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Beiträge: 133

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1

Freitag, 20. Januar 2012, 21:05

2012/01/11 - Protection of Minors Bill

Honorable Members of the General Court,

zur Aussprache steht die Protection of Minors Bill, eingebracht von mir, Mr. David Anderson

Die Aussprache dauert gemäß Rule IV, Section 1d der Standing Rules of the General Court zunächst 96 Stunden und endet am Dienstag den 24.01.2011 um 21:00 Uhr.


Zitat


Protection of Minors Bill


Article I - General Provisions

Section 1 [Purpose]
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen.

Section 2 [Minors]
Als Minderjährige im Sinne des Gesetzes gelten Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Article II – Access to locations

Section 1 [Publicly Accessible Locations]
Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und ist Minderjährigen ohne Einschränkungen erlaubt.

Section 2 [Locations endangering youth]
Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtklubs, Spielhallen oder vergleichbaren Vergnügungsorten ist Minderjährigen nicht gestattet.

Article III – Protection of sexual integrity and autonomy

(1) Sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen sind nur erlaubt, wenn
a) die Beteiligten mindestens 12 Jahre alt sind, der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht;
b) die Beteiligten mindestens 14 Jahre alt sind und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht.
(2) Ein Abhängigkeitsverhältnis liegt vor, wenn eine minderjährige Person durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist.

Article IV – Sexual offenders

(1) Erwachsene Personen, die entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen vorgenommen haben oder in einem anderen Staat wegen einer vergleichbaren Tat verurteilt wurden, sind durch das Department of Safety and Law Enforcement (DSLE) in einer Warndatei zu erfassen.
(2) Die Warndatei umfasst Name, Photo, Anschrift, Alter und Delikt des Sexualtäters. Die Informationen sind folgenden Einrichtungen zugänglich zu machen:
a) den lokalen Polizeibehörden;
b) Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche;
c) kirchliche, karitative und soziale Einrichtungen.
(3) Die in der Warndatei erfassten Daten sind vertraulich zu behandeln und nur den befugten Stellen mitzuteilen.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.
Dr. David Anderson, Ph.D.
Lieutenant-Governor of the State of Laurentiana

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »David Anderson« (23. Januar 2012, 22:56)


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2

Freitag, 20. Januar 2012, 21:22

Honorable Members,

wie in der Morning Business Debate erwähnt, gehe ich die ehemaligen Gesetze von Hybertina und Savannah durch und passe sie an unsere aktuelle Situation und unseren Staat an.

Für den Gesetzesantrag bezüglich des Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen erbitte ich Ihre konstruktive Kritik und Ihre Zustimmung.
Dr. David Anderson, Ph.D.
Lieutenant-Governor of the State of Laurentiana

Solomon Foot

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3

Montag, 23. Januar 2012, 13:30

Honorable Members,

ich lehne es ab das Erwachsene überhaupt sexuelle Handlungen mit Jugendlichen vollziehen dürfen. Ich halte es schlichweg für moralisch verwerflich wenn ein erwachsener Mann mit einer 15-jährigen Schülerin den Geschlechtsakt praktiziert. Ich schlage vor das Erwachsene überhaupt keine sexuellen Handlungen mit Minderjährigen haben sollten und bitte meine Parteifreunde in dieser durchaus wichtigen moralischen Frage um Unterstützung.
Freedom from Government!

Taylor Kay Roberts

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4

Montag, 23. Januar 2012, 17:12

Honorable Members,

ich möchte darauf hinweisen, dass die von uns in diesem Gesetz festgelegten Verbote sowieso keine Konsequenzen haben, da wir ja keine strafrechtlichen Regelungen festlegen können und lediglich die Aufnahme in die Warndatei festlegen. Allerdings halte ich die Untergrenze von 12 Jahren für zu niedrig. 14 Jahre sollten es mindestens sein. Im übrigten teile grundsätzlich die Meinung des ehrenwerten Governors, was den Geschlechtsverkehr zwischen Erwachsenen und Minderjährigen angeht - ich möchte hier jedoch bei einer Regelung vermeiden, dass ein 18-jähriger unter das Verbot fällt und sein Leben lang in der Warndatei auftauchter, weil er mit seiner 17-jährigen Freundin einvernehmlichen Geschlechtsverkehr hatte. Manchmal ergeben sich solche Situationen unter Jugendlichen, auf sowas sollten wir Rücksicht nehmen.

Ich spreche mich außerdem entschieden dafür aus, die Warndatei öffentlich zugänglich zu machen. Ich halte es für unverantwortlich, Eltern nicht darüber in Kenntnis zu setzen, wenn sich in ihrer Umgebung ein möglicherweise gefährlicher Sexualtäter aufhält. Wir erwarten von den Eltern, für die Sicherheit ihrer Kinder zu sorgen - da müssen wir ihnen auch die notwendigen Mittel an die Hand geben, um über solche potenziellen Gefahren bescheid zu wissen und ihre Kinder entsprechend schützen zu können.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


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5

Dienstag, 24. Januar 2012, 17:01

Honorable Members,

in Anbetracht dass ich wohl erst heute Abend spätestens morgen früh zur Überarbeitung meiner Bill komme und ich hier definitiv weiteren Gesprächsbedarf in der Aussprache sehe,
verlängere ich die Frist um 48 Stunden, d.h. auf insgesamt 144 Stunden. Demzufolge wird die Aussprache am Donnerstag den 26.01.2011 um 21:00 Uhr enden.
Dr. David Anderson, Ph.D.
Lieutenant-Governor of the State of Laurentiana

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6

Mittwoch, 25. Januar 2012, 19:00

Honorable Members of the General Court,

ich stimme ebenfalls vollkommen damit überein, dass Erwachsene keine sexuellen Handlungen mit Jugendlichen vollziehen dürfen. Ich teile aber die Meinung der ehrenwerten Senatorin, dass ein 18 oder 19 Jähriger nicht dafür bestraft werden darf, dass er mit seiner 1-2 Jahren jüngeren Freundin schläft.
Deswegen habe ich Article III, Section 1 dementsprechend bearbeitet, dass generell nicht mehr als 3 Jahre Altersunterschied sein dürfen.

Ich gebe der Senatorin auch in dem Punkt Recht, dass Privatpersonen einen Zugang zu der Warndatei erhalten sollten und habe Article IV dementsprechend ergänzt.



Zitat


Protection of Minors Bill


Article I - General Provisions

Section 1 [Purpose]
Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung von Minderjährigen.

Section 2 [Minors]
Als Minderjährige im Sinne des Gesetzes gelten Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Article II – Access to locations

Section 1 [Publicly Accessible Locations]
Der Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten und der Besuch von öffentlichen Veranstaltungen liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und ist Minderjährigen ohne Einschränkungen erlaubt.

Section 2 [Locations endangering youth]
Der Aufenthalt in Nachtbars, Nachtklubs, Spielhallen oder vergleichbaren Vergnügungsorten ist Minderjährigen nicht gestattet.

Article III – Protection of sexual integrity and autonomy

(1) Sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen sind nur erlaubt, wenn die Beteiligten mindestens 14 Jahre alt sind, der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und kein Abhängigkeitsverhältnis besteht
(2) Ein Abhängigkeitsverhältnis liegt vor, wenn eine minderjährige Person durch ein Erziehungs-, Betreuungs- oder Arbeitsverhältnis oder auf andere Weise abhängig ist.

Article IV – Sexual offenders

(1) Erwachsene Personen, die entgegen den Bestimmungen dieses Gesetzes sexuelle Handlungen mit oder an Minderjährigen vorgenommen haben oder in einem anderen Staat wegen einer vergleichbaren Tat verurteilt wurden, sind durch das Department of Safety and Law Enforcement (DSLE) in einer Warndatei zu erfassen.
(2) Die Warndatei umfasst Name, Foto, Anschrift, Alter und Delikt des Sexualtäters. Die Informationen sind folgenden Einrichtungen direkt zugänglich zu machen:
a) den lokalen Polizeibehörden;
b) Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche;
c) kirchliche, karitative und soziale Einrichtungen.
(3) Privatpersonen können bei den lokalen Polizeibehörden Einsicht in die Warndatei verlangen, sowie bei den unter Article IV, Section 2 aufgeführten Einrichtungen die Auskunft erhalten, ob ein Mitarbeiter dieser Einrichtung in der Warndatei aufgeführt ist.

Article V – Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des State of Laurentiana in Kraft.
Dr. David Anderson, Ph.D.
Lieutenant-Governor of the State of Laurentiana

Taylor Kay Roberts

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Mittwoch, 25. Januar 2012, 19:09

Honorable Members,

in dieser Fassung werde ich der Bill guten Gewissens zustimmen können. Ich danke dem geschätzten Lieutenant-Governor für seine Anpassungen der Bill.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


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8

Freitag, 27. Januar 2012, 09:29

Honorable Members,

die Aussprachedauer von 96 Stunde ist abgelaufen und da scheinbar kein Redebedarf mehr besteht leite ich nun die Abstimmung ein.
Dr. David Anderson, Ph.D.
Lieutenant-Governor of the State of Laurentiana