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Marc Peterson

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Donnerstag, 2. Mai 2013, 18:38

H.R. 2013-045: Separation of Powers Bill (vetoed)




Honorable Members of Congress:

Gemäß Art. III Sec. 7 Ssec. 4 Constitution of the United States hat die Präsidentin der Vereinigten Staaten
Einspruch gegen folgende Gesetzesvorlage eingelegt, die zuvor von beiden Kammern des Kongresses angenommen wurde.

Die Verfassung sieht für diesen Fall vor, dass der Kongress sich erneut mit dem Entwurf befasst.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



President of Congress


Separation of Powers Bill

Sec. 1 Purpose and citation
(1) Dieses Gesetz ändert den Federal Election Act sowie den Federal Administration Act, um den Grundsatz der Gewaltenteilung, wie er in Artikel I, Sektion 3, der Verfassung verankert ist, in der Staatsorganisation der Vereinigten Staaten vollständig umzusetzen.
(2) Es soll zitiert werden als Separation of Powers Act.

Sec. 2 Amendment of the Federal Election Act
(1) In den Artikel I, Sektion 4, des Federal Election Act wird folgende Subsektion 3 neu eingefügt:
    "Niemand, der ein exekutives oder judikatives Amt im Dienste der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten bekleidet, soll zur gleichen Zeit Mitglied eines der beiden Häuser des Kongresses sein."

(2) Die bisherigen Subsektionen 3 bis 5 steigen in ihrer Nummerierung um jeweils eine Stelle.

Sec. 3 Amendment of the Federal Administration Act
(1) In die Sektion 3 des Federal Administration Act wird folgende Subsektion 7 neu eingefügt:
    "Niemand, der ein exekutives oder judikatives Amt im Dienste eines Bundesstaates bekleidet, soll zur gleichen Zeit ein Amt nach diesem Gesetz bekleiden."

(2) Die bisherige Subsektion 7 steigt in ihrer Nummerierung um eine Stelle.

Sec. 4 Delay of Enforcement
(1) Die durch dieses Gesetz geänderten Bestimmungen des Federal Election Act finden auf Mitglieder des Kongresses zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes bis zum Ablauf ihrer gegenwärtigen Amtszeit keine Anwendung.
(2) Die durch dieses Gesetz geänderten Bestimmungen des Federal Administration Act finden auf Ernennungen, die der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes amtierende Präsident der Vereinigten Staaten während seiner gegenwärtigen Amtszeit vornimmt, keine Anwendung.

Sec. 5 Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

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2

Donnerstag, 2. Mai 2013, 21:23

Mr Speaker,
in einer Äußerung nach Bekanntgabe des Vetos machten Sie eine zynische Bemerkung, die meine Einstellung zu diesem Thema recht gut widerspiegelt: "st in Bälde mit einer Reform zu rechnen, die das Notwehrrecht einschränkt bzw. abschafft, weil eine freiwillige Selbstverpflichtung aller Menschen, keine anderen Menschen anzugreifen, genau so effektiv wäre?" - Ich bin nach wie vor der Meinung, dass eine solche Regelung richtig und notwendig ist und ich werde erneut meine Zustimmung zu dieser Vorlage geben.

David J. Clark (D-NA)

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Marc Peterson

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3

Donnerstag, 2. Mai 2013, 21:59

Madam President,

die Präsidentin ist ins zur Stunde eine Begründung aus eigenem Munde oder Feder noch schuldig. Den Ausführungen ihres Pressesprechers zufolge gehen ihr die Bestimmungen dieser Vorlage aber zuweit. Sie würde sich eine freiwillige Selbstverpflichtung wünschen. Auch führt er die Unfehlbarkeit des demokratischen Souveräns ins Feld, der ja selbst am besten weiß, wen er in ein Amt wählen will.

Um ehrlich zu sein, ich kann die Präsidentin durchaus verstehen. Auch mir ist es absolut schleierhaft, wieso man zur Regelung dieser Materie überhaupt ein Gesetz bzw. mehrere braucht. Eigentlich sollte das schon der gesunde Menschenverstand gebieten: Man kann seine Aufgaben nur gewissenhaft ausüben, wenn man am Ort ihrer Erledigung wenigstens anwesend ist. Das haben wir bei President Hope gesehen, ebenso bei President Marani oder jüngst bei den Secretaries Colton und Stanliss.

Astor ist ein großes Land mit großen Entfernungen. Die Arbeit der Kongressmitglieder findet hier in AC statt. Wahlkampf im Wahlkreis und Verbindung halten zur Bevölkerung ist zwar ebenfalls wichtig. Doch die Kongressmitglieder machen nun einmal in erster Linie Gesetze und kontrollieren die Exekutive. Und das machen sie nuneinmal hier in AC. Und das geht eben auch nur hier vor Ort und nicht "auf Heimaturlaub", um es flapsig zu formulieren. Und dabei kann man auch die Kongressmitglieder aus Astoria State oder gar aus der Stadt Astoria City selbst nicht ausnehmen, auch wenn diese die kürzesten Wege haben.
Dahingehen ist ein Gouverneur ein "kleiner Präsident": Oberhaupt der Exekutive seines Staates und mit vergleichbaren Aufgaben und Rechten ausgestattet. Auch das Amt eines Gouverneurs ist ein Vollzeitjob. Die zuarbeitenden Stäbe mancher Gouverneure sind kaum geringeren Ausmaßes als jene im Weißen Haus. Und schließlich die Fachministerien in Bund und Staat: Ich würde mich im Wesentlichen wiederholen, denn auch diese Aufgaben erfordern Anwesenheit und viel Engagement.

Wenn man diese Vernunftargumente aber auch nicht zulassen will, dann doch hoffentlich die Verfassung; und man muss nicht einmal viel lesen, denn diese Regelungen stehen sehr weit vorn, nämlich in der 3. Section des I. Artikels.
    Art. I Sec. 3 U.S.C.:
    Die legislative und die exekutive Gewalt des Staates sollen voneinander und insbesondere von der richterlichen Gewalt getrennt und unterschieden sein.

Da steht nicht, dass dies nur auf der Ebene des Bundes gilt. Dies ist eine allgemeine Bestimmung am Anfang der Verfassung, bevor die spezielleren Dinge kommen. Dies steht quasi vor der Klammer und damit gilt es in der ganzen Nation und auf allen Ebenen aller staatlichen Gebilde. Mehr steht da nicht. Es ist eine eigene Section im ersten Artikel der Verfassung, der nichts anderes sagt, als dass die Gewalten getrennt sein sollen. Ist dies eine zwingende Verfassungsbestimmung oder ein Staatsziel?
Wer nun mit der staatlichen Souveränität nach Art. VI Sec. 1 Ssec. 1 S. 1 argumentiert, dem sei geraten, die Section weiterzulesen, wenigstens den 2. Satz und besser auch noch die 2. Subsection:
    Art VI Sec. 1 U.S.C.:
    (1) Die Staaten des astorischen Bundes sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch diese Verfassung begrenzt wird. Bundessrecht schlägt immer Staatenrecht, und somit soll keine bundesstaatliche Rechtsnorm zur Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten im Widerspruch stehen.
    (2) Alle Staaten des Bundes sollen sich zur republikanischen und demokratischen Staatsform bekennen.

Sowenig wie die Staaten sich Könige geben oder einer Partei, einer kleinen Gruppe oder auch nur einer einzigen Person alle Macht übertragen können, auch wenn es das unfehlbare Staatsvolk mehrheitlich genau so will, sowenig können sich die Staaten über Verfassungsbestimmungen hinwegsetzen, vor allem über jene allgemeinen vor der Klammer ganz am Anfang der Verfassung.
Und genau dort steht, dass niemand Aufgaben in zwei Gewalten wahrnehmen soll. Und dabei ist es völlig belanglos, ob dies Bundes- oder Staatsgewalten sind.
Exekutive ist Exekutive, Legislative ist Legislative und Judikative ist Judikative, ganz gleich, wie groß der Zuständigkeitsbereich auch ist.

Und dass die Bundesexekutive von der Staatsexekutive getrennt ist, ist eigentlich wieder ein Vernunftargument gegründet auf dem Dienstherrn und auf dem Arbeitsaufwand, den man gewissenhaft zu erfüllen hat.

Insofern kann ich nur wiederholen: Ja, dieses Gesetz ist eigentlich überflüssig, weil wir die Verfassung und die Vernunft haben.
Doch der Mensch ist nicht perfekt, nicht immer vernunftgesteuert und seine Meinung zu Rechten und Pflichten ist seine uneinnehmbare Festung.
Und weil die Verfassung in diesem Punkt nicht erfülllt wird, brauch es dieses Gesetz, um den Menschen in diesem Lande die Verfassung noch einmal vor Augen zu führen.

Daher ersuche ich die Mitglieder des Kongresses, dem Gesetz erneut zuzustimmen und das Veto der Präsidentin zu überstimmen.
Marc Peterson
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Sookie Stackhouse

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4

Freitag, 3. Mai 2013, 04:44

Madam President,

ich habe den Worten des Speakers eigentlich nichts hinzuzufügen, vielleicht nur eines: Die Idee einer "freiwilligen Selbstverpflichtung", auf die die Präsidentin setzt, ist naiv.

Wir alle können uns doch wohl ohne große Anstrengung denken, was dabei herauskommen würde: Die Mehrheit, die hinter einer konsequenten Umsetzung der von der Verfassung bestimmten Gewaltenteilung steht, würde eine solche zwar eingehen und sie einhalten. Das würde aber konterkariert durch das Verhalten einer Minderheit, die weiterhin machte sie will, und nicht was die Verfassung gebietet - und zu ihrer Rechtfertigung auf ihre "Rechte" pochte.

Und dann doch noch ein Weiteres: Wenn die Präsidentin der Ansicht ist, der Wähler würde das Problem der Gewaltenvermischung schon regeln, dann muss sie sich fragen lassen, warum sie sich nicht auch gegen die bereits von der Verfassung vorgesehenen Gewaltentrennungen ausspricht: Warum soll dann nicht jemand zeitgleich Präsident sein, beiden Häusern des Kongresses angehören und als Gouverneur einen Bundesstaat regieren? Wenn der Wähler das doch ausdrücklich so will, indem er eine einzige Person in all diese Ämter wählt?

Demokratie bedeutet mehr, als dass die Mehrheit entscheidet. Sie bedeutet auch, dass es Regeln gibt, die die Minderheit schützen und durch Mehrheitsentscheid übertragene Macht begrenzen - nicht nur zeitlich, sondern auch in ihrem Umfang.

Gerade der verbissene Widerstand der Präsidentin gegen eine gesetzliche Verankerung der zu den ehernen Prinzipien unserer Verfassung gehörenden Gewaltenteilung zeigt, dass eben diese gesetzliche Verankerung notwendig ist.
Sookie Stackhouse (D)


Claire Gerard

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5

Samstag, 4. Mai 2013, 11:49

Mr. Speaker,

da die Präsidentin es meiner Meinung nach weiterhin versäumt, hier eine vernünftige und belastbare Argumentation gegen das vom Kongress ordentlich verabschiedete Gesetz vorzulegen, werde ich dem Entwurf auch weiterhin zustimmen.
Claire Olivia Gerard
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6

Dienstag, 7. Mai 2013, 11:25




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist beendet. Die Abstimmungen werden eingeleitet.



President of Congress