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Tamara Arroyo

U.S. Senator

Beiträge: 971

Beruf: Attorney-at-law

Wohnort: Shenghei, Serena

Bundesstaat: Serena

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1

Dienstag, 6. Januar 2015, 21:13

Opening of the Trial against President Varga

Honorable Members of Congress,

es wurde der folgende Impeachment-Antrag gegen die Präsidentin der Vereinigten Staaten, Tünde Mária Varga, gestellt:

Articles of Impeachment against the President of the United States


Die Unterzeichner,
    Abgeordnete zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten und Mitglieder des Senats der Vereinigten Staaten,
klagen
    die Präsidentin der Vereingten Staaten, Mrs. Tünde Mária Varga,
an, ihre Amtspflichten grob vernachlässigt zu haben, indem sie:
    - wiederholt Verstöße gegen den Federal Election Act absichtlich begangen, angeordnet oder gebilligt und zu verdecken versucht hat;
    - wiederholt öffentlich über die Verantwortlichkeit für von ihr begangene, angeordnete oder gebilligte Verstöße gegen den Federal Election Act gelogen hat;
    - wiederholt Informationen, die ihr in ihrer Eigenschaft als Präsidentin der Vereinigten Staaten zugänglich waren, exklusiv an einen im Eigentum ihres Ehemannes stehenden Fernsehsender weitergegeben hat,
und beantragen entsprechend ihre Entfernung aus dem Amt der Präsidentin der Vereinigten Staaten gemäß Article IV Section 6 Subsection 1 U.S. Constitution.

I.

1.


Die Präsidentin der Vereinigten Staaten strebt eine Abschaffung des gemäß dem Gesetz vor bundesweiten Wahlen auszulegenden Wählerverzeichnisses an.

Um dem Kongress der Vereinigten Staaten und der Öffentlichkeit zu demonstrieren, dass dieses unzweckmäßig sei und vermeidbare Probleme bei der korrekten Durchführung von Wahlen verursache, ordnete sie an oder billigte sie es, dass im Vorfeld der Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten eine wahlberechtigte Bürgerin aus diesem gestrichen und eine nicht mehr wahlberechtigte Person stattdessen hinzugefügt wurde.

Als Inhaberin der obersten Exekutivgewalt wäre es Aufgabe und Verpflichtung der Präsidentin gewesen, für eine korrekte Umsetzung des Wahlgesetzes zu sorgen. Stattdessen hat sie einen offensichtlichen Verstoß gegen das Wahlgesetz angeordnet oder gebilligt, um auf diese Weise ihre gesetzgeberischen Ziele zu fördern.

Beweismittel:
2.


Aus gleicher Motivation und mit gleicher Zielsetzung strich die Präsidentin der Vereinigten Staaten bei der gleichen Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten einen als Anhänger der Demokratischen Partei registrierten Wähler aus der Liste der Wahlberechtigten und begründete dies mit einer formal unzureichenden Eintragung in das Wählerverzeichnis gemäß dem Gesetz, obwohl die Eintragung gemäß der Administrative Instruction 2013/02 des Department of Justice, welche das Gesetz in diesem Punkt konkretisiert, vollständig und korrekt war.

Auch als Vorgesetzte derjenigen Behörde, die diese Administrative Instruction erlassen hat, war die Präsidentin an diesen Erlass gebunden, so lange er nicht förmlich außer Kraft gesetzt wurde. Die Präsidentin hat hier nicht etwa nur eine Regelungslücke treuwidrig ausgenützt um ihren politischen Gegnern zu schaden, sondern dazu gegen geltendes Recht verstoßen.

Beweismittel:
3.


Die Präsidentin der Vereinigten Staaten lehnt die jüngst vorgenommene Änderung des Federal Election Act zur Schaffung einer von Exekutive und Legislative unabhängigen Wahlbehörde, deren Leiter von beiden Kammern des Kongresses gewählt wird, ab.

Um dem Kongress der Vereinigten Staaten sowie der Öffentlichkeit die angebliche Dysfunktionalität dieses Systems zu demonstrieren, unterließ sie es ab dem 25. Dezember 2014 für über sechseinhalb Tage, ihrer Pflicht gemäß Article I Section 3 Subsection 6 nachzukommen und beim Kongresspräsidium um die Zustimmung zur Ernennung eines von ihr ausgewählten Kommissarischen Direktors des Bundeswahlamtes nachzusuchen. Stattdessen ernannte sie am späten Nachmittag des 31. Dezember 2014 ohne Zustimmung des Kongresspräsidiums einen Kommissarischen Direktor des Bundeswahlamtes und setzte das Kongresspräsidium lediglich von diesem Schritt in Kenntnis.

Als Inhaberin der obersten Exekutivgewalt sowie gemäß dem Federal Election Act wäre es Audgabe und Verpflichtung der Präsidentin gewesen, unverzüglich nach Eintreten der gesetzlichen Voraussetzungen um die Zustimmung des Kongresspräsidiums zur Ernennung eines Kommissarischen Direktors des Bundeswahlamtes nachzusuchen oder diesem die Nichtverfügbarkeit eines Kandidaten anzuzeigen und gemeinsam mit diesem über das weitere Vorgehen zu beraten.

Beweismittel:
II.

1.


In Reaktion auf die öffentliche Kritik an ihrem unter Punkt I. 2. angeklagten Verfahren betonte die Präsidentin der Vereinigten Staaten öffentlich, zwischen ihr unter ihrer seinerzeitigen Attorney General Ms. Ivonne Charmoisé - die während einer Vakanz des Amtes des Direktors des Bundeswahlamtes als Leiterin der diesem vorgesetzten Obersten Bundesbehörde eigentlich für die Wahlleitung zuständig gewesen wäre - bestünde ein ungetrübtes Vertrauensverhältnis und die von ihr vorgenommene Manipulation des Wählerverzeichnisses sei im Kabinett erörtert worden.

Ms. Charmoisé stellte daraufhin auf einer Pressekonferenz richtig, dass die Präsidentin weder die Übernahme der Wahlleitung über ihren Kopf hinweg, noch die Veränderung des Wählerverzeichnisses mit ihr besprochen hatte.

Als oberste Exekutivbeamtin der Vereinigten Staaten ist die Präsidentin der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Sie hat jedoch trotz der Zugehörigkeit einer aktiven und anwesenden Attorney General zu ihrem Kabinett die Wahlleitung über den deren Kopf hinweg eigenmächtig an sich gezogen, um die Wahldurchführung in ihrem Sinne zu manipulieren und - wenngleich sie ein Lippenbekenntnis zu ihrer Verantwortung für die Veränderung des Wählerverzeichnisses abgegeben hat - wahrheitswidrig vorzutäuschen versucht, dieser Schritt sei mit der an sich zuständigen Attorney General abgesprochen gewesen.

Beweismittel:
2.


Wenige Stunden nach ihrer rechtswidrigen Ernennung eines Kommissarischen Direktors des Bundeswahlamtes behauptete die Präsidentin der Vereinigten Staaten in ihrer schriftlich dem Kongress übermittelten State of the Union Address, es sei allein ihr Verdienst gewesen, dass noch am 31. Dezember 2014 und somit einen Tag vor der gesetzlich vorgeschriebenen Ankündigung der im Monat Jänner 2015 anstehenden Wahlen die Vakanz an der Spitze der Wahlbehörde gefüllt worden sei.

Diese Darstellung entspricht nicht der Wahrheit. Der Präsidentin war bekannt, dass es bereits Tage zuvor Gespräche zwischen Kongressmitgliedern über eine Kandidatin gab, mit der das Kongresspräsidium sich einverstanden erklärt hatte und die sie nur noch hätte ernennen müssen.

Wenngleich in einem präsidialen Regierungssystem Legislative und Exekutive sich teilweise auch als gegeneinander wirkende Kräfte gegenüberstehen und gegenüberstehen sollen, ist es mit den Amtspflichten der Präsidentin dennoch nicht zu vereinbaren, zur Förderung ihrer politischen Ziele und persönlichen Profilierung den Kongress zu verleumden.

Beweismittel:
III.

1.


In Ihrer Eigenschaft als Wahlleiterin der Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten im Monat November 2014 gab die Präsidentin der Vereinigten Staaten das Wahlergebnis nach Beendigung des Wahlzeitraumes und noch vor dessen amtlicher Kundmachung exklusiv an den im Eigentum ihres Ehemannes stehenden Fernsehsender "Varga TV" weiter.

Dieser lieferte keine wie in den Vereinigten Staaten traditionell üblich und unter Zusammenarbeit zu diesem Zweck zwischen der Wahlbehörde und dem übertragenden Fernsehsender realisierte politisch neutrale Wahlberichterstattung, sondern präsentierte das Wahlergebnis im Rahmen seiner Nachrichtensendung "USA News" als angebliche "Hochrechnung" und gab diesem einen Kommentar bei, der das Wahlergebnis im politischen Sinne der Präsidentin deutete.

Wenngleich sich im Vorfeld der Repräsentantenhauswahl kein anderer Fernsehsender an einer Berichterstattung über den Wahlausgang interessiert gezeigt hatte, hat die Präsidentin diesen Umstand sodann dazu ausgenützt, es dem ihrem Ehemann gehörenden Fernsehsender zu ermöglichen, einen journalistischen Vorsprung zu suggerieren indem das übermittelte Wahlergebnis dort als Hochrechnung präsentiert wurde, sowie die erste Analyse des Wahlergebnisses noch vor dessen offizieller Kundmachung in ihrem persönlichen politischen Interesse zu liefern.

Dies stellt sich als ein Missbrauch ihrer Funktion als Wahlleiterin dar.

Beweismittel:
2.


Am 31. Dezember 2014 um 23:57 Uhr langte eine schriftliche State of the Union Address der Präsidentin der Vereinigten Staaten beim Kongresspräsidium ein.

Bereits eine Minute später begann auf dem dem Ehemann der Präsidentin gehörenden Fernsehsender "Varga TV" eine Sendung mit dem Titel "Governmental TV", in welcher die Präsidentin ab 0 Uhr ihre State of the Union Address verlas.

Weder wurde ein solcher Fernsehauftritt der Präsidentin zuvor öffentlich ausgeschrieben, noch hat die Präsidentin öffentlich begründet, warum es ihr einen ganzen Monat lang nicht möglich war, Rederecht vor dem Kongress zur Abgabe zur ihrer State of the Union Address zu beantragen, sie sich ausgerechnet am Silvesterabend jedoch in einem Fernsehstudio des ihrem Ehemann gehörenden Senders einfinden und ihre State of the Union Address dort verlesen konnte.

Es ist somit davon auszugehen, dass die Präsidentin den Kongress bewusst zurückgesetzt hat, um einem ihr aus verständlichen Gründen politisch wohlgesonnenen Sender unter Übergehung aller anderen Medien im Land einen exklusiven "Scoup" zu ermöglichen.

Beweismittel:
IV.


Die Antragssteller stellen somit zusammenfassend fest, dass die Präsidentin der Vereinigten Staaten:
    - wiederholt Gesetz und Recht der Vereinigten Staaten gebrochen hat;
    - Wahlen zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten manipuliert hat;
    - den Kongress der Vereinigten Staaten missachtet, belogen und verleumdet hat;
    - eine Oberste Bundesbeamtin der Vereinigten Staaten verleumdet hat;
    - wiederholt einem engen Familienangehörigen Vorteile zugeschanzt hat;
    - das Volk der Vereinigten Staaten in zahlreichen Fällen über ihre Absichten, Handlungen sowie Verantwortlichkeit für diese getäuscht hat.
Die Antragssteller sehen es als oberste Amtspflichten der Präsidentin der Vereinigten Staaten, sich rechtstreu, wahrhaftig, kollegial und gerecht zu verhalten und zur Förderung des Wohls der Vereinigten Staaten wo notwendig auch persönliche oder politische Nachteile in Kauf zu nehmen, anstatt ihr Amt für Lügen, Intrigen und Nepotismus zu missbrauchen.

Sie hat somit ihre Amtspflichten grob vernachlässigt und ist gemäß Article IV Section 6 Subsection 1 U.S. Constitution aus dem Amt zu entfernen.


Astoria City, 6th of January 2015



Amrian Dali Abziandize
U.S. Senator for Laurentiana



Natalie Holland
U.S. Senator for Serena



David Jonathan Clark
U.S. Representative


Jake Ulysses Smith
U.S. Representative

Daryll K. Sanderson
Daryll Kyle Sanderson
U.S. Senator for Astoria State

Steve McQueen
Steve Mcqueen
U.S. Senator for New Alcantara


Béatrice Laval
U.S. Representative



Adam Denton
U.S. Representative




Gemäß Art. IV Sec. 1 SSec. 1 der Verfassung übernehme ich als Chief Justice of the United States hiermit die Sitzungsleitung über den Congress of the United States in seiner Eigenschaft als Court of Impeachment.

Das Verfahren ist eröffnet.


- Court of Impeachment -



Im Impeachment-Verfahren gegen Tünde Mária Varga, President of the United States verfüge ich mangels Regelungen des Kongresses für ein Impeachmentverfahren in meiner Eigenschaft als Vorsitzender folgende

Schedule of proceedings and allotment of time:

1. Verfahrenseröffnung
1.1. Vereidigung der Kongressmitglieder als Mitglieder des Court of Impeachment
1.2. Aufforderung der Trial Manager und der Präsidentin (und ggf. ihres Rechtsbeistandes), sich Anwesend zu melden.
Beide Punkte werden zeitgleich durchgeführt.

2. Vorträge
2.1. Anklagevortrag der Trial Manager, nicht später als 48 Stunden nach Meldung der Anwesenheit
2.2. Verteidigungsvortrag der Präsidentin, nicht später als 48 Stunden nach Ablauf der Frist zu 2.1.
2.3. Ggf. Replik der Trial Manager, nicht später als 48 Stunden nach Ablauf der Frist zu 2.2
2.4. Ggf. Duplik der Präsidentin, nicht später als 48 Stunden nach Ablauf der Frist zu 2.3.

3. Beratung
Gemeinsame Beratung des Kongresses über die Vorwürfe, beginnend nach Abschluss der Vorträge für eine Frist von nicht mehr als 96 Stunden.
Die Beratung wird analog zu Sec. 2 SSec. 2 der Standing Rules geheim durchgeführt werden.

4. Beschlussfassung
Die Beschlussfassung wird nach Abschluss der Beratungen durchgeführt. Sie dauert analog zu Sec. 9 der Standing Rules maximal 72 Stunden und wird für jede Kammer getrennt und gleichzeitig durchgeführt. Die Frage wird lauten, ob sich die Präsidentin eines schweren Verbrechens oder der groben Vernachlässigung ihrer Dienstpflichten schuldig gemacht hat und aus ihrem Amt entfernt werden soll. Die Mitglieder werden mit "Schuldig" (Guilty) oder "Nicht-Schuldig" (Not Guilty) antworten.
Für die Verurteilung der Präsidentin und die Amtsenthebung ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder jeder Kammer notwendig. Die Verurteilung der Präsidentin hat ihre Entfernung aus dem Amt zur Folge.


sig.
Chief Justice



Honorable Members,

ich weise dann nochmal darauf hin, dass die Fristen nach dem Zeitplan wie folgt laufen:
- Für No 2.1.: spätestens Donnerstag, 08.01., 21:13
- Für No 2.2.: spätestens Samstag, 10.01., 21:13
- Für No 2.3.: spätestens Montag, 12.01., 21:13
- Für No 2.4.: spätestens Mittwoch, 14.01., 21:13

Im übrigen möchte ich noch darauf hinweisen, dass, da ich den Vorsitz nach der Verfassung kraft meines Amtes als Chief Justice führe, die Anrede auch "Madam Chief Justice" bleibt.


Eventuelle Anträge zum Verfahren sind hier begründet vorzubringen.


Ich rufe nun gemäß Punkt 1.2. auf:
Die Antragsteller, hier einen Trial Manager zu benennen, der im Namen der Antragsteller für Sie das Verfahren führt. Dies kann auch einer der Antragsteller selbst sein.
Den benannten Trial Manager, sich hier anwesend zu melden.

Die Präsidentin der Vereinigten Staaten, sich hier anwesend zu melden oder hier einen Rechtsbestand zu benennen, der ihn im Verfahren vertritt. Sollte die Präsidentin der Vereinigten Staaten sich bis zum Ablauf der Frist für den Anklagevortrag nicht anwesend gemeldet oder einen Rechtsbeistand benannt hat, wird die Sitzungsleitung eine Person, die erklärt, die Interessen der Präsidentin vertreten zu wollen, als Rechtsbeistand zulassen.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
President of the United States Senate

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Natalie Holland

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2

Mittwoch, 7. Januar 2015, 17:46

Madam Chief Justice,

die Unterzeichner der Articles of Impeachment haben mich - Natalie Holland, U.S. Senator for Serena - einstimmig zu ihrem Trial Manager bestimmt.

Entsprechend melde ich mich an dieser Stelle aufforderungsgemäß anwesend.
U.S. Senator for Serena


Tünde Mária Varga

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Mittwoch, 7. Januar 2015, 22:36

Madam Chief Justice,

Ich, Tünde Mária Varga, demokratisch legitimierte 44. Präsidentin der Vereinigten Staaten von Astor melde mich hiermit zu meiner ausschliesslich durch persönliche Antipathien motivierten politischen Hinrichtung anwesend.

Tamara Arroyo

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4

Freitag, 9. Januar 2015, 20:55

Madam President, ich darf Sie höflich auffordern sich den ehrwürdigen Hallen dieses Hauses angemessen zu verhalten und die Würde der hier versammelten, vom Volk legitimierten Vertreter, zu achten.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
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Tamara Arroyo

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5

Freitag, 23. Januar 2015, 21:08

Handlung:Die Chief Justice kommt nach dem Ende der Abstimmung in den beiden Häusern wieder zurück in den gemeinsamen Sitzungssaal und nimmt auf dem Sitz des Vorsitzenden platz.


Honorable Members of Congress,

die Abstimmungen in beiden Häusern des Kongresses sind beendet. Sie führten zu folgenden Ergebnissen:
Das Repräsentantenhaus hat es für erwiesen anerkannt, dass sich die Präsidentin der Vereinigten Staaten, Ms. Tünde Marie Varga, den in den Articles of Impeachment vom 06.01.2015 dargelegten schweren Verbrechen oder groben Vernachlässigungen ihrer Amtspflichten schuldig gemacht hat.
Der Senat hat es für erwiesen anerkannt, dass sich die Präsidentin der Vereinigten Staaten, Ms. Tünde Marie Varga, den in den Articles of Impeachment vom 06.01.2015 dargelegten schweren Verbrechen oder groben Vernachlässigungen ihrer Amtspflichten schuldig gemacht hat.

Da beide Kammern des Kongresses mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln ihrer Mitglieder die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkannt haben, wird die Amtsenthebung vollzogen. Ms. Tünde Marie Varga ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr Präsidentin der Vereinigten Staaten von Astor.
Die Articles of Impeachment vom 06.01.2015 sind vom Kongress angenommen, das Amtsenthebungsverfahren gegen die Präsidentin der Vereinigten Staaten ist beendet.


Honorable Members of Congress:
Der Kongress der Vereinigten Staaten in seiner Eigenschaft als Court of Impeachment wird hiermit vertagt sine die.

Handlung:Mit drei Schlägen des Hammers beendet die Chief Justice das Verfahren.



Sen. Tamara Arroyo (I-SE)
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