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Mike Gabrowski

Governor of Astoria State

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1

Mittwoch, 28. Februar 2007, 22:11

[Discussion] Gesch‰ftsordnung

Artikel II Sek. 4 unserer Verfassung besagt: "Das Parlament gibt sich eine Geschäftsordnung."

Gibt es irgendwelche bestimmten Vorstellungen?

Ich denke wir sollten uns mit unserer Geschäftsordnung an die des Kongresses anlehnen. Hat da jemand etwas dagegen? Falls nicht würde ich bis morgen diese überarbeiten und zur Diskussion stellen.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Mike Gabrowski« (28. Februar 2007, 22:12)


Avitall Bloomberg

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2

Mittwoch, 28. Februar 2007, 22:27

Eine gute Idee
Avitall Bloomberg (D)
Senator of Astoria State
President of the AJC

Mike Gabrowski

Governor of Astoria State

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3

Donnerstag, 1. März 2007, 23:26

Zitat

Standing Orders of The Assembly, Astoria State


Section I -Generals

Article 1 -The Congress
1) The Assembly, im Nachfolgenden nur Parlament genannt, Astoria State übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State im Sinne der Verfassung.
2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Section II -President

Article 2 -President of The Assembly
1) Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten der die Sitzungsleitung inne hat.
2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
3) Die Wahl des Präsidenten des Parlamentes wird immer dann durchgeführt, wenn
a) die Legislaturperiode, gemäß der Verfassung von Astoria State, Article II, Section 4, abgelaufen ist
b) das Amt vakant ist oder
c) dies 2/3 der Mitglieder des Parlamentes verlangen.
4) Die Wahl des Präsidenten des Parlamentes wird durch den Governor durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Leitung.

Article 3 -Vacancies
1) Im Falle der Verwaisung des Amtes, werden durch den Governor unverzüglich Neuwahlen für das Amt des Präsidenten durchgeführt.
2) Für den Fall, dass der Governor abwesend oder sein Amt vakant ist, übernimmt pro tempore der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Sitzungsleitung und hat als erste Amtsausführung Neuwahlen einzuleiten.

Section III - Commoner

Article 4 -Rights and duties
1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
3) Jedes Mitglied des Parlamentes darf eine Anfrage an die Regierung oder ein einzelnes Regierungsmitglied stellen, welche innerhalb von einer Woche öffentlich im Parlament beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Mitglieds zu richten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.

Section IV -Course of business

Article 5 -Discussions
1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
2) Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the Governor gestellt werden. Die Aussprachen werden im Kongress vom Kongresspräsidenten eröffnet und beendet.
3) Aussprachen dauern mindestens 48 und höchstens 168 Stunden. Der Präsident hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Parlamentes im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens 1/4 der Mitglieder des Parlamentes möglich.
5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von 1/4 der Mitglieder Parlamentes die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann der Präsident die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
6) Beschlussanträge sind vom Präsidenten in der Form "[Discussion]BA Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.

Article 6 -Votes
1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) die erforderliche Mehrheit erreicht ist oder
b) nicht mehr erreicht werden kann oder
c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist
4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben.
5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]BA Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.

Section V -Code of behavior

Article 7 -Rules of The Assembly
1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Präsident Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Article 8 -Etiquette
1) Die Mitglieder des Parlaments richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Präsidenten, der als Mister Speaker zu titulieren ist.
2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Präsident. Der Präsident ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section VI -Sanctions

Article 9 -Admonishments
1) Der Präsident spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen die Hausordnung, verstößt.
2) Eine Verwarnung ist im Kongressgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Article 10 -Monetary
1) Der Präsident kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
3) Der Sanktion durch Ordnungsgeld geht immer eine Abstimmung über die Höhe im Parlament voraus, die immer durch den Präsidenten durchzuführen ist.
4) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
5) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Article 11 - Prohibition of access
1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Präsident berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Präsident ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Präsident berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Präsidenten.
6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.

Section VII - Final provisions

Article 12 -Validity
1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State


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4

Samstag, 3. März 2007, 09:38

Sect.2.1: Bitte noch "Hausrecht" hinzufügen, das ist i.d.R. selbstverständlich eine Aufgabe des Parlamentsvorstehers.

Sect.2.2: Was für eine Mehrheit? Absolut, relativ, Zweidrittel? Außerdem bin ich gegen einen Losentscheid.

Sect.4.2 sehe ich problematisch formuliert. Zum einen ist dort nicht geklärt, wie viele, da kann entweder genau eine für immer oder generell welche Stellen. Als Präsidentin werde ich das wie letzeres interpretieren, aber andere könnten das auch anders sehen. Außerdem sehe ich keinen Grund für die Beschränkung auf fünf Einzelfragen pro Anfrage.

Sect.5.3: Eine maximale Aussprachendauer möchte ich nicht festgelegt sehen, es gibt Diskussionen, die haben einfach einen großen Aussprachebedarf und das sollte dann im Ermessen des Präsidenten sein. Die Mindestaussprachedauer möchte ich bei 72 Stunden festsetzen.

Sect.5.5. sehe ich ebenfalls als problematisch an. Ein Viertel der Mitglieder kann über das Ende der Aussprache entscheiden, das ist nicht demokratisch, sondern oligarchisch.

Welchen Sinn hat Sect.6.2, Satz 2?

Sect.6.3 würde ich a und b in einen Punkt straffen: "eine Mehrheit erreicht ist".

In Sect.8.1 bitte ich noch darum, "Misses Speaker" mit einzusetzen.

Sect.9.1: Was ist die Hausordnung?

Sect.9.2: Kongressgebäude => Parlamentsgebäude.

Sect.10.3: Heißt das, alle Mitglieder entscheiden über das Verhängen eines Ordnungsgeldes? Ich spreche mich dagegen aus und plädiere vielmehr dafür, dass das Ordnungsgeld durch das Parlament wieder aufgehoben werden kann, wenn innerhalb von 48 Stunden mindestens ein Drittel der Abgeordneten eine Abstimmung darüber verlangt.

Das wäre es erst einmal von meiner Seite.
Dr. Pandora Friedmann


Mike Gabrowski

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5

Samstag, 3. März 2007, 12:26

Zu 2.1 Ja ein Fehler meinerseits.

Zu 2.2 Eine absolute Mehrheit und anschließend eine relative. Werde ich einfügen. Der Losentscheid kommt daher, da es beim Kongress genauso ist. Alternativen?

Zu 4.3 Ihren ersten Satz verstehe ich nicht. Die Beschränkung auf 5 Fragen können wir streichen.

Zu 5.3 Ich denke schon, dass wir in irgendeiner Weise vorher eine maximale Zeit festlegen sollten. Diese können wir ja durchaus variabel handhaben. Gegen eine minimal Dauer von 72h habe ich nichts einzuwenden.

Zu 5.5 Da haben sie Recht. Sollte eine absolute Mehrheit reichen?

Zu 6.2 Sie haben Recht, dass dies im Grunde unnötig ist, aber jeder Bürger sollte die Möglichkeit bekommen haben seine Stimme abzugeben.

Zu 6.3 Durchaus machbar.

Zu 8.1 Für Sie doch immer :)

Zu 9.1 Ich meine den Code of behavior

Zu 9.2 Meine Schuld

Zu 10.3 Habe ich auch nichts gegen, wenn wir es so machen.


Hier nun die veränderte Satzung:

Zitat

Zitat

Standing Orders of The Assembly, Astoria State


Section I -Generals

Article 1 -The Congress
1) The Assembly, im Nachfolgenden nur Parlament genannt, Astoria State übt die legislative Gewalt aus. Mitglied des Parlamentes ist jeder Bürger von Astoria State im Sinne der Verfassung.
2) Das Parlament gibt sich in einer Gesamtheit, gemäß der Verfassung Astoria State, Article II, Section 4, diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.

Section II -President

Article 2 -President of The Assembly
1) Das Parlament wählt aus seiner Mitte einen Präsidenten der die Sitzungsleitung inne hat und über das Hausrecht wacht.
2) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine relative Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los(?).
3) Die Wahl des Präsidenten des Parlamentes wird immer dann durchgeführt, wenn
a) die Legislaturperiode, gemäß der Verfassung von Astoria State, Article II, Section 4, abgelaufen ist
b) das Amt vakant ist oder
c) dies 2/3 der Mitglieder des Parlamentes verlangen.
4) Die Wahl des Präsidenten des Parlamentes wird durch den Governor durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Leitung.

Article 3 -Vacancies
1) Im Falle der Verwaisung des Amtes, werden durch den Governor unverzüglich Neuwahlen für das Amt des Präsidenten durchgeführt.
2) Für den Fall, dass der Governor abwesend oder sein Amt vakant ist, übernimmt pro tempore der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Sitzungsleitung und hat als erste Amtsausführung Neuwahlen einzuleiten.

Section III - Commoner

Article 4 -Rights and duties
1) Die Mitglieder des Parlamentes sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Parlamentes zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
2) Jedes Mitglied des Parlamentes folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
3) Jedes Mitglied des Parlamentes darf eine Anfrage an die Regierung oder ein einzelnes Regierungsmitglied stellen, welche innerhalb von einer Woche öffentlich im Parlament beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Mitglieds zu richten. gestrichen

Section IV -Course of business

Article 5 -Discussions
1) Das Parlament tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
2) Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the Governor gestellt werden. Die Aussprachen werden im Parlament vom Präsidenten eröffnet und beendet.
3) Aussprachen dauern mindestens 72 und höchstens 168 Stunden(?). Der Präsident hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Parlamentes im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens 1/4 der Mitglieder des Parlamentes möglich.
5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag einer absoluten Mehrheit der Mitglieder Parlamentes die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann der Präsident die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
6) Beschlussanträge sind vom Präsidenten in der Form "[Discussion]BA Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.

Article 6 -Votes
1) Abstimmungen über Beschlussanträge werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
2) Nach Abstimmungsbeginn bleibt eine Abstimmung mindestens 24 Stunden geöffnet, auch wenn bereits vorher eine Mehrheit erreicht wurde.
3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
a) eine erforderliche Mehrheit erreicht worden ist oder
b) die Abstimmungsfrist verstrichen ist
4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
b) die Mitglieder des Parlamentes die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben.
5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
6) Abstimmungen über Beschlussanträge sind in der Form "[Vote]BA Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der des Beschlussantrages gleicht und übernommen wird.
7) Es ist den Mitgliedern des Parlamentes verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.

Section V -Code of behavior

Article 7 -Rules of The Assembly
1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Parlamentes sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Parlamentes und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
3) Rederecht im Parlament haben die Mitglieder des Parlaments. Andere Personen müssen beim Präsident Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.

Article 8 -Etiquette
1) Die Mitglieder des Parlaments richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den Präsidenten, der als Misses oder Mister Speaker zu titulieren ist.
2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Mitglieder des Parlaments in ihren Reden auch namentlich an die anderen Mitglieder des Parlaments wenden.
3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Präsident. Der Präsident ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

Section VI -Sanctions

Article 9 -Admonishments
1) Der Präsident spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied des Parlamentes gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen den Code of behavior, verstößt.
2) Eine Verwarnung ist im Parlamentsgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.

Article 10 -Monetary
1) Der Präsident kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
3) Der Präsident bestimmt die Höhe des Ordnungsgeldes.
4) Wenn 1/3 des Parlamentes es nach 48 Stunden verlangt, kann die Höhe des Ordnungsgeldes verändert werden.

5) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
6) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.

Article 11 - Prohibition of access
1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Präsident berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.
3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
4) Verstößt ein Besucher des Parlamentes gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist der Präsident ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 11 (2) und (3).
5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Parlamentes ist der Präsident berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit der Vereidigung des neuen Präsidenten.
6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.

Section VII - Final provisions

Article 12 -Validity
1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde.
2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Mike Gabrowski« (3. März 2007, 12:27)


Mike Gabrowski

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6

Montag, 5. März 2007, 21:29

Anscheinend möchte niemand einen Vorschlag unterbreiten. Dann mache ich mal einen:

2.2 Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine relative Mehrheit zu Stande, entscheidet der älteste Bürger von Astoria State, wer Präsident wird.

5.3 Was würden sie davon halten, wenn die 168 Stunden eine Empfehlung wären für den Regelfall, der Präsident aber jedesmal die Entscheidung zu treffen hat?
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State


Avitall Bloomberg

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7

Dienstag, 6. März 2007, 18:53

Alter? Simulatorisch oder wie lange man dabei ist?
Avitall Bloomberg (D)
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8

Dienstag, 6. März 2007, 18:57

Stellt sich als sehr problematisch dar. Ich wäre für das gute alte "Los", da kann sich keiner beschweren.
Nico Hamann
President of The Assembly
Vice-Chairman of the Democrats



Avitall Bloomberg

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9

Dienstag, 6. März 2007, 19:07

Das finde ich nicht koscher ;). Ich habe eine gewisse Abneigung gegen dieses Los.
Avitall Bloomberg (D)
Senator of Astoria State
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Mike Gabrowski

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10

Dienstag, 6. März 2007, 19:08

Ich meinte eigentlich wer am längsten Bürger von Astoria State ist.

*so*Im Bundestag ist es ja zB so, dass der ƒlteste die Leitung übernimmt bis der Präsident gewählt wurde. Allerdings lässt sich das hier ja eigentlich deshalb nur schwer umsetzen wie Nico schon bemerkt hat. Deshalb mein Vorschlag von demjenigen der am Längsten Bürger ist, wobei sich für mcih dort auch die Frage nach der Kontrolle stellt.*so*
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State


Avitall Bloomberg

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11

Dienstag, 6. März 2007, 19:18

Ich denke, dass es bei einer so überschaubaren Mitgliederanzahl klar ist, wer der längste Bürger ist.
Avitall Bloomberg (D)
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Mike Gabrowski

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12

Dienstag, 6. März 2007, 19:33

2.2 Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine relative Mehrheit zu Stande, entscheidet derjenige, der am längste Bürger von Astoria State, wer Präsident wird.

5.3 Aussprachen dauern mindestens 72 Stunden. Der Präsident hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Parlamentes im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen, wobei ihm die Obergrenze von 168 Stunden als Richtwert dienen soll, der nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollte.


Könnten damit alle leben?
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State


13

Dienstag, 6. März 2007, 21:05

Aber ist es irgendwie wasserdicht feststellbar, wer nun am längsten Bürger von AS ist? Wird das irgendwo im Bürgerverzeichnis angezeigt? Sonst ist es ja eigentlich mehr ein Rätselraten, und das gefällt mir nicht sehr.
Nico Hamann
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Mike Gabrowski

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14

Dienstag, 6. März 2007, 22:34

Hier gibt es mehrere Listen, die die Entwicklung unserer Mitbürger festhält. Dies sollte genügen. Alternativ könnte man überlegen, ob jeder neue Mitbürger sich in Astoria State irgendwo melden muss und wir somit ein festes Datum erhalten.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State


15

Mittwoch, 7. März 2007, 14:04

Die Listen, die du angegeben hast, sind prinzipiell eine Möglichkeit, jedoch problematisch, wenn es um Neuzugänge zwischen den einzelnen Listen gibt, die ja auch nur Momentaufnahmen sind.

Ich könnte mir vorstellen, dass man das mit dem Eintritt in The Assembly verbinden könnte. In einem gesonderten Thread, in dem KEINE weiteren Beiträge gepostet werden, melden sich die Neuankömmlinge, um so 1. Stimmrecht in The Assembly zu erhalten und 2. fuer die Lösung dieses Problems hier zu ueberpruefen sind.

Das gibt aber leider wieder ein Problem, da es The Assembly ja noch nicht sehr lange gibt und irgendwie die Buerger "verarbeitet" werden muessen, die vorher schon hier her gezogen sind.
Nico Hamann
President of The Assembly
Vice-Chairman of the Democrats



Mike Gabrowski

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16

Mittwoch, 7. März 2007, 14:09

An so das selbe hätte ich auch gedacht.

Die einzige Möglichkeit, die besteht dieses Problem zu lösen sehe ich darin, wenn wir weiterhin an meinem Vorschlag festhalten möchten, dass du nicht wegziehst ;)

Eine andere Möglichkeit wäre, für die alten Mitglieder, dass man das Datum nimmt an dem sie ihren astorischen Pass erhielten, weil sie ja gleichzeitig in Astoria State damit Bürger werden. Dies ist für alle möglich, die nach dem Crash gekommen sind. Und da du der einzige bist, der Astor vorm Crash erlebt hat stellt uns dies vor keine weiteren Probleme.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State


17

Freitag, 9. März 2007, 15:09

Das heißt aber nicht, dass wir nur temporär denken sollten. Klar, egal, wie wirs drehen, die Entscheidung würde zur Zeit wohl bei mir liegen, aber wir sollten da schon was ordentliches ausarbeiten, damit man auch noch länger mit damit arbeiten kann.
Nico Hamann
President of The Assembly
Vice-Chairman of the Democrats



Mike Gabrowski

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18

Freitag, 9. März 2007, 15:14

Ja dafür können wir ja anschließend die Anträge auf Staatsbürgerschaft nutzen, die stehen ja momentan mit Datum und Uhrzeit fest und quasi sobald das Gesetz in Kraft tritt, dass man sich irgendwo melden muss um wählen zu können.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
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19

Sonntag, 11. März 2007, 19:40

Besteht noch Gesprächsbedarf?
Dr. Pandora Friedmann


20

Sonntag, 11. März 2007, 20:33

Anscheinend nicht. Letzter Stand ist, dass die Einbürgerungsdaten als Richtwert genommen werden. Ich bitte darum, den Entwurf entsprechend anzupassen und anschließend zur Abstimmung freizugeben.
Nico Hamann
President of The Assembly
Vice-Chairman of the Democrats