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District of Freeland: Dietz v. Wayne

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1

Dienstag, 20. September 2016, 23:31

Dietz v. Wayne


The Plaintiff
Dr. h.c. mult. Nicolas Frederik Henry Dietz
Vertreten dich die Kanzlei Perkins & Partners, Vollmacht beiliegend

The Defendant
United States Electoral Office

Motion
1. Es wird beantragt festzustellen, dass das vom Kläger eingereichte Kandidatur zur Wahl des Senators von Freeland zulässig ist.

2. Es wird beantragt anzuordnen, dass die Feststellung der zulässigen Wahlvorschläge durch den Beklagten vom 19.09.2016 gemäß Punkt 1 zu korrigieren ist und die Wahl demgemäß durchgeführt wird.

3. Die entgegen Punkten 1 und 2 bereits eröffnete Wahlvorgang ist abzubrechen.

Venue
Die Klage zielt auf eine Bundeswahl ab, streitentscheidende Norm ist Bundesrecht. Da der Kläger seinen Wohnsitz in Freeland hat, liegt die erstinstanzliche Zuständigkeit somit beim Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Freeland.

Reasoning

Der Kläger ist als Federal-ID passiv wahlberechtigt zu bundesweiten Wählen und Bürger Freelands zu den Wahlen als Senator von Freeland.

Der Kläger hat seine Kandidatur frist- und formgerecht am 14.9.2016 um 00:10 Uhr eingereicht.

Diese Kandidatur wurde vom Beklagten am 19.9. für unzulässig erklärt. Gegen diese Feststellung und die Rechtsfolgen richtet sich die vorliegende Klage.

Der Kläger begründet das Versagen der Zulässigkeit mit dem Verweis auf Art. I Sec 3 SSec 3 FEA und damit auf die Formulierung „Niemand darf sich zu einem Wahltermin mit mehr als einer ID um ein Amt oder Mandat auf Bundesebene bewerben.“

Am 14.9.2016 erklärte Peter Christian Dietz, eine Side-ID des Klägers um 00:13 Uhr seine Kandidatur als Senator von Laurentiana.

Unstrittig ist, dass sich beide Vorgänge auf denselben Wahltermin beziehen.

Jedoch erstens:
Die Kandidatur von Peter Christian Dietz war von vornherein ungültig, weil er seine Kandidatur nach der Kandidatur des Klägers bekanntgab und sich diese gemäß besagter Norm ausschließen.

Jedoch zweitens:
Die Kandidatur von Peter Christian Dietz war von vornherein ungültig, weil sie nicht formgerecht erfolgte. Insbesondere ließ die Erklärung den Hinweis gemäß Art. I Sec. 3 SSec. 2 Satz 2 vermissen, indem die Federal-ID nicht angegebene wurde.

Da die Kandidatur von Peter Christian Dietz von vornherein ungültig und somit nichtig war, kann sie die Kandidatur des Klägers nicht vereiteln. Die Kandidatur des Klägers war und ist rechtens.

Hilfsweise wird argumentiert:
Der FEA nennt keine konkrete Rechtsfolge zu der postulierten Unvereinbarkeit der Kandidaturen nach Art. I Sec. 3 SSec. 3 FEA. Da keine Rechtsfolge benannt ist, aber ein klares Verbot ausgesprochen ist, ist allgemein davon auszugehen dass es Aufgabe staatlicher Stellen ist, das Verbot durchzusetzen. Es ist jedoch nicht Aufgabe staatlicher Stellen, Strafen zu verhängen. Zum Durchsetzen des Verbots wäre es ausreichend die (wie argumentiert ohnehin nichtige) Kandidatur von Peter Christian Dietz, die zeitlich nach der Kandidatur des Klägers erklärt wurde, für nichtig zu erklären. Die erfolgte Erklärung der Nichtigkeit der Kandidatur des Klägers ist nicht erforderlich zur Durchsetzung des Verbots. Sie stellt eine Strafe ohne Rechtsgrund dar.

Zusammengefasst: Es gibt keine Doppelkandidatur. Selbst wenn es eine Doppelkandidatur gäbe, wäre es nur legitim die zweite Kandidatur für nichtig zu erklären.
Marshall Perkins
Perkins & Partners

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2

Dienstag, 20. September 2016, 23:41


Antrag auf Preliminary Injunction

Der Antragsteller
Dr. h.c. mult. Nicolas Frederik Henry Dietz

Der Antragsteller ersucht um Preliminary Injunction mit dem folgenden Inhalt:

Die Feststellung des Beklagten vom 19.9.2016, wonach die Kandidatur des Klägers nicht zur Wahl zugelassen wird, ist unwirksam. Die Kandidatur ist zur Wahl zuzulassen. Der fehlerhafte Wahlvorgang ist zu stoppen und die Wahl neu zu beginnen.

Dringlichkeit

Die Wahlen enden am 25.9.2016. Ein fehlerhaftes Ergebnis führt zu einem Vertrauenseinbruch der Demokratie und zu einem Vakuum im Senat. Es ist erforderlich, die rechtmäßige Durchführung der Wahl schnellstmöglich zu ermöglichen
Marshall Perkins
Perkins & Partners

U.S. Courts

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3

Mittwoch, 21. September 2016, 00:33

Handlung:Der Clerk of Court, Mr Channing Gour, bestätigt den Eingang des Antrages.
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4

Donnerstag, 22. September 2016, 08:58

Hohes Gericht, es ist leider Eile geboten. Kann ich etwas tun, um die Dinge zu beschleunigen?
Marshall Perkins
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5

Donnerstag, 22. September 2016, 10:31

Handlung:Übernimmt den Vorsitz über das Verfahren und lässt feststellen, ob die Klage bereits zugestellt wurde.


Mr. Perkins,

ich werde dem Beklagten 24 Stunden zur Stellungnahme geben, bevor ich über den Antrag auf PI entscheide.

U.S. Courts

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6

Donnerstag, 22. September 2016, 13:51

Handlung:Clerk Gour informiert Floyd, dass er die Zustellung durch einen Deputy Marshal soeben bestätigt bekommen hat.
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James Wayne

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7

Donnerstag, 22. September 2016, 18:19

Handlung:Tritt in seinem besten Anzug vor das Gericht


Your honor,
ich muss sagen, das von mir zur Begründung der Nichtzulassung verwendete Gesetz lässt sehr viel Interpretationsspielraum offen. Ich habe die Sichtperspektive vom Kläger, dass bei einer sowieso ungültigen Kandidatur die andere Kandidatur zählt, nicht gesehen. Meiner Meinung nach reicht die Absicht einer Doppelkandidatur aus, um sich zu disqualifizieren.

Da aber meine Devise "Im Zweifel für den Bürger" auch hier anzuwenden ist, wird die Wahl neu gestartet. Allerdings, so möchte ich betonen, äußerst wiederwillig. Ich habe Mister Dietz vorher noch postalisch zukommen lassen, dass seine Kandidatur ungültig wäre, er hat nichts unternommen.

Ich hoffe die Sache ist damit erledigt.

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8

Freitag, 23. September 2016, 00:14

Your Honor,

Der Beklagte hat zwischenzeitlich den vom Kläger begehrten Zustand vollumfänglich hergestellt. Insofern entfällt der Klagegrund. Ich bedanke mich bei Mr. Wayne für die Kooperation und für die Haltung in dieser für meinen Mandanten wie auch für die Demokratie in Astor so wichtige Frage.

Your Honor,
Die Seite des Klägers stimmt der Einstellung des Verfahrens zu.
Marshall Perkins
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9

Freitag, 23. September 2016, 10:37

Ich erkläre das Verfahren für beendet.