Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
diese von mir vorgelegte Anpassung des Laurentiana Elections and Plebiscite Act von 2018 dient nicht dem Zweck das Verfahren zu ändern, von dem wir bei der letzten Wahl feststellten, dass es laut unserer Verfassung das richtige sei. Stattdessen soll diese Änderung mit wenig Aufwand eine klar stellende Passage in das vorgenannte Gesetz einstellen, die die Möglichkeit der Amtshilfe durch das Electoral Office, ebenso aber auch Unklarheit bezüglich der Wahlberechtigung umfasst, indem es diese Angelegenheiten dem Speaker, als Vertreter des General Court, der von der Verfassung zur Nachwahl bestimmt ist, überlässt.
Wir sollten den Wert geheimer Abstimmungen nicht vergessen, weshalb eine Verfassungsänderung in meinen Augen weder vonnöten noch angebracht war. Ich bitte entsprechend um Ihre Zustimmung zu dieser Lösung.
Nein. Er stellt lediglich die Wahlberechtigten gemäß Standing Rules fest, wie er das bei jedem anderen Geschäftsgang des General Court auch tut.
Mir ist im Übrigen ein Fehler in meinem Antrag aufgefallen, der von Standing Orders statt Standing Rules spricht. Ich ändere meinen Antrag hiermit in diesem Punkt ab. Er müsste dann richtigerweise wie folgt aussehen:
ich sehe es kritisch, dass gesetzliche Regeln sich auf eine reine Geschäftsordnung beziehen sollen. Dies hebelt bestimmte Regelungen der Verfassung aus, beispielsweise das Vetorecht des Gouverneurs - in unserem Systemd er Checks and Balances undenkbar. Ich gehe auch davon aus, dass die Geschäftsordnung nicht grundsätzlich einer richterlichen Kontrolle unterliegt.
Die Regelung lehne ich daher ab.
ERNEST HERBERT SANDHURST
50th Vice President of the United States of Astor Former Governor of the State of Laurentiana Former Speaker of the General Court of Laurentiana
Die Verfassung bestimmt, dass der General Court die Nachwahl durchzuführen hat. Die Standing Rules sind die Geschäftsordnung des zur Nachwahl beauftragten Organs, sie besagen, dass grundsätzlich jedes Mitglied an Geschäftsgängen teilnehmen darf. Wenn ein Speaker nach diesen handelt, handelt er im Einklang mit der Verfassung, denn diese regelt bereits die Mitgliedschaft im General Court. Ich sehe nicht, wo die Checks and Balances ausgehebelt werden sollten.
Aber sicher, wir können auch die deutlich komplizierte Variante wählen und in diesem Gesetz haarklein die bestehenden Regelungen der Standing Rules zementieren.
SENATOR from the STATE OF LAURENTIANA
SPEAKER of the GENERAL COURT of the STATE OF LAURENTIANA
GRAND LEADER of the PATRIOTIC ACTION fr. Governor of the State of Laurentiana