Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Armin Schwertfeger

Unionspräsident der DU a.D.

Beiträge: 708

Beruf: Unionspräsident der DU a.D.

Wohnort: DU

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

1

Freitag, 6. Februar 2009, 21:40

Kennay, Director of the FED ./. Weisberg Foods Inc.



Gemäß dem Antrag vom 25.01.2009 ergeht auf der Grundlage von Article II Section 2 des Federal Debt Refund Act folgender

VOLLSTRECKUNGSTITEL


Antragsteller (Gläubiger):

Federal Reserve Bank
-vertreten durch ihren Direktor Mr. Daniel Woodrow Kennay-

Antragsgegner (Schuldner)

Weisberg Foods Inorporated Company

Forderung:

Zahlung von 10732,05 A$ an den Antragsteller.

Dieser Vollstreckungstitel berechtigt den Gläubiger, bei den zuständigen und ausführungsfähigen Bundeseinrichtungen die Eintreibung der Schuld beim Schuldner zu verlangen. Die entsprechenden Bundeseinrichtungen sind befugt, die Eintreibung der Schuldsumme auch zwangsweise vorzunehmen und dafür auf Konten des Schuldners, die er unter anderem Namen führt, zuzugreifen.

Special Notes:

1. Gemäß Art. II Sec. 2 SSec. 2 des Federal Debt Refund Act hat das Gericht nur die formelle und inhaltliche Richtigkeit des Antrags geprüft. Das Gericht hat keine Ermittlungen zur Sache, speziell über die Berechtigung der Forderung durchgeführt.

2. Im Falle eines rechtswidrigen Antrags steht es dem Antragsgegner offen, rechtliche Schritte gegen den Antragsteller auf der Grundlage von Art. II Sec. 5 United States Penalty Code einzuleiten.

Astoria City, 06.02.2009

Armin Schwertfeger
Chief Justice
Armin Schwertfeger
Speaker of the Parliament of Roldem
Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.
Former Chief Justice of the US Supreme Court
Former US Senator of Astoria State
Former US Attorney General


"Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
höflich anzuhören, weise zu antworten,
vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)