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Archie Archivar

Librarian Charlize Kingston

Beiträge: 367

Bundesstaat: Bundesweit

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Samstag, 25. August 2007, 16:26

National Security Agencies Act - Fassung vom 24.09.2015

THE FEDERAL ARCHIVE

Official Document -Attested Copy



NATIONAL SECURITY AGENCIES ACT

Inkraftgetreten am:

24.01.2007
Unterschrieben durch President Alricio Scriptatore


Geändert am:

19.06.2007
Security Agencies Competences and Organisation Reform Act

16.04.2009
Federal Intelligence Reformation Act

02.07.2009
National Security Agencies Reformation Act

16.03.2015
National Security Agencies Act Reassignment of Secret Service Responsibilities Amendment Act



National Security Agencies Act

Article 1 -Fundamentals
(1) Dieses Gesetz regelt den Aufbau, die Arbeit und die Zuständigkeiten des Secret Service und der Border Control.
(2) Der United States Secret Service ist eine dem Department of Justice nachgeordnete Sicherheitsbehörde des Bundes. Die United States Customs and Border Protection ist eine dem Department of the Interior nachgeordnete Sicherheitsbehörde des Bundes.

Article 2 - The United States Secret Service (USSS)
(1) Der USSS wird von einem Direktor geleitet, der auf Vorschlag des Attorney Generals vom Präsidenten ernannt wird.
(2) Die innere Organisation kann durch Verordnung des Department of Justice detaillierter festgelegt werden.
(3) Der USSS ist verantwortlich für die Bereitstellung von Leibwächtern zum Schutz
a. des Präsidenten und dessen unmittelbare Familie;
b. des Vizepräsidenten und dessen unmittelbare Familie;
c. ehemaliger Präsidenten und deren Ehepartner;
d. gewählter Präsidenten und Vizepräsidenten bis zur Amtsübernahme;
e. der aktuellen Leiter der obersten Bundesbehörden und deren Ehepartner;
f. von ausländischen Staats- und Regierungsoberhäupter während ihres Aufenthalts in den USA in offizieller Form.
g. aller vom Präsidenten durch Verordnung dazu berechtigten Personen.

Article 3 -United States Customs and Border Protection
(1) Die United States Customs and Border Protection (CBP) stellt den Zoll und die Grenzschutzpolizei der Vereinigten Staaten da.
(2) Ihre Hauptaufgabe ist die polizeiliche Überwachung der Grenzen zu Lande und aus der Luft, die Regelung und Kontrolle des internationalen Handels in und mit den Vereinigten Staaten sowie die Durchsetzung von Einreise- und Handelsgesetzen. Hierzu zählen Tätigkeiten wie:
a) die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs
b) die Überprüfung der Grenzübertrittspapiere und der Berechtigung zum Grenzübertritt
c) die Verhinderung illegaler Einreise und die Grenzfahndung
d) die Abwehr von Gefahren, die die Sicherheit der Grenzen beeinträchtigen
e) Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs
f) die Kontrolle von Waren, welche in die Vereinigten Staaten ein- oder aus ihnen ausgeführt werden
g) der Einzug von Zöllen aller Art
h) die Verhinderung des Schmuggels von illegalen Drogen und Rauschmitteln in die Vereinigten Staaten
(3) Der U.S. Customs and Border Protection steht der Commissioner of U.S. Customs and Border Protection vor.
(4) Er wird durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Vorschlag des Secretary of the Interior nach den verfassungsrechtlichen Bestimmungen ernannt.
(5) Die Aufgaben der U.S. Customs and Border Protection beim Grenzschutz zur See wird durch die Coast Guard wahrgenommen.

Article 4 - Final provisions
Das Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Archie Archivar« (12. August 2009, 22:11)