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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Samstag, 25. August 2007, 16:21

Presidential Election Act - Fassung vom 12.06.2010

THE FEDERAL ARCHIVE

Official Document -Attested Copy



PRESIDENTIAL ELECTION ACT

Inkraftgetreten am:

04.06.2007
Unterschrieben durch President John R. Waller


Geändert am:

29.10.2008
Electoral Roll Introduction Act


28.01.2009
The United States Election Amendment Act

16.04.2009
Presidential Election Amendment Act

09.06.2010
2nd Presidential Election Amendment Act

12.06.2010
Mandatory Election Age Act



Presidential Election Act

Article I -Fundamentals

Section 1 -Area of Application and Short Title
(a) Dieses Gesetz regelt die Wahl zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten von Astor.
(b) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "Presidential Election Act".

Article II -Voters and Candidates

Section 1 -Right to Vote and Eligibility
(a) Zur Teilnahme an der Wahl zugelassen ist, wer seit zwei Wochen die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt. Wählen kann, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und sich in das Wählerverzichnis eingetragen hat. Wählbar ist, wer das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat. Entscheidend ist jeweils der Status am Tag des Beginns der Wahl.
(b) Jeder wahlberechtigte Bürger wählt in dem Bundesstaat, in dem er einen Monat vor Beginn der Wahl seinen Hauptwohnsitz hatte. Ist er erst seit weniger als einem Monat astorischer Staatsbürger, wählt er in dem Bundesstaat, in dem er bei Erlangung der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten seinen Hauptwohnsitz nahm.
(c) Berechtigt, zum Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gewählt zu werden sind alle Bürger der Vereinigten Staaten, die zum Beginn der Wahl bereits seit mindestens 28 Tagen Bürger der Vereinigten Staaten sind.
(d) Mitglieder des Senates, des Repräsentantenhauses und von Regierungen der Bundesstaaten ist die Kandidatur gestattet, mit der Annahme des Amtes des Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten legen sie jedoch sämtliche Ämter im Kongress oder in den Regierungen der Bundesstaaten nieder.
(e) Das Wählerverzeichnis ist durch das United States Electoral Office anzulegen.
(f) Das Wählerverzeichnis soll eine Woche vor Wahlbeginn ausgelegt und nach 120 Stunden geschlossen werden.
(g) Wer sich innerhalb der unter (f) genannten Frist nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen hat, verliert sein aktives Wahlrecht für die anstehende Wahl.
(h) Ist es jemandem innerhalb der Fristen aufgrund von entschuldigter Abwesenheit nicht möglich sich in das Wählerverzeichnis einzutragen, so kann er die Eintragung nach seiner Rückkehr bis 24 Stunden vor Wahlbeginn vornehmen.
(i) Wer sich in das Wählerverzeichnis zu einer Präsidentenwahl einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat parallel stattfindenden Senatorenwahl.

Section 2 -Candidacies
(a) Kandidaten für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten müssen einen gemeinsamen Wahlvorschlag für beide Ämter spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats öffentlich, an vom USEO vorgesehenem Ort bekannt gegeben. Der Wahlvorschlag muss zudem separat beim Electoral Office schriftlich eingereicht werden. Das USEO legt die Art der schriftlichen Einreichung selbstständig fest und weist darauf öffentlich hin.
(b) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten. Mit dem Rücktritt eines der Kandidaten auf dem Wahlvorschlag von der Kandidatur wird der gesamte Wahlvorschlag ungültig.

Article III -Elections

Section 1 -Date of Elections
(a) Wahlen zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden statt in den Monaten Januar, Mai und September.
(b) Sie dauern fünf Tage und enden am dritten Sonntag im Wahlmonat.

Section 2 -Procedure of Elections
(a) In jedem Bundesstaat der Vereinigten Staaten stimmen die Bürger in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für einen der Wahlvorschläge.
(b) Derjenige Wahlvorschlag, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen eines Bundesstaates auf sich vereinigt, erhält die Elektorenstimmen des betreffenden Bundesstaates.
(c) Die Elektorenstimmen eines Bundesstaates setzen sich zusammen aus: 1. Der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, und
2. der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die auf alle anderen Wahlvorschläge entfallen sind.
(d) Ist die Summe der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die für alle anderen Wahlvorschläge gestimmt haben, kleiner oder gleich Null, wird die Zahl der Elektorenstimmen anhand der um eins erhöhten Zahl der Wähler, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, ermittelt.
(e) Bei Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr bestplatzierten Wahlvorschlägen in einem Bundesstaat wird die Anzahl der Elektorenstimmen für jeden der bestplatzierten Wahlvorschläge gemäß der Bestimmungen der Subsections (c) und (d) separat ermittelt.
(f) Gewählt ist der Wahlvorschlag, der die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereint.
(g) Vereint keiner der Wahlvorschläge die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich oder ist das Ergebnis der Wahl nicht eindeutig feststellbar, so geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten gemäß der verfassungsrechtlichen Bestimmungen auf den Kongress der Vereinigten Staaten über.

Article IV -End notes

Section 1 - Entry into Force
(a) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.
(b) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert Article III des Election Act vom 12.08.2006 seine Gültigkeit.

Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von »Archie Archivar« (26. Dezember 2010, 18:13)