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Samstag, 25. Oktober 2008, 00:23

Election Roll Introduction Bill

Ich beantrage Aussprache und Abstimmung.

Electoral Roll Introduction Bill

An Act to implement the Electoral Roll as a replacement for the National Census and to improve the Election of Congress Act.

ARTICLE I – CHANGES TO THE CITIZENSHIP ACT

Section 1

Section 5 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
Section 5 – National Census
(1) Bundesweite Volkszählungen sind nicht vorgesehen.
(2) Es steht den Bundesstaaten frei, eigene Volkszählungen durchzuführen, die zum Ziel haben können, nicht teilnehmenden Bürgern für staatliche Wahlen das Wahlrecht temporär abzuerkennen. Die Ergebnisse einer staatlichen Volkszählung sollen dem Registration Office mitgeteilt werden. Ein Entzug der Staatsbürgerschaft ist nur nach Section 6 dieses Gesetzes möglich.


Section 2
Section 6 des Citizenship Act wird wie folgt geändert:
a) Subsection (5) wird neue Subsectionl (6)
b) Eine neue Subsectionl (5) wird eingefügt:
„(5) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn ein Staatsbürger seit drei Monaten keinen Beitrag mehr im innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat.“

ARTICLE II – CHANGES TO THE PRESIDENTIAL ELECTION ACT

Section 1

In Article I, Section 1 (b) wird der Buchstabe “Ñ“ vor Presidential Election Act gestrichen.

Section 2
In Article II, Section 1 (d) und in Article II, Section 2 (a) wird der Buchstabe „ƒ“ im Wort ƒmter durch den Buchstaben „Ä“ ersetzt.

Section 3
Article II, Section 1 wird wie folgt erweitert:
(e) Um das aktive Wahlrecht zu erlangen ist es zudem notwendig, sich vor jeder Wahl in ein Wählerverzeichnis einzutragen.
(f) Das Wählerverzeichnis ist durch das United States Electoral Office anzulegen.
(g) Das Wählerverzeichnis soll eine Woche vor Wahlbeginn ausgelegt und nach 120 Stunden geschlossen werden.
(h) Wer sich innerhalb der unter (g) genannten Frist nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen hat, verliert sein aktives Wahlrecht für die anstehende Wahl.
(i) Wer sich in das Wählerverzeichnis zu einer Präsidentenwahl einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat parallel stattfindenden Senatorenwahl.


ARTICLE III – CHANGES TO THE ELECTION OF CONGRESS ACT

Section 1

Article I, Section 2 des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:
Section 2 Right to vote & Eligibility
(1) Sowohl aktiv als auch passiv wahlberechtigt sind alle Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor, welche am ersten Tag der Wahl seit mindestens zwei Wochen die astorische Staatsbürgerschaft besitzen.
(2) Um das aktive Wahlrecht zu erlangen ist es zudem notwendig, sich vor jeder Wahl in ein Wählerverzeichnis einzutragen.
(3) Das Wählerverzeichnis ist durch das United States Electoral Office anzulegen.
(4) Das Wählerverzeichnis soll eine Woche vor Wahlbeginn ausgelegt und nach 120 Stunden geschlossen werden.
(5) Wer sich innerhalb der unter (4) genannten Frist nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen hat, verliert sein aktives Wahlrecht für die anstehende Wahl.
(6) Wer sich in das Wählerverzeichnis zu einer Repräsentantenhauswahl oder einer Präsidentenwahl einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat parallel stattfindenden Senatorenwahl.
(7) Finden Nachwahlen für den Senat oder das House of Representatives statt, sind erneut Wahlverzeichnisse gemäß diesem Gesetz auszulegen.
(8) Das aktive und passive Wahlrecht können im Zuge einer gerichtlichen Bestrafung für einen gewissen Zeitraum aberkannt werden, näheres regeln die Strafgesetze.
(9) Das United States Electoral Office überprüft jede Kandidatur auf Konformität mit diesem Gesetz und streicht Kandidaturen, die nicht die Vorraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen. Eine Streichung ist öffentlich und mit Begründung bekannt zu geben.


Section 2
Article I, Section 3 des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:
Section 3 Realization of Elections
(1) Wahlen zum House of Representatives finden gemäß der Verfassung der United States of Astor immer in den Monaten März, Juli und November statt.
(2) Die Wahl soll 5 Tage dauern und am dritten Sonntag des Wahlmonats enden.
(3) Bei der Wahl muss sich der Bürger eindeutig identifizieren.


Section 3
Article I des Election of Congress Act wird um eine Section 6 erweitert:
Section 6 Loss of mandate
(1) Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat ausschließlich durch:
a) öffentlich erklärten Verzicht,
b) Rücktritt,
c) Tod,
d) Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft,
e) gerichtliche Aberkennung des Wahl- und/oder Wählbarkeitsrechts,
f) Ungültigkeitserklärung der Wahl durch Gerichtsbeschluss,
g) eine nachträglich festgestellte Änderung des Wahlergebnisses,
i) mindestens vierzehntägige unangekündigte Abwesenheit. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen. Hierbei ist das Datum der letzten Anwesenheit im Forum ausschlaggebend.
(2) Verzicht oder Rücktritt sind öffentlich zu erklären. Sie können nicht widerrufen werden.
(3) Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses während der Wahlperiode sein Mandat, so rückt der Listennachfolger auf den freien Sitz nach. Fehlt ein solcher Listennachfolger, hat dieser inzwischen das Wählbarkeitsrecht verloren oder erklären sämtliche Listennachfolger ihren Verzicht, soll die Partei oder Vereinigung, auf deren Liste das Mitglied in das Repräsentantenhaus gewählt wurde, eine andere in das Repräsentantenhaus wählbare Person bestimmen, die für das Mandat nachfolgen soll.
"

Section 4
Die Article II, Section 1, Subsection 5 und Article II, Section 5 werden gestrichen.

Section 5
Article II, Section 3, Subsection 3 wird wie folgt neu gefasst:
(3) Die Sitze der einzelnen Listen im Repräsentantenhaus werden nach der Anzahl der Zweitstimmen durch das Höchstzählverfahren, beginnend mit der Division durch 5, berechnet."

Section 6
Article II, Section 4, Subsection 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Nimmt ein Neugewählter sein Mandat nicht innerhalb der Frist an, so gilt dies als Verzicht gemäß diesem Gesetz, Article I, Section 6."

Section 7
Article III des Election of Congress Act wird durch eine Section 4 erweitert:
Section 4 Date of Election
(1) Die Wahlen zum Senat sollen 5 Tage dauern und stets am dritten Sonntag des Wahlmonats enden.
(2) Nachwahlen zum Senat dürfen abweichend von Section 4 (1) auch an anderen Tagen des Nachwahlmonats enden.


Section 8
Article III des Election of Congress Act wird durch eine Section 5 erweitert:
Section 5 Inauguration
(1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl folgt, fordert der Präsident des Kongresses die neu gewählten Mitglieder des Senats zur namentlichen Meldung und Ableistung des durch Gesetz vorgesehenen Eides auf.
(2) Nimmt ein Neugewählter sein Mandat nicht innerhalb von sieben Tagen an, so gilt dies als Verzicht gemäß diesem Gesetz, Article I, Section 6.


ARTICLE IV – FINAL PROVISION
Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

13th and 24th President of the United States of Astor

Bearer of the Presidential Honor Star

Former Governor of New Alcantara
Theta Alpha Member

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alricio Scriptatore« (25. Oktober 2008, 00:36)