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Beiträge: 8 215

Beruf: U.S. President

Wohnort: Bay Lake

Bundesstaat: New Alcantara

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Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
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Mittwoch, 16. März 2016, 18:03

First Regulation of Traffic Act Reform Act -- H.R. 2016-036

Madam President,
ich behandle Behandlung folgendes Entwurfes:

First Regulation of Traffic Act Reform Act
An Act to reduce the pollution of the air and emmissions of noise and for other purposes.

Section 1 – Enviromental Protection
Folgende Section wird dem Regulation of Traffic Act hinzugefügt:

Section 6 – Pollution Limitation
(1) Für Fahrzeuge
1. mit unter 3,5t Gesamtgewicht oder
2. höchstens zwei Rädern und einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 28 mph
gelten folgende Obergrenzen:
a) Emission von Kohlenstoffmomooxid: 800 mg/km,
b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 100 mg/km,
c) Emission von Stickoxiden: 90 mg/km,
d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 4 mg/km,
e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 28 mph: 45 db.

(2) Für sonstige Fahrzeuge gelten folgende Obergrenzen:
a) Emission von Kohlenstoffmomooxid: 4.500 mg/km,
b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 600 mg/km,
c) Emission von Stickoxiden: 1.300 mg/km,
d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 30 mg/km,
e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 80 mph: 57 db.

(3) Die in den Sections 1 und 2 bestimmten Obergrenzen dürfen Fahrzeuge überschreiten, wenn
a) sie vor dem 01. Oktober 2016 produziert wurden, aber nur bis zum 01. Oktober 2023,
b) sie durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund von historischer Wertigkeit und Erhaltungswürdigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten,
c) sie Sonderfahrzeuge der Streitkräfte des Bundes oder der Nationalgarde eines Staates sind, bei denen die Einhaltung der Obergrenzen aus technischen Gründen nicht möglich ist,
d) sie besonderen Leistungsanforderungen genügen müssen und deshalb durch die zuständige Bundesbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
Ausnahmegenehmigungen können bezogen auf den Einzelfall oder den Bautyp bezogen sein.
(4) Fahrzeuge, die nach dieser Bestimmung in Einklang mit den Obergrenzen stehen, sind durch ein amtliches Signet zu kennzeichnen, das am Kennzeichen anzubringen ist. Dabei ist zu unterscheiden, ob sie den Obergrenzen genügen, gemäß Sec. 3, Alt. a vorübergehend freigestellt oder gemäß Alt. b-d eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung besitzen. Zur Kennzeichnung kann die zuständige Bundesbehörde Untersuchungsverfahren vorschreiben.
(5) Das Fehlen einer Kennzeichnung nach Ssc. 4 oder das Führen einer ungültigen Kennzeichnung ist ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln.


Section 2 – Traffic Violations
Der Section 3 Regulation of Traffic Act wird eine Subsection 6 hinzugefügt:
(6) Personen, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen können mit einer Fine von 10 USD bis zu 5.000 USD belegt werden, über die die zuständige Kontrollbehörde im Einzelfall oder nach einheitlichen Kriterien bestimmen kann. Wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße können zudem als Übertretungen oder Vergehen der Klasse D des Federal Penal Code geahndet werden. Andere strafrechtliche Verfolgung bleibt unberührt.


Section 3 – Highway policing
(1) Section 5 Regulation of Traffic Act erhält folgende Fassung:
Die polizeiliche Überwachung der Bundesstraßen und sonstiger Straßen auf Ersuchen der Bundesstaaten obliegt der Federal Highway Police, die als Teil des Federal Bureau of Investigation geführt wird.

(2) Die der Federal Highway Administration zugehörenden Vermögenswerte und Bediensteten für die Zwecke der Federal Highway Police werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes dem FBI übertragen.


Section 4 - Coming into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC