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Donnerstag, 4. Februar 2010, 23:07

Standing Orders of the Popular Assembly

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | February 4th, 2010

Honorable Members of the Popular Assembly,

zur Aussprache steht der Entwurf einer Geschäftsordnung der Popular Assembly, eingebracht von Governor Sienna Jefferson.

Die Aussprache dauert nach den Standing Orders zunächst 96 Stunden und endet am 8. Februar 2010.

Signed,

Governor of Hybertina


STANDING ORDERS OF THE POPULAR ASSEMBLY


Article I - General provisions

Section 1 [The Popular Assembly]
Der Popular Assembly soll die gesetzgebende Gewalt des Commonwealth of Hybertina übertragen sein, sie soll ständig und unauflösbar sein und im State Capitol, 820 Skywalker Avenue, Port Virginia, tagen.

Section 2 [Members of the Popular Assembly]
[1] Mitglieder der Popular Assembly sollen alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten sein, die ihren Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen im Commonwealth of Hybertina haben, sie sollen vor Antritt ihres Mandates den in Article V, Section 1, Paragraph 1, der Verfassung des Commonwealth of Hybertina vorgesehenen Eid leisten und ab dem Zeitpunkt der Eidesleistung das volle Rede-, Antrags- und Stimmrecht in der Popular Assembly genießen.
[2] Staatsbürgern der Vereinigten Staaten, die ihren Wohnsitz seit weniger als vierzehn Tagen im Commonwealth of Hybertina haben, soll auf ihren Antrag das vorläufige Rede- und Antragsrecht in der Popular Assembly durch den Vorsitzenden gewährt werden können, eine Erteilung des vorläufigen Stimmrechts soll jedoch ausgeschlossen sein.


Article II - Rights and duties of the Members of the Popular Assembly

Section 1 [Access to all sessions of the Popular Assembly]
Die Mitglieder der Popular Assembly sollen berechtigt sein, an all deren Tagungen teilzunehmen, sowie jederzeit Zugang zum Plenarsaal und den Einrichtungen der Popular Assembly zu erhalten.

Section 2 [Personal independence]
Die Mitglieder der Popular Assembly sollen in ihren Reden und Abstimmungen unabhängig von Weisungen und Aufträgen sein und allein nach ihrem besten Wissen und Gewissen entscheiden, auch sollen diese Privilegien jenen Bürgern der Vereinigten Staaten zukommen, denen nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung das vorläufige Rede- und Antragsrecht in der Popular Assembly gewährt wurde.


Article III - The Presiding Officer

Section 1 [Commission of the Presiding Officer]
Der Gouverneur des Commonwealth of Hybertina soll der Vorsitzende der Popular Assembly sein.

Section 2 [Remits of the Presiding Officer]
Der Vorsitzende der Popular Assembly soll diese nach außen vertreten, ihre Tagungen unparteiisch, gerecht und unter Beachtung der Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seiner Gesetze und dieser Geschäftsordnung leiten und für die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und des Anstandes in den Tagungen der Popular Assembly sorgen.


Article IV - Course of business

Section 1 [Motions]
[1] Anträge an die Popular Assembly sollen von jedem ihrer Mitglieder, jedem Mitglied der Administration des Commonwealth of Hybertina oder jedem auf Anordnung des Vorsitzenden nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung antragsberechtigten Bürger eingebracht werden, und auf den Beschluss oder die Beratung und den Beschluss über eine Vorlage, oder die Beratung eines Gegenstandes gerichtet sein können.
[2] Sie sollen dem Vorsitzenden der Popular Assembly durch Einreichung an einer von diesem dazu bestimmten Stelle zuzuleiten sein.
[3] Der Vorsitzende der Popular Assembly soll berechtigt sein, Anträge, die auf nicht der Gesetzgebung des Commonwealth of Hybertina unterliegende Gegenstände gerichtet oder die beleidigend, herabwürdigend oder verräterisch sind, sowie Anträge, die intolearble Mängel in Rechtschreibung, Grammatik und Stil aufweisen, zurückzuweisen.

Section 2 [Debates]
[1] Aussprachen sollen nach Einbringung eines entsprechenden Antrages unverzüglich vom Vorsitzenden der Popular Assembly eröffnet werden, sie sollen mit dem Titel des beratenen Entwurfes oder der Bezeichnung des beratenen Gegenstandes bezeichnet sowie mit einem Geschäftszeichen versehen werden, das das Jahr und den Monat des Beginns der Aussprache sowie eine fortlaufende Nummerierung der im Laufe des betreffenden Monats eröffneten Aussprachen enthält.
[2] Ausschließlich redeberechtigt in einer Aussprache sollen alle Mitglieder der Popular Assembly, der Administration des Commonwealth of Hybertina sowie alle nach Article I, Section 2, Paragraph 2, dieser Geschäftsordnung vorläufig redeberechtigten Bürger sein.
[3] Auf ihren Antrag, den Antrag der Administration des Commonwealth of Hybertina oder eines Mitgliedes der Popular Assembly soll der Vorsitzende auch dem Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, einem Mitglied der Federal Administration, einem Mitglied des Kongresses der Vereinigten Staaten, dem Gouverneur eines anderen Bundesstaates, einem sachkundigen Bürger der Vereinigten Staaten oder einem ausländischen Würdenträger oder Gast das Rederecht in einer Aussprache erteilen, sofern sie nicht nach der Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seinen Gesetzen oder dieser Geschäftsordnung bereits redeberichtigt sind, sie sollen betreffend ihre Redebeiträge die gleichen Privilegien nach Article II, Section 2, dieser Geschäftsordnung genießen wie die Mitglieder der Popular Assembly.
[3] Aussprachen sollen grundsätzlich 96 Stunden dauern und auf Antrag eines Mitglieds der Popular Assembly, der Administration des Commonwealth of Hybertina oder nach pflichtgemäßen Ermessen des Vorsitzenden bis zu drei mal um jeweils bis zu 48 Stunden verlängert werden können, sie sollen vorzeitig beendet werden können, wenn ein Viertel der Mitglieder der Popular Assembly dies verlangen, oder seit 48 Stunden kein Redebeitrag mehr getätigt wurde.

Section 3 [Votes]
[1] Anträge an die Popular Assembly sollen dieser unverzüglich nach dem Ende der Beratungen über diese, oder, sofern vom Antragsteller keine Aussprache beantragt wurde, unverzüglich nach deren Einbringung, zur Abstimmung unterbreitet werden.
[2] Die Abstimmungsfrage soll dahingehend gestellt werden, ob die Popular Assembly der Annahme des Antrages zustimmt oder diesen ablehnt, stehen mehr als eine Variante eines Antrages zur Abstimmung, so ist die Abstimmungsfrage dahingehend zu stellen, der Annahme welcher von ihnen zugestimmt oder ob die Annahme aller zur Abstimmung stehenden Varianten des Antrages abgelehnt wird, die aktive Stimmenthaltung soll stets als Abstimmungsoption zugelassen werden.
[3] Zur Teilnahme an der Abstimmung sollen alle Mitglieder der Popular Assembly berechtigt sein, welche zum Zeitpunkt des Endes der Aussprache stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly waren.
[4] Abstimmungen sollen stets 96 Stunden dauern und Verlängerungen des Abstimmungszeitraumes ausgeschlossen sein, sie sollen vorzeitig beendet werden können, wenn alle stimmberechtigten Mitglieder der Popular Assembly abgestimmt haben, eine unumstößliche Mehrheit für die Annahme des Antrages oder einen der Anträge erreicht ist, oder die erforderliche Mehrheit für die Annahme des Antrages oder für die Annahme keiner Varianten eines Antrages mehr erreicht werden kann.
[5] Ein Antrag soll angenommen sein, wenn die Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly seiner Annahme zustimmt, sofern die Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seine Gesetze oder der Antrag selbst nichts anderes bestimmen, im Falle mehrerer Varianten eines Antrages einer der Varianten, entfallen in diesem Falle gleich hohe Anteile von Stimmen auf mehr als eine Variante, so sollen diese alle als abgelehnt gelten, sofern die Verfassung des Commonwealth of Hybertina, seine Gesetze oder die Varaineten der Anträge selbst nichts anderes bestimmen.
[6] Der Vorsitzende der Popular Assembly soll das Ergebnis der Abstimmung feststellen und beurkunden.


Article V - Code of behavior

Section 1 [Rules of the house]
In den Tagungen und Räumlichkeiten der Popular Assembly soll jedermann darauf bedacht sein, dass sein Verhalten und seine Erscheinung der Würde der Popular Assembly als gesetzgebender Vertretung des Volkes des Commonwealth of Hybertina angemessen sind, insbesondere untersagt sein sollen Beleidigungen, Herabwürdigungen und Verleumdungen jedweder Art, unwünschte Vertraulichkeiten sowie jedwede Störung einer ruhigen und geordneten Geschäftstätigkeit im Sinne dieser Geschäftsordnung.

Section 2 [Etiquette]
Die Redner in der Popular Assembly mit Ausnahme des Vorsitzenden sollen ihre Redebeitrag in einer Aussprache stets an den Vorsitzenden richten, der als Mister oder Madam Speaker zu betiteln sein soll, andere Mitglieder der Popular Assembly oder Teilnehmer an einer Aussprache sollen als der ehrenwerte Mister (Mr.) bzw. die ehrenwerte Misstress/Miss (Ms.),der Gouverneur als der ehrenwerte Gouverneur, andere Mitglieder der Administration entsprechend ihrem Geschäftsbereich als der ehrenwerte Secretary of Commonwealth/Attorney General/Commonwealth Treasurer, andere Personen entsprechend den ihnen zustehenden Amtsbezeichnungen referenziert werden, der Vorsitzende soll seine Redebeiträge stets an das Plenum der Popular Assembly richten, das als die ehrenwerten Mitglieder der Popular Assembly zu bezeichnen ist.

Section 3 [Sanctions]
[1] Bei Verstößen gegen diese Geschäftsordnung soll der Vorsitzende der Popular Assembly der betreffenden Person eine förmliche Rüge erteilen, im Falle eines wiederholten Verstoßes innerhalb der gleichen Aussprache oder eines Monats nach Erteilung der ersten Rüge soll der Vorsitzende der Popular Assembly der betreffenden Person in Verbindung mit einer erneuten Rüge die Verhängung eines Ordnungsgeldes oder eines temporären Ausschlusses aus der Popular Assembly, oder eines Hausverbotes, androhen, im Falle eines weiteren Verstoßes innerhalb der gleichen Aussprache oder binnen eines Monats nach Erteilung der zweiten Rüge und Androhung einer weitergehenden Sanktion diese mit einer dritten Rüge wie angedroht aussprechen.
[2] Ein Ordnungsgeld soll einen Betrag von 1.000 A$ nicht übersteigen, eingenommene Ordnungsgelder sollen mildtätigen Zwecken zugeführt, oder, solange eine solche Verwendung nicht möglich ist, für eine entsprechende Verwendung vorgehalten werden.
[3] Ein Ausschluss aus der Popular Assembly soll nur gegen stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly ausgesprochen werden können, er soll einen Zeitraum von sieben Tagen nicht unter- und einen Zeitraum von achtundzwanzig Tagen nicht überschreiten und der Zustimmung einer Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, der Betroffene soll zur Teilnahme an der Abstimmung nicht berechtigt sein.
[4] Ein Hausverbot soll nur gegen Personen ausgesprochen werden können, die nicht stimmberechtigte Mitglieder der Popular Assembly sind, es soll für einen mit dem Ausspruch bestimmten Zeitraum von mindestens achtundzwanzig Tagen oder bis auf Widerruf gelten, erwirbt eine mit Hausverbot in der Popular Assembly belegte Person vor dessen Ablauf das Recht auf Mitgliedschaft in der Popular Assembly, so soll die Aufhebung des Hausverbotes der Zustimmung einer Mehrheit der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, der Betroffene soll zur Teilnahme an der Abstimmung nicht berechtigt sein.


Article VI - Final provisions

Section 1 [Adoption by the Popular Assembly]
Diese Geschäftsordnung bedarf zu ihrer Annahme der Mehrheit der Stimmen der gültig mit ja oder nein abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly.

Section 2 [Coming into force]
Diese Geschäftsordnung tritt mit ihrer Ausfertigung und Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft, sie ersetzt die bis bis zu diesem Zeitpunkt geltende Geschäftsordnung.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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Donnerstag, 4. Februar 2010, 23:10

Honorable Members of the Popular Assembly,

nachdem das Volk des Staates Hybertina sich eine neue Verfassung gegeben hat, und somit auch eine neue Popular Assembly eingerichtet wurde und zusammengetreten ist, ist der logische nächste Schritt, dass diese sich eine Geschäftsordnung gibt.

Der vorliegende Entwurf orientiert sich insgesamt an der Geschäftsordnung des Kongresses der Vereinigten Staaten, und enthält die zur Anpassung an die Verfassung des Commonwealth of Hybertina sowie allgemeinen Verhältnisse auf bundesstaatlicher Ebene notwendigen Änderungen.

Ich bitte um Zustimmung.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
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John Salazar

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Freitag, 5. Februar 2010, 01:37

Ich glaub, ich darf schon mitreden, oder erst morgen?

Bei Art. 1, Sec. II würde ich "auf ihren Antrag" streichen. Die Staatsbürgerschaft gibt es erst nach 7 bis 11 Tagen; soll für die verbleibende Zeit extra ein Antrag gestellt werden? Zumal ich es der/dem Vorsitzenden gerne gönne, nicht täglich da zu sein.

Statt dessen sollte es möglich sein, dass andere Personen auf ihren Antrag hin Zugang gewährt wird; dies könnte z.B. sinnvoll sein, wenn Experten zu einem bestimmten Sachverhalt gefragt sind.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



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Freitag, 5. Februar 2010, 02:07

Nach der Verfassung des Commonwealth of Hybertina können Sie am 13. Februar durch Leistung des Amtseides Mitglied der Popular Assembly werden, da die Voraussetzung dafür ist, in der Eigenschaft als Staatsbürger der Vereinigten Staaten - der Sie ausweislich Ihrer Einbürgerungsurkunde des Department of the Interior seit 30. Januar sind - seit vierzehn Tagen seinen Wohnsitz in diesem Bundesstaat zu haben. Bis dahin sind Sie hier zunächst nicht redeberechtigt ;)

Da mir aber, wie Sie ja bereits wissen, die Förderung der Integration von Neubürgern ein Anliegen ist, werte ich Ihren Redebeitrag als Antrag auf Erteilung des Rederechts, dem ich gerne entspreche:

''Audemus iura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -


Hiermit wird Mr. John Salazar Rederecht in dieser Aussprache erteilt bis zu deren Ende oder seiner Erlangung der Mitgliedschaft in der Popular Assembly.

Signed,

Governor of Hybertina


Zu Ihrem sachlichen Einwand: die Staatsbürgerschaft wird nach Eidesleistung, die binnen sieben bis elf Tagen nach der Antragstellung zu erfolgen hat, rückwirkend zum siebenten Tag nach der Antragstellung verliehen. Ab dann beginnt die vierzehntätige Frist bis zum Erwerb der Mitgliedschaft in der Popular Assembly zu laufen, innerhalb dieses Zeitraums kann ein US-Bürger das Rede- und Antragsrecht in der Popular Assembly beantragen.

Eine gewisse zeitliche Hürde bis zur Erlangung der Mitgliedschaft und somit des Stimmrechts ist erfahrungsbasiert notwendig, um zu verhindern, dass Abstimmungen durch gezielte Zuzüge manipuliert werden. Andererseits sind die insgesamt drei Wochen Wartezeit für an ernsthaftem Engagement interessierte Neubürger doch recht lang, weshalb sie nach Erlangung der US-Staatsbürgerschaft zumindest das Rede- und Stimmrecht beantragen und sich somit bereits in die Politik des Staates einbringen können.

Das Rederecht etwa für Experten wird durch Article IV, Section 2, Paragraph 3, des Geschäftsordnungsentwurfes bereits erfasst.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
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John Salazar

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Freitag, 5. Februar 2010, 02:29

Ok, bei einer vierzehntätigen Frist ist ein vorheriger Antrag zumindest nicht unangemessen. Es spricht meiner Ansicht nach aber nichts dagegen, Staatsbürgern grundsätzlich ein Rede- und Antragsrecht (aber eben noch kein Stimmrecht) einzuräumen.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



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Freitag, 5. Februar 2010, 04:18

Das Antragserfordernis soll dem Umstand Rechnung tragen, dass es sich dabei - anders als bei der Mitgliedschaft in der Popular Assembly - eben um kein genuines Recht handelt, sondern ein Entgegenkommen des Staates gegenüber Bürgern der Vereinigten Staatem, die sich neu in Hybertina niedergelassen haben und sich an der hiesigen Politik beteiligen möchten.

Ich selbst stehe der Hürde eines vierzehntägigen Wohnsitzes seit Erwerb der Staatsbürgerschaft durchaus zwiespältig gegenüber: einerseits denke ich durchaus, dass Astor unter seiner im internationalen Vergleich wenig freundlichen und eher misstrauischen Haltung gegenüber Neubürgern leidet, andererseits haben Vorfälle etwa um Präsidentschafts- und Senatorenwahlen in der Vergangenheit gezeigt, dass durchaus Anlass zur Installation gewisser Sicherheiten besteht.

Die vogrschlagene Regelung soll beides miteinander verbinden: einerseits den Staat Hybertina davor schützen, zur Regelung gewisser Angelegenheiten im Sinne der einen oder anderen politischen Gruppe oder Bewegung gekapert zu werden - um ein Beispiel zu nennen: die Ratifizierung oder Nichtratifizierung vo Zusätzen zur Bundesverfassung -, andererseits aber Neubürgern, die sich aktiv gestalterisch einbringen möchten möglichst frühzeitig die Gelegenheit dazu bieten. Das Antragserfordernis soll dabei wie gesagt das Regel-Ausnahme-Verhältnis unterstreichen.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Samstag, 6. Februar 2010, 18:00

Honorable Members of the Popular Assemby,

da bereits seit einiger Zeit keine Wortmeldungen in dieser Aussprache mehr erfolgt sind, rege ich deren vorzeitige Beendigung und die Einleitung der Abstimmung an, damit die Popular Assembly zeitnah wieder ihren regulären Geschäftsbetrieb aufnehmen kann.

Gibt es Einwände dagegen, oder noch weitere Wortmeldungen zur Sache?
Sienna Athena Jefferson (D)
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John Salazar

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Samstag, 6. Februar 2010, 18:23

Von mir nichts mehr.
Sen. John Salazar (Rep)
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Samstag, 6. Februar 2010, 18:26

Dann warten wir mal auf Ms. Cunningham ;)
Sienna Athena Jefferson (D)
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Samantha Cunningham

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Sonntag, 7. Februar 2010, 00:40

Go.

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Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

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Sonntag, 7. Februar 2010, 01:12

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Port Virginia | February 7th, 2010

Die Aussprache wird auf übereinstimmenden Antrag aller Mitglieder der Popular Assembly vorzeitig beendet.

Die Abstimmung wird eingeleitet.

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