Mr. Speaker,
die ehrenwerten Kollegen stellen die gleichen Fragen, die ich mir beim Schreiben des Entwurfes gemacht habe:
Welche Bevölkerungsgruppen sollen Berücksichtigung finden? Wie hoch sollen die entsprechenden Mindesquoten für diese Quoten sein?
Meine ersten Gedanken auf diese Fragen war:
Jede Einzelgruppe, die statistisch belegt ist, soll eine Mindesquote haben, die halb so groß ist, wie ihr Anteil an der Bezugsgruppe. (halbe Quoten)
Nochmal eine kurze Verinnerlichung: Es geht um einen Prozess, bei dem im Umfeld einer allgemeinen Bevölkerung aus einer großen Gruppe von Bewerbern eine kleine Gruppe von Kandidaten ausgewählt wird. Es ergibt sich ein sinnbildlicher pyramidaler Aufbau von unten nach oben: allgemeine Bevölkerung - Bewerber - Kandidaten. Dazu folgendes Beispiel, welches auf einem anderen basiert, das Ihnen gewiss
bekannt ist:
Eine Gemeinde genau in der Mitte von Astor hat aufgrund eines Zuzuges nach Goldfunden die Bevölkerungszahl von 1.000 Einwohnern erreicht, erwirbt das Selbstverwaltungsrecht und stellt ihre Verwaltung neu auf. Diese Gemeinde folgende Bevölkerungsgruppen statistisch erfasst:
300 Assentier
200 Astorianer
150 Laurentianer
100 Alcantero
100 Serenos
50 Freelander
100 Ausländer
520 Frauen
480 Männer
400 Weiße
200 Latinos
200 Schwarze
200 "Mischlinge" und andere
300 Katholiken
300 Protestanten
100 Orthodoxe
100 Juden
100 Moslems
100 Atheisten und Sonstige
890 Heterosexuelle
110 Homosexuelle
(Und es gibt auch 40 Menschen mit HIV)
Die Gemeinde braucht 100 Beamte mit entsprechenden Qualifikationen, um sich selbst verwalten zu können. Es finden sich 400 Bewerber, von denen 200 Bewerber die die entsprechenden Qualifikationen erfüllen. Der arme frisch gewählte Bürgermeister kennt das Gesetz die halben Quoten. Er weiß, in seiner neuen Verwaltung müssen aufgrund der halben Quoten mindestens beschäftigt sein:
15 Assentier
10 Astorianer
7,5 also 8 Laurentianer
5 Alcantero
5 Serenos
2,5 also 3 Freelander
5 Ausländer (Darf ein Ausländer ein Amt übernehmen?)
26 Frauen
24 Männer
20 Weiße
10 Latinos
10 Schwarze
10 "Mischlinge" und andere
15 Katholiken
15 Protestanten
5 Orthodoxe
5 Juden
5 Moslems
5 Atheisten und Sonstige
44,5 also 45 Heterosexuelle
5,5 also 6 Homosexuelle
(Müssen auch min. 2 Menschen mit HIV dabei sein?)
Das sieht auf den ersten Blick nicht einmal schwer aus. Es kann aber dazu führen, dass die Frage aufkommt: In welcher Reihenfolge sollen die Quoten erfüllt werden? Und wie wirken sich Kandidaten aus, die unter mehrere Quoten fallen?
Ich sage nicht, dass es unmöglich wird, aber ich sage, es könnte kompliziert werden. Wenn es der Wunsch ist, eine entsprechende Bestimmung über sonstige halbe Quoten aufzunehmen, dann würde ich das begrüßen, weil es Art. II Sec 2 tatsächlich dient.
Die grundsätzlichen Fragen bleiben aber dann:
1. Sind manche Quoten vorrangig zu bedienen und wenn ja: in welcher Reihenfolge?
2. Sollen die Quoten auch für zivile Unternehmen gelten? Was ich favorisieren würde, da diese doch vor allem im Vorstand bei Geschlecht und Rasse einen großen Hang zum "weißen Mann" haben.
3. Was ist die Bezugsbevölkerung? Bund, Staat oder Gemeinde? Gilt der Ort der Ausschreibung oder der Sitz der Behörde/des Unternehmens oder das Tätigkeitsfeld?
4. Was ist eine anerkannte Bevölkerungsgruppe und fällt somit unter die Förderung durch die Quote?