Thank You, Mr. Chief Justice,
May it please the Court.
Meine Argumentation, die Ihnen aus der
Erwiderung bekannt ist, beruht auf mehreren Punkten, auf die ich lediglich vertiefend eingehen möchte:
1. Eine logikwidrige Norm ist per se nichtig.
2. Ein Spitzname ist kein offizieller Name und kann diesen nicht ersetzen.
3. Das Bundesrecht kennt die Namen der Bundesstaaten.
ad 1.
Spitznamen haben informellen Charakter. Rechtsnormen haben aber immer formellen Charakter.
Es ist mit der Logik nicht vereinbar, dass ein formelles Gesetz eine informelle Regelung aufstellt. Ich weiß nicht, was ich dazu noch vertiefend erklären soll, damit es auch der letzte Büffel verstehe.
ad 2.
Die Verwendung eines Spitznamens schafft oder bestätigt eine nähere Verbindung zwischen dem Verwender und dem Träger des Spitznamens. Es hat etwas informelles. Niemand wird bei einem hochförmlichen Event in aller Öffentlichkeit sein Gegenüber mit dem Spitznamen anreden. Man stelle sich vor, die First Lady würde in einem bundesweiten Interview von Ihrem Gatten nicht mit "der Präsdent" oder "mein Ehemann", sondern mit "Schatzimausi hat dies und das getan", "Bärchen unterstützt dies und das", "Stinkipups hat neulich dies und das im Fernsehen gesehen".
*räuspert sich, weil sie beim Ausspruch von "Stinkipups" gegen ihre sich hebenden Mundwinkel ankämpfen muss*
Wie Sie an meinen Bemühungen um Fassung erkennen können, führt die Verwendung von Spitznamen zu Heiterkeit. Dies unterstreicht auch in der Wirkung den Unterschied zwischen einem formellen Namen und einem informellen Spitznamen.
Wir haben hier einen Bundesstaat, der mehrere Maßnahmen ergriffe naht, um die landsmannschaftliche Verbundenheit untereinander zu stärken und um seine Corporate Identity zu schaffen. Man kann das Territorium des Staates mit dem privaten Kreis vergleichen, in welchem Spitznamen Verwendung finden. Doch außerhalb davon ist es schlicht unschicklich. Aber das ist nicht der Punkt.
Der wesentliche Punkt ist, dass niemand aus einem Spitznamen heraus verpflichtet oder begünstigt werden kann. Es gibt keine Pflicht zur Verwendung eines Spitznamens. Und es gibt auch keinen Anspruch darauf mit dem Spitznamen angesprochen zu werden.
Beim offiziellen und förmlichen Namen ist das anders: Jede Person hat das Recht und den Anspruch darauf, mit dem förmlichen Namen angesprochen zu werden.
Beim Spitznamen gibt es lediglich einen Abwehranspruch, sofern man sich den Namen sichert: Jemand kann seinen Spitznamen schützen und dadurch alle anderen von der Verwendung dieses Spitznamens ausschließen, sofern man nicht den Spitznamen in Bezug auf den Inhaber des Schutzrechtes verwendet.
Ob der gesetzlich bestimmte Spitzname New Alcantaras, ausreicht, einen solchen Unterlassungsanspruch gegen andere Staaten zu begründen, oder ob dafür ein gesonderter Antrag beim Patentamt zum Schutz eines Namens notwendig ist, kann dahinstehen, da dieser Streit nicht Teil dieses Verfahrens ist.
ad 3.
Es gibt mehrere Stellen, an denen das Bundesrecht die Namen der Staaten nennt, wie ich dies in der Erwiderung bereits verdeutlicht habe.
Allen voran stehen die Namen der Staaten in der Verfassung. An dieser Stelle sei hervorgehoben, dass es nur jene Staaten gibt, die in der Verfassung genannt sind oder die später durch Kongressgesetz geschaffen wurden.
Und auf diese Schaffung neuer Staaten durch Kongressgesetz möchte ich näher eingehen:
Die Beispiele sind der Laurentiana Act und der Serena Act. Natürlich gab es diese Gesetze entwicklungstechnisch erst, nachdem sich bei den Fusionsgesprächen ein Name für den künftigen Staat herauskristallisiert hat. Es bleibt aber dabei, dass diese Fusion ohne ein Kongressgesetz nicht hätte zustande kommen können. Und diese beiden Gesetze benennen eindeutig die durch sie gebildeten künftigen Staaten, den einen als Serena, den anderen als Laurentiana und lässt die Titel - "Free State", "Republic", "Commonwealth", "Dominion" etc - offen, weil diese sich erst nach den erst noch zu schreibenden und in Kraft zu setzenden Verfassungen ergeben.
Ob ein Staat seinen Namen einfach durch Beschluss ändern kann ... ist eine gute Frage, die jedoch diesen Fall nicht betrifft und dahinstehen kann.
Fakt ist: Es gibt keinen Bundesstaat in den Vereinigten Staaten, der jemals seinen Namen durch Beschluss geändert hätte!
Änderungen beim Titel wie "Free State", "Republic", "Commonwealth", "Dominion" etc. oder Sprachanpassungen vom imperianischen zum albernischen oder barnstorvischen gab es vielleicht; mir ist in diesem Fall aber nur der Wechsel von Assentien zu Assentia gewärtig. Aber da kann man nicht von einer Namensänderung sprechen, sondern es ist nur die Verwendung desselben Namens in einer anderen Sprache. In diesem Zusammenhang sei der Film "Dragonheart" angeführt, bei dem der Hauptdarsteller dem Drachen einen Rufnamen gibt und sich über einen langen Umweg über die aranischen Namen der Sternbilder für "Draco" entscheidet. Der Drache weist ihn dann darauf hin, dass er ihn damit aber nur "Drache" in einer anderen Sprache, statt dessen eigener nennt.
Sobald ein Staat von seinem vermeintlichen Namensrecht Gebrauch machen will, wird dieses Gericht sicherlich erneut zusammentreten, um eben jene Frage zu beantworten.
Doch in diesem Fall geht es nicht um das Recht, seinen Namen in einem wie auch immer gearteten Verfahren zu ändern. Sondern es geht darum, ob Rechte und Pflichten aus einem Spitznamen erwachsen.
Abwehrrechte als Passivrechte am Spitznamen zweifle ich nicht an, sofern dieser Name geschützt ist.
Doch Aktivrechte können sich aus einem Spitznamen nicht ergeben.
Weder kann man einen anderen dazu verpflichten, den eigenen Spitznamen zu verwenden, noch kann man jemanden dazu verpflichten, die Angabe eines Spitznamens anstelle eines offiziellen Namens gelten zu lassen.
Sofern der Beschwerdeführer keine neuen wesentlichen Argumente vorbringt, sehe ich keinen Grund für eine Erwiderung.
Thank You.