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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Sonntag, 8. August 2010, 22:35

S. 2010-002 Introduction of Legislative Proposals to the States Amendment Bill




Honorable Members of Congress:

Norman H. Hodges, Senator für Freeland,
hat den folgenden Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich gemäß Sec. IV Art. 7 (3) Standing Orders of Congress zunächst auf 168 Stunden fest.
Sie kann gemäß der entsprechenden Bestimmungen bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Das erbetene Rederecht für den Attorney General erteile ich,
sobald der vorliegende Antrag des Senatoren von ihm selbst begründet wurde.



President of the Senate


Introduction of Legislative Proposals to the States Amendment Bill

Section 1 - Introduction of a Constitutional Amendment
Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird das Folgende hinzugefügt:

    (1) Der Senat soll ermächtigt sein, im gleichen Verfahren wie bei der Gesetzgebung aber ohne Mitwirkung des Repräsentantenhauses Gesetzesvorschläge für die Staaten zu beschließen und zu ändern.
    (2) Gesetzesvorschläge für die Staaten sollen wie Gesetze formulierte Vorschläge des Bundes an die gesetzgeberischen Körperschaften der Staaten sein, die diese durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umwandeln können.
    (3) Gesetzesvorschläge für die Staaten können sich auf alle Regelungsgegenstände beziehen, für die den Staaten die Gesetzgebung obliegt.
    (4) Gesetzesvorschläge für die Staaten sind kein Bestandteil des Bundesrechts. Durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelte Gesetzesvorschläge für die Staaten sind Teil des Staatenrechtes.
    (5) Ist ein Gesetzesvorschlag für die Staaten durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelt, so ist in geltendes Recht umgewandelt die Fassung des Gesetzesvorschlags für die Staaten, die am Tage des Inkrafttretens des Ratifikationsgesetzes Beschlusslage des Senates war, sofern das Ratifikationsgesetz nichts anderes bestimmt.
    (6) Es ist zulässig, wenn ein Ratifikationsgesetz bestimmt, dass es die jeweils aktuelle Beschlusslage des Senates hinsichtlich eines Gesetzesvorschlags für die Staaten zu geltendem Recht erklärt. Solch ein Ratifikationsgesetz soll dynamisches Ratifikationsgesetz heißen.
    (7) Ist ein Gesetzesvorschlag für die Staaten durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelt, so kann die gesetzgeberische Körperschaft des Staates im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses eine Änderung dieses geltenden Rechtes herbeiführen, wie sie auch eine Änderung an anderen Gesetzen des Staatenrechtes herbeiführt. Hierfür ist keine Aufhebung des Ratifikationsgesetzes erforderlich. Ist ein dynamisches Ratifikationsgesetz beschlossen, so kann eine Änderung des geltendes Rechtes nur durch Aufhebung des dynamischen Ratifikationsgesetzes auf dem Wege der Gesetzgebung und Verabschiedung eines neuen Gesetzes des Staates erfolgen.
    (8 ) Steht ein durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelter Gesetzesvorschlag für die Staaten nach Auffassung des zuständigen Gerichts umfassend in Widerspruch zur Verfassung des Staates, so sollen das Ratifikationsgesetz sowie die Regelungen des durch es in geltendes Recht umgewandelten Gesetzesvorschlags für die Staaten nichtig sein. Steht ein durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelter Gesetzesvorschlag für die Staaten nach Auffassung des zuständigen Gerichts teilweise in Widerspruch zur Verfassung des Staates, so sollen das Ratifikationsgesetz sowie die Regelungen des durch es in geltendes Recht umgewandelten Gesetzesvorschlags für die Staaten, die nicht in Widerspruch zur Verfassung stehen, gültig bleiben. Die Regelungen des durch Ratifikationsgesetz in geltendes Recht umgewandelten Gesetzesvorschlags für die Staaten, die nach Auffassung des Gerichtes in Widerspruch zur Verfassung stehen, sollen nichtig sein.


Section 2 - Final Provision
Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (8. August 2010, 22:35)


Norman Howard Hodges

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2

Montag, 9. August 2010, 06:25

Madam President,

natürlich begründe ich meinen Antrag auch gerne selbst. ;)

Die vorliegende Bill ist die Umsetzung des von President Grey unterbreiteten Vorschlags, eine Vorschlagsgesetzgebung des Bundes einzuführen. Dahinter steht die Idee, dass die Bundeslegislative Gesetze beschließen kann, die über ihren verfassungsmäßig begrenzten Kompetenzspielraum hinausgehen und in die Kompetenzen der Staaten eingreifen, jedoch derart, dass die Selbstständigkeit der Staaten bei der Gesetzgebung auf diesen Gebieten dabei gewahrt bleibt. In der Praxis bedeutet das, dass die Staaten durch ein Ratifikationsgesetz, das natürlich auch jederzeit wieder aufgehoben werden kann, diese vom Kongress beschlossenen "Gesetze" für sich übernehmen können.

Der Grund für diesen Vorschlag ist, dass die legislativen Organe der Bundesstaaten oftmals nicht über das nötige Personal und vielleicht auch den nötigen Willen verfügen, zu dem breiten Spektrum der Bereiche, die durch ihre Gesetzgebung abgedeckt werden können, auch die tatsächlichen und umfassenden Beschlüsse zu fassen. Der Kongress dagegen - sooft er auch in der öffentlichen Kritik steht - war schon immer der aktivste und vor allem meistbevölkerte Ort, um Gesetze zu beschließen. Das zeigt sich schon daran, dass der Bund über wesentlich mehr Gesetze verfügt als jeder Bundesstaat, obwohl er ja eigentlich über begrenzte Kompetenzen verfügt, während die Kompetenz der Staaten bei der Gesetzgebung den - sehr umfangreichen - Rest von Themen und Gebieten umfasst.

Die Idee einer Gesetzgebung des Bundes im Kompetenzbereich der Staaten ist nicht neu. Neu ist, dass die Staaten bei dieser Variante einer Gültigkeit eines solchen Vorschlagsgesetzes ausdrücklich und widerrufbar zustimmen müssen. Beim letzten Vorschlag war es, wenn ich mich recht erinnere, so, dass die Staaten widersprechen sollten, wenn für sie ein vom Bund beschlossenes Vorschlagsgesetz nicht gelten sollte. Das hat nicht die Zustimmung des Kongresses gefunden.

Aus der großen öffentlichen Zustimmung zu der von President Grey unterbreiteten Idee schließe ich, dass dieser Vorschlag im gesamten politischen Spektrum akzeptiert wird oder zumindest eine Diskussion wert ist. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung, damit dieses Verfassungsamendment - ein solches ist von der Natur der Sache her nötig - in die zweite Phase der Ratifikation kommen kann. Die näheren Details des Entwurfes wird, wenn es genehm ist, Attorney General Hope erläutern. Vielen Dank.

John Nathan Hope

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3

Montag, 9. August 2010, 11:05

Madam President, honorable Members of Congress,

die Idee ist eigentlich einfach: Der Senat kann Gesetzesvorschläge beschließen, die die Staaten durch Ratifikation in Staats-Gesetze umwandeln bzw. übernehmen.

Ich ergänze einige rechts-technische Aspekte zum Entwurf:

(1) stellt die Beschlussfassung dar. Der Senat als Brücke zwischen den Staaten und dem Bund ist hierzu in besonderer Weise geeignet.

(2) fasst die oben skizzierte Idee zusammen.

(3) definiert den Anwendungsbereich, der einleuchtend sein sollte. Natürlich kann der Senat nicht auf diese Weise in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes eingreifen.

Die weiteren Punkte regeln Details, die geregelt sein müssen um Eventulaitäten und mögliche Probleme schon a prioiri zu antizipieren und zu beheben.

(4) verortet die Beschlüsse im Verhältnis zu anderen Rechtsnormen. Der Senat beschließt hier keine Gesetze, sondern fasst Beschlüsse. Erst durch ein Ratifikationsgesetz eines Staates wird ein solcher Beschluss ein Gesetz. Es handelt sich um einfaches Staatenrecht, dem die Bundesverfassung, das Bundesrecht und die Staatsverfassung also vorgehen. Gerade letzters ist wichtig klarzustellen.

(5) setzt sich damit auseinander, dass der Senat seine Beschlusslage auch ändern kann. Dann muss klar geregelt sein, was denn nun in einem Bundesstaat gilt. Dem dient (5).

(6) schafft zusätzlich die Möglichkeit, die jeweils aktuelle Beschlusslage zu übernehmen. Justiert der Senat an einem Gesetzesvorschlag nach, so wird dies auch automatisch übernommen, wenn es der Bundesstaat so beschlossen hat.

(7) regelt die Möglichkeit des Bundesstaates, das einmal übernommene Gesetz zu ändern. Im Wesentlichen kann es genau so geändert werden wie jedes andere Staatsgesetz mit der einen Ausnahme, dass ein dynamisches Ratifikationsgesetz aufgehoben werden muss und man ein neues Gesetz beschließen muss. Denn hier gibt es ja keinen fixen Gesetzestext, den es zu ändern gilt. Selbstredent besteht die Möglichkeit für den Bundesstaat, große Teile der Gesetzesvorlage nach Copy-Paste-Prinzip zu übernehmen.

(8 ) schließlich besagt im Kern, dass ein durch Ratifikationsgesetz zu Staatsgesetz gewordener Gesetzesvorschlag genau wie jedes andere Staatsgesetz gerichtlich überprüft und in Teilen oder im Ganzen verworfen werden kann.

Weitere Fragen kann ich gerne bei Bedarf beantworten.
____________________
John Nathan Hope

Charlotte McGarry

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4

Montag, 9. August 2010, 11:32

Senator Hodges,
Attorney General,

ich beschäftige mich noch ausführlicher mit dem Entwurf, weise aber bereits jetzt darauf hin, dass er sich sprachlich (bis auf den ersten Absatz) außerordentlich vom Rest des Verfassungstextes abheben würde.

Ich neige dazu, dem Vorschlag grundsätzlich zuzustimmen. Ich halte den Vorschlag für überaus sinnvoll, nicht aber notwendigerweise für rechtens, d. h. den Intentionen der Verfassungsväter entsprechend. Das würde ich gerne vorab von der gesetzlich bestimmten Autorität, also dem Supreme Court, geklärt haben. Mein Unwohlsein könnte so ausgeräumt werden.
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Ashley Fox

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Montag, 9. August 2010, 14:14

Madam President,

die diesem Entwurf eines Verfassungszusatzes zu Grunde liegende Idee begrüße und befürworte ich uneingeschränkt und mache mir insoweit die von Senator Hodges gegebene Begründung zu Eigen.

Einzig nicht nachvollziehen kann ich die Idee, das Repräsentantanhaus vom Beschlussfassungsprozess über Vorlagen für die bundesstaatlichen Legislativen auszuschließen?

"Der Senat als Brücke zwischen den Staaten und dem Bund", wie der Attorney General sagte, schön und gut - aber was ist mit dem Repräsentantenhaus als Brücke zwischen der Bevölkerung und dem Bund? Warum soll dieses hier außen vorgelassen werden?

Je mehr Augen, desto mehr sehen sie. Sinn des Modells ist es doch, den bundesstaatlichen Legislativen vereinfachte Entscheidungen über Sachthemen zu ermöglichen, deren Komplexitätsgrad ihre Ressourcen normalerweise übersteigen würde.

Warum soll also der Kongress nicht seine Ressourcen als Ganzes für die Debatte und Beschlussfassung über diese Vorlagen aufwenden. Will meinen, die Sachkenntnisse, Erfahrungen und Meinungen beider Häuser?

Abschließend möchte ich noch zu den seitens Senator McGarry geäußerten Bedenken meinen Zweifel daran anmelden, dass unser Rechtssystem das Konstrukt einer "verfassungswidrigen Verfassungsnorm" kennt.

Die Bürger der Vereinigten Staaten haben sich ihre Verfassung gegeben, und sie können sie ändern oder ergänzen oder ganz abschaffen, wann und wie und warum immer sie es für tunlich befinden.

Ich kann nur davor warnen, der Verfassung einen vom Willen der Bürger selbstständigen Eigenwert und eigenen Willen zuzuschreiben.
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Lovestone

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6

Montag, 9. August 2010, 15:45

Madam President,

normalerweise würde ich jetzt etwas mehr sagen, aber meine Vorrednerin hat bereits alles gesagt, was auch mir zu diesem Entwurf durch den Kopf ging.

Quinn Michael Wells

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Montag, 9. August 2010, 15:58

Madam President,

ich für meinen Teil kann der Argumentation von Senator Hodges und Attorney General Hope folgen und kann auch nur zustimmen dass es definitiv logisch ist wenn Staatenvertreter mit über Gesetze bestimmen, die ihren Bundesstaat zwar betreffen, in jenem aber in dieser Form noch nicht Gesetz sind. Daher werde ich diesem Antrag unter dem selben Vorbehalt den Madam Senator McGarry geäußert hat zustimmen.

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8

Montag, 9. August 2010, 16:23

Madam President,

wenn ich den Kollegen aus Astoria State richtig verstehe, unterstützt er den Ausschluss des Repräsentantenhauses von Beratungen und Abstimmungen nach dem vorgeschlagenen Verfassungszusatz, da nur die Senatoren "Staatenvertreter" seien?

Das ist so zunächst mal natürlich nicht falsch. Doch führt diese Überlegung mich zu der Frage, ob im Lichte einer besonderen Bewertung der Qualität als "Staatenvertreter" nicht besser gleich die National Governors' Conference Gesetzentwürfe für die bundesstaatlichen Gesetzgeber vorbereiten sollte?

Der Entwurf hingegen hat sich bewusst und wie ich finde richtigerweise für den Bundesgesetzgeber entschieden, dessen Kenntnisse, Erfahrungen und Ressourcen den bundesstaatlichen Gesetzgebern nutzbar gemacht werden sollen. Warum dann wie schon von mir gefragt nicht der ganze Kongress?

Gegen den Willen der bundesstaatlichen Gesetzgeber soll dieser ja sinnvollerweise ohnehin keine verbindlichen Regeln nach diesem Zusatz treffen können. Ein Regieren des Bundes über die Köpfe der bundesstaatlichen Volksvertretungen und Regierungen wird ja klugerweise ausgeschlossen.

Wenn also letztlich nur um Hilfestellung und Empfehlungen geht - warum dann den bundesstaatlichen Gesetzgebern nicht die Hilfestellungen und Empfehlungen aller Kongressmitglieder zugänglich machen?
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John Nathan Hope

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9

Montag, 9. August 2010, 17:17

Madam President,

Amendments unterliegen entgegen der Darstellung von Sen. Fox durchaus einer verfassungsmäßigen Einschränkung, wenn auch einer sehr begrenzten:

Zitat


(3) Zusatzartikel sollen nicht gegen den Geist der durch diese Verfassung verbürgten Rechte des Menschen und des Bürgers gerichtet sein und auch nicht die gleichmäßige Repräsentation der Bundesstaaten im Senat in Frage stellen.


Sollte zur Klärung der Frage, ob das Amendment gegen diese Vorschrift verstößt ein Gutachten für von Nöten erachtet werden, so ist u.a. das Kongresspräsidium in der Lage, ein solches Gutachten in Auftrag zu geben. Ich persönlich halte das für nicht fraglich, aber es steht mir natürlich nicht zu und Ihnen frei, hier anders zu entscheiden.

Desweiteren will ich darauf hinweisen, dass sich aus der Frage von Sen. McGarry im Prinzip die Antwort auf die Bedenken von Sen. Fox ergibt.

Sen. McGarry fragte nach der "Intention der Verfassungsväter". Gewissermaßen haben die Verfassungsväter nämlich eine Struktur geschaffen und sich bewusst entschieden, den Kongress aus zwei Kammern, die teileweise unterschiedliche Befugnisse haben, zusammenzusetzen. Das Amendment ist so geschrieben, dass es die Struktur von Recht und Institutionen, wie sie die Verfassung vorsieht, so weit irgend möglich beibehält und aufgreift. Und hier wird nun einmal zwischen dem Senat und dem HoR unterschieden und der Senat ist nuneinmal als Vertretung der Bevölkerungen der Staaten angelegt. Folgte man der Argumentation von Sen. Fox, so würden auch beim Haushaltsrecht und bei den Hearings die Kompetenzen der jeweils anderen Kammer ausgeschlossen. So aber will es die Verfassung und so wollen wir nun eine Ergänzung vornehmen.
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10

Montag, 9. August 2010, 17:25

Madam President,

dass man per Verfassungszusatz eine Regelung treffen kann wie vorgeschlagen, die nur dem Senat das Recht zur Verabschiedung von Legislative Proposals erteilt, stelle ich gar nicht in Frage.

Mich interessiert, warum hier eine exklusive Senatszuständigkeit geschaffen werden soll? Was soll an dieser in Abwägung aller Argumente im Ergebnis besser sein als einer Zuständigkeit beider Häuser des Kongresses?

Im Übrigen bezieht sich die vom Attorney General zitierte Klausel erkennbar nur auf die Bestimmungen des Article II sowie die Zusammensetzung des Senats. Eine mögliche Kollision des vorliegenden Antrages mit der Verfassung in ihrer bisherigen Gestalt sehe ich nicht.
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Georges Laval

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Montag, 9. August 2010, 17:40

Madame President,

ich schließe mich dem vorgebrachten Vorschlag an beide Kammern in diesem Vorschlag einzubinden.

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Charlotte McGarry

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Montag, 9. August 2010, 17:55

Madam President :D

Ich lehne diesen Vorschlag ab. Die Gesamtbevölkerung der Vereinigten Staaten hat in ihren Heimatstaaten jederzeit die Gelegenheit, auf den konkreten Wortlaut und die Ratifizierung eines Gesetzvorschlages Einfluss zu nehmen. Das Argument, sie sei nicht ausreichend beteiligt, gilt also nicht: Dort, wo ihre Beteiligung unabdingbar ist, ist sie zugleich zu einhundert Prozent gewährleistet.

Im vorliegenden Fall behandeln wir einen Gegenstand, der konkret den Senat und die Bundesstaaten befasst. Niemand ist geeigneter, auf konkrete Problemstellungen Antworten zu finden und und tatsächliche Vertretungsaufgaben wahrzunehmen, als die Senatoren - nicht weniger als die Vertreter eben jener Staaten und ihrer Bevölkerung im Bund.

Die Vorrechte des Repräsentantenhauses, namentlich seine Sonderrolle bei der Gestaltung bundesstaatlicher Politik auf dem Umwege des Haushaltes (die es nicht wahrnimmt, wofür es nur selbst etwas kann), gewährleistet diesem eine bundesstaatliche Primarrolle. Ich glaube, dass im Verhältnis zwischen dem Bund und seinen Staaten diese Vermittlerrolle beim Senat angesiedelt sein sollte, wo sie von der Natur der Sache her in meinen Augen unbedingt hingehört.

Neben diesen theoretischen Überlegungen betrachte ich das nicht zuletzt auch aus praktischen Erwägungen: Seitdem ich dem Senat angehöre, hat kein Repräsentantenhaus den Mehrwert, dem ihm die geschätzte Kollegin aus Assentia zuspricht, in der Wirklichkeit erbracht.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (9. August 2010, 17:55)


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13

Montag, 9. August 2010, 18:55

Madam President,

mit Ihrem abschließenden Argument beginnt die Katze, sich in den Schwanz zu beißen und nicht mehr damit aufzuhören.

Denn der vorgeschlagene Verfassungszusatz wirkt in zweierlei Richtungen: einmal ermöglicht er es den Parlamenten der Bundesstaaten, sich anhand konkreter und unter Einbezug der Ressourcen des Kongresses entwickelter Gesetzesvorlagen mit komplexen Materien zu befassen und gezielt Regelungen für diese zu finden, die in ihrem jeweiligen Staat gelten sollen.

Weiterhin eröffnet er aber auch dem Kongress die Möglichkeit, sich mit für die breite Bevölkerung interessanten Themen zu befassen, die zu behandeln dem Kongress bislang verwehrt ist.

Nimmt man das Repräsentantenhaus von dieser Möglichkeit aus, bleibt es darauf beschränkt, Haushalte abzunicken und hin und wieder gemeinsam mit dem Senat an den Wahlgesetzen herumzuschrauben.

Man vergrößert den Stellenwert und damit die Attraktivität des Repräsentantenhauses für partizipationsinteressierte Bürger nicht, indem man die exklusiven Zuständigkeiten des Senats erweitert und das Repräsentantenhaus als unbedeutendes "Unterhaus" verkümmern lässt.

Bezieht man dieses hingegen in das reine Vorschlagsrecht (!) wie sachgerechte Regelungen verschiedener Materien durch die Gesetze der Bundesstaaten aussehen könnten (!) mit ein, bietet man auch dessen Mitgliedern erweiterte Möglichkeiten, ihre Vorstellungen und Ziele auf bundespolitischer Ebene vorzustellen und zu vertreten.

Ziel des Zusatzes soll es doch gerade nicht sein, dass der Bund stellvertretend für die Staaten Gesetze erlässt. Sondern nur, dass dieser seine ungleich größeren Ressourcen dazu nutzt, den Staaten seiner Meinung gangbare Lösungen vorzuschlagen.

Es erschließt sich mir nicht, warum das Repräsentantenhaus dabei ausgeklammert werden soll? Dreißig Augen sehen nun mal mehr als sechzehn Augen.

Je mehr Wissen und je mehr Meinungen in einen Gesetzesvorschlag einfließen, desto fundierter und ausgewogener ist dieser am Ende. Eine qualitativ desto bessere Vorlage bekommen somit die Parlamente der Bundesstaaten, um in Ausübung der bundesstaatlichen Souveränität abschließend ihre eigene Entscheidungen zu treffen.
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14

Dienstag, 10. August 2010, 18:18

Madame President

eigentlich halte ich die Frage einer Einbindung des Repräsentantenhauses für nachrangig. Allerdings muss ich sagen, dass die Argumentation von Senatorin Fox auch schon etwas für sich hat. Ob es sinnvoll ist, der Inaktivität des Repräsentantenhauses mit einem Ausschluss von Aktivitäten zu begegnen, weiß ich nicht.
Freilich hat das Repräsentantenhaus es bei einem Amendment auch selbst in der Hand, ob es diesen Selbst-Ausschluss vollzieht oder nicht.
Salute
Bastian Vergnon


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15

Dienstag, 10. August 2010, 19:34

Madam President,

angesichts des Zuspruchs für meine Position seitens verschiedener ehrenwerter Mitglieder des Repräsentantenhauses habe ich nunmehr endgültg beschlossen, der Vorlage in ihrer gegenwärtigen Form nicht zuzustimmen.

Und das Gleiche empfehle ich den ehrenwerten Kollegen im Repräsentantenhaus. Congressman Vergnon hat es auf den Punkt gebracht: das Repräsentantenhaus hat es selbst in der Hand, ob es diesen Selbstausschluss vollzieht.

Wenn es das tut, hat es einen Schritt hin zu seiner eigenen Abschaffung getan. Denn betrachte ich den Katalog der Gesetzgebungskomeptenzen des Bundes sowie die Aktivität im nicht regelmäßig mit Personalfragen befassten Repräsentantenhaus, so wage ich zu orakeln, dass die durch den vorgeschlagenen Verfassungszusatz geschaffenen neuen Komepetenzen des Kongress künftig einen breiten zeitlichen Raum seiner Geschäfte einnehmen werden. Das Repräsentantenhaus davon auszuschließen bedeutet, dieses gegenüber dem Senat mutwillig weiter verkümmern und die Frage aufkommen zu lassen, wozu wir es überhaupt noch brauchen.
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Dienstag, 10. August 2010, 20:27

Senator Fox,

ich persoenlich wuerde dem Repraesentantenhaus ja raten, erstmal damit zu beginnen, seine existierenden Kompetenzen zu nutzen. Aber wahrscheinlich ist schon dieser Kommentar geeignet, die Attraktivitaet des Repraesentantenhauses zu senken - jedenfalls in den Augen der ehrenwerten Kollegin aus Assentia.

Ich denke, es ist Zeit fuer den Antragsteller, die Debatte voranzutreiben, indem er einen Kompromiss oder einen Ausweg vorschlaegt oder sich fuer eine der beiden Seiten entscheidet.
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Mittwoch, 11. August 2010, 02:09

Madam President,

ich habe die restlichen Mitglieder meiner Fraktion gebeten, darüber abzustimmen, ob das Repräsentantenhaus beteiligt werden soll oder nicht. Ich möchte so lange um Geduld bitten. Offen gesagt tue auch ich mich mit der Entscheidung schwer, ob die Legislative Proposals nun nur dem Senat zustehen sollen oder nicht. Wir sollten diese Entscheidung nicht überstürzen.

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Mittwoch, 11. August 2010, 07:24

Madam President,

auch das House genießt in dieser Richtung ein Privileg : Es ist allein für den Bundeshaushalt zuständig. Zudem ist meines Erachtens das House bedeutend parteipolitischer geprägt, wohingegen der Senat aus jedem Staat den vom Volk als am fähigsten betrachteten Politiker beherbergt, wodurch diese den Staat und nicht die Partei repräsentieren sollten.
Viel eher als dem Vorschlag das HoR einzubinden könnte ich mich offen gestanden mit dem Vorschlag der ehrenwerten Kollegin Fox anfreunden, diese Aufgabe der NGC zu übertragen - was natürlich ein stetes Mitarbeiten jedes Einzelnen Governors vorraussetzen würde.

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Mittwoch, 11. August 2010, 07:59

Senator Wells,

eine Integration der NGC in irgendeine Form von Gesetzgebungsprozess lehne ich ab, ebenso ihre Aufnahme in die Bundesverfassung. Ich bin ebenfalls der Auffassung, dass die NGC als ausgestalterisches Gremium besser geeignet ist denn als gesetzgebendes. Machen wir uns nichts vor: Wenn ein Governor in der Vergangenheit den Ehrgeiz gehabt hätte, ein Thema in der NGC unterzubringen, hätte er das tun können. Und er könnte es jederzeit gleich

Es gibt für den Gesetzgebungsprozess demokratisch legitimierte Vertreter der Bevölkerung in den Bundesstaaten, die genau diese Vertretung als Kernaufgabe haben: die Mitglieder des Senates der Vereinigten Staaten. Gerade weil die Gouverneure, ich sage es so offen, es in der Vergangenheit nicht auf die Reihe bekommen haben, müssen wir uns mit der innerstaatlichen Gesetzgebung überhaupt erst befassen.

Ich möchte bereits jetzt aus Gründen der Fairness zum Ausdruck bringen, dass ich mich an eine Entscheidung des Democratic Caucus natürlich nicht gebunden fühle. Soll heißen: Entscheiden die Demokraten sich für eine Beteiligung des Repräsentantenhauses, werde ich den Vorschlag ablehnen.
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Mittwoch, 11. August 2010, 12:20

Madam President,

der ehrenwerte Senator Wells sei darauf hingewiesen, dass die bestehenden exklusiven Zuständigkeiten der beiden Häuser des Kongresses einen raffinierten Kontrollmechanismus gegeneinander darstellen: das Repräsentantenhaus bewilligt das Budget der Regierung, der Senat wacht über die vom Präsidenten vorgenommenen Ernennungen.

Es nutzt dem Präsidenten nichts, wenn das Repräsentantenhaus Gelder für eine Behörde bewilligt, der Senat aber deren vorgeschlagenen Direktor ablehnt. Andererseits nutzt dem Präsidenten auch die Bestätigung eines vorgeschlagenen Beamten durch den Senat nichts, wenn das Repräsentantenhaus keine Mittel zu seiner Bezahlung bewilligt.

Beide Häuser des Kongresses gemeinsam kontrollieren die Regierung, aber sie kontrollieren sich eben auch untereinander. Sei es, indem sie Gesetzesvorlagen übereinstimmend beschließen müssen, oder indem sie eben Kontrollaufgaben gegenüber der Regierung untereinander aufteilen.

Den Sinn, das Repräsentantenhaus bei Gesetzesvorschlägen an die Legislativen der Bundesstaaten auszuschließen, sehe ich wie dargelegt nicht.

Auch nicht unter Einbezug der von dem ehrenwerten Senator angestellten Überlegungen zum Charakter der beiden Kammern: warum soll den Legislativen der Bundesstaaten nicht auch die Expertise der Congressional Caucusses der beiden großen Parteien zugänglich gemacht werden?

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass mein Vorschlag diese Aufgabe der NGC zu übertragen nicht ernst gemeint war. Sie bezog sich allein darauf zu illustrieren, dass das Argument, der Senat sei hierzu besser geeignet als Repräsentantenhaus da in diesem Vertreter der Bundesstaaten sitzen, allein nicht stichhaltig sind.

Abschließend empfehle ich den Kollegen des Democratic Congressional Caucus, für eine Beteiligung des Repräsentantenhauses zu stimmen.
Ashley Fox


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