Ladies and Gentlemen,
es hat sich in den vergangenen Monaten immer gezeigt, dass ich nur bei außergewöhnlichen Themen selbst im Press Office vor die Kameras trete. Heute möchte ich Ihnen an dieser Stelle aber ein größeres Projekt der Administration vorstellen, dass ich gemeinsam mit dem neuen Attorney General, Mr. Hope, angedacht habe und wir in den nächsten Wochen zu verwirklichen gedenken.
In unregelmäßigen Abständen rückte das Thema der sogenannten Vertretungsgesetzgebung in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Oft wurde sie gefordert aber leider auch allzuoft wieder gar nicht wirklich angepackt. Jedoch liegt die Notwendigkeit einer Regelung bei diesem Thema auf der Hand. Nur wenige Bundesstaaten haben bereits eine umfassende Grundsatzgesetzgebung, andere arbeiten hart daran, eine solche zu schaffen; zentrale Themen sind hierbei unter anderem Bereiche wie das Schulsystem, die Waffengesetzgebung oder Gesetze zum Verkauf von Betäubungsmitteln regeln. Dies - und da spreche ich aus der Erfahrung aus meiner Zeit als Governor von New Alcantara - benötigt einige Ressourcen, darunter die wohl wichtigste der Zeit, der Bereitschaft zur Erarbeitung sowie die konstruktive Mitarbeit von vielen Stimmen in den bundesstaatlichen Parlamenten. Bedauerlicherweise fehlen in einigen Bundesstaaten diese Ressourcen, sodass eine Grundsatzgesetzgebung ausbliebt und dadurch rechtliche Unsicherheiten bestehen.
Attorney General Hope und ich haben dieses Thema nun wieder aus der Schublade genommen und einen Vorschlag erarbeitet, der nach unserer Ansicht die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt, niemandem irgendwelche Regelungen oder Gesetze aufs Auge drückt und deswegen in unserem Augen mehrheitsfähig sein kann.
Unser Vorschlag zur Lösung dieses Problems sollen die sogenannten "Legislative Proposals" sein, die durch eine Verfassungsänderung neu geschaffen werden sollen. Hierbei werden auf Bundesebene Gesetze ausgearbeitet und verabschiedet, die anhand einer Resolution von den bundesstaatlichen Parlamenten angenommen werden können. So wird den Bundesstaaten die Möglichkeit gegeben, eine Grundsatzgesetzgebung für sich zu übernehmen, ohne ihre eigenen Ressourcen überanspruchen zu müssen.
Unterstreichen möchte ich an dieser Stelle zwei Aspekte unseres Vorschlags:
1. Die auf Bundesebene beschlossenen Gesetze besitzen für die Bundesstaaten solange keine Bedeutung, wie sie nicht mit einer Resolution vom bundesstaatlichen Parlament angenommen wurden. Die Staaten, die die so geschaffene Gesetzgebung für sich übernehmen wollen, können problemlos eine Resolution zur Übernahme der Gesetze verabschieden. Gleichzeitig besteht jedoch keine Verpflichtung zur Übernahme der Gesetzgebung. Die Staaten behalten sowohl ihr Recht, eine eigene Gesetzgebung zu einem bestimmten Thema zu entwickeln, als auch das Recht gar keine Gesetzgebung in einem bestimmten Bereich auszuarbeiten, wenn es der jeweilige Staat für nicht nötig hält.
2. Hat ein Staat eine "Legislative Proposal" angenommen, hat er jederzeit die Möglichkeit über eine weitere Resolution aus dieser Gesetzgebung wieder auszusteigen, um eine eigene Gesetzgebung zu einem bestimmten Thema zu erarbeiten. Die Staaten werden also auch nicht gezwungen, eine Gesetzgebung beizubehalten, die vielleicht nach einiger Zeit nicht mehr im Sinne der Mehrheit der Bürger ist.
Ladies and Gentlemen, spätestens in der nächsten Woche wird die Administration die Ausarbeitung eines konkreten Gesetzesentwurfs abgeschlossen haben, sodass er passend zum Beginn der Amtszeit des neuen Kongresses eingereicht werden kann. Allerdings sind wir frühzeitig daran interessiert in die Diskussion zu unseren Vorschlägen einzusteigen, um mögliche Zweifel oder Fragen vor allem von Seiten der Bundesstaaten-Administrationen auszuräumen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.