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John E. Prescott

Former President of the United States

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1

Montag, 9. Februar 2009, 19:16

Diskussion: Verfassungsentwurf

My fellow Councillors,

folgender Antrag zur Neufassung der Verfassung des Freistaates Freeland wurde in den Volksrat eingebracht:

Zitat

Verfassung des Freistaats Freeland

Preamble

....

Chapter I: Basics

Article 1 [State]
(1) Der Freistaat Freeland ist ein Bestandteil der Vereinigten Staaten von Astor und erkennt deren Verfassung sowie den Vorrang von Bundesgesetzen vor Staatsgesetzen an.
(2) Die Staatshauptstadt des Freistaates Freeland ist die Stadt Gareth.

Article 2 [Bilinguality]
Um die Kultur Freelands zu erhalten, sind alle Gesetze und Verordnungen von Freeland so weit in Albernisch und Barnstorvisch zu fassen, dass sie von den Muttersprachlern beider Sprachen verstanden werden können. Auch Ortsbezeichnungen sind in Albernisch und Barnstorvisch zu fassen.

Article 3 [Constitutional Amendments]
Diese Verfassung kann nur durch Gesetz, das den genauen Wortlaut der Verfassung ändert und durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen im Volksrat verabschiedet wird, geändert werden.

Article 4 [Emergency Orders]
(1) Sollte die Anzahl der Einwohner Freelands auf eins sinken, so kann der verbliebene Bürger Freeland sich zum Übergangsgouverneur ausrufen und durch Notverordnungen regieren, die den Fortbestand und die Sicherheit Freelands gewähren und für mehr Bürger sorgen sollen.
(2) Steigt die Anzahl der Einwohner wieder, so sind alle Notverordnungen vom Volksrat zu prüfen und gegebenenfalls zu verwerfen. Die Amtszeit und die Befugnisse des Übergangsgouverneurs endet mit dem Amtsantritt eines ordentlich gewählten Gouverneurs.


Chapter II: Civil Rights

Article 5 [Citizenship]
Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Amerika besitzt und seinen Hauptwohnsitz gemäß den Bundesgesetzen in Freeland hat.

Article 6 [U.S. Civil Rights]
Die in Art. II, Sec. 1 bis 7 der U.S. Constitution bestimmten Menschen- und Bürgerrechte sind Bestandteil dieser Verfassung und der staatlichen Ordnung Freelands.

Article 7 [Freedom of Movement]
Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem gesamten Staatsgebiet Freelands.

Article 8 [Right of Asylum]
(1) Politisch Verfolgte genießen Asyl in Freeland, soweit sie nicht durch einen anderen Bundesstaat der Vereinigten Staaten nach Freeland gelangt sind.
(2) Das Recht auf Asyl endet mit dem Ende der politischen Verfolgung in dem Herkunftsland des Asylanten.
(3) Asylrecht und dessen Aberkennung sind von den Gerichten auszusprechen.

Article 9 [Right of Petition]
Alle Bürger des Freistaates Freeland haben das Recht, sich jederzeit schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die staatlichen Einrichtungen, Behörden, Ministerien und den Gouverneur zu wenden.

Article 10 [Independence of Universities]
Das Recht der Hochschulen, ihre sie allein betreffenden Angelegenheiten ohne Einmischung des Staates zu regeln, bleibt gewahrt.


Chapter III: People's Council

Article 11 [Basic]
(1) Der Volksrat ist die legislative Gewalt des Freistaates Freeland. Ihm allein obliegt die Gesetzgebung.
(2) Der Volksrat tagt ständig öffentlich in der Staatshauptstadt. Auf Antrag mindestens eines Mitglieds kann die Aussprache oder Abstimmung über einen Gesetzesantrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dem Antrag ist stattzugeben.

Article 12 [Members]
(1) Das Recht auf die Mitgliedschaft im Volksrat hat jeder Bürger Freelands.
(2) Die Mitgliedschaft im Volksrat ist beim Vorsitzenden des Volksrats zu beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben, wenn die Voraussetzungen dieses Artikels erfüllt sind.
(3) Die Mitgliedschaft endet mit dem freiwilligen Verzicht, dem Ende der Staatsbürgerschaft, der Verlegung des Hauptwohnsitzes außerhalb Freelands oder dem Tod.

Article 13 [President]
(1) Der Präsident des Volksrats wird für die Dauer von drei Monaten vom Volksrat aus seiner Mitte gewählt. Ebenso wählt der Volksrat für die gleiche Amtszeit den Stellvertreter des Präsidenten aus seiner Mitte.
(2) Der Präsident des Volksrates leitet dessen Sitzungen. Er nimmt Anträge der Mitglieder des Volksrats entgegen, beginnt und beendet Aussprachen und Abstimmungen.
(3) Ist der Präsident des Volksrates länger als vier Tage abwesend, so übernimmt sein Stellvertreter die Aufgaben des Präsidenten. Scheidet der Präsident des Volksrates durch Ende der Mitgliedschaft im Volksrat oder durch Rücktritt vorzeitig aus dem Amt oder ist er länger als einundzwanzig Tage ohne Abmeldung abwesend, so rückt der Stellvertreter in das Amt des Präsidenten nach, bis ein neuer Präsident und ein neuer Vizepräsident gewählt wurden. Fallen das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Volksrates gleichzeitig vakant, so übernimmt das an Lebensjahren älteste Mitglied des Volksrates das Amt des Präsidenten, bis ein neuer Präsident und ein neuer Vizepräsident gewählt sind.
(4) Der neu gewählte Präsident des Volksrates tritt sein Amt am Ersten des Monats nach der Wahl an.

Article 14 [Standing Orders]
Der Volksrat gibt sich seine Geschäftsordnung.

Article 15 [Legislature]
(1) Jedes Mitglied des Volksrates hat das Recht, Gesetzesanträge in den Volksrat einzubringen.
(2) Der Präsident des Volksrates hat über jeden eingebrachten Gesetzesantrag eine dreitägige Aussprache einzuleiten, die bei Bedarf beliebig verlängert werden kann.
(3) Der Präsident des Volksrates hat nach der Aussprache über einen Gesetzesantrag die Abstimmung über diesen einzuleiten. Sie dauert fünf Tage oder solange, bis eine unumstößliche Mehrheit der Stimmen erreicht wurde.
(4) Damit ein Gesetz als vom Volksrat angenommen gilt,
a) muss sich mindestens ein Drittel der Mitglieder des Volksrates an der Abstimmung beteiligt haben;
b) muss die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf "Yes" lauten;
c) darf die Anzahl der Enthaltungen die der "Yes"-Stimmen nicht übersteigen.
(5) Vom Volksrat beschlossene Gesetze müssen vom Präsidenten des Volksrates dem Gouverneur vorgelegt werden. Der Gouverneur hat binnen sieben Tagen das Gesetz zu unterzeichnen und zu veröffentlichen. Tut er dies nicht oder verweigert er die Unterschrift, so kann das Gesetz nur in Kraft treten, wenn in der zweiten Abstimmung das Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen wird.


Chapter IV: The Governor

Article 16 [Basic]
Der Gouverneur des Freistaates Freeland bildet die Spitze der vollziehenden Gewalt von Freeland.

Article 17 [Election]
(1) Der Gouverneur des Freistaates Freeland wird für eine Amtszeit von drei Monaten vom Volksrat gewählt. Ebenso wird der Stellvertretende Gouverneur gewählt.
(2) Gouverneur kann nur werden, wer
a) Bürger des Freistaates Freeland ist;
b) nicht das Amt des Präsidenten des Volksrates ausübt und
c) nicht das Amt eines Bundesrichters am Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten ausübt.
(3) Unbeschadet dieser Bestimmungen kann der Präsident des Volksrates Gouverneur werden, wenn sich in einem angemessenen Zeitrahmen kein anderer Kandidat findet oder es nicht genügend Bürger gibt.
(4) Der neu gewählte Gouverneur tritt sein Amt am Ersten des Monats nach der Wahl an. Die Amtszeit des alten Gouverneurs endet mit diesem Tag.
(5) Ist der Gouverneur länger als vier Tage abwesend, so übernimmt der Stellvertretende Gouverneur die Aufgaben des Gouverneurs bis zu dessen Rückkehr.
(5) Ist der Gouverneur länger als einundzwanzig Tage ohne Abmeldung abwesend oder erfüllt er die Voraussetzungen des Abs. 2 nicht mehr, so rückt der Stellvertretende Gouverneur automatisch in das Amt des Gouverneurs auf, bis ein neuer Gouverneur und ein neuer Stellvertretender Gouverneur gewählt sind.
(6) Sind weder der Gouverneur noch der Stellvertretende Gouverneur fähig oder berechtigt, ihr Amt auszuüben, so übernimmt der Präsident des Volksrates das Amt des Gouverneurs, bis ein neuer Gouverneur und ein neuer Stellvertretender Gouverneur gewählt sind.


Chapter V: Administration

Article 18 [Ministries]
(1) Ministerien sind oberste Behörden des Freistaates Freeland.
(2) Jedes Ministerium wird von einem Minister geleitet, der vom Gouverneur ernannt wird.
(3) Ministerien können nur durch Gesetz geschaffen werden. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich genau festzulegen.
(4) Die Minister bilden gemeinsam mit dem Gouverneur die Staatsregierung des Freistaats Freeland. Sie tagt ständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Staatshauptstadt.

Article 19 [Authorities]
(1) Staatsbehörden sind Behörden des Freistaates Freeland, die dem Gouverneur oder einem Ministerium unterstellt sind.
(2) Staatsbehörden werden von einem Direktor geleitet, der vom Gouverneur oder dem Minister, dem die Staatsbehörde untersteht, ernannt wird.
(3) Staatsbehörden können nur durch Gesetz geschaffen werden. Ihre Aufgaben und Kompetenzen sind gesetzlich genau festzulegen.

Article 20 [Oath of Office]
(1) Alle Staatsbeamten des Freistaates Freeland haben vor dem versammelten Volksrat den folgenden Amtseid abzuleisten:
"Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde."
(2) Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung bei der Eidesleistung ist zulässig.

Article 21 [Orders]
(1) Verordnungen sind Anweisungen des Gouverneurs oder eines Ministers an eine ihm untergeordnete Behörde.
(2) Eine Verordnung regelt die Art und Weise, wie ein vom Volksrat beschlossenes Gesetz auszulegen und umzusetzen ist.
(3) Verordnungen dürfen der Verfassung der Vereinigten Staaten, den Bundesgesetzen, der Verfassung von Freeland oder den Gesetzen des Freistaates nicht zuwiderlaufen. Sie können vom Gericht aufgehoben werden, wenn sie gesetzeswidrig sind.

Article 22 [State Budget]
(1) Die Hoheit über die Staatsfinanzen des Freistaates Freeland liegt beim Volksrat. Nur er darf Ausgaben der Staatskasse beschließen und durch Gesetz Steuern erheben.
(2) Steuern dürfen nur
a) auf das Einkommen von natürlichen Personen;
b) auf Erträge von juristischen Personen;
c) auf das Vermögen von natürlichen Personen;
d) auf das Kapital von juristischen Personen
erhoben werden.
(3) Der Freistaat Freeland hält seine Einnahmen und Ausgaben auf Dauer im Gleichgewicht.


Chapter VI: Jurisdiction

Article 23 [Federal Courts]
Die rechtsprechende Gewalt des Freistaates Freeland wird vom Obersten Bundesgericht wahrgenommen. Seine Urteile haben Rechtskraft für die Organe und Bürger Freelands.


Chapter VII: Final Provisions

Article 24 [Entry into Force]
Diese Verfassung tritt für den Freistaat Freeland in Kraft, sobald sie in einer Volksabstimmung von zwei Dritteln der Bürger Freelands angenommen wurde.

Article 25 [People's Council]
(1) Alle Einwohner Freelands, die vor dem 1. Februar 2009 ihren Hauptwohnsitz nach Freeland verlegt haben, sind automatisch Mitglieder des Volksrates, ohne einen schriftlichen Antrag stellen zu müssen.
(2) Der Volksrat hat möglichst schnell zusammenzutreten, um den Präsidenten und seinen Stellvertreter zu wählen. Ebenso sind Neuwahlen zum Amt des Gouverneurs abzuhalten.
John E. Prescott [D-FL]
Member of the U.S. House of Representatives


Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John E. Prescott« (9. Februar 2009, 19:16)


John E. Prescott

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2

Montag, 9. Februar 2009, 19:35

Dann möchte ich mal Stellung dazu beziehen:

Grundsätzlich begrüße ich die Idee, die Verfassung von Freeland zu modernisieren. Ich denke das Dokument ist auch von seinem Umfang her angemessen. Neben einigen kleineren Anmerkungen, die gleich folgen, habe ich jedoch einen zentralen Kritikpunkt: Der Entwurf in seiner jetzt vorgelegten Form würde den Volksrat als gewähltes Gremium abschaffen. Ich persönlich halte das nicht für den richtigen Weg. Die Debatte für und wieder gewählter Körperschaften auf Ebene der Staaten ist mir bekannt, aber ich glaube nicht, daß ein Volksrat mit automatischer Mitgliedschaft irgendein Problem löst. Weder für die Ausgestaltung der Departments, noch für die Mitwirkung der Bürger in Freeland. Ich glaube im Gegenteil eher, daß damit die Möglichkeit verloren geht, langfristig eine Legislative auch bei höherer Bürgerzahl zu simulieren und so lange die nicht existiert kann ohnehin defacto jeder Mitglied im Volksrat werden.

Dennoch möchte ich die Diskussion um das Parlament in Freeland nicht ganz auf diese Frage beschränken. Wenn wir schon die Verfassung ändern, böte sich uns doch auch die Möglichkeit, ganz neue Alternativen in der Simulation einer bundesstaatlichen Legislative zu testen. Ich wäre gerne bereit dazu, einige Ansätze in diese Richtung hier zu konkretisieren.

Nun noch zu einigen Details:

Article 4 halte ich für sehr sinnvoll, sollte aber m.E. nach von der Logik her eher in den Schlussbestimmungen stehen.

Die Präambel könnte aus der alten Verfassung übernommen werden.

Article 17 schließt diverse Positionen aus, die der Gouverneur nicht haben darf. Dieser Ausschluss sollte m.E. auch für den Präsidenten der USA gelten.

Sollten wir nicht auch dazu übergehen, den Begriff "Secretary" statt Minister zu verwenden? (Ich gebe zu, daß damit natürlich ein begrifflicher Konflikt zwischen "Department" im Sinne einer Behörde und unseren administrativen Untereinheiten entsteht, aber das müsste man dann gesondert diskutieren.

Sollte Article 23 nicht zumindest die Möglichkeit einer innerstaatlichen Judikative offen halten?

Und ganz am Ende noch ein Anschlag auf Bastion Vergnon ;): Ich werfe mal die Frage in den Raum, ob, wenn wir schon die Verfassung ändern, der "Volksrat" weiterhin "Volksrat" heißen sollte... Sicherlich kann man dem Begriff eine gewisse Tradition nachsagen, aber er ist damals unter Hagedorny entstanden, als das Gesamtausgestaltungskonzept noch nicht so vorangeschritten war. "Peoples Council" hört sich zwar nicht mehr ganz so nach Räterepublik an, aber ich hätte dennoch nichts dagegen, einen anderen Begriff zu wählen. Das ist aber nur ein Gedanke.

edit: Zwei Dinge noch:

Warum gerade 3 Monate Amtszeit und nicht 2, 4 oder 6? Interessiert mich einfach ;)

Und: In der aktuell gültigen Verfassung heißt es:

Zitat

Section/Article 5: La Constitution/ The Constitution

1 Diese Verfassung kann nur durch ein Gesetz geändert werden, dass den Wortlaut der Verfassung ausdrücklich ergänzt oder ändert. Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von Zweidritteln der anwesenden Volksratsmitgliedern.
2 Diese Verfassung kann nur aufgehoben werden, wenn der Volksrat mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer neuen Verfassung zustimmt.


Der Enwturf spricht von einer Volksabstimmung. Diese ist jedoch nach gültiger Verfassung gemäß des zitierten Artikels gar nicht vorgesehen. Will der Antragssteller, daß die neue Verfassung trotz Annahme durch den Volksrat gemäß Article 5 einer Volksabstimmung unterworfen wird. Das stellt eine komplitierte Situation dar, denn was passiert, wenn der Volksrat die neue Verfassung gemäß Section 5 der gültigen Verfassung annimmt, sie aber bei der Volksabstimmung nicht das nötige Quorum erreicht?

Es wäre daher sinnvoll, sollte eine Volksabstimmung über die neue Verfassung gewünscht sein, zunächst eine Änderung von Article 5 der aktuellen Verfassung zu beantragen.
John E. Prescott [D-FL]
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »John E. Prescott« (9. Februar 2009, 19:44)


Georges Laval

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Montag, 9. Februar 2009, 19:58

Zitat

Original von John E. Prescott

[...]
Ich wäre gerne bereit dazu, einige Ansätze in diese Richtung hier zu konkretisieren. [...]



Ich würde darum bitten Monsieur, und stimme mit von Ihnen genannten Punkten weitestgehend überein außer, dass mich die Bezeichnung des Conseil Populaire nicht stört.

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John E. Prescott

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Montag, 9. Februar 2009, 20:13

"Stören" wäre auch zu hart formuliert. ;) Ich könnte mir aber zumindest eine andere Bezeichnung vorstellen.

Zur Frage der Zusammensetzung des Gremiums und alternativer Vorschläge:

Seit jeher plagt uns das Problem, daß die innere Aktivität v.a. im Bezug auf die politische Simulation zu wünschen übrig lässt. Dies ist sicherlich in einem hohen Maße auf die oftmals geringen Bürgerzahlen zurückzuführen, aber ich glaube das ist nicht alles. Ein "Volkrat für jedermann" hat m.E. den Nachteil, daß es dann innerhalb des Staates defacto nur noch das Gouverneurs (und das Senators, aber das ist ein Bundesamt) gibt, daß man anstreben kann. Und im Grunde ergibt sich doch gerade daraus die Attraktivität der Simulation. Und auch in Astor haben wir schon gesehen, daß Ämterkonkurrenz das Geschäft beleben kann (Senatswahlen in Astoria)

Ein gewählter Volksrat könnte zumindest langfristig tatsächlich "gewählt" werden, wenn es signifikant mehr als 5 Bürger gibt. Aber: Ich will auch da nach acht Jahren Astor auch kein ewiger Optimist bleiben. Selbst wenn hier plötzlich ein Dutzend Aktive nur in Freeland wären, so wäre die "Wahl" v.A. mit ihrem Bezug auf die einzelnen Sitze in Departments, nach wie vor eingeschränkt und wohl nicht so spannend, wenn in jedem Department wiederum nur 2-3 Bürger wohnen würden.

Darum einige ganz andere Ansätze:

1. Das "barnstorvische" Modell. Also ein Parlament mit einer fiktiven Sitzzahl und mehreren Stimmen pro Bürger, die sich auf Parteien verteilen lassen. Zur Simulation des Parlaments reichte dann im Zweifel eine Person pro gewählter Partei.

2. Albernisches Modell (sofern es dort noch praktiziert wird): Es bleibt bei Mehrheitswahlen in den Departments, allerdings hat jeder Bürger in jedem Department Wahlrecht, wobei die Stimmen derer die tatsächlich im entsprechenden Department wohnen, stärker gewichtet werden.

3. Simuiertes Parlament: Eine Variante die ich mir mal ausgeacht habe, in der ähnlich einem "Sportsetzystem" die Parteien fiktive Kandidaten für X (z.B. 15) Wahlkreise aufstellen und auf diese je 50 Stimmen verteilen können. Dieses Wahlrecht wird von einer Person pro Partei wahrgenommen. Darüber hinaus hat der Rest der Bürger als fiktive Vertreter einer Interessengruppe die dritten 50 Stimmen. Im eigentlichen Parlament wären nur 2 Personen, ein Mehrheits- und ein Minderheitsführer, nötig.

4. Zwei Kammern: Gerade bei Vorschlag 3 wäre der Zufall ein großer Faktor, was aus demokratischer Sicht bedenklich ist. Daher wäre eine Idee, zwei Kammern zu schaffen, in der die erste Kammer tatsächlich mit allen wahlberechtigten Bürgern besetzt ist, während die 2. Kammer nach Vorschlag 1 oder 3 besetzt wird. Somit bestünde eine Kombination, die beides vereinit: Mitwirkungsmöglichkeit für alle Bürger + anzustrebende Wahlämter.
John E. Prescott [D-FL]
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Georges Laval

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Montag, 9. Februar 2009, 21:16

Variante 2 fände ich durchaus recht praktisch und interessant.

Zu Variante 3 eine Frage: die "dritten 50", Sie gehen davon aus, dass nur Republikaner als Partei quasi antreten oder, sprich, dass eine Partei erforderlich ist?

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John E. Prescott

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6

Montag, 9. Februar 2009, 21:49

Variante 3 ist schon sehr stark auf das Zwei-Parteiensystem ausgelegt. Es wäre also in der Tat erforderlich, daß wenigstens ein Republikaner hier die Partei vertritt.

Die dritten 50 beruhen - das Konzept zu Ende gedacht - darauf, daß die Bürger die Möglichkeit haben, Interessengruppen zu simulieren, die ihre Stimmen je nach politischem Kalkühl einzelnen der simulierten Kandidaten zur Verfügung stellen und später dann die Möglichkeit haben, sollten ein Kandidat oder mehrere mit Hilfe der Interessengruppen-Stimmen gewählt werden, dessen/deren Abstimmungsverhalten im Parlament gemäß ihren Wünschen zu beeinflußen. Für den Anfang wäre es aber wohl, gerade angesichts der geringen Zahl an Bürgern zweckdienlicher, wenn alle Bürger, die nicht bereits Parteistimmen vergeben, also n-2 einen Anteil an diesen 50 haben. Ob sie sich dann daraus auch eine Interessengruppe simulieren, bliebe ihnen überlassen. In diesem Kontext wäre es dann auch möglich, daß ein Bürger eine unabhängige Partei simuliert und für diese einen/mehrere zusätzliche Kandidaten aufstellt.
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Edmund S. Malroy

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7

Montag, 9. Februar 2009, 22:10

My fellow Councillors,

auch ich möchte mich äußern und dabei vor allem zur anscheinend zentralen Frage der Ausgestaltung des Volksrats Stellung nehmen.

Meiner Meinung nach liegt auf der Hand: Das Konzept eines "gewählten" Parlaments in Freeland ist gescheitert. Weder hat es unserem Staat mehr Aktivität durch Wahlkämpfe um die Volksratssitze beschert, noch hat die Bindung der Volksratsmandate an die Präfekten-Ämter die Ausgestaltung der Departments vorangetrieben. Ergebnis war vielmehr häufig eine Lähmung der freeländischen Legislative, da engagierte Neubürger nur selten sofort Zugang zu dem Volksrat erhielten.

Die Ausgestaltung des Parlaments - über die nun so eifrig debattiert wird - hat sich in der MN-Geschichte noch nie als das zentrale Kriterium für mehr oder weniger Aktivität auf legislativer Ebene erwiesen. Ganz egal, wie die Legislative ausgestaltet sein mag - entscheidend ist nicht die organisatorische Form, sondern der Input, den ihre Mitglieder in das gesetzgebende Gremium einbringen.

Ich plädiere daher dafür, den Volksrat (wie in der ganz überwiegenden Mehrzahl der anderen US-Bundesstaaten auch) künftig als basisdemokratisches Organ auszugestalten und somit allen interessierten Bürgern Freelands die Chance zur Teilnahme an der Gesetzgebung zu öffnen.

Wie mir generell mehr Aktivität auf Staatsebene generieren ist ein Thema, über das es sich durchaus zu diskutieren lohnt (z.B. durch neue Kompetenzen für die Bundesstaaten, die bundesstaatliche Politik interessanter werden lassen) - aber diese Debatte ist an dieser Stelle meines Erachtens fehl am Platz.
EDMUND S. MALROY [D]
LAWYER IN RETIREMENT
FORMER PRESIDENT OF THE UNITED STATES

John E. Prescott

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8

Montag, 9. Februar 2009, 23:22

Mr. President,

sie widersprechen sich in ihrer Aussage. Einerseits sagen sie, daß der gewählte Volksrat "gescheitert" ist, weil er keine Aktivität generieren konnte und dann behaupten sie, daß die Ausgestaltung des Parlaments nicht das Aktivitätskriterium dieser Körperschaft ist.

Ich will ja nicht behaupten, daß der Volksrat in seiner bisherigen Form ein "Erfolg" ist, gerade wenn man auf die Ausgestaltung der Departments abhebt, aber ich denke dementsprechend auch nicht, daß - ihrer zweiten Argumentation folgend - ein basisdemokratisches System etwas daran ändern würde. Sie nimmt statt dessen nur die theoretische Möglichkeit, daß es tatsächlich Ämterkonkurrenz geben könnte.

Warum also aber nicht die Verfassungsdebatte nutzen, um über ganz andere Alternativen nachzudenken. Leider ist und bleibt der Faktor Wahlen ein Hauptaktivitätsgenerator der MNs. Darum wäre es mein Ziel ein System zu finden, daß eine Simulation in diesem Bereich auch mit 5-8 Spielern einigermaßen ermöglicht. Und da gibt es ja durchaus Beispiele für Systeme, wo das ansatzweise gelungen ist.
John E. Prescott [D-FL]
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Norman Howard Hodges

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9

Dienstag, 10. Februar 2009, 00:01

My fellow Councillors,
Mr. President.

Ich möchte natürlich auch das Wort zu dem von mir eingebrachten Entwurf für eine neue Verfassung ergreifen. Es hat sich hier bereits eine lebhafte Diskussion über Parlamente, Ämterbezeichnungen und dergleichen entwickelt. Ich möchte zu den wichtigsten Punkten Stellung beziehen.

Punkt 1: Der Volksrat.

Ich habe mit President Malroy vor Entwicklung des vorliegenden Entwurfs gesprochen, da ich seine Ansichten als - damals - noch amtierender Gouverneur Freelands zum Thema neue Verfassung natürlich hören wollte. Ich teile seine Ansicht, dass der Volksrat zu einem basisdemokratischen Parlament umgeformt werden sollte. Bisher wurde eingeworfen, ein gewähltes Parlament könne Aktivität durch Wahlen generieren, Konkurrenz belebe das Geschäft, und überhaupt könne ja faktisch momentan jeder Bürger Mitglied des Volksrates werden. Auf der anderen Seite wird das Modell des gewählten Parlaments als gescheitert dargestellt, weil es eben in der Realität keine Aktivität generierte.

Der Grund, warum ich für ein basisdemokratisches Parlament eintrete, ist folgender: Zwar ist es durchaus richtig, dass Wahlen Aktivität in unserem Staat generieren, doch tritt diese Aktivität nur periodisch auf. Was wir brauchen, ist dauerhafte Aktivität. Wird der Volksrat alle drei oder vier Monate gewählt, kann es durchaus passieren - das ist m.E. gar nicht so weltfremd - dass einer der Councillors sich plötzlich aus der Aktivität verabschiedet, nicht mehr im Volksrat mitarbeitet. Tritt er von seinem Amt zurück, ist das natürlich kein Problem, dann können Neuwahlen stattfinden. Dümpelt seine Tätigkeit aber nur so vor sich hin, dann ist er bis zur nächsten Wahl eine Sperre für alle Bürger, die sich vielleicht im Volksrat engagieren möchten. Das basisdemokratische Modell hat den Vorteil, dass sich jeder der Councillors gerne eine Auszeit gönnen kann, ohne gleich sein Mandat niederlegen zu müssen, und dass unterbrechungsfrei sofort andere Bürger in die Bresche springen können. Wann immer ein Bürger eine zündende Idee hat - und solche Ideen sind es, die unseren Staat geformt haben, solche Ideen benötigen wir für ein starkes Freeland in der Zukunft - dann sollte er auch die Möglichkeit haben, diese Idee sofort einzubringen. Das basisdemokratische Modell erlaubt es einer beliebig großen Anzahl von Bürgern, sich einzubringen oder es auch nicht zu tun. Auch spiegelt ein "Volks-Volksrat" die Meinung des "Wählers" 1:1 wider.

Weiters lehne ich Parlamentsmodelle, die auf Parteien basieren, grundsätzlich ab. Die Vereinigten Staaten sind ein Staat, in dem die Parteien auf staatlicher Ebene bewusst keine Rolle spielen. Die Personen sind es, die gewählt werden, und sie sollen keinem Parteivorsitzenden verpflichtet sein, sondern ihrem Gewissen und dem freeländischen Volk.

Kurzum: Die Basisdemokratie ist das Zukunftsmodell, das wir wählen sollten. Viele andere Bundesstaaten der USA beweisen seine Zuverlässigkeit.

Punkt 2: Ministerien oder Departments.

Freeland steht in der guten Tradition neualbernischer und barnstorvischer Einflüsse. Dazu gehört es auch, dass die Ministerien auch wirklich Ministerien - oder albernisch Ministries heißen, und nicht etwa Departments. Ich denke, die Bezeichnung des Ministeriums und des Ministers gehört zu unserer Kultur und zu den Traditionen unserer Ahnen und sollte nicht aus einer reformerischen Laune heraus umgeworfen werden.

Punkt 3: Amtszeit des Governors.

Ich habe 3 Monate gewählt, weil ich das als gutes Mittelding zwischen zu kurzen zwei Monaten und m.E. zu langen vier Monaten empfinde. Ich bin natürlich bei einer solch lapidaren Angelegenheit offen für jegliche andere Vorschläge. Über vier Monate sollte aber die Amtszeit des Governors auf gar keinen Fall steigen.

*so* Das wird der Schnelllebigkeit der MNs nicht gerecht. *so*

Punkt 4: Verschiedenes.

In Bezug auf die Beschränkungen des Governors bin auch ich dafür, den US-Präsidenten aufzunehmen (Artikel 17).

Ich halte Artikel 4 für einen Basisbestandteil unseres staatlichen Systems, das enorme Eingriffe erlaubt. Die Schlussbestimmungen sind wie gesagt Schlussbestimmungen, die sich hauptsächlich mit Angelegenheiten der Verfassung auf Meta-Ebene befassen. Da gehören die Emergency Orders m.E. nicht hin. Sie sollten bei den Basics verbleiben.

Zum Inkrafttreten der Verfassung: Wird der Volksrat zum basisdemokratischen Parlament, dann ist natürlich eine Volksabstimmung über Verfassungsänderungen überflüssig. Bei der Ratifizierung dieser Verfassung bin ich aber auf jeden Fall für die Beibehaltung der Volksabstimmung, sie sollte so durchgeführt werden, weil sie schon große Änderungen an unserem System vornimmt.

Zur Bezeichnung des Volksrates: Ich bin für die Beibehaltung von People's Council, aus Tradition heraus und weil mir spontan keine bessere Bezeichnung einfällt. Assembly und solche Dinge sind schon verbraucht durch die anderen Bundesstaaten und wir sollten unsere Tradition nicht zugunsten einer Kopie aufgeben. Gibt es denn Vorschläge für eine Alternativbezeichnung? Vielleicht "Parliament" wie in Albernia?

Das ist es mal so weit von meiner Seite. Vielen Dank.

John E. Prescott

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Dienstag, 10. Februar 2009, 00:23

Zitat

Zum Inkrafttreten der Verfassung: Wird der Volksrat zum basisdemokratischen Parlament, dann ist natürlich eine Volksabstimmung über Verfassungsänderungen überflüssig. Bei der Ratifizierung dieser Verfassung bin ich aber auf jeden Fall für die Beibehaltung der Volksabstimmung, sie sollte so durchgeführt werden, weil sie schon große Änderungen an unserem System vornimmt.


Ja, aber genau das ist ja das Problem. Die alte Verfassung sieht eine solche nicht vor. Wenn der Volksrat als die neue Verfassung mit 2/3 beschließen sollte, dann tritt sie in Kraft. Stellen sie sich vor, es würde eine zusätzliche Volksabstimmung durchgeführt und die erreicht das Quorum nicht. Welche Verfassung wäre dann gültig?

Artikel 4 ist aber eine Sonder, wenn man so will "Notstandsregelung". Ich halte sie daher an dieser Stelle für deplatziert.

Zur Amtszeit: Drei Monate könnten in der Tat mal ein interessanter Versuch sein.

Zur Bezeichnung: Ich bin da natürlich eher als Andere für "Amerikanisierungen" im Sinne einer House of Representetives oder State Senate. Das gleiche gilt für die Frage nach Minister/Secratary. Wenn es aber tatsächlich ein basisdemokratisches Parlament durchsetzen sollte, erübrigen sich diese Bezeichnungen eh, bzw. wären unangemessen.

zur Basisdemokratie als Solchen:

Freeland ist nicht sonderlich aktiv. Das ist korrekt, aber gerade wenn sie sagen, daß andere Staaten das Modell eines basisdemokratischen Parlaments erfolgreich umsetzen, dann muss darauf hingewiesen werden, daß Freeland, so bedauerlich das für den Zustand der Bundesstaaten insgesamt ist, mit seinen Forenbeiträgen immernoch auf Platz 3 der Bundesstaaten liegt. Der Volksrat ist also kein empirisch nachweisbarer Hemmschuh und auch nicht in der Vergangenheit gewesen. Ich glaube nicht, daß ein basisdemokratisches Parlament dazu führt, daß sofort alle Bürger (die Aktiven sind ohnehin auch schon jetzt im Volksrat) aus den Ecken gekrochen kommen und am laufenden Band "zündende Ideen" einbringen.

Ich will ja die Basisdemokratie nicht aus Prinzip verdammen. Ich könnte mir das schon gut vorstellen, aber gerade dann denke ich, daß eine Spannung sich auch daraus ergeben könnte, wenn eben ein Parlament oder eine "zweite Kammer" entsprechend mitentscheiden kann.

Warum soll es auch auf Bundesstaaten-Ebene keine Parteien geben? Ich denke das ist kein Verdienst, sondern ein Manko bundesstaatlicher Politik zur Zeit. Und daher würde ich auch nicht sagen, daß sie "bewußt keine Rolle spielen". Es ist nur leider so - und hier gebe ich auch dem Präsidentschaftswahlrecht einen großen Teil der Schuld, daß die meisten Staaten parteipolitisch verödet sind, weil sie sich auf Anhänger einer Partei beschränken. Viel dreht sich in den BS um Ausgestaltung. Das mag auch richtig sein, aber gerade der politische Konflikt belebt die Simulation, im Idealfall auch über Wahlen hinaus.

Noch dazu: Was hindert uns daran, gerade wenn wir eine als eine "erste Kammer" einen basisdemokratischen Volksrat umsetzen, ein simulierte zweite Kammer auszuprobieren. Wenn das nicht funktioniert würde es nicht schaden bzw. es bliebe die Möglichkeit, diese zu reformieren oder abzuschaffen.
John E. Prescott [D-FL]
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Georges Laval

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11

Dienstag, 10. Februar 2009, 18:12

Ich fände die Vorschläge von Monsieur Prescott äußerst interessant und stimme ihm diesbezüglich eigentlich zu. Aber ich muss sagen, dass mir eine Versteifung auf ein 2-Parteiensystem mir zu weit geht und dies die Unabhängigen und dies ist wohl meine Interessensgruppe erheblich schwächt beziehungsweise unter die teilweise Fuchtel einer Partei zwingt.

Das Konzept der 2-Kammer, oder von mir auch eine Kammer die sich teilt, fände ich versuchenswert. Also in der Kammer sitzt jeder Bürger basisdemokratisch und der 2te Teil wird nach Albernischen Modell bestimmt, wobei die 2te Kammer dann quasi so bestimmt wird.

Anzahl der Bürger = Sitze des Conseil 2x
Stimmen der Departements = Sitzes des Conseils : 2 : Anzahl der Departements, welche über das albernische Modell gewählt werden.

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John E. Prescott

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12

Dienstag, 10. Februar 2009, 18:17

Zitat

Original von Georges Laval
Ich fände die Vorschläge von Monsieur Prescott äußerst interessant und stimme ihm diesbezüglich eigentlich zu. Aber ich muss sagen, dass mir eine Versteifung auf ein 2-Parteiensystem mir zu weit geht und dies die Unabhängigen und dies ist wohl meine Interessensgruppe erheblich schwächt beziehungsweise unter die teilweise Fuchtel einer Partei zwingt.

Das Konzept der 2-Kammer, oder von mir auch eine Kammer die sich teilt, fände ich versuchenswert. Also in der Kammer sitzt jeder Bürger basisdemokratisch und der 2te Teil wird nach Albernischen Modell bestimmt, wobei die 2te Kammer dann quasi so bestimmt wird.

Anzahl der Bürger = Sitze des Conseil 2x
Stimmen der Departements = Sitzes des Conseils : 2 : Anzahl der Departements, welche über das albernische Modell gewählt werden.


Das Problem beim albernischen Modell in Kombination mit einer basisdemokratischen Kammer wäre aber, daß diese Kombination am wenigsten Sinn macht, da man dann nach wie vor 5 "echte" Personen in der zweiten Kammer bräuchte, womit 1. und 2. Kammer personell bei der geringen Bürgerzahl fast deckungsgleich wären.

Wenn man die Versteifung auf zwei Parteien so nicht möchte, wäre dann das barnstorvische Modell als zweite Kammer sinnvoller.
John E. Prescott [D-FL]
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Georges Laval

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13

Dienstag, 10. Februar 2009, 18:20

Da haben Sie durchaus recht, eine Tatsache, die ich nicht bedacht habe. Wobei ich mich allgemein auch weiterhin mit dem albernischen Modell durchaus anfreunden kann, auch ohne basisdemokratische Kammer.

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Norman Howard Hodges

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Dienstag, 10. Februar 2009, 19:34

Sie können ja mal einen umformulierten Gegenentwurf einbringen, damit wir eine Basis haben.

Bastian Vergnon

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15

Freitag, 13. Februar 2009, 17:47

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
Sie können ja mal einen umformulierten Gegenentwurf einbringen, damit wir eine Basis haben.


Ja, das würde die Sache sehr vereinfachen.
Salute
Bastian Vergnon


Georges Laval

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Mittwoch, 25. Februar 2009, 20:25

Zitat


Article 12 [Members]
(1) Mitglieder des Volksrates sind die in freier, gleicher und geheimer Wahl gewählten Vertreter der Wahlkreise Côte de Morbinaux, Garonnac, Gold Coast, Isle de Gareth und Varon.
(2) Die Mitgliedschaft wird über die Wahl erhalten, jeder Bürger hat in jedem Departement eine Stimme, wobei die Stimme in seinem Heimatdepartement 3-fach zählt.
(3) Die Legislaturperiode des Volksrates beträgt 3 Monate.
(4) Die Mitgliedschaft endet mit dem freiwilligen Verzicht, dem Ende der Staatsbürgerschaft, der Verlegung des Hauptwohnsitzes außerhalb Freelands, dem Tod oder mit Ende der Amtsperiode, sofern keine Wiederwahl erfolgt.


Anmerkungen: Die Dauer der Amtszeit, da bin ich offen, man müsste halt ein gutes Mittelmaß finden. Manche Nummerierungen mögen wenig optimal sein, hier hoffe ich auch konstruktive Kritik. Ein Grund waurm ich desweiteren für das County/Departement-System bin ist, das es so jemanden gibt der für die Ausgestaltung einer Verwaltungseinheit verantwortlich ist und so könnte man vom kleinen auf einen höheren Grad an Ausgestaltung kommen.

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Andrew Madison

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Mittwoch, 25. Februar 2009, 20:53

Die Frage ist, ob diese Modalitäten überhaupt so genau in der Verfassung stehen sollten, oder ob da auf ein Wahlgesetz verwiesen werden könnte. Im Grunde handelt es sich ja auch um eine simoff Regelung. Wie ist das eigentlich in Albernia gesetzlich/spielregeltechnisch geregelt?
Andrew Madison
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Georges Laval

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18

Mittwoch, 25. Februar 2009, 20:55

Dies Monsieur ist ein guter Einwand, keine Frage, eventuell könnte man diese Modalitäten wirklich in einem eigene Gesetz regeln. Nun soweit ich weiß ist die Verfassung in Albernia ungeschrieben und an diesem Zustand will man festhalten, ich habe mich schlicht bei der letzten Wahl durch die Berichte informiert und dort wurden die Wahlmodalitäten erklärt.


Nachzulesen hier.

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19

Freitag, 27. Februar 2009, 02:46

Ob wir diese Modalitäten nun in der Verfassung regeln oder das Problem lediglich verschieben, ist ja eigentlich egal. Ich bin jedoch für eine Abschaffung des County-Systems mit der folgenden Begründung:

a) ich unterstütze die direkte Demokratie in Freeland.
b) die bisherigen County Commissioners zeichnen sich - durchaus mit Ausnahmen - auch nicht durch große ausgestalterische Tätigkeit aus.
c) sollte jemand Interesse an der Zuständigkeit für eine Verwaltungseinheit haben, dann wird ihm der State of Freeland sicher nicht im Wege stehen, das Amt eines County Commissioners - unabhängig von der Legislative - zu übernehmen.

Bastian Vergnon

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20

Freitag, 27. Februar 2009, 13:12

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
a) ich unterstütze die direkte Demokratie in Freeland.


Und zum 1001. Mal: Wir haben im Moment sowieso eine direkte Demokratie, da es kaum Wahrscheinlich ist, dass wir alle Departementpräfekten besetzen können (zuzüglich der Posten auf der Ebene des Freistaates).
Hier immer das böse Departementsystem gegen die direkte Demokratie in Stellung zu bringen, halte ich - bei allem Respekt - für Hanebüchen.

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
b) die bisherigen County Commissioners zeichnen sich - durchaus mit Ausnahmen - auch nicht durch große ausgestalterische Tätigkeit aus.


Siehe Punkt der wenigen Bürger.

Zitat

Original von Norman Howard Hodges
c) sollte jemand Interesse an der Zuständigkeit für eine Verwaltungseinheit haben, dann wird ihm der State of Freeland sicher nicht im Wege stehen, das Amt eines County Commissioners - unabhängig von der Legislative - zu übernehmen.


Was sicherlich zu einem Massenansturm auf diese Posten führen wird...

Ich sehe zwar gerne ein, dass nicht alles so bleiben kann, wie es ist. Aber wenn die einzige Reform darin besteht, dass wir die Legislative des Freistaates auf 08/15-Niveau zurückführen, sehe ich keinen Sinn darin, dieser Reform meine Stimme zu geben.
Salute
Bastian Vergnon