Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Merkin D. Muffley« (30. April 2006, 09:45)
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Ich bitte zunaechst Mr Adelmar, sein Klageschrift, die das Gericht derzeit nicht zur Hand hat, hier erneut zu posten.
Zitat
In dem Rechtsstreit
der United States of Astor, vertreten durch das Electoral Office, dieses durch den Director Desiderio V. Adelmar
gegen
den Staat Peninsula, vertreten durch den Gouverneur Dwain Anderson
wegen Feststellung
erhebe ich Klage und beantrage,
1. festzustellen, dass der Bund zuständig ist für Wahlen und Nachwahlen zum Senator für den Staat Peninsula
2. festzustellen, dass die Nachwahlen zum Senator, die mit der Ergebnisfeststellung vom 03.04.2006 endeten, im Verhältnis zwischen den Parteien gültig sind.
Es wird weiterhin beantragt, durch Einstweilige Anordnung
1. dem beklagten Bundesstaat zu untersagen, eigene Nachwahlen zum Senator durchzuführen
2. die vorbehaltliche Vereidigung des gewählten Senators anzuordnen.
Begründung:
Das Electoral Office hat nach ordnungsgemäßer Wahlausschreibung die notwendigen Nachwahlen zum Bundessenator für den Staat Peninsula durchgeführt. Diese endeten am 3.04. um 15 Uhr.
Das Land Peninsula will dieses Wahlergebnis nicht anerkennen und durch die Landesregierung selbst Wahlen durchführen lassen.
Zuständig ist dafür jedoch das Electoral Office:
Der Senat ist ein Bundesorgan. Seine Mitglieder sind zwar Repräsentanten ihres Staates, gleichwohl ist der Senat - auch als Teil des Kongresses - kein Gemeinschaftsorgan der Bundesstaaten, sondern ein Bundesorgan.
Die (ordentlichen) Wahltermine sind durch Constitution Art. III Section 4 Bestandteil der bundesweiten Wahltermine.
Für die Durchführung dieser Wahlen ist nach Art. III Federal Authorities Act das Electoral Office zuständig.
Für die Nachwahlen können die Länder abweichende Vorschriften erlassen (Const. Art. III Sec. 4 Par. 5), da diese nicht im Rahmen der bundesweiten Wahltermine durchgeführt werden. Eine abweichende Regelung hat der Staat Peninsula aber nicht erlassen, sodass es bei der Bundeszuständigkeit bleibt.
Benutzerinformationen überspringen
Someone
Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft
Wohnort: Northwood, Peninsula
Bundesstaat: Serena
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Mr Anderson, was sagen Sie dazu?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Dwain Anderson« (26. April 2006, 11:07)
Benutzerinformationen überspringen
Someone
Beruf: Betriebsleiter Anderson Company Ultd. Albernia / Nationaltrainer der astorischen Fußballnationalmannschaft
Wohnort: Northwood, Peninsula
Bundesstaat: Serena
Dem stimme ich zu.Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Eine "Klärung durch den Kongress" bringt uns nicht weiter, da der Kongress als Gesetzgeber die Gesetze selbstverständlich auch in abgewandelter Form erlassen könnte, hier aber die Fassung der Gesetze zum Zeitpunkt der umstrittenen Wahl maßgeblich ist.
Ich behaupte gar nichts. Aber ich kenne die Gesetze nicht auswendig im genauen Wortlaut. Wenn Sie die Hand dafür ins Feuer legen wollen, Euer Ehren, dann bitte. Ich mache es nicht. Daher die Bitte, diese Gesetze erst prüfen zu lassen. Es kann durch Übertragungen immer zu Fehlern kommen. Außerdem weiß keiner, bis jetzt jedenfalls nicht, aus welcher Zeit die oben stehenden Gesetze stammen. Es können durchaus schon überarbeitete Versionen existieren die zum Zeitpunkt der umstrittenen Wahl gültig waren.Zitat
Behaupten Sie, dass die Gesetze zu diesem Zeitpunkt anders lauteten als hier gepostet?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Dwain Anderson« (26. April 2006, 16:12)
Zitat
Original von Dwain Anderson
Außerdem weiß keiner, bis jetzt jedenfalls nicht, aus welcher Zeit die oben stehenden Gesetze stammen. Es können durchaus schon überarbeitete Versionen existieren die zum Zeitpunkt der umstrittenen Wahl gültig waren.
Zitat
Original von Desiderio V. Adelmar
Zitat
Ich habe dem ehrenwerten Richter zusammen mit den obenstehenden Texten auch die genauen Quellenangaben mit übersandt, aus denen sich alles ergibt.
Laut diesen Angaben hat der Authority Act einen Stand vom 9. August 2005, und bei den anderen Texten funktionierte der beigefügte Link zum Google-Cache nicht.
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Laut diesen Angaben hat der Authority Act einen Stand vom 9. August 2005, und bei den anderen Texten funktionierte der beigefügte Link zum Google-Cache nicht.
Zitat
State of Peninsula|The Governor
Amber Marie Ford
Hohes Gericht,
in der Sache United States ./. State of Peninsula (ZP 02/2006) beantrage ich hiermit eine
Verlängerung der Frist
zur Erwiderung auf die Klage. Es war mir auf Grund der Entwicklung meines RL-Terminplanes für diese Woche entgegen meiner ursprünglichen Planung bislang noch nicht möglich, die Klageerwiderung aufzusetzen, und dies wird mir auch vor dem kommenden Wochenende zeitlich nicht möglich sein.
Freeport City, den 03. Mai 2006
Hochachtungsvoll,
Amber Marie Ford
Governor of Peninsula
Zitat
State of Peninsula|The Governor
Amber Marie Ford
In der Sache United States ./. State of Peninsula (ZP 02/2006) beantragt die Beklagte:
1. Die auf die Feststellungen gerichtete Klage, dass der Bund zuständig sei für Wahlen und Nachwahlen zum Senator für den Staat Peninsula, sowie dass die Nachwahlen zum Senator, die mit der Ergebnisfeststellung vom 03.04.2006 endeten, im Verhältnis zwischen den Parteien gültig seien, abzuweisen;
2. den Antrag der Klägerin, dem Staate Peninsula im Wege der einstweiligen Anordnung zu untersagen, eigene Nachwahlen zum Senator durchzuführen, und die Beklagte zu verpflichten, den in der durch das Electoral Office der Vereinigten Staaten durchgeführten Wahl gewählten Kandidaten als Senator des Staates Peninsula vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung dieses Gerichtes zu vereidigen, abzulehnen.
Begründung:
Entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin war eine Zuständigkeit des Bundes für die Durchführung der Nachwahl des Senators des Bundesstaates Peninsula nach Art. III Sec. 4 ß 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor zu keinem Zeitpunkt seit dem Vakanzfall des Amtes des Senators von Peninsula gegeben, sondern nach der genannten Norm die Zuständigkeit des Staates Peninsula begründet.
Die Verfassung der Vereinigten Staaten weist in Art. III Sec. 4 ß 5 den Bundesstaaten die Aufgabe zu, Neuwahlen zur Besetzung des Amtes ihres Senators durchzuführen, wenn dieses während einer laufenden Amtsperiode vakant fällt. Der Bund beschränkt sich in diesem Falle auf eine subsidiäre Zuständigkeit für die Neuwahl des Senators, wenn diese nicht durch den betreffenden Bundesstaat geregelt ist.
Art. III der Verfassung des Staates Peninsula befasst sich mit dem Senator des Bundesstaates und bestimmt in Sec. 2, dass im Vakanzfalle das Amt des Senators durch eine Nachwahl neu zu besetzen sei. Mit der Aufnahme dieser Vorschrift in seine Verfassung stellt der Staat Peninsula klar, dass er die ihm durch Art. III Sec. 4 ß 5 der Bundesverfassung zugewiesene Aufgabe wahrnimmt.
Bereits Art. III Sec. 1 der Verfassung von Peninsula bestimmt, dass der Senator nach den Regelungen der Verfassung und der Gesetze und der Vereinigten Staaten von Astor zu wählen sei. Solange es sich dabei um die reguläre Wahl des Senators, für die die legislative und exekutive Zustimmung des Bundes nicht bestritten wird, handelt es sich um ein rein proklamatorisches Anerkenntnis derselben, in Verbindung mit dem Falle der Sec. 2 entfaltet diese Bestimmung jedoch einen innerstaatlichen Regelungsgehalt: sie bestimmt die genaue Art und Weise der Durchführung der Nachwahl des vakant gefallenen Amtes des Senators von Peninsula. Damit ist das Greifen der subsidiären Zuständigkeit des Bundes nach Art. III Sec. 4 ß 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten ausgeschlossen, da der Staat Peninsula von seiner Möglichkeit, die Neuwahl in eigener Verantwortung zu regeln, Gebrauch gemacht hat.
Dass dies durch den Verweis auf die Regelungen der Verfassung und Wahlgesetze des Bundes geschehen ist ficht nicht die Tatsache an, dass der Staat Peninsula die ihm in der Bundesverfassung eingeräumte Möglichkeit, die Neuwahl des vakant gefallenen Senatorenamtes in eigener Zuständigkeit zu regeln, genutzt hat.
Nach Art. III Sec. 4 ß 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten war das Electoral Office der Vereinigten Staaten für die Nachwahl also nicht zuständig, die Klage ist somit antragsgemäß abzuweisen.
Freeport City, den 06. Mai 2006
Amber Marie Ford
Governor of Peninsula
Zitat
Original von Amber Marie Ford
Art. III der Verfassung des Staates Peninsula befasst sich mit dem Senator des Bundesstaates und bestimmt in Sec. 2, dass im Vakanzfalle das Amt des Senators durch eine Nachwahl neu zu besetzen sei. Mit der Aufnahme dieser Vorschrift in seine Verfassung stellt der Staat Peninsula klar, dass er die ihm durch Art. III Sec. 4 ß 5 der Bundesverfassung zugewiesene Aufgabe wahrnimmt.
Zitat
Scheidet der Senator aus dem Amt, ist ein Nachfolger für die verbleibende Amtszeit zu wählen. Wählbar ist jeder Bürger des Staates Peninsula, der das Wahlrecht besitzt.
Zitat
(5) Fällt ein Sitz im Senat vakant, so soll er umgehend durch Neuwahl im Sinne des ersten Absatzes oder auf andere, von der gesetzgebenden Körperschaft des betroffenen Staates vorgesehenen Weise für den Zeitraum der restlichen Amtsperiode neu besetzt werden.
Forensoftware: Burning Board®, entwickelt von WoltLab® GmbH
Forum online seit 18 Jahren, 6 Monaten, 25 Tagen und 17 Stunden