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Mittwoch, 20. Juli 2016, 20:27

Arbeitsgrundlage der Technischen Administration



ARBEITSGRUNDLAGE DER TECHNISCHEN ADMINISTRATION
Fassung vom 20. Juli 2016



Artikel 1 - Allgemeines
(1) Die Technische Administration (TA) übernimmt die Bereitstellung von Webspace für das Forum und weitere Hilfsmittel sowie der Internetdomain zur Simulation der Mikronation "Vereinigte Staaten von Astor".
(2) Die Zusammensetzung der TA soll nach Möglichkeit die Bandbreite der in der Simulation ansäßigen Parteienlandschaft widerspiegeln. Die Zusammensetzung soll stets aktuell und öffentlich einsehbar sein.
(3) Die TA wird vom Hoster - als rechtlich und monetär Verantwortlichem - geleitet. Alleine der Hoster ist berechtigt Administratoren aufzunehmen und zu entlassen. Der Hoster ist berechtigt alle Entscheidungen anderer Mitglieder der TA zu revidieren.
(4) Ist von Gesetzen die Rede, sind hierbei stets die außersimulatorischen, realen Gesetze gemeint.
(5) Diese Arbeitsgrundlage kann jederzeit durch einen Mehrheitsentscheid der TA geändert oder ersetzt werden.

Artikel 2 - Pflichten der Administratoren
Die Mitglieder der TA verpflichten sich:
a. sich um technische Änderungen am Forum, die durch die Simulation notwendig werden, zu kümmern;
b. die Forenregeln durchzusetzen;
c. Anfragen, Beschwerden oder Hinweisen so schnell wie möglich nachzugehen;
d. die Kontrolle des Forums zur Sicherung und Wahrung von Regeln und Gesetzen nicht in böswilliger Absicht für innersimulatorische Belange zu missbrauchen;
e. die einwandfreie Funktion der Medien der Simulation zu gewährleisten;
f. ihre Funktion stets wertungsneutral und ausschließlich außerhalb der Simulation auszuführen.

Artikel 3 - Rechte der Administratoren
Die Mitglieder der TA sind berechtigt:
a. Zugriff auf das Admin Control Panel (ACP) des Forums zu erlangen;
b. Zugriff auf alle Bereiche des Forums zu erlangen. Dies schließt insbesondere nicht öffentlich einsehbare Foren ein. Ist ein Forum betroffen, zu dem kein Mitglied der TA in simulatorischer Funktion Zugriff hat, so ist das Recht auf Zugriff nur dann erlaubt, wenn innerhalb des geschlossenen Bereiches massiv durch Spieler gegen Forenregeln oder Gesetze verstoßen wird. In so einem Fall sind die Spieler verpflichtet ein Mitglied der TA zu informieren;
c. Themen oder Beiträge in denen gegen die Regeln oder Gesetze verstoßen wird in ein nicht öffentlich einsehbares Archiv zu verschieben;
d. Die Funktionen des Forums zu regulieren. Die schließt unter anderem die Veränderungen von zulässigen Avatargrößen, Signaturlängen und dergleichen ein;
e. Maßnahmen nach Artikel 4 und 5 vorzunehmen;

Artikel 4 - Sanktionen
(1) Bei Verstößen gegen die Forenregeln können die Mitglieder der TA Verwarnungen und Sperren gegen Mitglieder verhängen.
(2) Über Verwarnungen und Sperren diskutieren die Mitglieder der TA gemeinsam und entscheiden mit einfacher Mehrheit. Äußert sich ein Mitglied nicht innerhalb von 72 Stunden, ist das als Enthaltung zu werten. Bei Maßnahmen gegen ein Mitglied der TA ist dieses nicht stimmberechtigt, darf sich jedoch äußern.
(3) Alle Sanktionen sind öffentlich einsehbar zu protokollieren und zu begründen. Die an der Entscheidung beteiligten Mitglieder der TA sind aufzulisten.
(4) Es gibt sechs Stufen von Sanktionen die pro Verstoß in aufsteigender Reihenfolge durchzuführen sind. Die Stufen lauten:
Stufe 1 - erste Verwarnung
Stufe 2 - zweite Verwarnung
Stufe 3 - 3 Tage Sperre
Stufe 4 - 1 Woche Sperre
Stufe 5 - 2 Wochen Sperre
Stufe 6 - 1 Monat Sperre
(5) Jede Stufe soll über einen bestimmten Zeitraum vermerkt werden. Verstößt ein Spieler gegen die Regeln, während eine Sanktion noch vermerkt ist, soll die jeweils nächsthöhere Sanktion verhängt werden. Ist der Zeitraum des Vermerks überschritten, ist die Stufe für den betroffenen Spieler auf 0 zu setzen. Die Zeit einer Sperre ist nicht auf die Vermerkungsfrist anzurechnen. Die Fristen per Stufe sind wie folgt:
Stufe 1 - 1 Woche
Stufe 2 - 2 Wochen
Stufe 3 - 3 Wochen
Stufe 4 - 1 Monat
Stufe 5 - 2 Monate
Stufe 6 - 3 Monate
(6) Alle aktuellen Sanktionen(sstufen) sind öffentlich bekannt zu machen.
(7) Auf über die Funktion des Forums gemeldete Beiträge ist schnellstmöglich einzugehen. Ein Missbrauch der Meldefunktion kann sanktioniert werden.
(8) Wird zum wiederholten Male eine Sperre der höchsten Stufe gegen den selben Spieler verhängt, kann dies stattdessen in eine unbegrenzte Sperre umgewandelt werden.

Artikel 5 - Änderungen am Betrieb des Forums
(1) Die Mitglieder der TA sind berechtigt alle hier aufgeführten Maßnahmen ohne vorherige Absprache durchzuführen:
a. Verschieben von Themen oder Beiträgen falls diese ausschließlich außersimulatorisches enthalten;
b. die Bereitstellung von und Änderung an Foren, Präfixen, Benutzergruppen und Moderationsrechten für die innersimulatorischen Bereiche (nach Notwendigkeit);
c. Bereitstellung von und Änderungen an nicht-öffentlichen Foren für Bundesorgane (sofern der Nutzen und die Nutzung ersichtlich sind);
d. Bereitstellung von und Änderungen an nicht-öffentlichen Foren für Gruppen von mindestens drei Spielern (nach Maßgabe der innersimulatorischen Bürgerliste);
e. Verschieben von Themen und Beiträgen, anpinnen und lösen von Themen und Ankündigungen soweit notwendig oder auf Anfrage;
f. Erteilung oder Entzug von Zugriffrechten auf nicht-öffentliche Foren auf Anfrage durch simulatorischer Umstände dazu berechtigter;
g. Änderung des Benutzernamens oder des Passworts sowie Übertragung von Accounts über den ID-Wechsler (falls nicht durch den Spieler selbst möglich und von berechtigter Stelle beantragt);
h. Archivierung nicht mehr benötigter (nicht-)öffentlicher Foren (nach Vorankündigung zur etwaigen Bereinigung von Missständen), Themen oder Beiträge.
(2) Die Mitglieder der TA sind berechtigt alle hier aufgeführten Maßnahmen mit einfacher Mehrheit durchzuführen, sowie alle unter (1) gelisteten Maßnahmen, sofern ein Mitglied der TA Einspruch erhoben hat:
a. Änderungen an den allgemeinen inner- und außersimulatorischen Foren, die nicht den Bundes- oder Staatsorganen zuzurechnen sind;
b. Änderungen an den übrigen Funktionen des Forums;
c. Sämtliche weitere nicht aufgelistete Maßnahmen.

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