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Quinn Michael Wells

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Sonntag, 8. Dezember 2013, 21:20

2013/12/03 - Suspension of Commoner Layfield

Honorable Commoners,

Commoner Bellamonte hat beantragt, über den Ausschluss von Commoner Chester Wesley Layfield von der Arbeit der Assembly für die Dauer von zwei Wochen abzustimmen. Zuvor wird dieser Antrag diskutiert. Die Antragstellerin hat das erste Wort, die Aussprachedauer beträgt 96 Stunden.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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2

Sonntag, 8. Dezember 2013, 21:29

Honorable Commoners,

Mr. Layfield hat durch sein Verhalten eine Geisteshaltung offenbart, wonach er sich nicht an Regeln gebunden fühlt. So wie es Wege zur Sanktionierung gibt, so gibt es Wege, gegen diese vorzugehen, ohne die Regeln fortwährend zu missachten. Das Staatsparlament kann es nicht hinnehmen, dass sich ein Einzelner nicht an das Gesetz gebunden fühlt. Er stört fortwährend die Arbeit des Parlamentes und benimmt sich wie ein kleines bockiges Kind. In Ordnung. Wer Vernunftargumenten nicht zugänglich ist, dann eben Zwang. Zwei Wochen auf die stille Treppe.
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Quinn Michael Wells

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3

Sonntag, 8. Dezember 2013, 21:31

Honorable Commoners,

ich unterstütze - wie wohl abzusehen ist - diesen Antrag und finde es gleichzeitig auch traurig, dass es soweit kommen muss dass sich die Mitglieder des Parlaments vom Verhalten - nicht den Ansichten und Meinungen - eines Einzelnen so sehr gestört fühlen müssen, dass dieser Weg gegangen werden muss. Mein Aye wird dieser Antrag haben, auch wenn ich wenig Hoffnung auf Besserung habe.

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Sonntag, 8. Dezember 2013, 21:36

Honorable Commoners,

Zunächst freue ich mich Commoner Bellamonte auch wieder einmal hier zu sehen.

Der Antrag selbst wird durch mich natürlich abgelehnt. Jedoch eine Nachfrage: Wo hat Commoner Layfield den fortwährend die Arbeit des Parlaments gestört?

Derzeit stelle ich mit Schrecken fest dass sich die von mir einst vorgebrachten Befürchtungen die Vereinigung der Ämter des Speakers und des Gouverneurs zu einer übermässigen Machtanhäufung führen, sich bewahrheiten.

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5

Sonntag, 8. Dezember 2013, 21:58

Honorable Commoners,

Commoner Varga, Mr. Layfield hat - wiederholt - erklärt, die Sanktionen gegen sich zu ignorieren. Dies verdeutlicht einen Ausbildungsmangel - in Bezug auf andere regelkonforme Wege - als auch einen Erziehungsmangel - in Form der Ablehnung gesetzter Grenzen. Kein Mensch steht über dem Gesetz. Die einer Verwarnung innewohnende Belehrung und das Aufzeigen einer regelkonformen Verhaltensweise erwies sich bereits als fruchtlos.

Dies ist das Staatsparlament; hier wird geredet. Ich bin die letzte, die offene - auch scharfe - Kritik an etablierten Machthabern mit Verrat oder Insubordination verwechseln würden. Aber es gibt nun einmal Formen, Mittel und Wege, Kritik vorzubringen. Jeder kann mal über die Strenge schlagen. Dann wird er an die Regeln erinnert - mit steigendem Nachdruck.

Mr. Layfield kann seine persönliche Fehde mit dem Gouverneur gerne führen; ich freue mich stets über die Klatschpresse und die Satire. Aber hier in diesen Hallen wird er sich an die Regeln halten, die hier in diesen Hallen für alle gelten. Oder er verlässt diese Hallen und erhält die Zeit, seinen Erziehungs- und Ausbildungsmangel zu beheben.
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Moe Hashkey

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Montag, 9. Dezember 2013, 09:41

Honorable Commoners,

der Antrag entbehrt rechtlich der Grundlage. Nur der Speaker kann entsprechende Sanktionsmaßnahmen verhängen. Bei drastischen Sanktionsmaßnahmen wie hier in Rede stehend bedarf sein Ansinnen dann der Zustimmung des Hauses. Ein Antragsrecht für einen einfachen Commoner ist nicht vorgesehen.

Ich weise ergänzend darauf hin, dass ich die Maßnahme inhaltlich ablehne, wie ich aber auch die Störungen ablehne, die zu der Anregung weiterer Maßnahmen geführt haben. Ein Ausschluss aus dem Parlament halte ich für zu weitgehend und auch für verfassungsrechtlich bedenklich, insbesodnere wenn der Ausschluss auf Antrag der Exekutive erfolgt - wie es aber unsere Standing Orders nunmal vorsehen.
Moe Hashkey


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7

Montag, 9. Dezember 2013, 10:25

Honorable Commoners,

weder kommt der Antrag von der Exekutive - Commoner Bellamonte gehört nicht meiner Regierung an, und ich sollte das wissen - noch kann eine in der Verfassung vorgesehene Maßnahme verfassungsrechtlich bedenklich sein. Das bitte ich zu bedenken.

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Montag, 9. Dezember 2013, 10:40

Honorable Commoners,

unsere Verfassung sieht die Suspension einzelner Mitglieder vor. Diese Regelung steht insofern nicht im Widerspruch zur Verfassung, weil sie in der Verfassung selbst geregelt ist. Insofern ist dem Governor zuzustimmen. Doch schauen wir uns das genauer an:

Zitat


Sec. 3 Suspension
(1) Ein Mitglied des Staatsparlamentes kann vorübergehend von der Mitwirkung ausgeschlossen werden.
(2) Ein entsprechender Antrag bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der abgegebenen Stimme.


Die Norm ist in unseren Standing Orders konkretisiert - die ausschlaggebenden Passagen:

Zitat


3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht der Speaker. Der Speaker ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


Der Speaker ist also - ganz allgemein, zuständig für die Einhaltung der Hausregeln.

Zitat


1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist der Speaker berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.

Der Speaker ist also konkret zuständig für das Hausverbot. Und weiter:

Zitat


2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Mitglieder des Parlamentes. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit des Parlamentes.

Um den zweiten Satz geht es hier. Es bedarf also einer Entscheidung / eines Antrags des Speaker of the Assembly, der dann der Zustimmung von des Hauses Bedarf. Deshalb gehe ich davon aus, dass der Speaker den Antrag stellen muss.

Allerdings - bei genauer Betrachtung - ergeben sich weitere Fragen: Die Verfassung spricht von 2/3-Mehrheit für jeden Ausschluss. Damit ist die Verfassung restriktiver als die Standing Orders. Der Antrag des Speaker bedarf demnach - unabhängig ob es um einen Ausschluss von weniger oder mehr als 10 Tage geht - einer Zustimmung, und zwar von zwei Dritteln der Mitglieder der Assembly.

Soweit meine Interpretation der dem Wortlaut nach widersprüchlichen Dokumente.
Moe Hashkey


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Montag, 9. Dezember 2013, 10:48

Honorable Commoners,

ich sehe das anders: Es handelt sich um zwei komplett unabhängig voneinander stehende Maßnahmen. Zum Einen gibt es da die Möglichkeit für den Speaker, ein Hausverbot wegen eines Regelverstoßes zu verhängen. Auf der anderen Seite gibt es die Möglichkeit für die Angehörigen der Assembly, einen Beschluss über einen Ausschluss von der Arbeit entsprechend der Verfassung zu treffen, eben mit besagter 2/3-Mehrheit. Der Ausschluss nach Standing Orders, der ja bis zu einer bestimmten Zeitdauer keiner Zustimmung bedarf, gibt sich selbst ja schon schwere Vorraussetzungen: Es muss zunächst ein Ordnungsgeld bereits verhängt, welches wiederum erst nach zwei Verwarnungen zu verhängen ist. Also: Frühestens nach dem vierten groben Regelverstoß kann ein Hausverbot durch den Speaker verhängt werden. Die Verfassung setzt stattdessen bei einer 2/3-Mehrheit an - es handelt sich dabei um eine Sanktionierung durch die gesamte Assembly, NICHT den Speaker, der ja über die Hausregeln, nicht aber die Verfassung zu wachen hat.

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Montag, 9. Dezember 2013, 11:05

Honrable Commoners, Mr. Governor,

Ihre Argumentation finde ich nicht plausibel. Das würde ja bedeuten, dass unsere Standing Orders keinerlei Konkretisierung zu Art III Sec 3 unserer Verfassung enthalten. Diese sind m.E. aber offensichtlich konkretisierungsbedürftig, weil unsere Verfassung doch sicher nicht meinte, dass eine 2/3-Mehrheit der Assembly nach Lust und Laune Minderheiten ausschließen darf. Die Verfassung selbst macht aber noch keine Vorgaben wann und wie ein Ausschluss in Betracht kommt - dafür gibt es (nach meiner Lesart) ja die Standing Orders.

Ihre Arguemntation, dass die Ausschluss-Möglichkeit der Verfassung gänzlich unabhängig ist von der Ausschluss-Möglichkeit der Standing Orders finde ich daher nicht überzeugend, wenn auch druchaus interessant ;) . Ich verstehe es aber so, dass zunächst die Interpretationhoheit bei Ihnen liegt, bis jemand gegen eine mögliche Entscheidung klagt.

Dennoch zu Klarstellung: Von welchem Antrag mit welcher Erfolgsvoraussetzung gehen Sie konkret aus? Antrag nach Verfassung und 2/3-Mehrheit erforderlich?
Moe Hashkey


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Montag, 9. Dezember 2013, 11:09

Honorable Commoners,

wenn ich die letzte Frage von Commoner Hashkey richtig deute, so möchte er wissen welche Mehrheit für einen Erfolg DIESES hier diskutierten Antrags vorliegen müssen.
Commoner Bellamonte bezog sich in ihrem Antrag konkret auf die Verfassung, daher wäre eine 2/3-Mehrheit zur Annahme erforderlich.
Sollte Commoner Layfield in naher Zukunft übrigens nochmals gegen die Standing Orders verstoßen werde ich nicht davor zurückschrecken, von den Möglichkeiten der Standing Orders Gebrauch zu machen und einen einwöchigen Ausschluss durchzusetzen - der dann laut Standing Orders keiner weiteren Zustimmung bedarf.
Eventuell sollte eine Konkretisierung des besagten Verfassungsartikels aber tatsächlich den Weg in die Standing Orders finden: Ich finde hier ehrlich gesagt eine Aussprache nicht sinnig und würde gerne bei einem solchen Antrag unmittelbar abstimmen. Aber das ist ja nun nicht Bestandteil dieser hiesigen Debatte.

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Montag, 9. Dezember 2013, 11:19

Honorable Commoners,

ich ersuche den Governor, sich bei der Sitzungsleitung vorübergehend vertreten zu lassen. Das ist kein Antrag, sodnern ein Debattenbeitrag. Eine entsprechende Möglichkeit bietet Art. II Sec 2 SSec 2 unserer Standing Orders. Die Sitzungsleitung würde in diesem Fall an das dienstälteste Mitglied des Hauses übertragen, Commoner Cassady.

Ich glaube dass es für den Umgang im Haus, für die politische Kultur in Astoria State und für die anerkannte Legitimität der anstehenden Entscheidungen zuträglich ist, diesen Schritt zu gehen.
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Montag, 9. Dezember 2013, 11:25

Honorable Commoners,

ich wäre bereit mich in der Sitzungsleitung vertreten zu lassen wenn sich jemand findet, dessen aktuelle Präsenz eine ungestörte und schnelle Abarbeitung der Angelegenheiten der Assembly gewährleisten würde. Derzeit ist so etwas nicht abzusehen. Ein Statement von Commoner Cassady, ob sie das gewährleisten könnte, würde ich also auf jeden Fall abwarten. Da die Assembly Beschlüsse aber ohnehin durch eine Mehrheit trifft und eben nicht der Vorsitzende allein entscheidet, halte ich die Legitimität der Entscheidungen bei gegenwärtigen Beschlussanträgen ohnehin für schwer anfechtbar, Commoner Hashkey. Es ist wirklich traurig, dass hier beinahe nur noch über Personen und nicht mehr über Inhalte und tatsächliche Dinge diskutiert werden kann.
Da sich ja aber offensichtlich immer mehr Mitglieder der Assembly finden, die mich nicht mehr in der Lage sehen das Amt des Gouverneurs auszuführen, freue ich mich bereits auf den Amtsenthebungsantrag. Das nötige Drittel der Commoner dürfte ja spätestens dank einiger Zuzüge nach Astoria State bald erreicht sein.

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Montag, 9. Dezember 2013, 11:31

Mr. Governor,

ich begrüße Ihre Bereitschaft. Nochmal zum Hitnergrund: Ich halte die Regelung der Standing Orders für eine Konkretisierung der Verfassung. Sollte dem so sein wäre der Antrag zum Ausschluss von Commoner Layfield in der vorliegenden Form ungültig. Über die Gültigkeit oder Ungültigkeit eiens Antrags entscheidet in erster Linie der Speaker of the Assembly. Insofern ist diese Frage mehr als reine "Konsmetik", sie ist erheblich.

Im Übrigen möchte ich - wie an anderer Stelle bereits öffentlich bekundet - nochmal betonen dass ich unseren Governor schätze und mein Beitrag hier kein Beitrag zu einem Regierungswechsel ist. Es ist ein Beitrag, die politische Kultur bestmöglich aufrecht zu halten.

Insofern warten wir jetzt auf ein Zeichen von Commoner Cassady.
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Montag, 9. Dezember 2013, 15:04

Commoner Hashkey,

ich möchte darauf hinweisen, dass der Ausschluss aus dem Parlament nicht an eine Pflichtverletzung gebunden ist, sondern lediglich dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz des Rechtsstaates unterliegt. Was die Standing Orders bestimmen, ist insoweit irrelevant, denn dies ist kein Geschäftsordnungsvorgang. Hier geht es darum, dass das Parlament selbst einen extrem scharfen Tadel ausspricht und ein Mitglied aus seinen Reihen ausschließt und nicht nur des Hauses verweist. Durch diesen Beschluss wäre Mr. Layfield kein Mitglied des Parlamentes mehr, seine Person fiele für die Bildung des Quorums nicht ins Gewicht. Bei einem Hausverbot hingegen schon. Dieser Beschluss ändert seinen Status, nicht nur seine Bewegungsfreiheit. DAS ist der Unterschied.
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Montag, 9. Dezember 2013, 15:22

Commoner Bellamonte,

ich teile Ihre Auffassung nicht. Nehmen wir aber mal für einen Augenblick an, die Regelung zur Suspendierung in den Standing Orders stünde in keinem Zusammenhang zur Regelung zur Suspendierung in der Verfassung:

Dann könnte auf Antrag eines Mitglieds der Assembly eine Zweidrittelmehrheit ein Mitglied "vorübergehend von der Mitwirkung" ausschließen. Ein "extrem scharfer Tadel" - wie Sie formulieren, wäre es nicht, denn es besteht keienrlei Bezug zu einem Fehlverhalten. Unsere Verfassung kennt diesen Bezug schlicht und ergreifend nicht. Auch der von Ihnen angeführte "allgemeine Verhältnismäßigkeitsgrundsatz" verfängt nicht, weil es gar keine Verhältnismäßigkeit geben kann, weil es sich nicht um eine anlassbezogene Sanktion handelt, sondern nur um eine Sanktion. Sie steht in keinem Verhältnis zu einem Anlass, also auch nicht in einem angemessenen Verhältnis.

In diesem Fall - insoweit würde ich Ihnen unter der oben beschriebnen Grundannahme Recht geben - wäre der Antrag zulässig. Die Abgeordneten wären allerdings frei über das Maß des Ausschlusses zu entscheiden.

In diesem Fall - insoweit würde ich Ihnen selbst unter der oben beschriebenen Grundannahme widersprechen - bliebe der Commoner aber Mitglied des Hauses. Er dürfte nicht am Geschäftsgang teilnehmen, nicht abstimmen, aber er bliebe Mitglied des Hauses. Bei der initialen Abstimmung würde seine Stimme zählen, weil er zu diesem Zeitpunkt bis zum Beschluss voll handlungsfähiges Mitglied des Hauses bliebe.

Und abschließend: Ich halte diese Interpretation für abwegig. Viel plausibler ist es, dass die viel zu offene Formulierung der Verfassung in den Standing Orders ihre - handwerklich schlecht gemachte - Konkretisierung erfährt. Die Norm der Verfassung ist ohne Konrketisierung kaum anwendbar.

Eine Regel, die es erlaubt, ohne Anlass eine Minderheit aus einem Parlament zu suspendieren ist verfassungsrechtlich nicht haltbar. Im Zweifel deshalb, weil sie nicht mit Grundsätzen der Bundesverfassung übereinstimmt. Ich denke aber die Regelung lässt sich problemlos verfassungskonform lesen, wie von mir oben skizziert.
Moe Hashkey


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Montag, 9. Dezember 2013, 15:25

Honorable Commoners,

die Standing Orders sehen überhaupt keine Suspendierung vor. Das bitte ich zu bedenken. Ihre sehr eigentümliche Lesweise zur Verfassung und den Standing Orders, bei der sie versuchen zwei Normen, die an sich wenig miteinander zu tun haben - einmal eine Sanktionierungsmöglichkeit bei wiederholten Verstößen gegen ein Regelwerk, einmal eine Möglichkeit des Ausschlusses -hilft hier auch nicht weiter, ist sie doch juristisch kaum bis nicht haltbar.

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Montag, 9. Dezember 2013, 15:33

Honorable Commoners,

es besteht kein Unterschied zwischen einem "Ausschluss von der Mitwirkung" (Verfassung) und einem "Hausverbot" (Standing Orders), wenn die Mitwirkung notwenig nur innerhalb des Hauses stattfinden kann und innerhalb des Hauses nichts zu tun wäre, außer mitzuwirken. Die Standing Orders sind eine Konkretisierung der in der Verfassung beschriebenen Norm.
Moe Hashkey


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Montag, 9. Dezember 2013, 15:34

Honorable Commoners,

nein, das sind die Standing Orders spätestens wegen der komplett unterschiedlichen Vorraussetzungen für den Ausschluss nicht.

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Joseph T. Darlington

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Mittwoch, 11. Dezember 2013, 00:11

Honorable Commoners,

Ich werde dem vorliegenden Antrag definitiv nicht zustimmen, da ich schlicht keine Voraussetzung für eine Suspendierung sehe.
Joseph T. Darlington
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