Madam President,
die Idee hinter diesem Änderungsvorschlag zum Wahlrecht ist folgende:
Mancher Staatsbürger, der mit seiner Bundes-ID ein zum nächsten Wahltermin auslaufendes Amt oder Mandat auf Bundesebene inne hält, möchte anschließend vielleicht mit einer anderen ID für ein Amt auf Bundesebene kandidieren, kann das derzeit aber nur, wenn er sein bisheriges Amt oder Mandat vorzeitig aufgibt.
Ein Beispiel: Der Präsident der Vereinigten Staaten, der für dieses Amt nicht erneut kandidieren darf oder will, möchte sich in der parallel zur nächsten Präsidentschaftswahl stattfindenden Senatswahl mit einer anderen ID um einen Sitz im Senat bewerben. Dazu müsste er derzeit ca. zwei bis drei Wochen vor Ende seiner Exekutivperiode zurücktreten, und die ID, mit der er kandidieren möchte, zu seiner Bundes-ID an- bzw. ummelden.
Gleiches gälte z. B. für einen Repräsentantenhausabgeordneten, der mit einer anderen ID zum nächsten Wahltermin in den Senat wechseln möchte.
Hier soll die vorgeschlagene Änderung des Wahlrechts Abhilfe schaffen: Die Betreffenden dürfen zwar mit einer Staats- oder Neben-ID für ein Amt oder Mandat auf Bundesebene kandidieren, müssen diese aber vor Antritt ihres mit dieser gewonnenen Amtes oder Mandates zur Bundes-ID an- oder ummelden.
Nicht zulässig wäre es dabei, in einem Wahltermin mit mehr als einer ID für mehr als ein Amt oder Mandat auf Bundesebene zu kandidieren, also etwa gleichzeitig als Präsident/Vizepräsident und Senator, oder gleichzeitig für das Repräsentantenhaus und den Senat - denn damit würde man die Wahrscheinlichkeit, dass man in ein Amt gewählt wird, das man später nicht antreten kann, unnötig erhöhen.
Die Regelung soll nicht der "Absicherung" dienen, in jedem Fall ein Amt zu bekommen, sondern den reibungslosen Wechsel der bundespolitisch aktiven ID erleichtern.