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Paul Cunningham

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1

Montag, 13. September 2010, 22:33

Diskussion bzgl. Wahl

Zwei Dinge müssen wir diskutieren. Die eine wird wohl ziemlichen Diskussionsbedarf bringen, die andere sollte schnell geklärt sein. Ich möchte das aber beides vor Wahlbeginn simoff klären, damit morgen keiner empört aufschreit.

  1. Ich werde von Mittwoch bis Mittwoch in meinem wohlverdienten Jahres-/Unfallmalfüreinpaartagevergessen-Urlaub fliegen. Ich kann die Wahlen also starten, aber Sonntag aller voraussicht nach nicht beenden. Ich möchte daher einen Wahlhelfer berufen. Am liebsten jemanden, der sich mit dem USEO-Tool auskennt. Ich würde da gern auf Clausi zurückgreifen. Einwände von irgendwem?

  2. Es geht um die Nachmeldung von Hsiao. Im Gesetz steht, dass eine Nachmeldung bis 24 Stunden vor Wahlbeginn möglich ist. Wahlbeginn ist angepeilt für Nachmittag gegen 16 Uhr. Daher hat das USEO bei den letzten Wahlen die Kandidaturenfrist auch immer auf 16 Uhr gelegt. Im Grunde sind das keine 24 Stunden vor der Wahl. Ich würde hier gern nur die Meinungen hören um mir ein Bild zu machen. Ich weiß, dass die eine Seite aufschreien wird, weil dann eine Stimme verloren geht und die andere Seite zustimmt, weil eine Gegenstimme weg wäre. Ein Dilemma, das gebe ich zu, aber ich muss es trotzdem ansprechen um hinterher nicht für noch böseres Blut zu sorgen als sonst.


Danke für eure Mithilfe.

XXIX. President of the United States
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Quinn Michael Wells

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2

Montag, 13. September 2010, 22:38

1. Von mir keine Einwände.

2. Also da würde ich persönlich Kulanz zeigen - das Wählerverzeichnis selbst war schließlich bis 20 Uhr offen, dann könnte man es als logische Folge sehen wenn die Wahl auch um 20 Uhr starten würde. So meine Meinung. Dadurch dass die Uhrzeit ja in der Ausschreibung nicht definiert ist denke ich kann man das durchgehen lassen, zudem war er SimOff ja ordentlich abgemeldet.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Georges Laval

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3

Montag, 13. September 2010, 22:48

1. Keine Einwände
2. Sprech ich mich wie Wells aus, aber wie du angesprochen hast, es besteht Befangenheit, ich werd aber auch bei einer anderslautenden Entscheidung nicht schreien.

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4

Montag, 13. September 2010, 22:52

Zu 2. An sich würde ich ja gerne Kulanz zeigen, aber es ist ja eindeutig geregelt, bis wann man sich nachträglich melden kann. Und die 24 Stunden sind leider vorbei. Von daher würde ich es nicht zählen lassen. Ich hätte aber auch kein großartiges Problem, wenn man seine Stimme jetzt doch zählen lassen würde.

Platzmeister

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5

Montag, 13. September 2010, 23:04

1. Wenn Clausi da ist, ist das wohl die beste Lösung.
2. Da habe ich keine Meinung (zu haben ;) )

Gregory Jameson

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6

Montag, 13. September 2010, 23:17

RE: Diskussion bzgl. Wahl

Erhol dich gut.

1. Keine Einwände.

2. Die Formulierung im Gesetz ist schlecht. Ein Nachmelder kann nicht wissen, wann die Wahl zeitpunktgenau eröffnet wird. Eine noch nicht getroffene Entscheidung in der Zukunft würde sich dann auf die Gültigkeit eines vergangenen Verhaltens auswirken.

Das Wählerverzeichnis soll stets Sonntag geschlossen werden, die Wahl soll stets Dienstags beginnen; das kann sie theoretisch auch um 23:59 Uhr. Damit wäre jeder drin, der sich bis Montag 23:59 nachmeldet.

Beginnt die Wahl jedoch Dienstags um 00:01 Uhr, so wäre eine Nachmeldung nur bis Montag 00:01 Uhr oder sagen wir es einmal anders: Sonntag 24:01 Uhr möglich. Dann wäre das Nachmelden aufgrund von angekündigter Abwesenheit unsinnig.

Ich würde daher dazu tendieren, dass jeder nachgemeldet ist, der sich Montag zurückmeldet, eben zwischen Schließung am Sonntag und Eröffnung am Dienstag.
Gregory Jameson M.D.
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William E. Mulligan

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7

Dienstag, 14. September 2010, 08:47

1. Egal, wer die Wahl auswertet. Hauptsache es wird gemacht.
2. Wenn 24 Stunden die Regel ist, dann ist es eben so. Irgendeine Frist muss man ja setzen. Andererseits hat Hsiao die Frist nur um 3 Stunden oder so überschritten. Keine Ahnung, ob man die Meldung noch mitnehmen kann oder nicht. Wie habt ihr das denn bei den anderen Wahlen gehalten?

JVF

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8

Dienstag, 14. September 2010, 10:55

1) Hauptsache jemand macht's ;)
2) Wenn das für mich vielleicht auch ein wahltechnischer Nachteil sein mag, stimme ich doch den anderen zu. Hsiao kann nicht wissen wann die Wahllokale eröffnet werden (das könnte genauso erst um 23:55 sein). Ich würde also alle Nachmeldungen werten, die bis Montag 23:59 eingegangen sind.

Ashley Fox

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9

Dienstag, 14. September 2010, 11:36

1. Macht das mal so. ;)

2. Ich persönlich wäre hier eigentlich und unbedingt für Kulanz, nur - ist, was ich meine der Maßstab? Es ist über seine Grenzen hinaus eines der Markenzeichen Astors, dass Fristen hier eine besondere Rollen spielen und geradezu erbsenzählerisch angewendet werden. Es sind schon amtierende Präsidenten und Vizepräsidenten ihrer Ämter verlustig geworden, weil sie nicht rechtzeitig zu einer Volkszählung erschienen sind. Und ich meine mal gelesen zu haben, dass es sogar eine Zeit gab, in der Ausbleiben bei diesen Volkszählungen selbst SimOff (!) nicht entschuldigt werden konnte.

Man mag nun sagen, jetzt sei endlich eine Gelegenheit gekommen, eine Gewohnheit der Kulanz und Flexibilität zu begründen. Andererseits - seine Buchstabentreue hat Astor stets doch einiges an Streit und Ärger erspart. Den gab es natürlich, aber niemand konnte je mit dem Finger auf einen angeblich Schuldigen zeigen, der irgendwen willkürlich bevorzugt oder benachteiligt habe. Es hatten schlicht alle immer wieder und wieder verpennt, eine unbefriedigende Regelung zu ändern. Solange die aber galt, wurde sie buchstabengetreu angewendet. Und dagegen konnte letztlich doch keiner was sagen.
Ashley Fox


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Richard Grey

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10

Dienstag, 14. September 2010, 11:48

1. Ich habe ebenfalls kein Problem damit.

2. Das Problem besteht ja in erster Linie darin, dass eine Zeitfrist gesetzt wird, die sich einzig und allein daran richtet, wann der Wahlleiter die Lokale eröffnet. Da jedoch niemand weiß, wann die Lokale geöffnet werden, ist hier eine Einhaltung der Frist schlicht nicht möglich, da die Frist selbst schwammig ist.

Ich plädiere daher dafür, dass in diesem Fall Kulanz getätigt wird und ab den nächsten Wahlen dann endgültige Fristen gesetzt werden, die nicht nur einen Tag, sondern auch einen Schätzwert bei der Uhrzeit nennen, nach der dann die 24-Stunden-Frist ausgerichtet werden kann.

Problematisch wird es dann nur, wenn nicht zu der festgelegten Zeit die Wahl eröffnet wird. Ich denke aber, dass es besser ist, eine feststehende Frist zu haben und selbst, wenn die Wahl dann einige Studen später eröffnet wird, Kulanz gegen den Wahlleitet zu üben, anstatt schwammige Fristen zu schaffen, die dann im schlimmsten Fall zur Anfechtung von Wahlen führen können. Ggf. können wir das Wahlgesetz auch insoweit ändern, dass nicht mehr der Beginn der Wahl, sondern ein vom Wahlleiter festgelegter Zeitpunkt fristgebend ist.
Präsident und Manager der Willamsburg Rapids

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Gregory Jameson

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Dienstag, 14. September 2010, 12:03

Drehen wir es um, jeder korrekt Abgemeldete ist nachgemeldet, der sich 24 Stunden NACH Schließung des Wählerverzeichnisses nachträgt.
Die Wahlen haben dann eben frühestens 48 Stunden nach Schließung des Wählerverzeichnisses zu öffnen.

Wenn es erforderlich sein sollte, weise ich das USEO an, die Wahl frühestens 48 Stunden vor Schließung des Wählerverzeichnisses (vorzeitig angekündigt für Sonntag 20:00 Uhr) zu eröffnen (also heute 20:00 Uhr). Dann stehen die Fristen vorher zeitpunktgenau mit der Eröffnung des Wählerverzeichnisses fest.
Übrigens würde ich dann auch das Ende der Wahlen bestimmen, denn die können bisher auch in einem Zeitraum von 23 h und 58 min beendet werden und das ist alles andere als vorhersehbar.

So würde eine sicherere, berechenbarere Rechtslage geschaffen und der Rechtsstaatlichkeit weiter gedient. Denn Rechtsstaatlichkeit bestimmt sich doch auch danach, dass staatliches Handeln vorhersehbar und berechenbar ist. Soll ich die FDGO runterrattern?
Gregory Jameson M.D.
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Gregory Jameson

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Dienstag, 14. September 2010, 12:46

Übrigens sehe ich mich in meiner Rechtsauffassung bestätigt:

Art. II Sec. 1 Lt. f Presidential Election Act wortgleich mit Art. I Sec. 2 Ssec. 4 Election of Congress Act:

"Das Wählerverzeichnis soll eine Woche vor Wahlbeginn ausgelegt und nach 120 Stunden geschlossen werden."

Eine Woche hat 7 Tage. Ein Tag hat 24 Stunden. Eine Woche hat somit 7 x 24 = 168 Stunden.

Zu dem Zeitpunkt, zu dem das Wählerverzeichnis ausgelegt wird, zu dem Zeitpunkt genau eine Woche später werden entsprechend des Gesetzeswortlautes auch die Wahllokale eröffnet.
Daraus folgt: Zwischen der Schließung des Wählerverzeichnisses und der Öffnung der Wahllokale liegen genau 168 - 120 = 48 Stunden.

Wenn das Wählerverzeichnis also am Dienstag um 20:00 Uhr ausgelegt worden ist,
ist es am Sonntag um 20:00 Uhr zu schließen und
die Wahllokale sind am folgenden Dienstag 20:00 Uhr zu öffnen.

Entsprechend des Gesetzeswortlautes erübrigt sich also eine Diskussion, da gar kein Problem besteht, denn Hsiao hat sich vor 20:00 Uhr am Montag zurückgemeldet.
Gregory Jameson M.D.
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Charles Han

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Dienstag, 14. September 2010, 13:04

Es war schon immer so in Astor, dass 1 Woche = 7 Tage und nicht = 168h gerechnet wurden. Wo Tage oder Wochen standen, wurden diese "am Kalender" abgezählt. Nur wo explizit Stunden standen, wurden diese angewandt. Diese Argumentation läuft also ins Leere.

Zudem habe ich mich eh schon entschieden - denn egal wie ich entscheide, entweder hat die eine Seite was zu moppern oder die andere Seite. Gemoppert wird auf jeden Fall.

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Paul Cunningham

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Dienstag, 14. September 2010, 13:22

Trotzdem danke für die Diskussionsbeiträge.

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Gregory Jameson

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Dienstag, 14. September 2010, 14:14

Wie hast du als Wahlleiter und auch Kandidat dich denn entschieden?
Ist Craig Hsiao dabei oder nicht?
Gregory Jameson M.D.
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Paul Cunningham

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16

Dienstag, 14. September 2010, 14:24

Ich habe ihn zugelassen.

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Quinn Michael Wells

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Dienstag, 14. September 2010, 14:29

Zitat

Original von Gregory Jameson
Wenn es erforderlich sein sollte, weise ich das USEO an, die Wahl frühestens 48 Stunden vor Schließung des Wählerverzeichnisses (vorzeitig angekündigt für Sonntag 20:00 Uhr) zu eröffnen (also heute 20:00 Uhr). Dann stehen die Fristen vorher zeitpunktgenau mit der Eröffnung des Wählerverzeichnisses fest.
Übrigens würde ich dann auch das Ende der Wahlen bestimmen, denn die können bisher auch in einem Zeitraum von 23 h und 58 min beendet werden und das ist alles andere als vorhersehbar.


Ahja :P

Aber ich wäre auch für die einfachste Lösung - in Zukunft Uhrzeiten anzugeben wann die Wahl startet, und das schon in der Wahlankündigugng

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Dienstag, 14. September 2010, 14:31

Zitat

Original von Paul Cunningham
Ich habe ihn zugelassen.


Ich kommentiere nicht, ob das jetzt richtig oder falsch ist. Ich sage nur: mutig. ;)

Ich hätte es an deiner Stelle aus einem wie ich finde opportunen Grund nicht getan: ich hätte mich anschließend nicht dafür ausschimpfen lassen wollen. Die Verantwortung dafür, dass ungenaue oder unzulängliche Gesetze nicht geändert werden, liegt bei 8 Senatoren und 7 Repräsentantenhausabgeordneten. Sowie teilweise wohl auch noch bei einer Bundesregierung, die das wenigstens hätte anstoßen können.

Hält der Wahlleiter sich nun einfach wortwörtlich an das Gesetz, kann ihm keiner was. Dazu müssten sich vorher zu viele Leute an die eigenen Nasen fassen. Nur Ermessensentscheidungen machen angreifbar.
Ashley Fox


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19

Dienstag, 14. September 2010, 14:31

Zitat

Original von Quinn Michael Wells

Zitat

Original von Gregory Jameson
Wenn es erforderlich sein sollte, weise ich das USEO an, die Wahl frühestens 48 Stunden vor Schließung des Wählerverzeichnisses (vorzeitig angekündigt für Sonntag 20:00 Uhr) zu eröffnen (also heute 20:00 Uhr). Dann stehen die Fristen vorher zeitpunktgenau mit der Eröffnung des Wählerverzeichnisses fest.
Übrigens würde ich dann auch das Ende der Wahlen bestimmen, denn die können bisher auch in einem Zeitraum von 23 h und 58 min beendet werden und das ist alles andere als vorhersehbar.


Ahja :P

Aber ich wäre auch für die einfachste Lösung - in Zukunft Uhrzeiten anzugeben wann die Wahl startet, und das schon in der Wahlankündigugng


Vollkommen dagegen. Das haben wir abgeschafft, weil es den Wahlleiter zwingt immer zu bestimmten Zeiten vor Ort zu sein. Und gemäß dem Grundsatz RL vor VL, haben wir das vor Jahren abgeschafft. Es gibt andere Lösungen das zu verbessern. Aber sich in enge Uhrzeiten zu quetschen ist Humbug. Einmal 5 Minuten über der Zeit und irgendwer wird wieder vor Gericht latschen - und das will man ja vermeiden.

XXIX. President of the United States
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Dienstag, 14. September 2010, 14:34

Aber jetzt ist das Wahlamt entpersonalisiert und du kannst Wahlhelfer einstellen. ;)
Gregory Jameson M.D.
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