieser Hinsicht eine Ungleichbehandlung vor, aber im Idealfall eine zum Wohle der Allgemeinheit. Aber:

Zitat

Die Intention, den Regelfall zu aendern, halte ich wie mehrfach betont fuer lobenswert. Ich koennte mich als Kompromiss darauf einlassen, dass jeder Richter am Ende seiner regulaeren Amtzeit frei entscheiden kann, ob er Prozesse weiterfuehren oder den Vorsitz abgeben moechte. Damit wuerde der Regelfall geaendert, aber niemand unbotmaessig dazu gezwungen, ueber das Ende der Amtszeit hinaus Faelle zu bearbeiten.

Mit dieser Regelung könnte auch ich leben. Ich werde das entsprechend in den nächsten Entwurf einarbeiten.

Zitat

Die Pflicht, den Verzicht auf das Wort zu erklaeren, halte ich fuer unnoetig. Wer eine Fristverlaengerung braucht, kann das anmelden (das geschieht gegenwaertig auch). Insofern sehe ich zu einer Neuberufung der Pflichtverteidigung oder so keinen Anlass. Der Staat sollte nicht bevormunden, welche Strategie die Verteidigung waehlt, sondern sich so weit wie moeglich zurueckhalten.

Der Staat greift nicht in die Verteidigungsstrategie ein, sondern stellt eine Regelung auf, wonach die Handlung bzw. unterlassene Handlung (der Wortverzicht) verbalisiert werden soll. Die Regelung will erreichen, dass sich die Verteidigung zügiger mit den Rechtsfällen beschäftigt, als das beim Status quo der Fall ist. Wird dieser Punkt nicht geändert, so ändert sich auch am Status quo voraussichtlich nichts.

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Dienstag, 14. September 2010, 00:40

Mister Speaker,

ich sehe die Verantwortung bei der Verteidigung, ihre Rechte zu nutzen. Um allerdings die Rechtssicherheit fuer Richter zu erhoehen, schlage ich als Klarstellung die Aufnahme einer Formulierung a la "Wer vom vorsitzenden Richter gesetzte Fristen begruendungslos verstreichen laesst, gibt durch sein Schweigen den Verzicht auf eine Stellungnahme zu erkennen". Fuer einen gesetzlichen verordneten Verteidigerwechsel spricht nichts, wenn der zu Verteidigende mit dieser Verteidigung trotzdem gluecklich ist.

Zur Freiheit gehoert Verantwortung, auch und gerade vor Gericht.
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13

Samstag, 18. September 2010, 15:07



Honorable Members of Congress:

Ich verlängere die Aussprache bis 30. September 2010,
damit der Antragsteller nach seiner Abwesenheit Gelegenheit hat,
die angekündigten Änderungen vorzunehmen.

Ein vorzeitiges Ende der Aussprache kann bei Bedarf durch ein Viertel
der Kongressmitglieder beantragt werden.


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14

Donnerstag, 30. September 2010, 09:48




Honorable Members of Congress:

Besteht hier weiterer Aussprachebedarf?


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15

Mittwoch, 6. Oktober 2010, 16:54




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache wird um 72 Stunden ab jetzt verlängert, um neuen Mitgliedern des Kongresses
die Möglichkeit zu geben, sich zum Sachverhalt zu äußern.


President pro temp of the Senate
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Gregory Jameson

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16

Samstag, 9. Oktober 2010, 00:17

Mr. Speaker, eine kurze Frage:
Welcher ist der aktuell gültige Entwurf, über den derzeit verhandelt wird?
Gregory Jameson M.D.
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Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana

Lovestone

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17

Sonntag, 10. Oktober 2010, 17:19

Mr. Speaker,

ich schließe mich der Frage des Kollegen Jameson an.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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18

Sonntag, 10. Oktober 2010, 23:50




Honorable Members of Congress:

Das Präsidium geht davon aus, dass der nachfolgende Antritt zur Abstimmung gestellt werden soll.
Widerspruch dagegen ist binnen 24 Stunden einzureichen, anderenfalls wird die Aussprache geschlossen.


President pro temp of the Senate



Faster Trials for Faster Justice Bill

Section I - Fundamentals

(1) Dieses Gesetz dient der Beschleunigung von Gerichtsprozessen.

(2) Im Folgenden wird der Supreme Court of the United States Act mit SCOTUSA abkekürzt.

Section II - Amending the Supreme Court of the United States Act

(1) Art. II Sec 3 SSec 1 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Bereits vor Ablauf seiner Amtszeit rechtshängig gewordene Verfahren hat ein aus dem Amt geschiedener Richter als Acting Justice mit allen Rechten und Pflichten eines Richters weiter zu führen. Ist für den Sitz des Justice ein neuer Justice ernannt so kann dieser einzelne oder alle Fälle eines Acting Justice übernehmen. Dies ist öffentlich im Court Office anzuzeigen. Übernommene Fälle haben sich für die Acting Justice erledigt."

(2) Art. II Sec 3 SSec 3 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Die Amtszeit als Acting Justice endet außer mit der Erledigung sämtlicher zum Ende seiner Amtszeit noch anhängigen Verfahren ebenfalls, wenn der Acting Justice ein Amt annimmt, welches gemäß der Verfassung oder den Gesetzen nicht mit dem Amt des Richters vereinbar ist."

(3) Art. IV Sec 4 SCOTUSA wird ersatzlos gestrichen.

(4) Art VII Sec 1 SSec 2 SCOTUSA wird wie folgt neu gefasst: "Er übt diese Befugnis durch den Erlass und die Änderung der Rules of the Supreme Court aus, welche verbindliche Vorschriften für jedwede Person, welche vor dem Supreme Court auftritt, enthält. Gegenstand der Rules of the Supreme Court sollen unter anderem geeignete Fristen für einen geordneten und zügigen Gang der Verfahren sein."

(5) Art. VIII Sec 2 SCOTUSA wird um eine neue SSec 6 ergänzt: "Die Vertreter der Anklage in Strafsachen bleiben bis zur Erledigung der von ihnen angestrengten anhängigen Verfahren sofern durch die Regierung nicht anders entschieden wird in dieser Funktion."

Section III - Introducing the Defense Lawyers Act

Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:

Defense Lawyers Act

Section 1 - Fundamentals

(1) Dieses Gesetz regelt die Zulassung von Verteidigern bei Gericht und die Bestellung von Pflichtverteidigern.

Section 2 - Registered Defense Lawyers

(1) Der Supreme Court of the United States führt eine Liste der registrierten Verteidiger.

(2) Jeder Bürger kann durch schriftliche Bekundung dieses Wunsches beim Court Office in die Liste der registrierten Verteidiger aufgenommen werden.

(3) Als Verteidiger in Strafprozessen sind neben dem Beklagten selbst nur die beim Supreme Court of the United States vor Einreichung der Klage registrierten Verteidiger zugelassen.

Section 3 - Duty Solicitor

(1) Äußert ein Beklagter in einem Strafprozess den Wunsch nach einem Verteidiger und hat selbst keinen zugelassenen Verteidiger beauftragt, so beauftragt das zuständige Gericht einen Pflichtverteidiger aus der Liste der registrierten Verteidiger.

(2) Die Auswahl des Pflichtverteidigers soll grundsätzlich zufällig erfolgen. Ist der ausgewählte Pflichtverteidiger unabkömmlich oder befangen, so wird der Auswahlprozess erneut begonnen.

(3) Ein Pflichtverteidiger vertritt die Interessen seines Mandanten. Er bemüht sich hierzu um Austausch mit ihm.

(4) Außer durch Antrag des Beklagten kann ein Pflichtverteidiger auch dann duch das Gericht beauftragt werden, wenn der Angeklagte oder sein Verteidiger Fristen verstreichen lassen. In diesem Fall wird nach Beauftragung eines Pflichtverteidigers die Frist erneut gesetzt.

(5) Wurde ein Pflichtverteidiger beauftragt und beauftragt der Angeklagte sodann selbst einen Verteidiger oder möchte sich selbst verteidigen, so scheidet der Pflichtverteidiger zunächst aus. Sollte im gleichen Prozess erneut ein Pflichtverteidiger bestellt werden, so wird der gleiche Pflichtverteidiger wieder beauftragt.

Section 4 - Final Provisions

(1) Die Regelungen der Sec 2 SSec 3 sowie der Sec 3 dieses Gesetzes finden ab dem Beginn des übernächsten Kalendermonats ab Inkrafttreten dieses Gesetzes Anwendung.


Section IV - Final Provisions
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
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XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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19

Montag, 11. Oktober 2010, 16:50

Mister Speaker

Ich denke, die Formatierung stimmt nicht ganz.
Salute
Bastian Vergnon


Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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20

Dienstag, 12. Oktober 2010, 00:51




Honorable Members of Congress:

Die Abstimmung ist eröffnet worden, nachdem der Antragsteller aus dem Kongress ausgeschieden ist.


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