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Claire Gerard

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1

Freitag, 4. Oktober 2013, 13:30

H.R. 2013-088: Standing Rules Amendment




Honorable Members of Congress:

Der Gentleman aus Astoria State, Mr. Marc Peterson, hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 96 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.



Vice President of Congress



Standing Rules Amendment

Section 1
Sec. 3 der Standing Rules of Congress wird folgende Subsection 5 hinzugefügt:
    Ein Mitglied des Kongresses hat eine Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses durch vorherige Eintragung in ein vom Kongresspräsidium ausgelegtes Abwesenheitsbuch unter Nennung der Kalendertage der Abwesenheit anzuzeigen.
Section 2
Sec. 5 Ssec. 3 der Standing Rules of Congress wird wie folgt geändert:
    Ein neuer Präsident wird gewählt, wenn
    1. das Amt vakant ist oder
    2. ein Drittel der Mitglieder des Senates eine Neuwahl verlangt.

Section 3 Entry into Force
Diese Änderungen treten in Kraft, wenn beide Kammern des Kongresses sie gebilligt haben.
Claire Olivia Gerard
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Marc Peterson

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2

Freitag, 4. Oktober 2013, 13:49

Madam President,

ich habe diese Änderungen beantragt, um die offene Diskussion, die wir in der Morning Business Debate bereits begonnen haben, vielleicht einem Ergebnis zuzuführen.

Meine Punkte dabei sind die Wahl des Senatspräsidenten und das Abwesenheitsbuch, welches nach dem Inkrafttreten des Absence Annulment Amendment notwendig wird. Sollten weitere Punkte geregelt werden müssen, stehe ich einer Änderung meines Antrages natürlich offen gegenüber.

Zur Wahl des Senatspräsidenten möchte ich noch einmal wiederholen, dass die aktuelle Lage unbefriedigend ist: Es amtiert systembedingt kein Präsident, wenn der Senat ihn gerade am meisten benötigt, nämlich wenn es um die Bestätigung der Administrationsmitglieder eines neugewählten Präsidenten geht. Die Vorgänge des Senates sollten auch von einem aus seiner Mitte geleitet werden und der Speaker wirklich nur ausnahmsweise im Senat tätig werden, also bei angezeigter Abwesenheit des Senatspräsidenten oder bei Vakanz.

Der Senat hat anders als das Repräsentantenhaus keine Legislaturperiode. Im Normalfall wird nur alle zwei Monate ein Drittel der Senatoren ausgetauscht oder wiedergewählt. Der Charakter des Senates, vom Namen her "Rat der Ältesten", ist der eines ständig bestehenden Gremiums. Wenn Senatoren alle zwei Monate wechseln führt dies im Senat auch nicht zu Diskontinuitäten, die im Falle einer Neuwahl des Repräsentantenhauses alle nicht erledigten Angelegenheiten verfallen lassen.

Daher schlage ich vor, den Posten des Senatspräsidenten diesem Kontinuitätsprinzip des ganzen Senates anzupassen. Die förderlichen Aspekte dürften auf der Hand liegen: Der Senat hat einen ständigen Vorsitzenden, der seine Angelegenheiten führt, bis der Posten vakant fällt durch Tod, Rücktritt oder Abwahl des präsidierenden Senators.

Natürlich gibt es auch da Missbrauchspotenzial, wenn eine Neuwahl nur im Falle der Vakanz möglich wäre, daher habe ich mich für die Beibehaltung des Neuwahlantrages ausgesprochen. Zu klären ist hier allerdings die erforderliche Mehrheit. Eine Mehrheit von zwei Dritteln erachte ich hier als zu hoch, wenn man bedenkt, dass dann ein Senator sehr lange mit einer Sperrminorität präsidieren könnte.
Andererseits könnte ein Drittel der Senatoren auch ständig eine Neuwahl beantragen, um den Senat durch Verfahrensfragen zu blockieren. Ich möchte hier über meinen Entwurf hinaus den Vorschlag machen, dass ein Senator nur einmal während der Zeit, für die er gewählt ist, das Recht hat, einen entsprechenden Antrag zu stellen oder unterstützen. Evtl. könnte man die Hürde der beantragenden Senatoren auch auf die Hälfte erhöhen.

Dazu möchte ich gerne Ihrer aller Meinung und Vorschläge hören.
Marc Peterson
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3

Freitag, 4. Oktober 2013, 14:35

Mr Speaker,
ich begrüße den Antrag ausdrücklich und werde ihm zustimmen.
Bezüglich der Neuwahl würde ich vorschlagen, dass entweder die absolute Mehrheit des Senats oder 1/3 der Senatoren alle zwei Monate eine Neuwahl beantragen können. Damit würde eine Lähmung verhindert.

David J. Clark (D-NA)

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Claire Gerard

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4

Samstag, 5. Oktober 2013, 13:02

Mr. Speaker,

ich hätte mir ja gewünscht, dass wir in der ursprünglichen Debatte erstmal weitere Stimmen von Senatoren abgewartet hätten, zumal ja in erster Linie der Senat von einer entsprechenden Änderung betroffen wäre.

Aber ganz abgesehen davon, ist die Lösung des Antragstellers natürlich nur eine mögliche Lösung des von ihm an anderer Stelle erläuterten Problems. Möglich wären zum Beispiel auch folgende Regelungen:

1. Die Neuwahl des Speakers wird je auf einen anderen Monat verschoben, zum Beispiel zwischen den Präsidenten- und Repräsentantenhauswahlen.

2. Anstatt des Speakers übernimmt der Dean of the Senate in der Zeit der Neuwahlen die Vertretung des Senatspräsidenten.
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Frankie Carbone

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5

Samstag, 5. Oktober 2013, 18:07

Madam President,

auch wenn traditionsgemäss das Senatspräsidium, wie im jetzigen Falle, über mehrere Legislaturperioden bestätigt wird, heisst das nicht, dass der U.S. Senate nicht in regelmässigen Abständen die Arbeit seines Vorsitzes kritisch begutachten möchte. Die routinemässige Bestätigung oder Abwahl des Senatspräsidiums gänzlich abzuschaffen, entspricht deshalb nicht meinen Ansichten. Ich verstehe jedoch den Wunsch des Antragsstellers, welcher den Speaker of the House of Representatives während der Hearingphase sowie generell entlasten möchte. Zu diesem Zwecke finde ich jedoch die Vorschläge von President Gerard deutlich zweckdienlicher. Eine generell antizyklische Wahl des Senatsvorsitzes gegenüber den Präsidentschaftswahlen, würde das "Hearingproblem" lösen und die Beförderung des Dean of Senate als erste Stellvertretung des Senatspräsidiums anstelle des Speakers, würde den Senat autonomer machen.
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6

Sonntag, 6. Oktober 2013, 12:51

Madam President,

die Einwände einer demokratischen Legitimierung des Vorsitzenden hatte ich auch erwogen und natürlich sind sie ein gewichtiges Argument.
Eine Verschiebung der Neuwahl des Senatspräsidenten würe wohl der einfachste Fall.
Im schlimmsten Fall muss aber dafür Sorge getragen werden, dass bis zu einem Monat eine sichere Stellvertretung besteht, falls der präsidierende Senator nicht erneut in den Senat gewählt wird. Ich denke hierbei natürlich an den Dean.

In einem Abwasch könnten wir auch die Neuwahlregeln beider Kammern so gestalten, dass jeweils das dienstälteste Mitglied beider Kammern die Neuwahl durchführt, sofern sie erforderlich werden, also auch im House nach der Konstituierung. Wenn hier alle Mitglieder neugewählt werden, ist derjenige der Dienstälteste, der zuerst den Amtseid ablegt. Das Neuwahlprozedere ist auch nicht so schwer, dass ein gewählter Repräsentant des astorischen Volkes dies nicht schnell erlernen könnte.

So wären beide Kammern hinsichtlich ihres aus ihren Reihen gewählten Personals ein wenig unabhängiger voneinander. Die Geschäfte des ganzen Kongresses führen sie dann nach wie vor unverändert und gemeinsam und mit gegenseitiger Vertretungsmacht.
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7

Sonntag, 6. Oktober 2013, 13:27

Mr Speaker,
diese Lösung ist auch erwägenswert, allerdings frage ich mich, warum der Dienstälteste der sein soll, der den Eid als erster ablegt und nicht derjenige, der dem House am längsten angehört.

David J. Clark (D-NA)

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8

Sonntag, 6. Oktober 2013, 13:33

Madam President,

eine Wiederwahl in den Kongress hat keine Auswirkung auf die Zugehörigkeitszählung.
Ich meinte den Fall, dass kein Repräsentant ins neue House gewählt wird, dann wäre derjenige, der zuerst den Eid leistet, der Dienstälteste.
Ansonsten sind und bleiben das - im Falle Ihrer Wiederwahl - Sie, verehrter Kollege. ;)
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9

Sonntag, 6. Oktober 2013, 13:53

Mr Speaker,
ich danke für die Klarstellung.
Entsprechend des Vorschlages stellt sich dann die Frage, ob eine Vertretung des Kongresspräsidiums dann zuerst dem Dean of the Senate, wie auch bisher, oder dem Dean des Houses, dann analog zur Wahrnehmung des der Funktion des President of Congress durch den Speaker erfolgen würde.

David J. Clark (D-NA)

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10

Sonntag, 6. Oktober 2013, 19:26

Mr. Speaker,

In einem Abwasch könnten wir auch die Neuwahlregeln beider Kammern so gestalten, dass jeweils das dienstälteste Mitglied beider Kammern die Neuwahl durchführt, sofern sie erforderlich werden, also auch im House nach der Konstituierung. Wenn hier alle Mitglieder neugewählt werden, ist derjenige der Dienstälteste, der zuerst den Amtseid ablegt. Das Neuwahlprozedere ist auch nicht so schwer, dass ein gewählter Repräsentant des astorischen Volkes dies nicht schnell erlernen könnte.


ich halte es durchaus für sinnvoll, dass der jeweilige Vorsitzende der Kammern auch durch den Vorsitzenden der jeweils anderen Kammer durchgeführt wird. Das macht es zum Beispiel unmöglich, dass die jeweilige Wahl durch jene Person durchgeführt wird, die selbst antritt. Daher meinte ich auch, dass der Speaker zwar die Wahlen des Senatspräsidenten leitet, so wie es ja auch schon schriftlich fixiert ist, dass aber stattdessen die sonstige Vertretung innerhalb der Kammer geregelt wird. So würde zwar immer der Vorsitzende der jeweils anderen Kammer bei der Wahl eines Kammervorsitzenden präsidieren, die Hearings und Bestätigungsabstimmungen zum Beispiel aber vom Dean of the Senate geleitet werden.
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11

Montag, 7. Oktober 2013, 21:44

Madam President,

werfen wir einen Blick in die Verfassung:
    Article III -The Legislative Branch

    Section 1 [Congress of the United States]
    (3) Beide Kammern des Kongresses sollen aus ihren Reihen jeweils einen oder nötigenfalls mehrere Amtsträger wählen, denen die Sitzungsleitung anvertraut ist.
    (4) Der Präsident des Repräsentantenhauses ist zugleich Präsident des Kongresses der Vereinigten Staaten, der Präsident des Senats zugleich dessen Vizepräsident.
    (5) Der Kongress soll sich eine Geschäftsordnung geben, welche die Details seines Geschäftsgangs regelt und die von beiden Kammern gebilligt werden muss. Arbeitsrichtlinien für eine einzelne Kammer soll diese jeweils selbstständig aufzustellen befugt sein.

    Section 2 [Sittings, Consultations and Decisions of Congress]
    (2) Das Repräsentantenhaus und der Senat beraten über eingebrachte Anträge in der Regel in gemeinsamer Sitzung, es sei denn, es handelt sich um Angelegenheiten, die gemäß der Verfassung oder den Gesetzen oder von der Natur ihrer Sache her nur eine der beiden Kammern des Kongresses betreffen.
    (3) Die Abstimmung erfolgt in beiden Kammern separat.


Auch wenn die Senatorin aus Serena den Aspekt der Wahlunabhängigkeit anführt, so würde ich aufgrund von Art. III Sec. 1 Ssec. 3 sagen, kammerinternen Wahlen und damit Personalentscheidungen sollten allein in den Kammern verbleiben. Debatten werden von beiden eröffnet und geschlossen.
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12

Dienstag, 8. Oktober 2013, 11:43

Mr. Speaker,

das würde dann allerdings dazu führen, dass die herrschende Regelung verfassungswidrig wäre. Sollte dem so sein, sollten wir uns vielleicht bemühen, der Verfassung umfassend gerecht zu werden und gleichzeitig zu den angeführten Punkten die Nachfolgeregelung anpassen.
Claire Olivia Gerard
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13

Dienstag, 8. Oktober 2013, 13:17

Madam President,

darüber kann man streiten, ob nur die Kandidaten oder eben auch der Durchführende der Wahl aus den Reihen der Kammer sein soll. Meine Ansicht habe ich dargelegt: Die beiden Kammern sind verfassungsmäßig getrennt, es sind zwei völlig voneinander unabhängige Gremien. Sie beraten nur zusammen, was auch von beiden am Ende beschlossen werden soll. Alles andere wird getrennt behandelt, Art. III Sec. 2 Ssec. 2.
Und nur über Art. III Sec. 1 Ssec. 4 vertreten sich die Vorsitzenden beider Kammern bei der Sitzungsleitung des gesamten Kongresses gegenseitig.

Ich plädiere daher dafür:
1. Die Wahl des Vorsitzenden durch das dienstälteste und dazu bereite Mitglied der Kammer zu leiten, auch wenn er selbst Kandidat ist. Er kann die Bereitschaft ja ablehnen - vgl. der Succession beim Präsidenten der Vereinigten Staaten. Dann ist eben der zweite an der Reihe.
2. Beratungen und Abstimmungen sind Sachen des Kongresses: Beratungen werden wie gehabt vom Kongresspräsidium eingeleitet, je nachdem, wer da gerade anwesend ist, und Abstimmungen in den Kammern werden vom jeweiligen Vorsitzenden eingeleitet, es sein denn, er ist abgemeldet oder 48 Stunden vergangen, dann macht das das andere Mitglied des Kongresspräsidiums. Und einer der Deans der beiden Kammern ist dann auch Dean des Kongresses, der nur dann zum Zuge kommt, wenn beide KP-Mitglieder abwesend sind - und der zweite, wenn auch der erste abwesend ist
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Dienstag, 8. Oktober 2013, 13:18




Honorable Members of Congress:

Ich erkenne weiteren Aussprachebedarf.
Daher verlängere ich die Aussprache um 72 Stunden ab jetzt.



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Dienstag, 8. Oktober 2013, 14:43

Mr Speaker,
warum nicht vollständig trennen und eine etwaige Vertretung erst dem Dean, dann dem Kongresspräsidium übergeben?

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Freitag, 11. Oktober 2013, 12:56

Madam President,

ich ändere meinen Antrag wie folgt:

Standing Rules Amendment

Section 1
Sec. 3 der Standing Rules of Congress wird folgende Subsection 5 hinzugefügt:
    Ein Mitglied des Kongresses hat eine Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses durch vorherige Eintragung in ein vom Kongresspräsidium ausgelegtes Abwesenheitsbuch unter Nennung der Kalendertage der Abwesenheit anzuzeigen.
Section 2
Sec. 5 Ssec. 3 der Standing Rules of Congress wird wie folgt geändert:
    Ein neuer Präsident wird gewählt,
    1. zu Beginn der Monate März, Juli, November
    2. wenn das Amt vakant ist oder
    3. wenn zwei Drittel der Mitglieder des Senates eine Neuwahl verlangen.
Section 3
Sec. 6 Ssec. 3 S. 2 der Standing Rules of Congress wird wie folgt geändert:
    Sind sie gleichzeitig abwesend, werden sie von dem Mitglied vertreten, das am längsten ununterbrochen dem Kongress angehört. Das Präsidium kann ein anderes Mitglied des Kongresses mit der Vertretung beauftragen.
Section 4 Entry into Force
Diese Änderungen treten in Kraft, wenn beide Kammern des Kongresses sie gebilligt haben.


Ich habe die Wahl des Senatspräsidenten um einen Monat verschoben.
Bei Abwesenheit des gesamten Kongresspräsidiums ist nicht mehr der Dean des Senates vorrangig bestimmt, sondern der des Kongresses - das hat derzeit aber keinerlei tatsächliche Änderungen zur Folge.
Ansonsten bleibt alles aus praktischen Gründen und Übung beim alten, die Wahl des jeweiligen Vorsitzenden wird vom Vorsitzenden der anderen Kammer geleitet. Durch die antizyklische Verteilung sehe ich hierbei nun keinerlei Probleme mehr. Dem Verfassungsauftrag "aus den Reihen der Kammer" wird meiner Meinung nach Genüge getan, wenn die Kandidaten aus der Kammer sind.
Marc Peterson
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Claire Gerard

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17

Freitag, 11. Oktober 2013, 13:04

Mr. Speaker,

dieser Entwurf findet meine Zustimmung.
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18

Freitag, 11. Oktober 2013, 13:23

Ich kann dem Zustimmen, sofern in der weiteren Debatte keine schwerwiegenden Einwände aufkommen.
Butterfly Blue

Frankie Carbone

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19

Freitag, 11. Oktober 2013, 16:35

Madam President,

diese Version findet auch meine Zustimmung.
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20

Freitag, 11. Oktober 2013, 21:00

Mr Speaker,
damit würde die Vertretung innerhalb der jeweiligen Kammer wieder aufgegeben, was sicherlich kein Nachteil sein muss, allerdings zu Beginn noch als Betonung der Eigenständigkeit beider Kammern gesehen wurde.
Warum?

David J. Clark (D-NA)

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