Winkt die Vertreterin der Anklage zu sich an den Tisch.
Auch wenn ich einen gewissen Standesethos habe, können Sie nicht ernsthaft von mir erwarten, den Verteidiger eines rechtshängigen Verfahrens aus dem Verkehr zu ziehen.
Ich teile alle Ihre impliziten Bedenken, frage aber nach der Teleologie der Normen. Beim Protection of Titles Act kommt ein allgemeines Vertrauen in derartige Amtsbezeichnungen zum Ausdruck.
Jeder soll darauf vertrauen dürfen, dass jemand, der sich Rechtsanwalt nennt, auch fachkundigen Rat und Beistand erteilen kann. Nach dem Harm Principle ist dies jedoch vorrangig eine Schutznorm für den Ratsuchenden.
Unser Rechtssystem geht jedoch von vernünftigen Menschen aus. Wenn ein mündiger Bürger aus irgendwelchen Traditionsgründen einen Anwalt zu seinem Verteidiger beruft, dann trägt nur er allein die Konsequenzen. Wenn er sich auf dem freien Markt einen Anwalt sucht, und die Auswahl auf Täuschung über die Qualifikation beruht, dann hat der Mandant ein Problem, der vermeintliche Anwalt und auch die Gerechtigkeit. Wenn ein vermeintlicher Anwalt vor Gericht gewinnt, gibt es keinen Schadenposten beim Mandanten. Und ein unterlegener Staatsanwalt müsste bei einer irgendwie gearteten Schadensersatzklage oder Strafanklage darlegen, dass er gegen einen Laien verloren hat ...
Ein Gerichtsverfahren eröffnet auch einen Raum für eine gewisse Immunität während der Dauer des Verfahrens. Einzig der vorsitzende Richter kann dann Sanktionen aller Art über die Beteiligten verhängen.
Wenn der vorsitzende Richter in seinem Verfahren Anwälte nicht als solche zulassen sollte, dann ist das seine Entscheidung.
Ich jedenfalls werde keinen Einfluss auf jenes Verfahren nehmen.
Sie können Ihre Klage gern nach Abschluss des Verfahrens erneut vorbringen. Doch zum jetzigen Zeitpunkt würde ich sie abweisen.
Bedenken Sie den Strafklageverbrauch und die erschwerte Neuanklage. Treten Sie zurück.
Miss McKellan,
Ich bin mir über einen Punkt Ihrer Anklageschrift im Unklaren: Dort heißt es, das unerlaubte Führen der Berufsbezeichnung werde durch die Meldung "für die Verteidigung" nicht erfüllt.
Wollen Sie innerhalb einer angemessene Frist berichtigen oder die Anklage vorerst zurückziehen?