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nach der Verhängung der Todesstrafe gegen Julian Dascombe durch den United States Supreme Court hat sich gezeigt, dass in der Art und Weise, wie die Billigung der Todesstrafe durch den Präsidenten vonstatten zu gehen hat, rechtliche Unklarheit herrscht. Obwohl das Gericht letztendlich in seiner Auslegung der Nicht-Billigung dieser Änderung gewissermaßen schon vorgegriffen hat, halte ich diese Änderung dennoch für sinnvoll. Sie schließt in vollem Maße an die Auslegung von Chief Justice Schwertfeger an, der nach der Nicht-Billigung der Umwandlung die zuvor festgelegte Freiheitsstrafe in Kraft treten ließ.
Die in Sec. 3 dieses Änderungsgesetzes vorgesehene Anpassung des Presidential Reprieve and Pardon Act halte ich für notwendig, um eine Verfassungswidrigkeit aufzuheben, da der entsprechende Passus bisher eine nachträgliche Änderung von Urteilen vorsieht, die verfassungsmäßig nicht zulässig ist.