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Beiträge: 1 078

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Bundesstaat: Laurentiana

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Hello Laurentiana again!
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1

Montag, 12. März 2007, 22:18

[Discussion] Standing Orders

Guten Abend,

laut Verfassung Article III - Section 3 (2) gibt sich die Legislatur eine Geschäftsordnung, die teilweise schon durch die Verfassung vorgegeben ist

Zitat

Article III: The legislative Department
Section 1: The Legislature of the Free State of New Alcantara
Die legislative Gewalt dieses Staates soll in der Legislature of the Free State of New Alcantara verankert sein.
Section 2: Membership of Legislature
Mitglied der Legislature ist, wer als astorischer Staatsbürger seit mindestens 14 Tagen im Staatsgebiet von New Alcantara wohnhaft ist und die notwendige Aktivität gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfüllt.
Section 3: Competences of the Legislature
Die Legislatur hat die Aufgaben, die Bürger des Staates in der Regierung zu repräsentieren, die Gesetze zu verabschieden, zu ändern und aufzuheben, die gewählten Amtsträger zu wählen und die Amtsträger bei Verfehlungen ihres Amtes zu entheben sowie besonderer Anordnungen der Exekutive zu bestätigen.
Section 4: Rules of Procedure
1. Die Legislature tagt ständig und unauflösbar am Sitz der Staatsregierung.
2. Die Tagung erfolgt gemäß diesen Verfassungsbestimmungen, den gesetzlichen Bestimmungen und der Geschäftsordnung, welche die Legislature erlässt, ändert und aufhebt.
3. Der Governor präsidiert über die Sitzungen der Legislature. Er kann den Lieutenant-Governor vorübergehend oder dauerhaft mit seiner Vertretung beauftragen und ihm die Sitzungsleitung übertragen.
4. Sofern nichts anderes festgelegt ist, reicht zur Beschlussfassung die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bestimmungen einer Mehrheit, welche sich einzig anhand der Mitgliederzahl der Legislature orientieren, sind unzulässig.
5. Es besteht kein Quorum für die Wahlen und Abstimmungen. Enthaltungen bleiben bei der Berechnung von Mehrheiten den unberücksichtigt.
6. Die Sitzungen sind öffentlich, jedoch kann die ÷ffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Section 5: Process of Legislation
1. Jedes Gesetz muss in Form eines Gesetzesentwurfes durch die Legislature angenommen werden.
2. Kein Gesetze kann anders als auf dem Wege der Gesetzgebung erweitert, abgeändert oder aufgehoben werden. Kein Gesetz kann anders als durch die ƒnderung seines Wortlautes geändert werden.
3. Gesetzentwürfe werden durch die Legislature beraten und anschließend in öffentlicher Abstimmung verabschiedet. Verabschiedete Gesetzentwürfe werden dem Governor übergeben, welcher sie offiziell ausfertigt und verkündet, damit sie zum Gesetz werden.
5. Der Governor hat das Recht, ein Veto gegen ein Gesetz einzulegen. Teilt er der Legislature das Einlegen des Vetos mit, so kann ein Gesetzentwurf nicht in Kraft treten, es sei denn, die Legislature beschließt den Gesetzentwurf erneut mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen. In diesem Falle muss der Governor den Gesetzentwurf umgehend ausfertigen.


Ich werde die Tage an einem Entwurf arbeiten, der noch die Dauer der Aussprache und Abstimmung regeln soll, soweit überhaupt Dedarf seitens der Mitglieder besteht. Anderseits können sich die Parlamentarier dafür Aussprechen, dass solche Vorgaben der Sitzungsleiter (der Gouverneur) selbst bestimmt.

Nach dem (mehr oder weniger) aktuellen Bürgerregister besitzt die alcantarische Legislative acht Mitglieder:

Zitat

Aaron Jason McNamara
Alan Frederic Stanliss
Alricio Scriptatore
Ansel Berber-Thayer
George Ethan Allen
Lance B. Jackson
Robert E. Crue
Ulysses S. Finnegan jr.


Ich bitte um Kommentare :)


Edit: *so* Sorry, habe vergessen meine ID zu wechseln, was jetzt irgendwie nicht klappen möchte *so*


A.J. McNamara, Governor
Benjamin McNamara
Former Governor of the Commonwealth of Hybertina

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Benjamin McNamara« (12. März 2007, 22:20)


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2

Montag, 12. März 2007, 22:27

Sehr begrüßenswert. :supi

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3

Dienstag, 13. März 2007, 17:07

Zitat

Original von George Ethan Allen
Sehr begrüßenswert. :supi


Eine Geschäftsordnung oder die situative Handhabung des Vorsitzenden?
Aaron Jason McNamara

Former Governor of the Free State of New Alcantara

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4

Dienstag, 13. März 2007, 17:12

Eine Geschäftsordnung.

Shana Jefferson

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5

Dienstag, 13. März 2007, 17:17

Da auch ich die Voraussetzungen des Art. III Sec. 2 unserer Verfassung erfülle, melde ich mich ebenfalls mal zu Wort ;)

Ich halte eine gesonderte Geschäftsordnung der Legislature durchaus für sinnvoll, begrüße jedoch auch die Entscheidung der Verfassung, die Sitzungsleitung dem Governor zu übertragen: das separate Amt eines Speaker of the Legislation ist wohl eher unattraktiv, da lediglich mit Arbeit, aber keinerlei nennenswertem Einfluss oder Prestige verbunden, dieses einzuführen halte ich daher für wenig sinnvoll.

Edit: fehlendes Wort
Shana Alexandra Jefferson
XVII. President of the United States
XII. Vice President of the United States
Former Speaker of the United States House of Representatives

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Shana Jefferson« (13. März 2007, 17:18)


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6

Dienstag, 13. März 2007, 17:57

Ich habe auch nicht dagegen, wenn der Governor die Sitzungsleitung übernimmt.

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7

Dienstag, 13. März 2007, 19:23

Sofern wir uns nicht auf eine ƒnderung der Verfassung einigen, bleibt uns gar nichts anderes übrig: Der Governor oder eben der Lieutenant-Governor hat die Sitzungen zu leiten, die Verfassung ist an dieser Stelle eindeutig.

Eine separate Geschäftsordnung wäre trotzdem zu begrüßen.
The Reverend Robert E. Crue

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8

Mittwoch, 14. März 2007, 12:28

Nach dem durchweg positiven Echo, werde ich am Wochenende eine Vorschlag zur Geschäftsordnung vorstellen, welcher sich an die Richtlinien der Verfassung hält.

Wenn ich vom Vorsitzenden oder Sitzungsleitenden sprach, meinte ich natürlich den Gouverneur - daran möchte ich auch nichts ändern
Aaron Jason McNamara

Former Governor of the Free State of New Alcantara

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9

Dienstag, 27. März 2007, 21:39

Ehrenwerte Mitglieder,
folgender Entwurf wurde von Mr.Lance B. Jackson und Mr.AJ McNamara eingereicht.

Die Aussprache dauert bis Samstag, 31.03.2007

Zitat

Standing Orders of the Legislature of the Free State of New Alcantara

Article I - Generals

Section I -Chairmanship
(a) Der Gouverneur und in seiner Abwesenheit der Vizegouverneur soll zu
allen Zeiten das Hausrecht auf dem Gelände der Legislatur innehaben und für
den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung der Legislatur verantwortlich sein.
(b) Ist kein Gouverneur und kein Vizegouverneur im Amt, so soll dasjenige
Mitglied der Legislatur, das dieser am Längsten angehört, die Sitzung leiten
und das Hausrecht ausüben.

Article II -Course of Business

Section I -Motions
(a) Anträge an die Legislatur können von jedem Mitglied der Legislatur
eingebracht werden.
(b) Sie werden dazu dem Vorsitzenden überreicht.
(c) Solange die Abstimmung über einen Antrag noch nicht eröffnet ist kann
der Antragsteller diesen jederzeit verändern und zurückziehen, indem er dies
dem Vorsitzenden mitteilt.

Section II -Discussion
(a) Ist dem Vorsitzenden ein Antrag zur Kenntnis gebracht worden, so läutet
er die Glocke der Legislatur einmal. Daraufhin finden sich alle Mitglieder
der Legislatur im Saal der Legislatur ein.
(b) Der Antragssteller soll sodann zunächst die Möglichkeit haben, seinen
Antrag zu erklären.
(c) Anschließend sollen sich alle Mitglieder der Legislatur, die dies
wünschen, zum Antrage äußern. Sie sollen dabei die Redeform wahren und die
guten Sitten achten.
(d) Wenn ein Mitglied der Legislatur dies wünscht so kann der Vorsitzende
einem Gast das Rederecht erteilen.
(e) Ein Antrag soll mindestens vier, ohne Vorliegen besonderer Gründe jedoch
nicht länger als fünf Tage diskutiert werden.
(f) Auf Antrages eines Drittels der Mitglieder der Legislatur oder wenn er
weiteren Diskussionsbedarf sieht und ihm nicht ein Drittel der Mitglieder
der Legislatur widerspricht kann der Vorsitzende die Diskussion beliebig oft
jeweils um zwei Tage verlängern.
(g) Ist eine Aussprache geschlossen, so läutet der Vorsitzende die Glocke
der Legislatur zweimal. Jede weitere Diskussion zum Antrag soll im Saal der
Legislatur dann unterbleiben.

Section III -Words spoken in Debate
Ein Mitglied der Legislatur soll für ƒußerungen, die er in der
Legislatur tut, nicht außerhalb der Legislatur verantwortlich sein.

Section IV -Vote
(a) Wenn eine Abstimmung zu einem Antrag beginnt, so soll der Vorsitzende
die Glocke der Legislatur dreimal läuten.
(b) Die Mitglieder entscheiden sich für Ja (Aye), Nein (Nay) oder Enthaltung
(Abstention) oder bleiben der Abstimmung fern.
(c) Die Abstimmung soll nicht weniger als drei und nicht mehr als fünf Tage
dauern. Der Vorsitzende kann sie vorzeitig beenden wenn eine unumstößliche
Mehrheit erreicht ist oder alle Mitglieder der Legislatur abgestimmt haben.
(d) Wird eine bereits abgegebene Stimme verändert, so ist sie ungültig.
(e) Der Antrag ist angenommen wenn er die Mehrheit der abgegebenen Stimmen
auf sich vereint.
(f) Wird eine Abstimmung beendet, so soll der Vorsitzende die Glocke der
Legislatur viermal läuten und das Ergebnis unverzüglich bekannt geben. Er
soll dann unverzüglich den Gouverneur vom Ausgang der Abstimmung in Kenntnis
setzen.

Article III -Final provisions

Section I -Validity
(a) Dieses Dokument erlangt Gültigkeit an dem Tage, an dem es die Legislatur
mit der Mehrheit ihrer Mitglieder angenommen hat.
(b) Es kann auf dem Gesetzeswege verändert werden.
Aaron Jason McNamara

Former Governor of the Free State of New Alcantara

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »A.J. McNamara« (2. April 2007, 20:59)


Lance B. Jackson

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10

Donnerstag, 29. März 2007, 16:02

Ich unterstütze den Vorschlag natürlich, möchte aber den Gouverneur noch um eine (formale) ƒnderung des Antrages bitten.

Article III, Section I, (b) sollte lauten "Es kann auf dem Gesetzeswege verändert werden.", da vorher auch von dem Dokument und nicht von den Standing Orders gesprochen wird.
Governor of the Free State of New Alcantara

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11

Donnerstag, 29. März 2007, 19:50

Zitat

Original von Lance B. Jackson
Article III, Section I, (b) sollte lauten "Es kann auf dem Gesetzeswege verändert werden.", da vorher auch von dem Dokument und nicht von den Standing Orders gesprochen wird.


Wurde geändert.


Was halten die anderen Mitglieder von den Standing Orders?
Aaron Jason McNamara

Former Governor of the Free State of New Alcantara

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12

Donnerstag, 29. März 2007, 20:16

Gegen den momentanen Wortlaut habe ich keine Einwände vorzubringen.

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13

Donnerstag, 29. März 2007, 22:35

Der Entwurf ist brauchbar, allerdings habe ich zwei Einwände:

Die Begriffe "Governor", "Lieutenant Governor" und "Legislature" sollten nicht unnötigerweise übersetzt werden. Die Verfassung kennt nun mal einen "Lieutenant Governor" und keinen "Vizegouverneur", deshalb sollten wir auch dabei bleiben.

Was "die Aufzeichnungen in der Legislature dürfen nicht verändert werden" angeht: Ich verstehe Sinn und Intention dieser Regel, kann aber aus Erfahrung sagen, dass sie in der Praxis nur stört und sich irgendwann niemand mehr daran hält. Zumeist werden in den Protokollen aus Gewohnheit nur Rechtschreib- und Formulierungsfehler korrigiert, man denkt selten daran, dass dies im Bereich der Legislature überhaupt nicht erlaubt ist. Ich denke, jedes Mitglied hier ist so vernünftig, einmal getätigte ƒußerungen nicht rückwirkend grob zu verändern, das kommt auch in der Praxis kaum vor. Daher bin ich dafür, diesen Passus einfach zu streichen.

Ansonsten keine Einwände.
The Reverend Robert E. Crue

Alan Stanliss

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14

Samstag, 31. März 2007, 00:12

Ich wäre auch dafür, dass der Antrag ordentlich formatiert wird. Das kommt der Übersichtlichkeit zugute.

Ansonsten gibt es auch von mir keine weiteren Anmerkungen.
Alan Frederic Stanliss, J.D.
Chief Justice of New Alcantara

Shana Jefferson

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15

Samstag, 31. März 2007, 10:47

Ich möchte noch anregen, dass Aussprachen jeweils vom Antragsteller selbst eröffnet werden können, und nicht der Umweg über einen Antrag an das Sitzungspräsidium, welches dann den Thread erstellt, gegangen werden muss. Eine, ähm, "Verwandte" von mir ( ;)) kennt dieses Modell aus eigener Erfahrung in einem Gliedstaat einer anderen Nation und hat damit durchweg positive Erfahrungen gemacht.

Was ich von dieser Sprachpanscherei bei der Verwendung von Überschriften, Amtsbezeichnungen u. ä. halte iist, glaube ich, bekannt und wird von niemandem geteilt, diese Diskussion können wir uns also wohl ersparen.

Ansonten stimme ich den Ausführungen des Mr. Crue betreffs der Editierungen zu.
Shana Alexandra Jefferson
XVII. President of the United States
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16

Samstag, 31. März 2007, 14:34

Zitat

Original von Robert E. Crue
Was "die Aufzeichnungen in der Legislature dürfen nicht verändert werden" angeht: Ich verstehe Sinn und Intention dieser Regel, kann aber aus Erfahrung sagen, dass sie in der Praxis nur stört und sich irgendwann niemand mehr daran hält. Zumeist werden in den Protokollen aus Gewohnheit nur Rechtschreib- und Formulierungsfehler korrigiert, man denkt selten daran, dass dies im Bereich der Legislature überhaupt nicht erlaubt ist. Ich denke, jedes Mitglied hier ist so vernünftig, einmal getätigte ƒußerungen nicht rückwirkend grob zu verändern, das kommt auch in der Praxis kaum vor. Daher bin ich dafür, diesen Passus einfach zu streichen.

Ansonsten keine Einwände.


Eine Veränderung der Stimmabgabe in einer Abstimmung sollte trotzdem verboten werden. Gegen die ƒnderung des Protokolls einer Sitzung wegen Rechtschreib- und Formulierungsfehler habe ich nichts einzuwenden.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (31. März 2007, 15:51)


Lance B. Jackson

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Sonntag, 1. April 2007, 18:26

Zitat

Original von George Ethan Allen
Eine Veränderung der Stimmabgabe in einer Abstimmung sollte trotzdem verboten werden. Gegen die ƒnderung des Protokolls einer Sitzung wegen Rechtschreib- und Formulierungsfehler habe ich nichts einzuwenden.


Es ist aber dem Protokoll nach der ƒnderung nicht mehr anzusehen (das Forum bietet dazu keine Möglichkeit), ob nur Rechtschreib- und Formulierungsfehler oder Inhalte verändert wurden.
Governor of the Free State of New Alcantara

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18

Montag, 2. April 2007, 20:29

Da noch Gesprächsbedarf besteht, verlängere ich die Aussprache bis Mittwoch, 5.April
Aaron Jason McNamara

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19

Montag, 2. April 2007, 20:33

Zitat

Original von Lance B. Jackson

Zitat

Original von George Ethan Allen
Eine Veränderung der Stimmabgabe in einer Abstimmung sollte trotzdem verboten werden. Gegen die ƒnderung des Protokolls einer Sitzung wegen Rechtschreib- und Formulierungsfehler habe ich nichts einzuwenden.


Es ist aber dem Protokoll nach der ƒnderung nicht mehr anzusehen (das Forum bietet dazu keine Möglichkeit), ob nur Rechtschreib- und Formulierungsfehler oder Inhalte verändert wurden.


Finde den Einwand von Mr.Crue dahin gehend i.O., dass man ein Edit-Verbot bei Diskussion einfach vergessen kann. Anderseits halte ich die Mitglieder für so fair, ihren Inhalt nicht gänzlich zu ändern.

Meiner Meinung nach ist ein vernüftiger Ablauf der Aussprach auch ohne ƒnderungsverbot gegeben.
Aaron Jason McNamara

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Lance B. Jackson

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20

Montag, 2. April 2007, 20:51

Da es offenbar aus der Mode ist, nachzudenken bevor man spricht, und ein ƒnderungsverbot für die Mitschriften der Debatten daher weder praktikabel noch mehrheitsfähig ist, stimme ich einer ƒnderung in diesem Punkt zu und rege an, den Antrag dahingehend zu verändern.
Governor of the Free State of New Alcantara