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Marc Peterson

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1

Samstag, 27. April 2013, 04:10

H.R. 2013-044: House Election Amendment Bill




Honorable Members of Congress:

Der Congressman aus Astoria State, Mr. Marc Peterson Xanathos, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.



President of Congress


House Election Amendment

Section 1
Article III Sec. 1 Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Sec. 1. Composition.
    (1) Das Repräsentantenhaus besteht aus wenigstens fünf Mitgliedern.
    (2) Bewerben sich in einer Wahl des Repräsentantenhauses weniger als fünf Kandidaten, so gelten die in der Wahl nicht zu besetzenden Sitze als vakant."
Section 2
Article III Sec. 3 Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Sec. 3. Procedure of Elections.
    (1) Jeder Wähler hat bei einer Wahl zum Repräsentantenhaus 10 Stimmen. Diese können in beliebiger Anzahl auf die Kandidaten aller Wahlvorschläge verteilt oder verfallen lassen werden.
    (2) In das Repräsentantenhaus ziehen die fünf Kandidaten ein, die die meisten Stimmen erhalten haben; zusätzlich ziehen auch jene ein, die wenigstens ein Zehntel der abgegebenen Stimmen erhalten haben."

Marc Peterson

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2

Samstag, 27. April 2013, 04:31

Madam President,

bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus gab es in der Vergangenheit zwei grundsätzliche und verschiedene Ansichten:
Die erste vertritt eine kollegialere Anschauung, die zweite eine individuellere. Es stand oft die Frage im Raum, was denn gewählt würde: Eine Partei und ihre Liste oder Einzelpersonen.

Das bestehende Recht gibt dem Kollektiv den Vorzug, ermöglicht es aber Einzelpersonen, in Form eines Kollektivs der Größe 1 ebenfalls kandidieren zu können. Meiner Meinung nach ist dieser Ansatz gänzlich falsch. Mein Hauptargument in diesem Zusammenhang ist die Verfassung der Vereinigten Staaten. man findet in ihr das Wort Partei nur dreimal: In Art. II Sec. 7 Ssec. 1 und Art. V Sec. 1 Ssec. 4 in dem Worte unparteiisch und in Art. V Sec. 3 Ssec. 1 als Partei vor Gericht.
Für die die Politik spielen Parteien und kollegiale Listen aber nach der Verfassung keine Rolle.

Dieses Land ist auf Individualismus gegründet. Zwar schließen sich Menschen mit gemeinsamen Interessen zusammen, um ihre gemeinsame Stimme lauter werden zu lassen, doch stets bilden viele ein Ganzes und niemals leiten sich die Einzelnen von dem Ganzen ab.

Daher sollte auch das Repräsentantenhaus individuell gewählt werden.
Interessant wird die kollektivistische Ansicht aber bei der Nachbesetzung von vakanten Mandaten, die bis auf einen Halbsatz unverändert bleibt.

Der Effekt dieser Reform wäre, dass Einzelkandidaten gewählt würden und dass die Ergebnisse der Einzelkandidaten zusammen die Ergebnisse der gemeinsamen Wahlliste ergeben, die dann für eine Nachbesetzung von Belang ist.

Dass die ersten fünf stets einziehen, ist der Verfassungsbestimmung über die Mindestmitgliederzahl im Repräsentantenhaus geschuldet.
Dass auch jene zusätzlich einziehen, die die 10%-Hürde nehmen, ist dem Demokratieprinzip geschuldet.
Dass ein Wähler mehrere Stimmen und die Möglichkeit der Akkumulation hat, ist ein gestalterischer Vorschlag, um dem Wähler die Möglichkeit zu geben, seine eigenen ihm wichtigen Themen zu vertreten, indem er mehr Stimmen für jenen Kandidaten abgibt, dem er eher die Verfolgung seiner Interessen zutraut bis hin zu absoluten Vertrauen in einen einzigen Kandidaten.
Marc Peterson
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3

Sonntag, 28. April 2013, 15:51

Mr Speaker,
ich kann die Ausführungen des Representative Peterson folgen und sie nachvollziehen. Mir stellt sich allerdings die Frage, warum man die Demokratie in einem Punkt erschwert: Gibt man alle Stimmen ab, so sind dies einhundert Prozent. Warum sollte ein Wähler nicht auch jedes Prozent seiner Stimmen verschieden vergeben dürfen, einfacher gesagt, über hundert Stimmen verfügen?

David J. Clark (D-NA)

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Sookie Stackhouse

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4

Montag, 29. April 2013, 20:12

Madam President,

ich begrüße die grundsätzliche Stoßrichtung des Gesetzentwurfes, würde es allerdings mehr noch begrüßen, wäre dieser noch etwas konsequenter: Warum kehren wir nicht wieder zum eigentlich allein richtigen und unserem politischen System einzig angemessenen Mehrheitswahlrecht zurück, das seinerzeit leider vorschnell wieder abgeschafft wurde, bloß weil es im Repräsentantenhaus doch wieder zu Vakanzen kam?

Jeder Wahlberechtigte erhält so viele Stimmen, wie es Sitze im Repräsentantenhaus zu vergeben gibt. Die Stimmen können beliebig kumuliert und panaschiert werden. In das Repräsentantenhaus ziehen die Kandidaten in der Reihenfolge der von ihnen erhaltenen Stimmen ein, bis alle Sitze vergeben sind. Entfällt der letzte Sitz auf zwei Kandidaten mit gleicher Stimmenzahl, wird das Repräsentantenhaus um einen Sitz vergrößert, der allerdings im Falle einer Vakanz nicht nachbesetzt wird.

Erst wenn die Zahl der Mitglieder unter die gesetzlich bestimmte Zahl sinkt, rückt der erfolgreichste Kandidat nach, der bisher keinen Sitz erhalten hatte.

Ganz einfach. ;)
Sookie Stackhouse (D)


Marc Peterson

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5

Montag, 29. April 2013, 21:37

Madam President,

Congressman Clark, die 10 Stimmen waren nur ein Vorschlag. Man könnte auch 100 oder - wie Senatorin Stackhouse vorschlug - 5 nehmen. Ich habe mich einfach beim Schreiben des Entwurfes einfach von dem weißen Blatt Papier und meinen beiden Händen mit den 10 Fingern darauf inspirieren lassen.

Senatorin Stackhouse, mein Entwurf setzt das quasi um. Das "quasi" rührt daher, dass das House eine Größe von 5 bis maximal 9 Mandate haben wird, weil 5 die Mindestgröße und 9 das realistisch theoretische Maximum sein wird, weil ein Unterlegener Kandidat stets min. (s)eine Stimme auf sich vereinen wird, wodurch alle anderen nicht genau 10% haben können, sondern weniger.

Ich erinnere an ein Wahlergebnis des Attorney General nominee, der einst 40% erhielt.
Und angesichts der knappen Listen, ist fraglich, ob überhaupt der ein 6. ins House ziehen würde.

Ach ja: Es sei in diesem Zusammenhang noch ein kleiner Treppenwitz der Geschichte nachgeliefert:
Es sind die auf Individualismus pochenden Republikaner, die eher zur Liste neigen und diese immer wieder neu verabschieden. Und es sind die als Kommunisten verschrienen Demokraten, die zum individuelleren Wahlrecht neigen. ;)
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6

Dienstag, 30. April 2013, 00:10

Madam President,

mir erschließen sich der Sinn und Zweck dieser Vermischung von Mehrheits- und Verhältniswahlrecht offen gesagt nicht?

Zumal ich bei der Konstellation von fünf Sitzen im Repräsentantenhaus - mehr werden es wohl innerhalb der absehbaren Zukunft nicht werden - und zehn Stimmen je Wahlberechtigtem von keinem anderen Effekt ausgehe, als dass mehr oder weniger sämtliche Kandidaten einer Repräsentantenhauswahl auch in dieses einziehen werden?
Sookie Stackhouse (D)


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7

Dienstag, 30. April 2013, 01:00

Madam President,

Ich reiche Ihnen eine Hand und deren fünf Finger, können wir uns also auf die verbliebenen 5 Finger, jeder für eine Stimme bei der Wahl, einigen?
Die Vermischung, die eigentlich keine ist, solange alle individuell gewählten Congressmen ihre Amtszeit durchhalten, greift nur bei Vakanzen.
Es ist, wenn Sie so wollen, das Aufzeigen eines Mittelweges zwischen den Extremen des Individuums und des Kollektivs.
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8

Dienstag, 30. April 2013, 17:07

Madam President,

ich wollte keineswegs sagen, dass ich dem Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Form kategorisch ablehnend gegenüberstehe. Vielmehr befinde ich mich noch in der Phase, ihn zu verstehen zu versuchen und mir eine Meinung zu diesem zu bilden.

Der Antragsteller hat es eigentlich selbst absolut treffend formuliert:
    "Für die die Politik spielen Parteien und kollegiale Listen aber nach der Verfassung keine Rolle.

    Dieses Land ist auf Individualismus gegründet. Zwar schließen sich Menschen mit gemeinsamen Interessen zusammen, um ihre gemeinsame Stimme lauter werden zu lassen, doch stets bilden viele ein Ganzes und niemals leiten sich die Einzelnen von dem Ganzen ab.

    Daher sollte auch das Repräsentantenhaus individuell gewählt werden."
Ungeachtet der politischen Realität, in der sie ein häufiges Ärgernis sind, sollten wir Nachrückverfahren nach dem Gesetz dennoch als das behandeln, was sie eigentlich sein sollten: eine manchmal notwendige Ausnahme.

Das Mehrheitswahlrecht, bei dem Listen für Zusammensetzung des Repräsentantenhauses gar keine Rolle spielen, soll meines Erachtens auch jedem einzelnen Abgeordneten deutlich bewusst machen: Es ist sein persönliches Mandat, nicht das einer Partei oder anderen politischen Gruppierung. Er ist gewählt, und zwar für eine Amtszeit von vier Monaten.

Warum soll, wenn er es dennoch vorzeitig aufgibt, irgendein Listenkandidat nachrücken, und nicht ein anderer, individuell gewählter Kandidat?
Sookie Stackhouse (D)


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9

Mittwoch, 1. Mai 2013, 13:54




Honorable Members of Congress:


Ich verlängere die Aussprache um 48 Stunden von nun an.



President of Congress

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10

Mittwoch, 1. Mai 2013, 13:57

Madam President,

ich würde die gänzlich individualistische Option ebenfalls befürworten, doch ich wollte auch die Anhänger der Liste durch ein Entgegenkommen mit ins Boot holen.
Marc Peterson
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11

Mittwoch, 1. Mai 2013, 14:57

Mr Speaker,
die Nachrückerlisten halte ich in soweit für sinnvoll, als dadurch Nachwahlen nicht ständig stattfinden müssen.

David J. Clark (D-NA)

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12

Mittwoch, 1. Mai 2013, 16:56

Madam President,

auch bei einem reinen Mehrheitswahlrecht müssten keine Nachwahlen stattfinden, so lange es noch Kandidaten gibt, die bei der Vergabe der Mandate unmittelbar nach der Wahl unberücksichtigt geblieben sind - bei fünf Sitzen im Repräsentantenhaus rückte im Falle einer Vakanz eben zunächst der Sechstplatzierte nach usw.

Und gibt es im Kongress denn überhaupt Anhänger eines Verhältniswahlrechts nach Parteilisten, an deren Ablehnung ein reines Mehrheitswahlrecht scheitern könnte? ;)
Sookie Stackhouse (D)


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13

Mittwoch, 1. Mai 2013, 22:30

Madam President,

ich habe den Einwurf der ehrenwerten Senatorin aus Laurentiana überdacht und möchte folgende Änderung meines Antrages vorschlagen:


House Election Amendment

Section 1
Article III Sec. 1 Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Sec. 1. Composition.
    (1) Das Repräsentantenhaus besteht aus wenigstens fünf Mitgliedern.
    (2) Bewerben sich in einer Wahl des Repräsentantenhauses weniger als fünf Kandidaten, so gelten die in der Wahl nicht zu besetzenden Sitze als vakant."
Section 2
Article III Sec. 3 Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Sec. 3. Procedure of Elections.
    (1) Jeder Wähler hat bei einer Wahl zum Repräsentantenhaus fünf Stimmen. Diese können in beliebiger Anzahl auf die Kandidaten aller Wahlvorschläge verteilt oder verfallen lassen werden.
    (2) In das Repräsentantenhaus ziehen die fünf Kandidaten ein, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Haben auf den fünften Sitz mehrere Kandidaten aufgrund von Stimmengleichheit ein Anrecht, so zieht jeder von ihnen ins Repräsentantenhaus ein.
    (3) Zusätzlich ziehen auch jene ein, die wenigstens ein Zehntel der abgegebenen Stimmen erhalten haben."
Section 3
Article III Sec. 4 Ssec. 1 Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Fällt gem. den Regelungen nach Art. V die Zahl der Mitglieder des Repräsentantenhauses unter fünf, so rücken diejenigen Kandidaten mit den meisten erhaltenen Stimmen nach, die bislang nicht dem Repräsentantenhaus angehört haben, bis die Mitgliederzahl erneut wenigestens fünf beträgt. Haben auf den fünften Sitz mehrere Kandidaten aufgrund von Stimmengleichheit ein Anrecht, so zieht jeder von ihnen ins Repräsentantenhaus ein."
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14

Freitag, 3. Mai 2013, 05:11

Madam President,

ich danke dem Antragsteller für sein Entgegenkommen und denke, diesem Kompromissvorschlag könnte und würde ich ggf. zustimmen, doch erschließt sich mir der Sinn der "10%-Klausel" nach wie vor nicht?

Ich sehe in dieser eigentlich nur die Gefahr, dass je nach Anzahl der Kandidaten und Anzahl der insgesamt abgegebenen Stimmen möglicherweise ganz einfach jeder Kandidat in das Repräsentantenhaus einzieht - was sich durch entsprechende taktische Stimmabgaben auch durchaus forcieren ließe ...
Sookie Stackhouse (D)


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15

Freitag, 3. Mai 2013, 05:51

Madam President,

mathematisch theoretisch hat die Senatorin aus Laurentiana natürlich recht. Aber in Chinopien gibt es ein Sprichtwort, welches mir mein Göttergatte, der einst Botschafter in Chinopien war, gern vorhält: "Schon ein Reiskorn kann die Waage kippen." Ich bin durchaus des Willens und Mutes, es darauf ankommen zu lassen. Nicht einmal ein Master Mind vom Schlage eines Tricky Greg kann jede Stimmabgabe so planen, dass das House eine Größe von neun Mitgliedern übersteigt.
Doch wenn wir dies absichern wollen, bedarf es einer weiteren Regelung, letztlich gerecht wäre da nur das Marani-Losverfahren, um eine maximale Größe des HoR von 9 (?) Mandaten abzusichern.
Marc Peterson
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16

Freitag, 3. Mai 2013, 06:17

Madam President,

aktuell hat das Repräsentantenhaus noch drei Mitglieder - das ist leider kein ungewöhnlicher Zustand.

Die schon länger nicht mehr aktualisierte Bürgerliste weist 20 stimmberechtigte Bürger aus, wahrscheinlich sind es tatsächlich noch einige weniger - das ist sicherlich ein ungewöhnlicher, aber wie ich dennoch glaube nur vorübergehender Tiefstand.

Dennoch hielte ich eine Vergrößerung des Repräsentantenhauses auf bis zu neun Mitglieder für extrem unglücklich, sofern dies nicht durch eine Bürgerzahl von - ich glaube, nach dem geltenden Wahlrecht - mehr als 90 (!) Bürgern zu Stande kommt.

Realistisch können wir froh sein, wenn es fünf Repräsentantenhausabgeordnete gibt, sowie idealerweise wenigstens ein bisschen Konkurrenz um diese Sitze und ggf. den einen oder anderen potenziellen Nachrücker in Reserve.

Die temporäre Vergrößerung des Repräsentantenhauses wegen Stimmengleichstandes der Kandidaten mit Anrecht auf den letzten Sitz halte ich gegenüber Stichwahlen oder Losverfahren noch für das kleinere Übel, aber es will mir einfach nicht einleuchten, warum ein Kandidat, der bei z. B. fünf regulären Sitzen im Repräsentantenhaus mit zehn Prozent der abgegebenen Stimmen den sechsten Platz belegt, auch in dieses einziehen soll?

Meine Hoffnung ist und bleibt es hingegen nämlich gerade, das Prestige eines Sitzes im Repräsentantenhaus zu erhöhen, um auf diese Weise die Motivation und Gewissenhaftigkeit der Abgeordneten zu steigern.

Ist es dem wirklich förderlich, wenn die Hürde für einen Einzug derart gering angesetzt wird?
Sookie Stackhouse (D)


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Freitag, 3. Mai 2013, 06:29

Madam President,

manche anticäische Volkspartei kommt kaum auf 25% ...
Ich erachte die Zahl von 5 Mitgliedern für ein Kollegium für extrem unglücklich. Ein Gremium sollten nicht weniger als 7 Mitglieder.

Es ist ein schwierige Materie und ich weiß, ich selbst neige zur Zahlenverliebtheit.
Die ehrenwerte Senatorin aus Laurentiana möge bitte aus einer distanzierteren Perspektive einen Vorschlag machen. :)
Marc Peterson
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18

Freitag, 3. Mai 2013, 06:45

Madam President,

sicherlich zöge auch ich ein Repräsentantenhaus mit mindestens sieben Mitgliedern einem solchen mit nur fünf Mitgliedern vor, aber seien wir doch einmal realistisch: Derzeit sind es drei Repräsentantenhausabgeordnete, und wenn deren Zahl sich in der laufenden Legislaturperiode noch einmal bis auf das eigentliche verfassungsmäßige Mindestmaß steigern sollte, dann voraussichtlich nur, indem Leute in dieses einziehen, die sich dafür "opfern" - egal, ob sie ihren Ansichten und Zielen nach in einer tatsächlich alternativen Wahl überhaupt jemals eine Chance hätten.

Meinen Vorschlag indes habe ich ja bereits dargelegt:

Mindestens fünf Sitze im Repräsentantenhaus, bei mehr als 50 wahlberechtigten Bürgern je angefangenen zehn Bürgern über dieser Marke ein Sitz zusätzlich.

Einfache Mehrheitswahl, jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie es Sitze im Repräsentantenhaus gibt, die er frei kumulieren und panaschieren kann.

Die Kandidaten ziehen in absteigender Reihenfolge der von ihnen gewonnen Stimmen in das Repräsentantenhaus ein, bis alle zu vergebenden Sitze besetzt sind, hat mehr als ein Kandidat Anspruch auf den letzten Sitz, wird das Repräsentantenhaus temporär vergrößert.

Bei der Sitzzuteilung unberücksichtigte Kandidaten sind die Nachrücker in absteigender Reihenfolge ihres Wahlergebnisses, nachgerückt wird jedoch erst, wenn die Zahl der Repräsentantenhausabgeordneten unter die gesetzlich bestimmte Mindestgröße je nach Anzahl der Wahlberechtigten fällt.
Sookie Stackhouse (D)


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19

Donnerstag, 23. Mai 2013, 17:17

Madam President,

ich habe den Entwurf nochmals überarbeitet. Die Größe des Repräsentantenhauses habe ich von der Wahlbeteiligung inform der Wählerregistrierung abhängig gemacht.


House Election Amendment

Section 1
Article III Sec. 1 Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Sec. 1. Composition.
    (1) Das Repräsentantenhaus hat wenigstens fünf Mitglieder.
    (2) Bewerben sich in einer Wahl des Repräsentantenhauses weniger als fünf Kandidaten, so gelten die in der Wahl nicht zu besetzenden Sitze als vakant."
Section 2
Article III Sec. 2 Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Sec. 2. Nominations.
    (1) Wahlvorschläge zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde spätestens am zweiten Sonntag des Wahlmonats an dem von dieser zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Mehre Kandidaturen können durch eine Liste gemeinsam bekanntgegeben werden. Tritt ein Kandidat vor Durchführung der Wahl von seiner Kandidatur zurück, so beeinträchtigt dies nicht die anderen Kandidaturen."
Section 3
Article III Sec. 3 Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Sec. 3. Procedure of Elections.
    (1) Jeder Wähler hat bei einer Wahl zum Repräsentantenhaus fünf Stimmen. Diese können in beliebiger Anzahl auf die Kandidaten aller Wahlvorschläge verteilt oder verfallen lassen werden.
    (2) In das Repräsentantenhaus ziehen die Kandidaten mit den meisten erhaltenen Stimmen ein. Ihre Anzahl entspricht einem auf ganze Zahlen abgerundeten Fünftel der bei der regulären Wahl registrierten Wähler, wenigstens jedoch fünf.
    (3) Haben auf den letzten Sitz mehrere Kandidaten aufgrund von Stimmengleichheit ein Anrecht, so ziehen sie alle ins Repräsentantenhaus ein."
Section 4
Article III Sec. 4 Ssec. 1 Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "Fällt gem. den Regelungen nach Art. V die Zahl der Mitglieder des Repräsentantenhauses unter fünf, so rücken diejenigen Kandidaten mit den meisten erhaltenen Stimmen nach, die bislang nicht dem Repräsentantenhaus angehört haben, bis die Mitgliederzahl erneut wenigestens fünf beträgt. Haben auf den fünften Sitz mehrere Kandidaten aufgrund von Stimmengleichheit ein Anrecht, so zieht jeder von ihnen ins Repräsentantenhaus ein."
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Marc Peterson« (23. Mai 2013, 17:26)


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20

Donnerstag, 23. Mai 2013, 17:44

Madam President,

ich werde dieser Neukonzeption des Entwurfs zustimmen.
Sookie Stackhouse (D)