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William E. Mulligan

- out of hospital -

Beiträge: 527

Wohnort: Freeport City, PA

Bundesstaat: -

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Sonntag, 5. September 2010, 19:43

Basic Treaty between the United States of Astor and the Chinopien Empire

Im Namen der Bundesregierung bitte ich um Aussprache mit anschließender Abstimmung zu Folgendem:

Basic Treaty between the United States of Astor and the Chinopien Empire Bill

Article 1
Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Chinopian vom 1. Oktober 2010 in angehangener Fassung und billigt es.

Article 2
Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und im Kaiserreich Chinopien zu hinterlegen.

Article 3
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


Basic Treaty between the Chinopian Empire and the United States of Astor

Art.1 - Allgemeines

(1) Das Kaiserreich Chinopien und die Vereinigten Staaten von Astor erkennen aneinander als souveräne Staaten in ihren zum Status quo der Vertragsunterzeichnung selbst festgelegten Grenzen an.
(2) Die beiden Vetragspartner streben eine friedliche Koesxistenz an.
(3) Die beiden Vertragsstaaten stufen ihre Beziehung zueinander mindestens als „neutral“ oder gleichwertig ein.


Art. 2 - Botschafteraustausch

(1) Die Vertragspartner vereinbaren den Austausch von Botschaftern und Einrichtung von Botschaftsgebäuden.
(2) Die Vertragspartner garantieren die Unverletzlichkeit, Sicherheit und Schutz der Botschaftsgebäude und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt.
(3) Die Vertragspartner gewähren allen Staatsgästen sowie den akkredierten Diplomaten und ihren Mitarbeitern bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.


Art. 3 - Frieden und Sicherheit
(1) Die beiden Vertragsaprtner garantieren, nicht militärisch gegeneinander vorzugehen, solange dieser Vertrag Bestand hat.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten. Nicht davon betroffen sind gemeinsam durchgeführte Operationen.
(3) Konflikte werden auf dem diplomatischen Weg oder unter Vermittlung eines beidseitig anerkannten Drittstaates gelöst.


Art. 4 - Kultureller Austausch
(1) Die Vertragspartner garantieren einen intensiven kulturellen Austausch miteinander.
(2) Die Vertragsstaaten erklären, ein Programm zu einem regelmäßig stattfindenden Studentenaustausch entwickeln zu wollen.


Art. 5 - Schlussbestimmungen
(1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung gekündigt werden.
(2) Änderungen des Vertrages sind möglich und benötigen die ausdrückliche Zustimmung beider Vertragspartner.
(3) Dieser Vertrag hat eine unbegrenzte Laufzeit und tritt nach dem verfassungsmäßigen Ratifizierungsprozess durch eine rechtsgültige Unterschrift der beiden Vertragspartner in Kraft.


Qianlongjing, 01.10.2010.

Für das Kaiserreich Chinopien:

Im Namen und mit Vollmacht Seiner Erhabenen Majestät des Sohns des Himmels,

Pan Qiu Ma
Reichskanzler


Für die Vereinigten Staaten von Astor:

President of the United States of Astor