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Armin Schwertfeger

Unionspräsident der DU a.D.

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Beruf: Unionspräsident der DU a.D.

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Donnerstag, 26. Februar 2009, 21:29

[Opinion] Gutachten zu Vetogesetzen



Advisory Opinion


Am 25.02.2009 beantragte das House of Representatives des Congress of the United States ein Gutachten zu der Frage,

ob ein durch Einspruch des Präsidenten der Vereinigten Staaten nach Art. III, Sec. 7, Ssec. 4 der Constitution of the United States of Astor zur erneuten Behandlung an den Kongress zurückgewiesenes Gesetz zur 'Behandlung' zwingend erneut im Rahmen einer Aussprache im Plenum diskutiert werden muss oder ob über den Entwurf umgehend Abstimmungen der Häuser des Kongresses Zwecks Überstimmung des präsidialen Einspruches erfolgen können.

Hierzu nimmt das Gericht wie folgt gutachterlich Stellung:

1. Auslegung der Begriffe "erneut ... behandelt" in Art. III, Sec. 7, Ssec. 4 der Constitution
Die Formulierung bestimmt nicht eindeutig, welchen Umfang die Befassung des Kongresses mit dem per präsidialem Veto zurückgewiesenen Gesetz haben sollte. Das Gericht ist der Auffassung, dass "erneut ... behandeln" nicht ausschließlich eine neue Abstimmung in beiden Häusern des Kongresses bedeuten kann. Sonst hätten die Verfassungsväter dies auch mit "erneut ... abstimmen" so forumlieren können.

2. Umfang der erneuten Behandlung
Nach Ansicht der Gerichts kann die erneute Behandlung eines vom Präsidenten mit einem Veto zurückgewiesenen Gesetz nur in einer erneuten Debatte in beiden Häusern des Kongresses bedeuten. Dies würde auch inhaltlich der Bedeutung des präsidialen Vetos gerecht. Wenn auch in der Bundesverfassung vom Präsidenten keine Begründung für sein Veto verlangt wird, hat der Präsident doch Gründe, gegen ein vom Kongress beschlossenes Gesetz ausdrücklich Einspruch einzulegen. Und um diese Gründe zumindest zur Kenntnis zu nehmen, möglicherweise auszuräumen oder mit der erforderlichen Mehrheit in beiden Häusern des Kongresses abzulehnen, bedarf es nach Ansicht des Gerichts nicht nur einer erneuten Abstimmung, sondern eben auch einer inhaltlichen Auseinandersetzung im Parlament.

3. rechtliche Umsetzung
Gemäß Article III Section 1 Subsection 5 der Constitution of the United States of Astor hat sich der Kongress eine Geschäftsordnung, die Standing Orders of Congress gegeben. Nach Ansicht des Gerichtes könnten in der dortigen Section IV, welche die Durchführung von Debatten und den Ablauf von Abstimmungen regelt, konkrete Bestimmungen für vetobedingte "Wiederbehandlung" von Gesetzen bestimmt werden. Dabei sollten dann jedoch die vorstehenden Ausführungen zum verfassungsgemäßen Sinn und Inhalt der Wiederbehandlung Beachtung finden.

Astor City, 16.02.2009

Armin Schwertfeger
Chief Justice
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General


"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)