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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Mittwoch, 28. Juli 2010, 08:50

Questions by Sen. McGarry to Attorney General Hope (CW 30)




Honorable Members of Congress:

Die Senatorin für New Alcantara, Charlotte McGarry, richtet gemäß
Art. IV Sec. 1(a) Congressional Investigations and Questioning Act die folgende Anfrage an die Administration.

Der Befragte oder ein Vertreter hat folgenden Eid zu leisten:

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.


Die religiöse Beteuerung kann entfallen.

Ich erteile dem Befragten oder einem Vertreter das Rederecht.
Die Befragung ist nach der Vereidigung eröffnet. Sie dauert 168 Stunden und kann bei Bedarf verlängert werden.


President of the Senate


1. Wer hat wann die Entscheidung getroffen, den Chief Justice zur Justizreformkommission hinzuzuziehen?

2. Welchen Mitgliedern des Kabinetts waren diese Informationen bekannt?

3. Wenn die Administration ein Gesetz basierend auf den Beratungen der Justizreformkommission vorschlägt, dieses ohne Änderungen den Kongress passiert und schlussendlich ein Bürger dagegen klagt, weil er sich in seinen Rechten verletzt sieht: Hält der Attorney General den Chief Justice dann noch für ausreichend unbefangen, über die Recht- und Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu richten, an dem er selbst mitgewirkt hat?

4. Warum wird zur angekündigten Analyse der gegenwärtigen Fehler im Rahmen der Justizreformkommission kein Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten hinzugezogen, während die übrigen beiden Gewalten dort repräsentiert sind?

5. Warum legt der Attoreny General, der weitaus weniger als andere Kabinettsmitglieder zu tun hat, keine eigene Analyse der gegenwärtigen Fehler im Justizwesen vor?
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (28. Juli 2010, 16:24)


John Nathan Hope

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2

Sonntag, 1. August 2010, 10:46

Madam President, honorable Members of Congress,

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde.
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John Nathan Hope

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3

Sonntag, 1. August 2010, 10:50

Zitat


1. Wer hat wann die Entscheidung getroffen, den Chief Justice zur Justizreformkommission hinzuzuziehen?


Attorney General John Nathan Hope, abschließend entschieden wurde dies mit Aussendung der Einladung am 25.07.2010 gegen 16:40 Uhr mit Unterschrift des Attorney General.
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4

Sonntag, 1. August 2010, 10:51

Zitat


2. Welchen Mitgliedern des Kabinetts waren diese Informationen bekannt?


Die Information, dass Attorney General John Nathan Hope beabsichtigt, Chief Justice Armin Schwertfeger als Experte zu Konsultationen hinzuzuziehen war sämtlichen Mitgliedern des Kabinetts, namentlich President Grey, Vice President Hsiao, Secretary Jameson, Secretary Zuckerberg und Secretary Hodges seit dem 22.7.2010 bekannt. Darüber hinaus war dieser Umstand sämtlichen Mitgliedern des Senates, namentlich Sen. Cunningham, Sen. Wakaby, Sen. Salazar, Sen. Fillmore, Sen. Rayne, Sen. Hodges sowie Sen. McGarry und mit Ihnen der gesamten astorischen Öffentlichkeit seit dem 15.7.2010 bekannt.
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Sonntag, 1. August 2010, 10:52

Zitat


3. Wenn die Administration ein Gesetz basierend auf den Beratungen der Justizreformkommission vorschlägt, dieses ohne Änderungen den Kongress passiert und schlussendlich ein Bürger dagegen klagt, weil er sich in seinen Rechten verletzt sieht: Hält der Attorney General den Chief Justice dann noch für ausreichend unbefangen, über die Recht- und Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu richten, an dem er selbst mitgewirkt hat?


Der Attorney General hält den Chief Justice für ausreichend unbefangen, über die Rechts- und Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes zu richten, wenn die Administration ein Gesetz basierend auf den Beratungen der Justizreformkommission vorschlägt, dieses ohne Änderungen den Kongress passiert und schlussendlich ein Bürger dagegen klagt, weil er sich in seinen Rechten verletzt sieht auch dann, wenn der Chief Justice an den Konsultationen zur Justizreform teilnimmt. Die Mitwirkung an der Gesetzgebung obliegt der Legislative.
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Sonntag, 1. August 2010, 10:53

Zitat


4. Warum wird zur angekündigten Analyse der gegenwärtigen Fehler im Rahmen der Justizreformkommission kein Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten hinzugezogen, während die übrigen beiden Gewalten dort repräsentiert sind?


Einladungen zu den Konsultationen wurden vom Attorney General an Experten und erfahrenen Anwendern des Rechtssystems ausgesprachen unabhängig davon, in welcher der drei Gewalten sie auch eingebunden sein mögen. Es ergibt sich aus der Natur der Sache einerseits, dass die Erfahrung in der Anwendung des Rechssystems in der Judikative besonders ausgeprägt ist. Es ergibt sich aus der Natur der Sache andererseits, dass die Exekutive an einer von ihr eingeladenen Veranstaltung teilnimmt. Überdies ergibt sich aus der Verfassung, dass die Anwendung der Gesetze der Exekutive und die Überprüfung der Anwendung der Gesetze der Judikative obliegt. Die Legislative macht die Gesetze, sie wendet sie jedoch nicht in vergleichbarer Weise an.
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Sonntag, 1. August 2010, 10:54

Zitat


5. Warum legt der Attoreny General, der weitaus weniger als andere Kabinettsmitglieder zu tun hat, keine eigene Analyse der gegenwärtigen Fehler im Justizwesen vor?


Der Attorney General, der an der Analyse mitwirkt und die Sitzungen des temporären Konsultativgremiums leitet, wird sich in diesem Rahmen unabhängig von seiner Arbeitsauslastung, nach der hier nicht gefragt wird, einbringen. Der Attorney General hält es für angebracht, mehr Expertise als seine eigene in die Analyse einzubieziehen und hält sich überdies nicht für allwissend.
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Sonntag, 1. August 2010, 17:17

Mister Attorney General, mir stehen leider nur drei Nachfragen zu, obwohl ich weitere hätte. Die erste bezieht sich auf alle Ihre Antworten, die übrigen beiden auf Ihre Antwort zu Frage 5.

1. Haben Sie diese Antworten alleine erarbeitet, ohne dass Dritte - sei es im Kabinett, der Partei oder in irgendeinem privaten Gespräch - an der Argumentation und/oder Ausformulierung und/oder in Form eines Korrekturlesens daran mitgewirkt haben? Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Ihren Eid.

2. Welche zentralen Probleme des astorischen Justizwesens haben Sie als Eigenexpertise vor Beginn der Gespräche bereits konkret gesehen?

3. Welche zentralen Probleme des astorischen Justizwesens haben Sie warum nicht gesehen und bedurften zu ihrer Aufdeckung des Chief Justice?
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9

Sonntag, 1. August 2010, 22:31

Madam President,

die Zahl der Fragen hat meines Wissens der Kongress definiert, insoweit richtete sich Ihre kritische Bemerkung wohl nicht an mich.

Zitat


1. Haben Sie diese Antworten alleine erarbeitet, ohne dass Dritte - sei es im Kabinett, der Partei oder in irgendeinem privaten Gespräch - an der Argumentation und/oder Ausformulierung und/oder in Form eines Korrekturlesens daran mitgewirkt haben? Ich erinnere in diesem Zusammenhang an Ihren Eid.

Die Antworten wurden von mir allein formuliert - wenn Sie so wollen "erarbeitet" - und vorab dem Kabinett mit der Bitte um Feedback von mir zur Kenntnis gebracht. Hierauf gab es vereinzelte Zustimmung und keinerlei Korrekturwünsche. Die Antwort auf Frage eins habe ich gegenüber der im Kabinett vorgestellten Form insoweit ergänzt, als ich ursprünglich nicht auf die Frage des Zeitpunktes antworten wollte, da ich diesen Teil der Frage überlesen hatte. Auf diesen Fehler hat mich keiner meiner Kabinettskollegen aufmerksam gemacht, ob die Antworten insoweit "korrekturgelesen" wurden bleibt also jedermanns Wertung überlassen. Als ich heute vor dem Kongress stand, fiel mir die Unvollständigkeit auf und ich korrigierte dies. Für den Fall, dass Ihre Frage hierauf zielt, bestätige ich Ihnen an dieser Stelle auch noch gern, dass kein Mitglied der Judikative in irgendeiner Form eingebunden war und Mitglieder der Legislative nur insoweit, als sie gleichzeitig Mitglied der Bundes-Exekutive sind. Einer Partei gehöre ich nicht an und habe insoweit die Antworten auch nicht in einer Partei - gleich welche Sie mit "der Partei" meinen - zur Sprache gebracht.
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Sonntag, 1. August 2010, 22:32

Zitat


2. Welche zentralen Probleme des astorischen Justizwesens haben Sie als Eigenexpertise vor Beginn der Gespräche bereits konkret gesehen?


Erstens und vordringlich die Länge der Verfahren. Zweitens und ebenfalls nicht unwichtig die starke Konzentration auf eine einzige Person, die des Chief Justice des Supreme Court. Dies habe ich gegenüber dem Senat bereits am 15.7.2010 ausgeführt und am 26.7. erneut öffentlich im Rahmen der hier in Rede stehenden Konsukltationen dargelegt.
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Sonntag, 1. August 2010, 22:34

Zitat

3. Welche zentralen Probleme des astorischen Justizwesens haben Sie warum nicht gesehen und bedurften zu ihrer Aufdeckung des Chief Justice?


Der Chief Justice ist nicht nur gebeten, zentrale Probleme zu benennen, sondern auch Ansatzpunkte aufzuzeigen für Verbesserungen. So hat der Chief Justice am 26.7.2010 eine Weiterführung der Ämter des Justice und der Anklage angeregt und im Verfahrensrecht Fristsetzungen angeregt. Desweiteren ist die Expertise des Chief Justice auch insbesondere gefragt, um zu ermitteln wo exakt ein Problem verortet ist und wo nicht. Abschließend möchte ich unter Verweis auf die andauernden Konsultationen darauf hinweisen, dass es nicht in meiner Macht steht Ihnen darzulegen, welche Aspekte der Chief Justice in Zukunft eingebracht haben wird und die ich gemäß Ihrer Frage derzeit noch nicht sehe. Vielen Dank.
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Donnerstag, 5. August 2010, 10:28

RE: Questions by Sen. McGarry to Attorney General Hope (CW 30)




Honorable Members of Congress:

Die Befragung ist beendet.


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