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Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
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Dienstag, 20. November 2012, 19:43

S. 2012-072: United States Citizenship Act Introduction Bill



Office of the Speaker

Honorable Members of Congress:

Die ehrenwerte Senatorin für Freeland hat gemeinsam mit dem ehrenwerten
Representative O'Neill folgenden Entwurf eingebracht.
Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Die Antragstellerin hat das erste Wort.


Clark
President of Congress





United States Citizenship Act Introduction Bill

Sec. 1 Introduction of the United States Citizenship Act

Durch dieses Gesetz wird der United States Citizenship Act eingeführt:

United States Citizenship Act

Article I - Fundamental Provisions

Sec. 1 Purpose and Citation

(1) Dieses Gesetz regelt die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten, die Voraussetzungen und Verfahren zu ihrem Erwerb und Verlust, sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der Staatsbürger der Vereinigten Staaten.
(2) Es soll zitiert werden als Citizenship Act.

Sec. 2 Responsible Authority
(1) Zuständige Behörde für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz ist das Bundesregisteramt der Vereinigten Staaten (U.S. Registration Office).
(2) Das Bundesregisteramt untersteht dem Bundesministerium der Justiz (United States Department of Justice).
(3) Der Leiter des Bundesregisteramtes (Director of the U.S. Registration Office) wird auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz (Attorney General) vom Präsidenten der Vereinigten Staaten (President of the United States) ernannt. Die Ernennung bedarf der Zustimmung des Senats (U.S. Senate).

Sec. 3 Definition of Identity
Eine Identität (Identity) ist jede Person, die im öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten von Astor in Erscheinung tritt.

Sec. 4 Types of Identities
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor kennen vier Arten von Identitäten (IDs):
    1. Bundes-IDs (Federal-IDs);
    2. Staats-IDs (State-IDs);
    3. Neben-IDs (Side-IDs);
    4. Fremde IDs (Foreign IDs).
(2) Die Bundes-ID ist die Hauptidentität eines Staatsbürgers der Vereinigten Staaten, mit welcher er seine staatsbürgerlichen Rechte im Bund sowie in seinem Heimatbundesstaat ausübt, sofern er in diesem keine Staats-ID besitzt.
(3) Staats-IDs sind optionale zusätzliche Identitäten eines Staatsbürgers der Vereinigten Staaten, mit welchen er staatsbürgerliche Rechte in den Bundesstaaten ausüben kann.
(4) Neben-IDs sind optionale zusätzliche Identitäten eines Staatsbürgers der Vereinigten Staaten, mit welchen er bestimmte öffentliche Ämter bekleiden kann.
(5) Fremde IDs sind alle Personen, die keine Bundes-, Staats-, oder Neben-ID im Sinne dieses Gesetzes sind.

Sec. 5 Citizenship Status of Identities
(1) Bundes-IDs sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten im Sinne der Verfassungen und Gesetze der Vereinigten Staaten und der Bundesstaaten.
(2) Staats-IDs sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten im Sinne der Verfassungen und Gesetze der Bundesstaaten, sofern ein Bundesstaat für sein Gebiet nichts Abweichendes bestimmt.
(3) Neben-IDs sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten im Sinne der Verfassungen und Gesetze der Vereinigten Staaten und der Bundesstaaten, soweit diese die Fähigkeit betreffen, in ein öffentliches Amt ernannt zu werden, und sofern ein Bundesstaat für sein Gebiet nichts Abweichendes bestimmt.
(4) Im Verhältnis gegenüber fremden Staaten sind Bundes-, Staats- und Neben-IDs Staatsbürger der Vereinigten Staaten und stehen unter ihrem besonderen Schutz im In- und Ausland.

Article II - Acquisition of Citizenship

Sec. 1 Ways of Acquisition

(1) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten wird erworben durch:
    1. Geburt
    2. Abstammung
    3. Einbürgerung
(2) Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt und Abstammung dient rein der biographischen Ausgestaltung einer ID.
(3) Das Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft kann durch Verweis auf Geburt oder Abstammung einer ID nicht umgangen, Fristen können nicht verkürzt, Einbürgerungshindernisse nicht ausgeräumt werden.

Sec. 2 Acquisition by Birth
(1) Ein Kind, das in den Vereinigten Staaten geboren wird, erwirbt die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten.
(2) Das gilt nicht, sofern ein Elternteil oder beide Elternteile sich zum Zeitpunkt der Geburt als Abgesandte der Regierung eines fremden Staates in den Vereinigten Staaten aufhalten.

Sec. 3 Acquisition by Ancestry
Ein Kind, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt seiner Geburt Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, erwirbt die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten.

Sec. 4 Acquisition by Naturalization
Eine fremde ID kann auf ihren Antrag in den Vereinigten Staaten eingebürgert werden, sofern der Einbürgerung keine Hindernisse entgegenstehen.

Sec. 5 Application for Naturalization
(1) Anträge auf Einbürgerung in den Vereinigten Staaten sind beim Bundesregisteramt zu stellen.
(2) Der Antrag hat zu enthalten:
    1. den vollständigen Namen des Antragstellers;
    2. das Geburtsdatum und optional den Geburtsort des Antragstellers;
    3. den Bundesstaat, in welchem der Antragsteller nach ihrer Einbürgerung ihren Wohnsitz nehmen möchte;
    4. die Angabe der mit gleicher ID innegehaltenen Staatsbürgerschaften fremder Staaten;
    5. die Angabe der mit gleicher ID in fremden Staaten bekleideten öffentlichen Ämter;
    6. die Erklärung, nicht bereits mit einer anderen ID die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten zu besitzen;
    7. die Erklärung, sich nicht zuvor mit einer anderen ID den rechtlichen Folgen einer von dieser begangenen strafbaren Handlung entzogen zu haben.
Der Antragsteller hat die Richtigkeit seiner Angaben zu versichern.

Sec. 6 Acknowledgment and Review of Applications
(1) Das Bundesregisteramt bestätigt dem Antragsteller unverzüglich den Eingang seines Antrages.
(2) Das Bundesregisteramt prüft eingegangene Einträge auf:
    1. Vollständigkeit;
    2. offensichtlich unrichtige Angaben;
    3. das Vorliegen von Einbürgerungshindernissen.
Sec. 7 Incomplete or Inaccurate Applications
(1) Ist ein Antrag auf Eintrag auf Einbürgerung unvollständig oder enthält er offensichtlich unrichtige Angaben, so setzt das Bundesregisteramt dem Antragsteller eine Frist bis zum Ablauf des fünften Kalendertages nach Stellung seines Antrages, um diesen zu vervollständigen oder zu berichtigen.
(2) Lässt der Antragsteller die Frist furchtlos verstreichen, so ist seine Einbürgerung zu verweigern.

Sec. 8 Impediment of Existing Citizenship
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn er bereits mit einer anderen ID die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt.

Sec. 9 Impediment of Foreign Citizenship
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn er bereits mit gleicher ID die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates besitzt.

Sec. 10 Impediment of Foreign Service
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn er bereits mit gleicher ID ein öffentliches Amt im Dienste eines fremden Staates bekleidet.

Sec. 11 Impediment of Hostile Intentions
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass er die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu Zwecken der Spionage oder in sonst feindlicher oder schädlicher Absicht gegen die Vereinigten Staaten beantragt.

Sec. 12 Impediment of Endangering the Public Security
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn er nach seinem bisherigen Verhalten:
    1. nicht die Gewähr dafür bietet, dass er zu den Vereinigten Staaten bejahend eingestellt ist;
    2. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
Sec. 13 Impediment of Previous Multiple Registration
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn er:
    1. in den letzten 60 Tagen vor Antragstellung wegen Stellung eines Antrages auf Einbürgerung trotz bereits bestehender Staatsbürgerschaft mit einer anderen ID;
    2. in den letzten 180 Tagen vor Antragstellung wegen eines wiederholter Stellung eines Antrages auf Einbürgerung trotz bereits bestehender Staatsbürgerschaft mit einer anderen ID;
rechtskräftig verurteilt worden ist.

Sec. 14 Previous Fugitiveness from Justice
Hat sich der Antragsteller in der Vergangenheit:
    1. der Vollstreckung einer gerichtlichen Bestrafung;
    2. einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren oder einem Strafprozess;
    3. dem Verlust seines Wahlrechts auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung;
durch Aufgabe oder Erlöschenlassen seiner Staatsbürgerschaft entzogen, so ist die Einbürgerung mit einer anderen als der flüchtigen ID zu verweigern.

Sec. 15 Further Proceeding
(1) Ist der Antrag auf Einbürgerung vollständig und ohne offensichtlich unrichtige Angaben, und liegt kein Einbürgerungshindernis vor, so fordert das Bundesregisteramt den Antragsteller unverzüglich auf, bis zum Ablauf des fünften Kalendertages nach Stellung seines Antrages:
    1. sich im Citizens Net zu registrieren und dort die Staatsbürgerschaft zu beantragen;
    2. das Flaggengelöbnis abzulegen.
(2) Lässt der Antragsteller die Frist fruchtlos verstreichen, so ist seine Einbürgerung zu verweigern.

Sec. 16 Pledge of Allegiance
(1) Der Text des vom Antragsteller zu leistenden Flaggengelöbnisses lautet:
    "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten, und die Republik, die sie symbolisiert: eine unteilbare Nation unter Gott, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."
(2) Die Worte "unter Gott" können aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen weggelassen werden.

Sec. 17 Conferral of Citizenship
(1) Hat der Antragsteller sich auf Aufforderung fristgemäß im Citizens Net registriert und dort die Staatsbürgerschaft beantragt, sowie das Flaggengelöbnis abgelegt, so ist er durch das Bundesregisteramt mit Wirkung zum Tag der Antragstellung in den Vereinigten Staaten einzubürgern.
(2) Mit der Einbürgerung wird die antragstellende ID zur Bundes-ID des neuen Staatsbürgers.

Sec. 18 Immediate Suffrage of Certain Reapplicants
War der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal Staatsbürger der Vereinigten Staaten, so ist er auf seinen Antrag von der Einhaltung gesetzlicher Wartefristen bis zur Erlangung des aktiven und passiven Wahlrechts zu befreien, wenn::
    1. er die Staatsbürgerschaft durch Erlöschen wegen Inaktivität nach Artikel III, Sektion 3, verloren hat; und
    2. seit dem Tag des Erlöschens seiner Staatsbürgerschaft nicht mehr als 28 volle Kalendertage verstrichen sind.
Article III - Loss of Citizenship

Sec. 1 Ways of Loss

Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten geht verloren durch:
    1. Tod der Bundes-ID;.
    2. freiwilligen Verzicht;
    3. Widerruf der Einbürgerung;
    4. Erlöschen.
Sec. 2 Death
(1) Eine Bundes-ID git als verstorben, wenn ihr Tod dem Bundesregisteramt angezeigt wird.
(2) Die Anzeige des Sterbefalls ist unter Nutzung des Forenaccounts der betroffenen ID beim Bundesregisteramt abzugeben und wird mit ihrer Abgabe rechtswirksam.
(3) Die Vollstreckung der Todesstrafe an einer ID ist dem Bundesregisteramt durch das Bundesministerium der Justiz anzuzeigen.
(4) Das Bundesregisteramt bestätigt den Eingang und die Verarbeitung von Anzeigen nach Subsektion 2 und 3 formlos.
(5) Eine dem Bundesregisteramt einmal als verstorben angezeigte ID kann fortan:
    1. nicht erneut als Bundes-ID eingebürgert oder zur Bundes-ID umgemeldet werden;
    2. nicht mehr als Staats-ID angemeldet werden;
    3. nicht mehr als Neben-ID ein öffentliches Amt bekleiden.
(6) Ein ehemaliger Staatsbürger, der durch Vollstreckung der Todesstrafe an seiner Bundes-ID die Staatsbürgerschaft verloren hat, kann erst nach Ablauf von 24 Monaten, ab der Verhaftung seiner ID in dem Verfahren, welches zu deren Hinrichtung geführt hat, mit einer anderen ID erneut die Einbürgerung in den Vereinigten Staaten beantragen.

Sec. 3 Voluntary Denaturalization
(1) Ein Staatsbürger kann jederzeit auf die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten verzichten.
(2) Der Verzicht ist beim Bundesregisteramt anzuzeigen und wird mit seiner Anzeige rechtswirksam.
(3) Das Bundesregisteramt bestätigt den Eingang und die Verarbeitung der Verzichtserklärung formlos.

Sec. 4 Revocation of Naturalization
(1) Die Einbürgerung eines Staatsbürgers ist unverzüglich zu widerrufen, wenn nachträglich festgestellt wird, dass:
    1. ein Antrag auf Einbürgerung unvollständig war oder unrichtige Angaben enthielt;
    2. eine zur Vervollständigung oder Berichtigung eines Antrages gesetzte Frist vom Antragsteller überschritten wurde;
    3. die Frist zur Registrierung und Beantragung der Staatsbürgerschaft im Citizens Net vom Antragsteller nicht eingehalten wurde;
    4. die Frist zur Ablegung des Flaggengelöbnisses nicht eingehalten, oder das Flaggengelöbnis falsch oder unvollständig abgelegt wurde;
    5. zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein Einbürgerungshindernis bestand.
(2) Der Widerruf der Einbürgerung wird mit seiner öffentlichen Bekanntgabe durch das Bundesregisteramt rechtswirksam.

Sec. 5 Cease of Citizenship due to Inactivity
(1) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erlischt automatisch, sobald eine Bundes-ID über einen Zeitraum von 28 Tagen vollen Kalendertagen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, simulationsinternen Teil des astorischen Forums mehr geschrieben hat.
(2) Bei der Bemessung des Zeitraumes nach Subsektion 1 bleiben Tage außer Betracht, für die die ID an der dafür vorgesehenen Stelle des astorischen Forums unter genauer Angabe des Tages ihrer Rückkehr abwesend gemeldet wurde.
(3) Das Bundesregisteramt gibt das eingetretene Erlöschen der Staatsbürgerschaft öffentlich bekannt.
(4) Die Erfüllung der Aktivitätspflicht durch inhaftierte Bundes-IDs ist durch besonderes Gesetz zu regeln.

Sec. 6 Cease of Citizenship due to Illoyalty
(1) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erlischt automatisch, sobald eine Bundes-ID:
    1. die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates annimmt;
    2. ein öffentliches Amt in einem fremden Staat antritt.
(2) Sektion 4, Subsektion 3, gilt entsprechend.

Sec. 7 Consequences of Loss
Mit Wirksamwerden des Verlustes der Staatsbürgerschaft:
    1. verliert die Bundes-ID des Betroffenen automatisch und mit sofortiger Wirkung sämtliche von ihr innegehaltenen öffentlichen Ämter;
    2. verlieren die Staats-IDs des Betroffenen automatisch und mit sofortiger Wirkung ihren Status und sämtliche von ihnen innegehaltenen öffentlichen Ämter;
    3. verlieren die Neben-IDs des Betroffenen automatisch und mit sofortiger Wirkung sämtliche von ihnen innegehaltenen öffentlichen Ämter.
Article IV - The System of Registration

Sec. 1 The Citizens Directory

(1) Das Bundesregisteramt führt ein öffentliches, laufend aktuell zu haltendes Verzeichnis der Staatsbürger der Vereinigten Staaten (Citizens Directory).
(2) In das Bürgerverzeichnis sind die Bundes-IDs, geordnet nach ihren Wohnsitzen in den Bundesstaaten, aufzunehmen.
(3) In das Bürgerverzeichnis sind ferner die Staats-IDs, geordnet nach ihren Wohnsitzen in den Bundesstaaten, aufzunehmen.
(4) Staats-IDs sind im Bürgerverzeichnis als solche besonders zu kennzeichen, zudem ist zu jeder Staats-ID die zugehörige Bundes-ID anzugeben.
(5) Neben-IDs werden nicht in das Bürgerverzeichnis aufgenommen.

Sec. 2 Relocation of Federal-IDs
(1) Staatsbürger können mit ihrer Bundes-ID jederzeit in einen anderen Bundesstaat umziehen.
(2) Der Umzug der Bundes-ID ist dem Bundesregisteramt anzuzeigen und wird mit seiner Anzeige rechtswirksam.
(3) Das Bundesregisteramt hat dem Staatsbürger den Zugang und die Verarbeitung seiner Umzugsanzeige zudem formlos zu bestätigen.
(4) Die für die Durchführung einer Wahl zuständige Behörde hat sich binnen 24 Stunden vor Wahlbeginn zu vergewissern, dass alle Umzugsanzeigen vom Bundesregisteramt verarbeitet wurden und die Wählerliste gegebenenfalls zu berichtigen.

Sec. 3 Switch of Federal-IDs
(1) Staatsbürger können jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Bundesregisteramt eine andere ID zu ihrer Bundes-ID zu bestimmen.
(2) IDs, deren Einbürgerung nach Artikel II, Sektion 9 bis 12 oder 14, zu verweigern wäre, können nicht zur Bundes-ID bestimmt werden.
(3) Die Bestimmung einer neuen Bundes-ID hat die nach Artikel II, Sektion 5, Subsektion 2, Nr. 1 bis 5, erforderlichen Angaben zur neuen ID zu umfassen.
(4) Die Erklärung ist mit der neuen Bundes-ID abzugeben und von der bisherigen Bundes-ID zu bestätigen.
(5) Die neue Bundes-ID ist im Citizens Net zu registrieren und hat dort die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
(6) Das Registration Office hat die Ummeldung der Bundes-ID unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden ab Antragstellung zu verarbeiten und zu bestätigen.
(7) Wird das Registration Office nicht binnen der Frist nach Subsektion 5 tätig, so hat unverzüglich das Bundesministerium der Justiz die Ummeldung zu verarbeiten und zu bestätigen.
(8) Die neue Bundes-ID übernimmt die der früheren Bundes-ID zugeordneten Staats-IDs.

Sec. 4 Combination of Switch and Relocation of Federal-IDs
Nimmt eine neue Bundes-ID ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesstaat als die bisherige Bundes-ID, so gilt dies als Umzug im Sinne der Wahlrechtsbestimmungen des Bundes und des Heimatstaates der neuen Bundes-ID.

Sec. 5 Registration of State-IDs
(1) Staats-IDs sind beim Bundesregisteramt anzumelden.
(2) Die Anmeldung hat die nach Artikel II, Sektion 5, Subsektion 2, Nr. 1 bis 5, erforderlichen Angaben, sowie die Angabe der zugehörigen Bundes-ID zu umfassen.
(3) Die Anmeldung hat mit der Staats-ID zu erfolgen und ist von der zugehörigen Bundes-ID zu bestätigen.
(4) Staats-IDs sind im Citizens Net zu registrieren und haben dort die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
(5) Sektion 3, Subsektion 6 und 7, gilt entsprechend.

Sec. 6 Restrictions on State-IDs
(1) IDs, deren Einbürgerung nach Artikel II, Sektion 9 bis 12, zu verweigern wäre, können nicht als Staats-ID angemeldet werden.
(2) Staats-IDs können nicht in einem Bundesstaat angemeldet werden, in dem eine frühere Staats-ID des Staatsbürgers ihren Wohnsitz hatte, wenn diese sich mit dem Verlust ihres Status:
    1. der Vollstreckung einer gerichtlichen Bestrafung;
    2. einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren oder einem Strafprozess;
    3. dem Verlust ihres Wahlrechts auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung;
entzogen hat, bis die frühere Staats-ID sich ihrer Verantwortung gestellt hat.

Sec. 7 Federal-IDs and their associated State-IDs
(1) Ein Staatsbürger darf in jedem Bundesstaat nur eine Staats-ID besitzen.
(2) Hat eine Staats-ID ihren Wohnsitz in dem selben Bundesstaat wie die zugehörige Bundes-ID, so nimmt sie anstelle der Bundes-ID das aktive und passive Wahlrecht in Wahlen nach der Verfassung und den Gesetzen dieses Bundesstaates wahr.
(3) Subsektion 2 gilt nicht für Nachwahlen zum Senator für den betroffen Bundesstaat.

Sec. 8 Relocation of State-IDs
(1) Staats-IDs können jederzeit in einen anderen Bundesstaat umziehen.
(2) Für das Verfahren gilt Sektion 2 entsprechend.
(3) Die Anzeige des Umzuges einer Staats-ID in einen Bundesstaat, in dem bereits eine Staats-ID der zugehörigen Bundes-ID ihren Wohnsitz hat, ist nichtig.

Sec. 9 Loss of State-ID Status
(1) Eine Staats-ID verliert ihren Status, wenn ihr keine Bundes-ID mit bestehender Staatsbürgerschaft mehr zugeordnet ist.
(2) Eine Staats-ID verliert ihren Status ferner durch:
    1. Tod;
    2. Abmeldung;
    3. Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft;
    4. Antritt eines öffentlichen Amtes im Dienste eines fremden Staates.
Die Bestimmungen für Bundes-IDs betreffend Tod, Verzicht auf die Staatsbürgerschaft und Erlöschen der Staatsbürgerschaft wegen Illoyalität gelten jeweils entsprechend.
(3) Mit dem Verlust ihres Status verliert eine Staats-ID automatisch und mit sofortiger Wirkung sämtliche von ihr innegehaltenen öffentlichen Ämter.

Article V - Penal Provisions

Sec. 1 Fraud in the Naturalization Proceedings

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen wird bestraft, wer die Einbürgerung in den Vereinigten Staaten beantragt, obwohl er:
    1. diese im Zeitpunkt der Antragstellung bereits mit einer anderen ID besitzt; oder
    2. innerhalb der letzten 60 Tage vor Antragstellung wegen einer Mehrfachanmeldung nach No. 1 gerichtlich verurteilt wurde.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen Antrag auf Einbürgerung oder unter Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Umstände stellt.

Sec. 2 Habitual Fraud in the Naturalization Proceedings
Mit Freiheitsstrafe zwischen 30 Tagen und 90 Tagen wird bestraft, wer eine Tat nach SSec. 1 oder 2 begeht und binnen der letzten 180 Tage vor Begehung der Tat bereits wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt worden ist.

Sec. 3 Negligent Fraud in the Naturalization Proceedings
Mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Tagen wird bestraft, wer eine Tat nach Sektion 1 fahrlässig begeht.


Sec. 2 Amendment of the Federal Election Act
Artikel I, Sektion 5, Subsektion 5, des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Finden Nachwahlen für das Repräsentantenhaus oder den Senat statt, sind erneut Wahlverzeichnisse gemäß diesem Gesetz auszulegen; SSec. 4 gilt entsprechend."
Sec. 3 Abrogation of the February 1, 2011 Citizenship Act
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt der Citizenship Act vom 1. Februar 2011 außer Kraft.

Sec. 4 Coming into force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Claire Gerard« (10. Dezember 2012, 12:08)


Sookie Stackhouse

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Dienstag, 20. November 2012, 20:40

Madam President,

nachdem er ehrenwerte Representative O'Neill und ich uns in der letzten Aussprache über einen Reformentwurf zum Staatsbürgerschaftsrecht zunächst einen regelrechten Wettstreit im Vorlegen immer neuer Entwürfe geliefert haben, haben wir uns auf die dankenswerte Intiative des Representatives hin schließlich lieber einmal friedlich zusammengesetzt und einen gemeinsamen Vorschlag ausgearbeitet, der Ihnen nunmehr vorliegt.

Er basiert auf dem von mir entwickelten Modell der Unterteilung in Bundes-, Staats- und Neben-IDs, enthält dafür aber auf Anregeung Representative O'Neills eine Reihe von Regelungen und Mechanismen um sicherzustellen, dass der Wechsel zwischen diesen IDs sowie ihren Wohnsitzen jederzeit schnell und unbürokratisch möglich ist, und insbesondere keine ID von der Ausübung eines ihr zustehenden Wahlrechts ausgeschlossen ist, weil das Bundesregisteramt eine Ummeldung nicht rechtzeitig verarbeiten konnte.

Die relative Länge des Entwurfs rührt vor allem daher, dass er zum Zwecke einer besseren Übersicht und Lesbarkeit stärker gegliedert ist als insbesondere die früheren Entwürfe aus meiner Feder. Die enthaltenen Regelungen sind aber durchaus einfach, insbesondere, da eine Reihe von mir zwischenzeitlich vorgeschlagener, von Representative O'Neill aber von Anfang abgelehnten Regelungen entfallen sind.

Das Bundesregisteramt würde unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes für sämtliche Meldevorgänge Formulare sowie kurze Merkblätter mit Ausfüllhilfen bereitlegen, falls die Vordrucke tatsächlich einmal nicht bereits selbsterklärend sein sollten.

Der Entwurf verbindet die Vorzüge sowohl des Stackhouse'schen als auch des O'Neill'schen Modells: Er legt größten Wert auf Fairness und Transparanz bei der Anmedlung und Nutzung wahlberechtigter IDs, gewährleistet andererseits aber größtmögliche Flexibilität und geringestmöglichen bürokratischen Aufwand beim Wechsel zwischen den jeweiligen Wahlrechten der verschiedenen IDs eines Staatsbürgers.

Besser, meint einfacher und gerechter, kann man diese zugegeben komplexe und sensible Materie unseres Erachtens nicht regeln.

Wir bitten entsprechend um Zustimmung der ehrenwerten Mitglieder des Kongresses.
Sookie Stackhouse (D)


Frankie Carbone

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Mittwoch, 21. November 2012, 14:11

Madam President,

ich habe vorerst eine Fragen und eine Bemerkung an die geschätzten Antragssteller.

Frage: Weshalb verzichten Sie beim vorliegenden Entwurf nun gänzlich auf ein Verfahren zur Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft (Citizenship by Restitution)?

Bemerkung: Die von Ihnen zur Diskussion gestellte Änderung des Federal Election Acts (Sec. 2 Amendment of the Federal Election Act) hat in diesem Entwurf nichts verloren. Ich kann einer solchen Pauschal-Abstimmung nicht zustimmen und bitte um entsprechende Aufsplittung. Thank you.
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)

Sookie Stackhouse

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4

Mittwoch, 21. November 2012, 15:04

Madam President,

das Verfahren zur Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft wurde durch eine Befreiung von der Wartepflicht vor Erhalt des Wahlrechts nach dem Federal Election Act ersetzt, und zwar aus folgendem Grund:

Sinn der Wiedereinsetzung war stets, dass wer vor nicht allzu lang zurückliegender Zeit - früher vor höchstens 60, in diesem Entwurf auf Anregung Senator Carbones nun 28 Tagen - die Staatsbürgerschaft verloren hat und nach Astor zurückkehrt, sofort wieder wahlberechtigt sein soll.

Erstes Probem dabei war, dass man dazu gesondert klarstellen musste, dass durch den zwischenzeitlichen Verlust der Staatsbürergschaft verlorene Ämter trotz rückwirkender Wiedereinbürgerung verloren bleiben.

Und zweites Problem dabei war, dass wer während einer laufenden Wahl seine Staatsbürgerschaft verliert, in dieser trotzdem ein Amt oder Mandat gewinnt, und vor Beginn der Legislativ- oder Exekutivperiode die Wiedereinsetzung beantragt, erst mal Anspruch auf Einführung in dieses Amt gehabt hätte. Es sei denn, man hätte noch eine Klarstellung formuliert.

Darum sieht der neue Entwurf vor, dass wer früher Anspruch auf eine rückwirkende Wiedereinbürgerung hatte, nun zwar erst wieder mit Wirkung seines neuen Antrages eingebürgert wird, aber sofort das Wahlrecht erhält. Denn nichts anderes als nur das sollte ja die alte Wiedereinsetzung in die Staatsbürgerschaft bewirken.

Der neue Weg, das zu erreichen, ist also ganz einfach - "unbürokratischer." ;)

Und zur Änderung des Federal Election Act:

Diese hängt unmittelbar mit den Neuerungen durch das neue Staatsbürgerschaftsrecht zusammen.

Es wird fortan mehr IDs geben, und wahrscheinlich auch häufigere Wechsel, welche ID bei welcher Wahl wahlberechtigt ist.

Darum soll fortan vorgesehen werden, zu einer exakten Ermittlung der Wahlberechtigten auch zu Nachwahlen zum Repräsentantenhaus ein Wählerverzeichnis auszulegen.

Es ist somit absolut sinnvoll, genau genommen geboten, diese Neuerung zusammen mit dem neuen Staatsbürgerschaftsrecht einzuführen, weil sie eben erst durch dieses bedingt wird.
Sookie Stackhouse (D)


Frankie Carbone

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5

Mittwoch, 21. November 2012, 15:21

Madam President,

ein Hinweis der Antragsstellerin, dass die ursprüngliche Regelung des Verfahrens zur Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft im neuen Entwurf eine neue Untersektion erhalten hat, hätte mir als Begründung völlig gereicht. Ich hatte die nachfolgende Passage zuwenig beachtet.

Sec. 18 Immediate Suffrage of Certain Reapplicants
War der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal Staatsbürger der Vereinigten Staaten, so ist er auf seinen Antrag von der Einhaltung gesetzlicher Wartefristen bis zur Erlangung des aktiven und passiven Wahlrechts zu befreien, wenn::
    1. er die Staatsbürgerschaft durch Erlöschen wegen Inaktivität nach Artikel III, Sektion 3, verloren hat; und
    2. seit dem Tag des Erlöschens seiner Staatsbürgerschaft nicht mehr als 28 volle Kalendertage verstrichen sind.


Nun da ich diese Sektion jedoch genauer anschaue, frage ich mich ob und wieso das Verfahren zur Wiederherstellung der Staatsbürgerschaft lediglich für Bürgerinnen und Bürger gelten soll, welche freiwillig auf Ihre Staatsbürgerschaft verzichtet haben. Denn nichts anderes sagt Article III, Sektion 3 aus.


Article III - Loss of Citizenship
[...]
Sec. 3 Voluntary Denaturalization
(1) Ein Staatsbürger kann jederzeit auf die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten verzichten.
(2) Der Verzicht ist beim Bundesregisteramt anzuzeigen und wird mit seiner Anzeige rechtswirksam.
(3) Das Bundesregisteramt bestätigt den Eingang und die Verarbeitung der Verzichtserklärung formlos.
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)

Sookie Stackhouse

U.S. President

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Mittwoch, 21. November 2012, 15:32

Madam President,

hier hat sich ein Tippfehler eingeschlichen. Es muss natürlich heißen:
Sec. 18 Immediate Suffrage of Certain Reapplicants
War der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal Staatsbürger der Vereinigten Staaten, so ist er auf seinen Antrag von der Einhaltung gesetzlicher Wartefristen bis zur Erlangung des aktiven und passiven Wahlrechts zu befreien, wenn::
    1. er die Staatsbürgerschaft durch Erlöschen wegen Inaktivität nach Artikel III, Sektion Sektion 5, verloren hat; und
    2. seit dem Tag des Erlöschens seiner Staatsbürgerschaft nicht mehr als 28 volle Kalendertage verstrichen sind.
Denn Artikel III, Sektion 5, wiederum lautet:
Article III - Loss of Citizenship

[...]

Sec. 5 Cease of Citizenship due to Inactivity
(1) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erlischt automatisch, sobald eine Bundes-ID über einen Zeitraum von 28 Tagen vollen Kalendertagen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, simulationsinternen Teil des astorischen Forums mehr geschrieben hat.
(2) Bei der Bemessung des Zeitraumes nach Subsektion 1 bleiben Tage außer Betracht, für die die ID an der dafür vorgesehenen Stelle des astorischen Forums unter genauer Angabe des Tages ihrer Rückkehr abwesend gemeldet wurde.
(3) Das Bundesregisteramt gibt das eingetretene Erlöschen der Staatsbürgerschaft öffentlich bekannt.
(4) Die Erfüllung der Aktivitätspflicht durch inhaftierte Bundes-IDs ist durch besonderes Gesetz zu regeln.
Ich danke dem Senator von Assentia hier für seine Aufmerksamkeit. ;)
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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Mittwoch, 21. November 2012, 20:08

Mr. Speaker,

ich freue mich, dass es Senator Stackhouse und mir gelungen ist, unsere Differenzen über die künftige Ausgestaltung des Staatsbürgerschaftsrechtes nicht nur zu harmonisieren, sondern auch einen in meinen Augen sehr stimmigen und verständlichen neuen Antrag zu konzipieren, der den hohen Kammern nun vorliegt.

Der Begründung des Antrages durch die ehrenwerte Senatorin meines Heimatstaates möchte ich indes nichts hinzufügen und freue mich über jede Anregung aus den Reihen der Congressmen und Senatoren, mit der unser Antrag gegebenenfalls noch verbessert werden könnte.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Claire Gerard

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8

Mittwoch, 21. November 2012, 20:28

Mr. Speaker,

der Gesetzesentwurf ist lang. Allerdings gebe ich gerne zu, dass eine so komplizierte Materie wie das Staatsbürgerschaftsrecht auch einen längeren Entwurf benötigt, um alle Eventualitäten bei Anträgen miteinzubeziehen.

Dies haben die beiden Einbringer geschafft. Ich werde dem Entwurf daher zustimmen, auch wenn ich glaube, dass der Direktor des Registration Office wohl in Zukunft viel wird lesen müssen.
Claire Olivia Gerard
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Lindsey McIlroy

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9

Mittwoch, 21. November 2012, 22:31

Madam President,

ich freue mich auch, daß es hier zu einem Konsens gekommen ist. Und ich glaube, daß ich dem Entwurf im Grundprinzip zustimmen kann. Dennoch muss ich zum 3ten Mal meinen Einwurf herausholen und fragen, in wie weit der Entwurf sicherstellt, daß eben nicht jeder wahllos und aus v.a. aus wahltaktischen Gründen (z.B. bei anstehenden Senatswahlen) die ID wechseln kann. Im Vergleich zum Stackhouse Entwurf enthält dieser hier keine Aussagen zum passiven Wahlrecht, bzw. es ist für mich keineswegs ersichtlich aus dem Entwurf, daß ein Wechsel der Bundes-ID Auswirkungen auf die mit dieser ID ausgeübten Ämter hat.
With kind regards
Lindsey McIlroy (D-FL)
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Sookie Stackhouse

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10

Freitag, 23. November 2012, 01:16

Madam President,

so seltsam es auch erscheinen mag, eine Modifikation seines eigenen Antrages vorzuschlagen, aber ich rege an, die Bestimmungen zum Schutz gegen eine Flucht vor der Justiz durch Aufgabe der Staatsbürgerschaft und Wiedereinbürgerung mit einer anderen ID zu streichen.

Es bedurfte in den Gesprächen zur Entwicklung dieses Entwurfs zwischen dem ehrenwerten Representative O'Neill und mir keinerlei Beratungen darüber, dass und warum und solche Vorkehrungen notwendig seien, weshalb ich nicht weiß, wie er diese begründet.

Ich jedenfalls hielt sie für notwendig, da ich davon ausging, dem astorischen Strafrecht käme eine zentrale Funktion bei der Aufrechterhaltung von Fairness, Sicherheit und Ordnung in den Vereinigten Staaten und dem Schutz ihrer Werte zu.

Ich ging davon aus, dass wer - nicht abschließende Aufzählung von Beispielen - Regierungsgeheimnisse an fremde Mächte verrät, Wähler oder Amtsträger besticht oder nötigt, fremdes Vermögen in der WiSim beschädigt, den Betrieb in den astorischen Sportligen manipuliert, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verleumdet, und was weiß ich noch alles - dafür von der astorischen Justiz zur Rechenschaft gezogen würde und sich dem nicht sollte entziehen können, indem er einfach kurzerhand die ID wechselt.

Mittlerweile glaube ich, dass ich mit diesem Glauben weitestgehend allein war - nur Sie, Madam President, sowie der Präsident der Vereinigten Staaten scheinen bislang überhaupt noch zu verstehen, wie ich erst dazu kam.

Für die restliche Bevölkerung der Vereinigten Staaten sind solche Vorgänge jedenfalls praktisch nicht justiziabel.

Denn bei deren Begehung dürften regelmäßig Kommunikationsmittel wie PNs, E-Mails, Messenger, soziale Netzwerke u. a. eine zentrale Rolle spielen, und kaum ein Täter dürfte dabei jemals seine spätere Verurteilung ermöglichen, indem er seine Handlungen und Äußerungen dort explizit als "SimOn" kennzeichnet.

Damit verändert sich auch der Charakter des astorischen Strafrechts und der astorischen Strafjustiz fundamental. Diese tragen dann nichts mehr zur Sicherung des Bestandes und der Werte der Vereinigten Staaten bei, sondern sind rein schauspielerische Instrumente.

Eine ID begeht eine ausdrücklich als SimOn ausgewiesene Straftat, um dieser überführt und für diese verurteilt zu werden.

In diesem Kontext hat es keinen Sinn mehr, im Staatsbürgerschaftsrecht noch irgendwelche Sicherungen gegen Flucht vor Strafverfolgung einzubauen. Denn wer möglicherweise Grund hätte, tatsächlich davor zu fliehen, für eine seiner Handlungen in Astor zur Rechenschaft gezogen zu werden, für den sind Staatsanwaltschaften und Gerichte in Astor gar nicht zuständig. Deren Kompetenzbereich erschöpft sich in der Mitwirkung an rein inszenierten Kriminalfällen. Mit Angeklagten, die nur Taten begangen haben, damit ihre betreffende ID verurteilt wird.

Wozu noch absichern, dass solche Strafen auch tatsächlich vollstreckt werden können?

Ich beantrage ferner vorsorglich eine Verlängerung der Aussprache, um diese angeregte Änderung des Entwurfs zu beraten.
Sookie Stackhouse (D)


Sookie Stackhouse

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11

Freitag, 23. November 2012, 16:53

Madam President,

hier sicherheitshalber schon einmal eine korrigierte Fassung des Entwurfs, die den vom Senator für Assentia bemerkten Fehler berichtigt und in Artikel IV, Sektion 3, Subsektion 8, ferner eine Klarstellung wie von der Senatorin für Freeland angeregt enthält:
United States Citizenship Act Introduction Bill

Sec. 1 Introduction of the United States Citizenship Act

Durch dieses Gesetz wird der United States Citizenship Act eingeführt:

United States Citizenship Act

Article I - Fundamental Provisions

Sec. 1 Purpose and Citation

(1) Dieses Gesetz regelt die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten, die Voraussetzungen und Verfahren zu ihrem Erwerb und Verlust, sowie die grundlegenden Rechte und Pflichten der Staatsbürger der Vereinigten Staaten.
(2) Es soll zitiert werden als Citizenship Act.

Sec. 2 Responsible Authority
(1) Zuständige Behörde für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz ist das Bundesregisteramt der Vereinigten Staaten (U.S. Registration Office).
(2) Das Bundesregisteramt untersteht dem Bundesministerium der Justiz (United States Department of Justice).
(3) Der Leiter des Bundesregisteramtes (Director of the U.S. Registration Office) wird auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz (Attorney General) vom Präsidenten der Vereinigten Staaten (President of the United States) ernannt. Die Ernennung bedarf der Zustimmung des Senats (U.S. Senate).

Sec. 3 Definition of Identity
Eine Identität (Identity) ist jede Person, die im öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten von Astor in Erscheinung tritt.

Sec. 4 Types of Identities
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor kennen vier Arten von Identitäten (IDs):
    1. Bundes-IDs (Federal-IDs);
    2. Staats-IDs (State-IDs);
    3. Neben-IDs (Side-IDs);
    4. Fremde IDs (Foreign IDs).
(2) Die Bundes-ID ist die Hauptidentität eines Staatsbürgers der Vereinigten Staaten, mit welcher er seine staatsbürgerlichen Rechte im Bund sowie in seinem Heimatbundesstaat ausübt, sofern er in diesem keine Staats-ID besitzt.
(3) Staats-IDs sind optionale zusätzliche Identitäten eines Staatsbürgers der Vereinigten Staaten, mit welchen er staatsbürgerliche Rechte in den Bundesstaaten ausüben kann.
(4) Neben-IDs sind optionale zusätzliche Identitäten eines Staatsbürgers der Vereinigten Staaten, mit welchen er bestimmte öffentliche Ämter bekleiden kann.
(5) Fremde IDs sind alle Personen, die keine Bundes-, Staats-, oder Neben-ID im Sinne dieses Gesetzes sind.

Sec. 5 Citizenship Status of Identities
(1) Bundes-IDs sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten im Sinne der Verfassungen und Gesetze der Vereinigten Staaten und der Bundesstaaten.
(2) Staats-IDs sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten im Sinne der Verfassungen und Gesetze der Bundesstaaten, sofern ein Bundesstaat für sein Gebiet nichts Abweichendes bestimmt.
(3) Neben-IDs sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten im Sinne der Verfassungen und Gesetze der Vereinigten Staaten und der Bundesstaaten, soweit diese die Fähigkeit betreffen, in ein öffentliches Amt ernannt zu werden, und sofern ein Bundesstaat für sein Gebiet nichts Abweichendes bestimmt.
(4) Im Verhältnis gegenüber fremden Staaten sind Bundes-, Staats- und Neben-IDs Staatsbürger der Vereinigten Staaten und stehen unter ihrem besonderen Schutz im In- und Ausland.

Article II - Acquisition of Citizenship

Sec. 1 Ways of Acquisition

(1) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten wird erworben durch:
    1. Geburt
    2. Abstammung
    3. Einbürgerung
(2) Der Erwerb der Staatsbürgerschaft durch Geburt und Abstammung dient rein der biographischen Ausgestaltung einer ID.
(3) Das Verfahren zum Erwerb der Staatsbürgerschaft kann durch Verweis auf Geburt oder Abstammung einer ID nicht umgangen, Fristen können nicht verkürzt, Einbürgerungshindernisse nicht ausgeräumt werden.

Sec. 2 Acquisition by Birth
(1) Ein Kind, das in den Vereinigten Staaten geboren wird, erwirbt die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten.
(2) Das gilt nicht, sofern ein Elternteil oder beide Elternteile sich zum Zeitpunkt der Geburt als Abgesandte der Regierung eines fremden Staates in den Vereinigten Staaten aufhalten.

Sec. 3 Acquisition by Ancestry
Ein Kind, dessen Mutter oder Vater zum Zeitpunkt seiner Geburt Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, erwirbt die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten.

Sec. 4 Acquisition by Naturalization
Eine fremde ID kann auf ihren Antrag in den Vereinigten Staaten eingebürgert werden, sofern der Einbürgerung keine Hindernisse entgegenstehen.

Sec. 5 Application for Naturalization
(1) Anträge auf Einbürgerung in den Vereinigten Staaten sind beim Bundesregisteramt zu stellen.
(2) Der Antrag hat zu enthalten:
    1. den vollständigen Namen des Antragstellers;
    2. das Geburtsdatum und optional den Geburtsort des Antragstellers;
    3. den Bundesstaat, in welchem der Antragsteller nach ihrer Einbürgerung ihren Wohnsitz nehmen möchte;
    4. die Angabe der mit gleicher ID innegehaltenen Staatsbürgerschaften fremder Staaten;
    5. die Angabe der mit gleicher ID in fremden Staaten bekleideten öffentlichen Ämter;
    6. die Erklärung, nicht bereits mit einer anderen ID die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten zu besitzen;
    7. die Erklärung, sich nicht zuvor mit einer anderen ID den rechtlichen Folgen einer von dieser begangenen strafbaren Handlung entzogen zu haben.
Der Antragsteller hat die Richtigkeit seiner Angaben zu versichern.

Sec. 6 Acknowledgment and Review of Applications
(1) Das Bundesregisteramt bestätigt dem Antragsteller unverzüglich den Eingang seines Antrages.
(2) Das Bundesregisteramt prüft eingegangene Einträge auf:
    1. Vollständigkeit;
    2. offensichtlich unrichtige Angaben;
    3. das Vorliegen von Einbürgerungshindernissen.
Sec. 7 Incomplete or Inaccurate Applications
(1) Ist ein Antrag auf Eintrag auf Einbürgerung unvollständig oder enthält er offensichtlich unrichtige Angaben, so setzt das Bundesregisteramt dem Antragsteller eine Frist bis zum Ablauf des fünften Kalendertages nach Stellung seines Antrages, um diesen zu vervollständigen oder zu berichtigen.
(2) Lässt der Antragsteller die Frist furchtlos verstreichen, so ist seine Einbürgerung zu verweigern.

Sec. 8 Impediment of Existing Citizenship
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn er bereits mit einer anderen ID die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt.

Sec. 9 Impediment of Foreign Citizenship
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn er bereits mit gleicher ID die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates besitzt.

Sec. 10 Impediment of Foreign Service
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn er bereits mit gleicher ID ein öffentliches Amt im Dienste eines fremden Staates bekleidet.

Sec. 11 Impediment of Hostile Intentions
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn der Verdacht besteht, dass er die Verleihung der Staatsbürgerschaft zu Zwecken der Spionage oder in sonst feindlicher oder schädlicher Absicht gegen die Vereinigten Staaten beantragt.

Sec. 12 Impediment of Endangering the Public Security
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn er nach seinem bisherigen Verhalten:
    1. nicht die Gewähr dafür bietet, dass er zu den Vereinigten Staaten bejahend eingestellt ist;
    2. eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
Sec. 13 Impediment of Previous Multiple Registration
Die Einbürgerung des Antragstellers ist zu verweigern, wenn er:
    1. in den letzten 60 Tagen vor Antragstellung wegen Stellung eines Antrages auf Einbürgerung trotz bereits bestehender Staatsbürgerschaft mit einer anderen ID;
    2. in den letzten 180 Tagen vor Antragstellung wegen eines wiederholter Stellung eines Antrages auf Einbürgerung trotz bereits bestehender Staatsbürgerschaft mit einer anderen ID;
rechtskräftig verurteilt worden ist.

Sec. 14 Previous Fugitiveness from Justice
Hat sich der Antragsteller in der Vergangenheit:
    1. der Vollstreckung einer gerichtlichen Bestrafung;
    2. einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren oder einem Strafprozess;
    3. dem Verlust seines Wahlrechts auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung;
durch Aufgabe oder Erlöschenlassen seiner Staatsbürgerschaft entzogen, so ist die Einbürgerung mit einer anderen als der flüchtigen ID zu verweigern.

Sec. 15 Further Proceeding
(1) Ist der Antrag auf Einbürgerung vollständig und ohne offensichtlich unrichtige Angaben, und liegt kein Einbürgerungshindernis vor, so fordert das Bundesregisteramt den Antragsteller unverzüglich auf, bis zum Ablauf des fünften Kalendertages nach Stellung seines Antrages:
    1. sich im Citizens Net zu registrieren und dort die Staatsbürgerschaft zu beantragen;
    2. das Flaggengelöbnis abzulegen.
(2) Lässt der Antragsteller die Frist fruchtlos verstreichen, so ist seine Einbürgerung zu verweigern.

Sec. 16 Pledge of Allegiance
(1) Der Text des vom Antragsteller zu leistenden Flaggengelöbnisses lautet:
    "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten, und die Republik, die sie symbolisiert: eine unteilbare Nation unter Gott, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."
(2) Die Worte "unter Gott" können aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen weggelassen werden.

Sec. 17 Conferral of Citizenship
(1) Hat der Antragsteller sich auf Aufforderung fristgemäß im Citizens Net registriert und dort die Staatsbürgerschaft beantragt, sowie das Flaggengelöbnis abgelegt, so ist er durch das Bundesregisteramt mit Wirkung zum Tag der Antragstellung in den Vereinigten Staaten einzubürgern.
(2) Mit der Einbürgerung wird die antragstellende ID zur Bundes-ID des neuen Staatsbürgers.

Sec. 18 Immediate Suffrage of Certain Reapplicants
War der Antragsteller in der Vergangenheit bereits schon einmal Staatsbürger der Vereinigten Staaten, so ist er auf seinen Antrag von der Einhaltung gesetzlicher Wartefristen bis zur Erlangung des aktiven und passiven Wahlrechts zu befreien, wenn::
    1. er die Staatsbürgerschaft durch Erlöschen wegen Inaktivität nach Artikel III, Sektion 5, verloren hat; und
    2. seit dem Tag des Erlöschens seiner Staatsbürgerschaft nicht mehr als 28 volle Kalendertage verstrichen sind.
Article III - Loss of Citizenship

Sec. 1 Ways of Loss

Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten geht verloren durch:
    1. Tod der Bundes-ID;.
    2. freiwilligen Verzicht;
    3. Widerruf der Einbürgerung;
    4. Erlöschen.
Sec. 2 Death
(1) Eine Bundes-ID git als verstorben, wenn ihr Tod dem Bundesregisteramt angezeigt wird.
(2) Die Anzeige des Sterbefalls ist unter Nutzung des Forenaccounts der betroffenen ID beim Bundesregisteramt abzugeben und wird mit ihrer Abgabe rechtswirksam.
(3) Die Vollstreckung der Todesstrafe an einer ID ist dem Bundesregisteramt durch das Bundesministerium der Justiz anzuzeigen.
(4) Das Bundesregisteramt bestätigt den Eingang und die Verarbeitung von Anzeigen nach Subsektion 2 und 3 formlos.
(5) Eine dem Bundesregisteramt einmal als verstorben angezeigte ID kann fortan:
    1. nicht erneut als Bundes-ID eingebürgert oder zur Bundes-ID umgemeldet werden;
    2. nicht mehr als Staats-ID angemeldet werden;
    3. nicht mehr als Neben-ID ein öffentliches Amt bekleiden.
(6) Ein ehemaliger Staatsbürger, der durch Vollstreckung der Todesstrafe an seiner Bundes-ID die Staatsbürgerschaft verloren hat, kann erst nach Ablauf von 24 Monaten, ab der Verhaftung seiner ID in dem Verfahren, welches zu deren Hinrichtung geführt hat, mit einer anderen ID erneut die Einbürgerung in den Vereinigten Staaten beantragen.

Sec. 3 Voluntary Denaturalization
(1) Ein Staatsbürger kann jederzeit auf die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten verzichten.
(2) Der Verzicht ist beim Bundesregisteramt anzuzeigen und wird mit seiner Anzeige rechtswirksam.
(3) Das Bundesregisteramt bestätigt den Eingang und die Verarbeitung der Verzichtserklärung formlos.

Sec. 4 Revocation of Naturalization
(1) Die Einbürgerung eines Staatsbürgers ist unverzüglich zu widerrufen, wenn nachträglich festgestellt wird, dass:
    1. ein Antrag auf Einbürgerung unvollständig war oder unrichtige Angaben enthielt;
    2. eine zur Vervollständigung oder Berichtigung eines Antrages gesetzte Frist vom Antragsteller überschritten wurde;
    3. die Frist zur Registrierung und Beantragung der Staatsbürgerschaft im Citizens Net vom Antragsteller nicht eingehalten wurde;
    4. die Frist zur Ablegung des Flaggengelöbnisses nicht eingehalten, oder das Flaggengelöbnis falsch oder unvollständig abgelegt wurde;
    5. zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein Einbürgerungshindernis bestand.
(2) Der Widerruf der Einbürgerung wird mit seiner öffentlichen Bekanntgabe durch das Bundesregisteramt rechtswirksam.

Sec. 5 Cease of Citizenship due to Inactivity
(1) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erlischt automatisch, sobald eine Bundes-ID über einen Zeitraum von 28 Tagen vollen Kalendertagen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, simulationsinternen Teil des astorischen Forums mehr geschrieben hat.
(2) Bei der Bemessung des Zeitraumes nach Subsektion 1 bleiben Tage außer Betracht, für die die ID an der dafür vorgesehenen Stelle des astorischen Forums unter genauer Angabe des Tages ihrer Rückkehr abwesend gemeldet wurde.
(3) Das Bundesregisteramt gibt das eingetretene Erlöschen der Staatsbürgerschaft öffentlich bekannt.
(4) Die Erfüllung der Aktivitätspflicht durch inhaftierte Bundes-IDs ist durch besonderes Gesetz zu regeln.

Sec. 6 Cease of Citizenship due to Illoyalty
(1) Die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten erlischt automatisch, sobald eine Bundes-ID:
    1. die Staatsbürgerschaft eines fremden Staates annimmt;
    2. ein öffentliches Amt in einem fremden Staat antritt.
(2) Sektion 4, Subsektion 3, gilt entsprechend.

Sec. 7 Consequences of Loss
Mit Wirksamwerden des Verlustes der Staatsbürgerschaft:
    1. verliert die Bundes-ID des Betroffenen automatisch und mit sofortiger Wirkung sämtliche von ihr innegehaltenen öffentlichen Ämter;
    2. verlieren die Staats-IDs des Betroffenen automatisch und mit sofortiger Wirkung ihren Status und sämtliche von ihnen innegehaltenen öffentlichen Ämter;
    3. verlieren die Neben-IDs des Betroffenen automatisch und mit sofortiger Wirkung sämtliche von ihnen innegehaltenen öffentlichen Ämter.
Article IV - The System of Registration

Sec. 1 The Citizens Directory

(1) Das Bundesregisteramt führt ein öffentliches, laufend aktuell zu haltendes Verzeichnis der Staatsbürger der Vereinigten Staaten (Citizens Directory).
(2) In das Bürgerverzeichnis sind die Bundes-IDs, geordnet nach ihren Wohnsitzen in den Bundesstaaten, aufzunehmen.
(3) In das Bürgerverzeichnis sind ferner die Staats-IDs, geordnet nach ihren Wohnsitzen in den Bundesstaaten, aufzunehmen.
(4) Staats-IDs sind im Bürgerverzeichnis als solche besonders zu kennzeichen, zudem ist zu jeder Staats-ID die zugehörige Bundes-ID anzugeben.
(5) Neben-IDs werden nicht in das Bürgerverzeichnis aufgenommen.

Sec. 2 Relocation of Federal-IDs
(1) Staatsbürger können mit ihrer Bundes-ID jederzeit in einen anderen Bundesstaat umziehen.
(2) Der Umzug der Bundes-ID ist dem Bundesregisteramt anzuzeigen und wird mit seiner Anzeige rechtswirksam.
(3) Das Bundesregisteramt hat dem Staatsbürger den Zugang und die Verarbeitung seiner Umzugsanzeige zudem formlos zu bestätigen.
(4) Die für die Durchführung einer Wahl zuständige Behörde hat sich binnen 24 Stunden vor Wahlbeginn zu vergewissern, dass alle Umzugsanzeigen vom Bundesregisteramt verarbeitet wurden und die Wählerliste gegebenenfalls zu berichtigen.

Sec. 3 Switch of Federal-IDs
(1) Staatsbürger können jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Bundesregisteramt eine andere ID zu ihrer Bundes-ID zu bestimmen.
(2) IDs, deren Einbürgerung nach Artikel II, Sektion 9 bis 12 oder 14, zu verweigern wäre, können nicht zur Bundes-ID bestimmt werden.
(3) Die Bestimmung einer neuen Bundes-ID hat die nach Artikel II, Sektion 5, Subsektion 2, Nr. 1 bis 5, erforderlichen Angaben zur neuen ID zu umfassen.
(4) Die Erklärung ist mit der neuen Bundes-ID abzugeben und von der bisherigen Bundes-ID zu bestätigen.
(5) Die neue Bundes-ID ist im Citizens Net zu registrieren und hat dort die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
(6) Das Registration Office hat die Ummeldung der Bundes-ID unverzüglich, spätestens jedoch binnen 48 Stunden ab Antragstellung zu verarbeiten und zu bestätigen.
(7) Wird das Registration Office nicht binnen der Frist nach Subsektion 5 tätig, so hat unverzüglich das Bundesministerium der Justiz die Ummeldung zu verarbeiten und zu bestätigen.
(8) Mit der Bestimmung einer neuen Bundes-ID verliert die bisherige Bundes-ID automatisch sämtliche von ihr innegehaltenen öffentlichen Ämter, sofern diese nur von einer Bundes-ID bekleidet werden können.
(9) Die neue Bundes-ID übernimmt die der früheren Bundes-ID zugeordneten Staats-IDs.

Sec. 4 Combination of Switch and Relocation of Federal-IDs
Nimmt eine neue Bundes-ID ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesstaat als die bisherige Bundes-ID, so gilt dies als Umzug im Sinne der Wahlrechtsbestimmungen des Bundes und des Heimatstaates der neuen Bundes-ID.

Sec. 5 Registration of State-IDs
(1) Staats-IDs sind beim Bundesregisteramt anzumelden.
(2) Die Anmeldung hat die nach Artikel II, Sektion 5, Subsektion 2, Nr. 1 bis 5, erforderlichen Angaben, sowie die Angabe der zugehörigen Bundes-ID zu umfassen.
(3) Die Anmeldung hat mit der Staats-ID zu erfolgen und ist von der zugehörigen Bundes-ID zu bestätigen.
(4) Staats-IDs sind im Citizens Net zu registrieren und haben dort die Staatsbürgerschaft zu beantragen.
(5) Sektion 3, Subsektion 6 und 7, gilt entsprechend.

Sec. 6 Restrictions on State-IDs
(1) IDs, deren Einbürgerung nach Artikel II, Sektion 9 bis 12, zu verweigern wäre, können nicht als Staats-ID angemeldet werden.
(2) Staats-IDs können nicht in einem Bundesstaat angemeldet werden, in dem eine frühere Staats-ID des Staatsbürgers ihren Wohnsitz hatte, wenn diese sich mit dem Verlust ihres Status:
    1. der Vollstreckung einer gerichtlichen Bestrafung;
    2. einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren oder einem Strafprozess;
    3. dem Verlust ihres Wahlrechts auf Grund einer gerichtlichen Verurteilung;
entzogen hat, bis die frühere Staats-ID sich ihrer Verantwortung gestellt hat.

Sec. 7 Federal-IDs and their associated State-IDs
(1) Ein Staatsbürger darf in jedem Bundesstaat nur eine Staats-ID besitzen.
(2) Hat eine Staats-ID ihren Wohnsitz in dem selben Bundesstaat wie die zugehörige Bundes-ID, so nimmt sie anstelle der Bundes-ID das aktive und passive Wahlrecht in Wahlen nach der Verfassung und den Gesetzen dieses Bundesstaates wahr.
(3) Subsektion 2 gilt nicht für Nachwahlen zum Senator für den betroffen Bundesstaat.

Sec. 8 Relocation of State-IDs
(1) Staats-IDs können jederzeit in einen anderen Bundesstaat umziehen.
(2) Für das Verfahren gilt Sektion 2 entsprechend.
(3) Die Anzeige des Umzuges einer Staats-ID in einen Bundesstaat, in dem bereits eine Staats-ID der zugehörigen Bundes-ID ihren Wohnsitz hat, ist nichtig.

Sec. 9 Loss of State-ID Status
(1) Eine Staats-ID verliert ihren Status, wenn ihr keine Bundes-ID mit bestehender Staatsbürgerschaft mehr zugeordnet ist.
(2) Eine Staats-ID verliert ihren Status ferner durch:
    1. Tod;
    2. Abmeldung;
    3. Annahme einer fremden Staatsbürgerschaft;
    4. Antritt eines öffentlichen Amtes im Dienste eines fremden Staates.
Die Bestimmungen für Bundes-IDs betreffend Tod, Verzicht auf die Staatsbürgerschaft und Erlöschen der Staatsbürgerschaft wegen Illoyalität gelten jeweils entsprechend.
(3) Mit dem Verlust ihres Status verliert eine Staats-ID automatisch und mit sofortiger Wirkung sämtliche von ihr innegehaltenen öffentlichen Ämter.

Article V - Penal Provisions

Sec. 1 Fraud in the Naturalization Proceedings

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu 30 Tagen wird bestraft, wer die Einbürgerung in den Vereinigten Staaten beantragt, obwohl er:
    1. diese im Zeitpunkt der Antragstellung bereits mit einer anderen ID besitzt; oder
    2. innerhalb der letzten 60 Tage vor Antragstellung wegen einer Mehrfachanmeldung nach No. 1 gerichtlich verurteilt wurde.
(2) Ebenso wird bestraft, wer einen Antrag auf Einbürgerung oder unter Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Umstände stellt.

Sec. 2 Habitual Fraud in the Naturalization Proceedings
Mit Freiheitsstrafe zwischen 30 Tagen und 90 Tagen wird bestraft, wer eine Tat nach SSec. 1 oder 2 begeht und binnen der letzten 180 Tage vor Begehung der Tat bereits wegen einer solchen Tat rechtskräftig verurteilt worden ist.

Sec. 3 Negligent Fraud in the Naturalization Proceedings
Mit Freiheitsstrafe bis zu 15 Tagen wird bestraft, wer eine Tat nach Sektion 1 fahrlässig begeht.


Sec. 2 Amendment of the Federal Election Act
Artikel I, Sektion 5, Subsektion 5, des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Finden Nachwahlen für das Repräsentantenhaus oder den Senat statt, sind erneut Wahlverzeichnisse gemäß diesem Gesetz auszulegen; SSec. 4 gilt entsprechend."
Sec. 3 Abrogation of the February 1, 2011 Citizenship Act
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt der Citizenship Act vom 1. Februar 2011 außer Kraft.

Sec. 4 Coming into force
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
Ich weise jedoch nochmals auf meinen vorangegangen Debattenbeitrag und den darin enthaltenen Antrag hin.
Sookie Stackhouse (D)


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Congratulations, Gov. Matt LUGO - doing it my way wouldn't have been necessary, mate!
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Freitag, 23. November 2012, 16:54



Office of the Speaker

Honorable Members of Congress:

Aufgrund der Vorschläge der ehrenwerten Senatorin für
Laurentiana
1. habe ich den Antragstext entsprechend modifiziert,
2. Verlängere ich die Aussprache vom 24.11.12, 19.43 ausgehend um 72 Stunden und 17 Minuten bis zum 27.11.12, 20 Uhr. Eine Verlängerung oder Verkürzung ist jederzeit möglich.


Clark
President of Congress



David J. Clark (D-NA)

52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC

Bob O'Neill

* 04.07.1944, † 08.11.2013

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Samstag, 24. November 2012, 16:20

Mr. Speaker,

ich bedaure, dass die Senatorin für Laurentiana den Entwurf in einem recht entscheidenen Punkt geändert hat, denn ich halte es weiterhin für sanktionswürdig, wenn jemand zum Zwecke der Umgehung einer rechtlichen Bestrafung die Identität wechselt oder der Staatsbürgerschaft entsagt; wenn es aber der Wunsch der Mehrheit in den beiden hohen Kammern ist, dann stehe ich einer Streichung nicht im Wege.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Sookie Stackhouse

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14

Samstag, 24. November 2012, 17:21

Madam President,

diese Ändeung habe ich noch nicht vorgenommen, sondern nur die erwähnten Punkte geändert: Den vom Senator für Assentia bemerkten Tippfehler ausgemerzt, und für die Senatorin für Freeland ( ;) ) eine Klarstellung eingefügt, dass beim Wechsel der Bundes-ID die bisherige von ihr evtl. noch innegehaltene Ämter verliert, die nur eine Bundes-ID bekleiden kann.

Die Streichung der Vorschriften zum Schutz vor Justitzflucht war bisher nur ein Vorschlag, diese sind auch in der aktualisierten Fassung des Entwurfs noch enthalten.

Ich sehe aber wie gesagt nicht mehr, welchen Sinn diese noch haben sollen?

Denn wofür soll die astorische Strafjustiz nach dem mehrheitlichen Willen der Bürger offenbar zuständig sein?

Für Taten wie jene eines Julian Dascombe, einer Neben-ID, die geschaffen wurde, um mit ihr ein Verbrechen und einen folgenden Prozess zu inszenieren. An Inhaber solcher IDs richten sich die Vorschriften ja aber nun nicht.

Sondern an Bürger, die eine Straftat begehen, um aus dieser einen realen Vorteil zu ziehen und mit diesem davonzukommen versuchen. Für die die Aufklärung ihrer Tat ein wirkliches Ärgernis und Problem ist.

Und ich sehe wie gesagt nicht, wie die astorische Justiz auf diese künftig Zugriff haben soll? Bei praktisch jeder dieser Taten dürfte in irgendeinem Stadium die Verwendung von Diensten wie PN, E-Mail, Messenger, sozialen Netzwerken pp. eine so wesentliche Rolle spielen, dass dieser Teil nicht weggedacht werden kann, ohne dass die Tat sich in Luft auflöst.

Damit sind astorische Gerichte aber nicht mehr zuständig.

Einer Gegendarstellung bin ich jedoch selbstverständlich zugänglich. ;)
Sookie Stackhouse (D)


Claire Gerard

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15

Samstag, 1. Dezember 2012, 11:14




Honorable Members of Congress:

Der Kongress befindet sich seit heute gemäß Title I, Sec. 3, Ssec. 4 Standing Rules in der Ruhephase.

Daher wird die Aussprache gemäß Title III, Sec. 7, Ssec. 4 Standing Rules geschlossen.



Vice-President of Congress
Claire Olivia Gerard
Owner of the Congression Gold Medal

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Claire Gerard« (1. Dezember 2012, 11:27)