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Beiträge: 435

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Montag, 16. Dezember 2013, 18:28

Freeland National Guard Bill

The Free State of Freeland
The Acting Speaker of the State Assembly


Honorable Members of the State Assembly!

Zur Abstimmung steht der im Anhang befindliche Entwurf.
Stimmen Sie dem Entwurf zu?
Bitte stimmen Sie mit Yes (Oui), No (Non) oder Abstention.
Die Abstimmung endet in 96 Stunden.


Freeland National Guard Act

Section 1 - Purpose and Citation of the Act
(1) Mit diesem Gesetz wird eine Nationalgarde als Miliz des Staates Freeland aufgestellt.
(2) Es soll zitiert werden als Freeland National Guard Act.

Section 2 - Assignment of the National Guard
(1) Die Nationalgarde hat den Auftrag:
- die Streitkräfte der Vereinigten Staaten bei der Verteidigung Serenas im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Territorium der Vereinigten Staaten zu unterstützen;
- Aufstände organisierter und militärisch bewaffneter Gruppen auf dem Gebiet des Staates Freeland gegen dessen verfassungsmäßige Ordnung zu bekämpfen;
- bei Naturkatastrophen und gemeinen Unglücksfällen Hilfe zu leisten.
(2) Über die bundesgesetzlichen Regelungen zur Einberufung der Nationalgarde in den Dienst der Vereinigten Staaten hinaus können auch die Regierungen anderer Staaten in Fällen nach Subsektion 1 um Unterstützung durch die Nationalgarde ersuchen. Dem Ersuchen soll entsprochen werden, soweit die Entsendung von Soldaten der Nationalgarde des Staates Freeland dessen Sicherheit nicht beeinträchtigen würde.

Section 3 - Commander-in-Chief of the National Guard
Die Nationalgarde untersteht der Befehls- und Kommandogewalt des Gouverneurs.

Section 4 - Structure of the National Guard
(1)Die Nationalgarde gliedert sich in die drei Teilstreitkräfte:
- Freeland Army National Guard
- Freeland Air National Guard
- Freeland Navy National Guard
(2) Die Sollstärke der Nationalgarde beläuft sich auf 15.000 aktive Gardisten und 15.000 Reservisten

Section 5 - Organization of the National Guard
(1) Die Nationalgarde ist nach dem Milizsystem zu organisieren.
(2) Die zeitliche Beanspruchung eines Milizionärs soll außerhalb der Grundausbildung oder anderer Lehrgänge nicht mehr als 36 Tage pro Jahr umfassen, und keine zusammenhängende Dienstleistung außerhalb der Grundausbildung oder anderen Lehrgängen soll länger als 14 Tage dauern. Die vorgenannten zeitlichen Grenzen gelten nicht für aktive Einsätze der Nationalgarde nach der zweiten Sektion dieses Gesetzes.

Section 6 - Service in the National Guard
(1) Der Dienst in der Nationalgarde erfolgt ausschließlich auf Grund freiwilliger Verpflichtung. Niemand darf gegen seinen Willen gezwungen werden, Dienst in der Nationalgarde zu leisten.
(2) Zum Dienst in der Nationalgarde können sich alle Männer und Frauen verpflichten lassen, die:
- das 18. Lebensjahr vollendet haben;
- im Besitz der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor sind;
- ihren Wohnsitz auf dem Gebiet des Staates Freeland haben und
- körperlich, charakterlich und geistig für den Dienst geeignet sind.
(3) Die Kriterien der körperlichen, charakterlichen und geistigen Eignung für den Dienst in der Nationalgarde sind den entsprechenden Voraussetzungen für den Dienst in den Streitkräften der Vereinigten Staaten anzugleichen.
(4) Männer und Frauen haben gleichen Zugang zu allen Dienstposten und Funktionen in der Nationalgarde. Ausschlaggebend für die Einstellung, Verwendung und Beförderung eines Milizionärs sind allein seine individuelle körperliche, charakterliche und geistige Eignung, ggf. akademische oder berufliche Qualifikation und Erfahrung, sowie seine Leistungen im Dienst.

Section 7 - National Guard Ranks
(1) Die Struktur der Dienstgradgruppen und Dienstgrade in der Nationalgarde sind der Rangstruktur der Streitkräfte der Vereinigten Staaten anzugleichen.
(2) Bewerber für den Dienst in der Nationalgarde, die zuvor bereits in den Streitkräften der Vereinigten Staaten gedient haben, sind bevorzugt mit ihrem bereits erreichten Dienstgrad und in entsprechender Dienststellung einzustellen, sofern entsprechender Bedarf besteht.

Section 8 - National Guard Members' Benefits
(1) Angehörige der Nationalgarde haben für ihren Dienst Anspruch auf eine nach der Anzahl geleisteter Diensttage bemessene finanzielle Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem inngehaltenen Dienstgrad.
(2) Angehörige der Nationalgarde haben ferner Anspruch auf einen nach geleisteten Diensttagen, Dienstgradgruppe und erreichtem Dienstgrad gestaffelten Zuschuss zu den Kosten des Erwerbs, einschließlich damit verbundenen Verdienstausfalls, akademischer oder beruflicher Qualifikationen in ihrem zivilen Leben.

Section 9 - National Guard Members' Health and Bereaved Care
(1) Angehörige der Nationalgarde haben Anspruch auf freie Heilfürsorge für alle Krankheiten, Verletzungen und Verwundungen, die während, in Folge oder in Zusammenhang mit ihrem aktiven Dienst in der Nationalgarde eintreten.
(2) Verliert ein Angehöriger der Nationalgarde während, in Folge oder im Zusammenhang mit seinem Dienst sein Leben oder seine Erwerbsfähigkeit, oder wird in letzterer gemindert, so haben dieser oder im Todesfalls seine Angehörigen Anspruch auf den vollen Ersatz des ihnen dadurch entstehenden finanziellen Schadens.

Section 10 - National Guard Members' Protection from Workplace Discrimination
(1) Ein Angehöriger der Nationalgarde darf wegen seiner Dienstverpflichtungen am Arbeitsplatz nicht benachteiligt werden.
(2) In Einstellungsgesprächen ist die Frage nach einer bestehenden Verpflichtung zum Dienst in der Nationalgarde unzulässig. Niemand darf als Arbeitnehmer auf Grund der mit einer solchen Verpflichtung einhergehenden zeitlichen Inanspruchnahme entlassen werden.
(3) Der Staat Freeland ersetzt Arbeitgebern die Arbeitsentgelte, die für den Zeitraum zu zahlen sind, die sich ein Arbeitnehmer als Angehöriger der Nationalgarde im aktiven Dienst befindet und seinem Arbeitgeber in Folge dessen nicht zur Verfügung steht. Selbstständigen Mitgliedern der Nationalgarde ist entgangener Gewinn entsprechend zu ersetzen.

Section 11 - Final Provisions
(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird der Freeland Security Forces Act vom 20.10.2009 aufgehoben.
(2) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Elizabeth Grey, M.D.

Lucius R. Barrymore

Proud Astorian

Beiträge: 312

Wohnort: Amada, Freeland

Bundesstaat: -

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Ermahgerd. Mah nerm ers Lerferld.
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2

Montag, 16. Dezember 2013, 19:35

Yes.
Lucius Raymond Barrymore (D/FL)
U.S. Senator of the Free State of Freeland
Member of the State Assembly of Freeland



Beiträge: 435

Beruf: M.D.

Wohnort: Gareth/FL

Bundesstaat: Freeland

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3

Montag, 16. Dezember 2013, 19:40

Yes
Elizabeth Grey, M.D.

Wesley Marcel Martin

Demokrat im Senat für Freeland, Speaker of the State Assembly of Freeland

Beiträge: 925

Beruf: Politiker und Autor

Wohnort: Green Bay, Freeland

Bundesstaat: -

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4

Montag, 16. Dezember 2013, 20:00

No

"Für die Freiheit ist kein Opfer zu Groß"

Georges Laval

Un vieil homme

Beiträge: 6 337

Beruf: Schriftsteller

Wohnort: Petite Espoir

Bundesstaat: Freeland

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5

Mittwoch, 18. Dezember 2013, 18:58

Oui.

CURRICULUM VITAE
Il m'a raconté l'histoire de sa vie
Il y a que la vérité qui blesse.

Beiträge: 413

Beruf: Author

Wohnort: Gareth, Freeland

Bundesstaat: Freeland

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6

Donnerstag, 19. Dezember 2013, 16:54

Abstention.
Dr. Kathryn Waters, M.A.

BE PROUD OF FREELAND! PRESERVE OUR HERITAGE!
Founder of the Initiative "Frélande toujours!"



- Biography -

Antony West

West Ant

Beiträge: 324

Bundesstaat: Freeland

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West pour l'Est
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Freitag, 20. Dezember 2013, 11:23

Yes
Antony West
Senator from Freeland

Beiträge: 435

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Donnerstag, 2. Januar 2014, 14:56

The Free State of Freeland
The Speaker of the State Assembly


Honorable Members of the State Assembly!

Die Abstimmung ist beendet.

Vier Mitglieder stimmten für den Entwurf,
ein Mitglied stimmte gegen ihn,
es gab eine Enthaltung.

Damit ist der Entwurf angenommen.
Elizabeth Grey, M.D.