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Taylor Kay Roberts

Southern Belle

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1

Donnerstag, 22. März 2012, 16:33

H.R. 2012-011 Single House Candidature Amendment




Honorable Members of Congress:

Der Gentleman aus Astoria State, Mr. Marani, hat den folgenden Entwurf eingebracht. Die durch den Antragsteller begefügten Gründe liegen dem Entwurf bei.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest. Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.



Vice-President of Congress




Single House Candidature Amendment

Section 1 Amendment to the Federal Election Act
Art. III Sec. 3 Ssec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "In das Repräsentantenhaus ziehen die auf den Wahlvorschlägen gelisteten Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Nummerierung ein, bis alle auf einen Wahlvorschlag entfallenen Sitze besetzt sind. Wahlvorschläge, die formell keiner Partei zuzuordnen sind, bleiben bei der weiteren Mandatszuteilung unberücksichtigt, sobald alle ihre Kandidaten bereits ein Mandat zugeteilt bekommen haben. Haben mehrere Wahlvorschläge das gleiche Anrecht auf ein Mandat, so entscheidet das Los. Sind auf einen Wahlvorschlag einer Partei mehr Sitze entfallen, als er Kandidaten umfasst, so ist die Partei berechtigt, Nachrücker in der entsprechenden Anzahl zu benennen. Ist ihr das nicht möglich, so gelten die überzähligen Sitze als vakant."
Section 2 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.



Reasons:
Dieses Amendment basiert auf der Bitte des Bundeswahlamtes, Regelungen zu schaffen, um jene Probleme zu lösen, die sich bei der letzten Wahl gezeigt haben.

Satz 1 ist die Regel und sie bleibt unverändert, d.h. wenn eine Liste ausgeschöpft ist, gibt es keinen Anspruch auf weitere Mandate. In Satz 4 wird lediglich geklärt, dass das Recht, Nachrücker zu nominieren, nur Parteien zusteht. Einzelkandidaten haben demgemäß dieses Recht nicht. Auch Wahlinitiativen, unter denen man mehrere Einzelkandidaten versteht, die sich zu einer gemeinsamen Liste zusammengetan haben, haben das Nachnominierungsrecht nicht. Das Nachrückrecht nach Sec. 4 wird nicht beschnitten, sofern eben noch weitere Kandidaten einer Wahlinitiative zur Verfügung stehen.
Satz 2 klärt nun, dass bei der Mandatszuteilung Einzelkandidaten und Wahlinitiativen nicht mehr Mandate erlangen können, als zum Einzug all dieser Kandidaten notwendig ist.
Satz 3 bestimmt das Los, um ein Mandat nicht erst nach über einem Monat durch Nachwahl neuzubesetzen.
Dies ist damit begründet, dass Parteien auf von Wahlturnus und Wahlergebnis unabhängiges dauerhaftes politisches Engagement und Mitarbeit in Parlamenten und Regierungen angelegt sind. Demgegenüber sind Wahlinitiativen und Einzelkandidaten auf eine bestimmte Wahl ausgerichtet, nach welcher sie für eine bestimmte Zeit im Parlament mitwirken wollen. Daher fallen ihre Mandate ohne Nachnominierungsrecht vakant, wenn sie die Mandate nicht antreten oder

Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Taylor Kay Roberts« (23. März 2012, 15:24) aus folgendem Grund: Fehler im Titel korrigiert.


Luciano Marani

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2

Freitag, 23. März 2012, 01:07

Mr. Speaker, honorable Members of both Houses,

die Gründe für dieses Amendment kennen Sie. Ich fasse mich daher kurz und bitte um Ihre Zustimmung.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

Sandy van het Reve

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3

Freitag, 23. März 2012, 10:05

Mr. Speaker,

die Gründe für diese Änderungsvorlage zum Wahlgesetz sind in der Tat bekannt, und grundsätzlich begrüße ich die hier angeregte Regelung auch.

Nicht zustimmen kann ich jedoch der durch diese eintretenden Privilegierung von Parteien gegenüber anderen Wahlbündnissen sowie Einzelkandidaten.

Warum erhalten Parteien das Recht, Abgeordnete nachzunominieren, wenn sie mehr Sitze errungen als Kandidaten aufgestellt haben, andere Wahlvereinigungen jedoch nicht? Und was ist im Sinne dieser Norm eigentlich eine "Partei", und was nicht?

Und warum erhalten Parteien, die nur einen Kandidaten aufgestellt, aber mehrere Sitze gewonnen haben, das Recht, diese nachzubesetzen? Was unterscheidet sie hier von einem Einzelkandidaten?

Unser politisches System kennt theoretisch eigentlich gar keine Parteien, geschweige denn kennt es sie als gegenüber anderen politischen Zusammenschlüssen privilegierte Institutionen.

Und ich sehe auch keine Notwendigkeit, diesen Status quo jetzt auf diesem Wege zu ändern.

Von daher werde ich dem vorliegenden Entwurf in dieser Fassung leider nicht zustimmen können.
Sandy van het Reve
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Taylor Kay Roberts

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4

Freitag, 23. März 2012, 11:34

Mr. Speaker,

ich teile gewisse Bedenken der Gentlelady aus Astoria State - insbesondere, was die Trennung Parteien und Wählerbündnisse angeht -, und möchte dem geschätzten Antragsteller folgen Änderungen vorschlagen:

Ich bin der Meinung, dass eine Nachbesetzung von Listenplätzen sowieso abgeschafft gehört. Wenn eine Liste am Ende nicht alle ihre Mandate auffülllen kann, dann hat sie eben Pech gehabt und wird nicht weiter berücksichtigt. Das nachnominieren von Kandidaten - was ja aus unerfindlichen Gründen auch nur direkt bei der Wahl geht, ansonsten ist, wenn das Ende der Liste erreicht ist, eine Nachwahl erforderlich - halte ich für demokratisch äußerst zweifelhaft. Kandidaten müssen durch das Volk gewählt werden, und dazu müssen sie namentlich bekannt sein. Dies sollte abgeschafft werden.

Ich würde ansonsten folgendes Vorgehen vorschlagen:
- Mandate werden an die Listen werden gleichberechtigt nach ihren Stimmanteilen vergeben.
- Mandate, die einer Liste zustehen würden, aber nicht besetzt werden können, bleiben vakant und müssen durch unverzügliche Nachwahl besetzt werden. Eine Nachnominierung ist weder bei der Wahl noch irgendwann später zulässig. Ist die Liste leer, muss nachgewählt werden.
- Mandate, die wegen des gleichen Anspruchs mehrere Listen nicht nach dem Stimmschlüssel vergeben werden können, werden durch Losentscheid zwischen den Listen, die das Mandat noch mit einem Listenmitglied besetzen können, vergeben.

Damit sollte dem Anliegen des geschätzten Antragstellers und den Ereignissen der letzten Midterm Election Rechnung getragen werden, gleichzeitig aber einige demokratische Defizite und verfassungsrechtliche Probleme, die die Gentlelady aus Astoria State angesprochen hat, behoben werden. Wenn es dem Antragsteller eine Hilfe ist, versuche ich gerne auch, meine Ideen als Gesetzestext zu formulieren.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

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Luciano Marani

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5

Freitag, 23. März 2012, 12:10

Mr. Speaker,

die ehrenwerte Abgeordnete stellt die Fragen an die falsche Person oder sie ist als Attorney General zur Führung des Department of Justice ungeeignet, da sie den Werdegang des am häufigsten geänderten Gesetzes Astors offenbar nicht kennt.
Als Lektüre empfehle ich die Anträge der Senatorin aus Assentia, Ashley Fox, und die dazugehörigen Debatten S.2011-074 und S.2011-075 sowie die Pressekonferenz zum Veto President Lavals, welches überstimmt wurde.

Wir können gerne vom Listenwahlrecht abrücken und den Personen als den Akteuren der Wahl das Gewicht verleihen, dass sie schon einmal hatten, völlig losgelöst von der Erdung der Parteien. Ansonsten möge mir die ehrenwerte Abgeordnete einen Gegenvorschlag machen, der dem Prinzip der Listenwahl gerecht wird.

Dennoch beantworte ich die Fragen der ehrenwerten Abgeordneten.
1. Warum erhalten Parteien das Recht, Abgeordnete nachzunominieren, wenn sie mehr Sitze errungen als Kandidaten aufgestellt haben, andere Wahlvereinigungen jedoch nicht?
Dies geschieht, weil eine einzige Person, die auf/mit einer eigenen Liste kandidiert, dieses Recht sonst auch bekommen müsste. Aber Ich verstehe den Kritikpunkt und biete am Ende einen neuen Vorschlag diesbezüglich an.
2. Und was ist im Sinne dieser Norm eigentlich eine "Partei", und was nicht? Machen wir die Antwort nicht zu kompliziert.
3. Und warum erhalten Parteien, die nur einen Kandidaten aufgestellt, aber mehrere Sitze gewonnen haben, das Recht, diese nachzubesetzen?
Diese Frage ist lediglich eine umformulierte Wiederholung Ihrer ersten Frage.

Ich schlage daher folgende Neufassung vor:
Single House Candidature Amendment

Section 1 Amendment to Art. III Sec. 3 Ssec. 4 Federal Election Act
Art. III Sec. 3 Ssec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "In das Repräsentantenhaus ziehen die auf den Wahlvorschlägen gelisteten Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Nummerierung ein, bis alle auf einen Wahlvorschlag entfallenen Sitze besetzt sind. Wahlvorschläge die formell keiner Partei zuzuordnen sind bleiben bei der weiteren Mandatszuteilung unberücksichtigt, sobald alle ihre Kandidaten bereits ein Mandat zugeteilt bekommen haben. Haben mehrere Wahlvorschläge das gleiche Anrecht auf ein Mandat, so entscheidet das Los. Sind auf einen Wahlvorschlag einer Partei mehr Sitze entfallen, als er Kandidaten umfasst, so ist die Partei berechtigt, Nachrücker in der entsprechenden Anzahl zu benennen. Ist ihr das nicht möglich, so gelten die überzähligen Sitze als vakant."

Section 2 Amendment to Art. III Sec. 4 Federal Election Act
Art. III Sec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt geändert:
    "(1) Scheidet ein Mitglied des Repräsentantenhauses vor Ablauf der Legislaturperiode aus diesem aus, so rückt für ihn derjenige Kandidat des gleichen Wahlvorschlages mit der höchsten Nummerierung nach, der bislang nicht dem Repräsentantenhaus angehört.
    (2) Ebenso ist zu verfahren, wenn ein in das Repräsentantenhaus gewählter oder nach Ssec. 1 als Nachrücker bestimmter Kandidat sein Mandat nicht annimmt oder erklärt, auf dieses zu verzichten.
    (3) Stehen keine Nachrücker zur Verfügung, so gilt das betreffende Mandat als vakant."

Section 3 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Luciano Marani
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Luciano Marani« (23. März 2012, 12:23)


Sandy van het Reve

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6

Freitag, 23. März 2012, 12:30

Mr. Speaker,

ich halte die vom Antragsteller überarbeitete Fassung seines Entwurfs für annehmbar, und kann fener nur bekräftigen, dass ich, wie von diesem angerissen, ebenfalls Interesse daran habe, anstelle eines Verhältniswahlrechts mit geschlossenen Listen wieder zu einem Mehrheitswahlrecht zurückzukehren.
Sandy van het Reve
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Freitag, 23. März 2012, 15:24

Mr. Speaker,

ich begrüße den Entwurf in seiner veränderten Variante ebenfalls.

Ich würde einen Entwurf, der eine Rückkehr zum Mehrheitswahlrecht begrüßen würde. Ich dürfte meine Positionen zum Verhältniswahlrecht mit geschlossenen Listen ja bereits ausführlich dargelegt haben.
Taylor Kay Roberts
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Alexander Huang

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8

Freitag, 23. März 2012, 18:15

Mister Speaker,

auch ich habe zunächst die Bedenken der Vertreter aus Freeland und Laurentiana geteilt und kann mit dem nun erzielten Änderungen konform gehen.
In dieser Form werde ich dem Antrag meine Zustimmung geben, nachdem die demokratische Legimation der Mandate sicher gestellt ist.
Alexander Thomas Huang
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Luciano Marani

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9

Samstag, 24. März 2012, 00:25

Mr. Speaker,

vom bisherigen Konsens getragen, ändere ich hiermit offiziell meinen Antrag auf folgende Fassung:
Single House Candidature Amendment

Section 1 Amendment to Art. III Sec. 3 Ssec. 4 Federal Election Act
Art. III Sec. 3 Ssec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:
    "In das Repräsentantenhaus ziehen die auf den Wahlvorschlägen gelisteten Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Nummerierung ein, bis alle auf einen Wahlvorschlag entfallenen Sitze besetzt sind. Wahlvorschläge bleiben bei der weiteren Mandatszuteilung unberücksichtigt, sobald alle ihre Kandidaten bereits ein Mandat zugeteilt bekommen haben. Haben mehrere Wahlvorschläge das gleiche Anrecht auf ein Mandat, so entscheidet das Los."

Section 2 Amendment to Art. III Sec. 4 Federal Election Act
Art. III Sec. 4 Ssec. 3 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:
    "Stehen keine Nachrücker zur Verfügung, so fällt das betreffende Mandat vakant."

Section 3 Entry into Force
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Darüber hinaus beantrage ich ein vorzeitiges Ende der Debatte.
Luciano Marani
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Sandy van het Reve

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10

Samstag, 24. März 2012, 14:35

Mr. Speaker,

ich unterstütze den Antrag des ehrenwerten Congressman auf vorzeitige Beendigung der Debatte.
Sandy van het Reve
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11

Dienstag, 27. März 2012, 15:06

*verschluckt sich an einem Wasser und räuspert sich*

Taylor Kay Roberts

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Dienstag, 27. März 2012, 22:26




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird umgehend eingeleitet.



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