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Taylor Kay Roberts

Southern Belle

Beiträge: 1 391

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: -

What's Up?
Happy Impeachment/New Year, Astor!
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1

Dienstag, 23. August 2011, 15:35

Introduction of the Constitution of Courts Bill

Madam President,

ich bringe die nachfolgende Bill ein und beantrage eine Aussprache und Abstimmung für sie:

Introduction of the Constitution of Courts Bill

Sec. 1

Durch dieses Gesetz wird der Constitution of the Courts Act eingeführt:
    Constitution of Courts Act

    Article I - General Provision

    Sec. 1 Purpose and Title of this Act

    (1) Dieses Gesetz regelt die Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
    (2) Das Gesetz wird als Constitution of Courts Act zitiert.

    Sec. 2 Competence
    (1) Vor die ordentlichen Gerichte gehören alle Rechtsstreitigkeiten, die nicht vom Obersten Gerichtshof zu behandeln sind.
    (2) Ausnahme- und Sondergerichte sind unzulässig. Für die Militärgerichtsbarkeit werden eigene Gerichte zugelassen.
    (3) Ein Gericht prüft seine Zuständigkeit und erklärt sich darüber. An die Erklärung der Selbstzuständigkeit sind alle anderen Gerichte gebunden. Kann zwischen mehreren Gerichten keine Einigkeit über die Zuständigkeit erzielt werden, so legen diese den Fall dem Supreme Court zur Festlegung der Zuständigkeit vor.

    Sec. 3 Notification of Lawyers
    (1) Jeder Jurist, der auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten von Astor praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namens, seines Berufsorts und der Berufsbezeichnung bei der für die Justiz zuständigen Behörde anzumelden.
    (2) Die für die Justiz zuständigen Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller Rechtsanwälte, Notare und juristischen Verwaltungsbeamten. Zudem soll jedem dort aufgeführten Juristen eine Ordnungsnummer zugewiesen werden, die mit der Nummer 1 beginnen und fortlaufend fortgeführt werden soll. Jede Ordnungsnummer soll nur einmal vergeben werden.
    (3) Wechsel in der Berufsbezeichnung, des Berufsorts oder des ausgeübten Berufs sind der zuständigen Behörde unmittelbar nach Eintreten der Änderung zur Kenntnis zu bringen.
    (4) Geht ein Jurist seiner Tätigkeit nicht mehr nach, so kann er die Tilgung seiner Daten von der Liste verlangen.


    Article II - Levels of Jurisdiction

    Sec. 1 Nominations

    (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten ernennt die Bundesrichter auf Lebenszeit.
    (2) Die Richter bedürfen der Billigung durch den Senat mit einfacher Mehrheit.
    (3) Die für Justiz zuständige Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis aller Bundesrichter, geordnet nach dem Zeitpunkt ihres Amtsantritts.

    Sec. 2 Oath
    Die Richter leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid:
    "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe."
    Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.

    Sec. 3 Loss of Seat
    (1) Die Richter verlieren ihr Amt durch Rücktritt, Tod oder Amtsenthebung.
    (2) Verweigert ein Richter zum dritten Mal durch Untätigkeit, einem Verfahren vorzusitzen, so ist er seines Richteramtes verlustig. Die Feststellung trifft der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes. Will der Vorsitzende von der Amtsenthebung absehen, so hat er den Fall dem Obersten Gerichtshof mit seinen Gründen zur Entscheidung vorzulegen. Dieser entscheidet, ob von der Amtsenthebung abgesehen wird. Lehnt er dies ab, so ist der betroffene Richter seines Amtes enthoben.

    Sec. 4 District Courts
    (1) In jedem Bundesstaat wird ein Bezirksgericht eingerichtet. Es führt den Namen "United States District Court for the District of [Name des Bundesstaates]".
    (2) Der Gerichtsbezirk entspricht dem Territorium des Bundesstaates.
    (3) Der Gerichtsstand ist die Hauptstadt des betreffenden Bundesstaates.

    Sec. 5 Selection of the Judge
    (1) Die Richter sollen geordnet nach dem Zeitpunkt der Klageerhebung nacheinander den Verfahren vorsitzen, entsprechend der Ordnungsnummer, beginnend bei der kleinsten.
    (2) Ein Richter hat den Vorsitz bei einem Verfahren abzulehnen, wenn
    1. er bereits einem laufenden Verfahren vor einem Bezirksgericht vorsitzt,
    2. wenn er in der Sache befangen ist.
    (3) Will eine Partei ihre Besorgnis der Befangenheit gegen den vorsitzenden Richter erklären, so hat sie dies durch einen Schriftsatz zu tun, welcher die Umstände darlegt, aus denen sich die Besorgnis der Befangenheit begründet. Der Richter hat über diesen Antrag zu entscheiden, zuvor ist der anderen Partei Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
    (4) Lehnt der Richter es ab, sich für Befangen zu erklären, so hat er dies durch Beschluss zu tun. Der Beschluss ist zu begründen und dem Obersten Gerichtshof mitsamt dem Antrag und der Stellungnahme der anderen Partei zur endgültigen Entscheidung vorzulegen.
    (5) Übernimmt ein Richter ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes nicht innerhalb einer Woche den Vorsitz in einem Verfahren, in welchem er nach Subsection 1 zuständig ist, so hat der Vorsitzende des Obersten Gerichtshofes auf Antrag einer Partei den Richter die Verweigerung durch Untätigkeit festzustellen und das Verfahren dem nächsten freien Richter zu übertragen.

    Sec. 6 Court of Appeal
    (1) Es wird ein Appellationsgericht mit Sitz in Astoria City eingerichtet. Es trägt den Namen "United States Court of Appeal".
    (2) Es sollen drei Richter für jedes Appellationsverfahren bestimmt werden. Die Auswahl beginnt mit demjenigen, der in der Richterkartei dem Richter folgt, der dem Verfahren vor dem Bezirksgericht in derselben Sache vorgesessen hat.
    (3) Ein Richter hat die Beteiligung an einem Appellationsverfahren abzulehnen, wenn er in der Sache befangen ist.

    Sec. 7 Appellate Competence
    (1) Vom Appellationsgericht werden Urteile der Bezirksgerichte überprüft.
    (2) Die Prüfung beschränkt sich auf eine rechtliche Überprüfung. Eine Tatsachenfeststellung findet nicht statt.


    Article III - Elementary Proceedings

    Sec. 1 Plaint

    (1) Ein Rechtsstreit entsteht durch die Einreichung einer Klageschrift bei Gericht.
    (2) In einer Klageschrift sind alle Tatsachen anzugeben, auf die sich die Klage stützt.

    Sec. 2 Discovery
    (1) Kläger und Beklagter müssen sich wenigstens einmal vor Klageerhebung austauschen.
    (2) Eine außergerichtliche Einigung ist bis zur Verkündung der Entscheidung des Gerichts, in einem Geschworenenprozess bis zur Verkündung der Entscheidung der Geschworenen jederzeit möglich.

    Section 3 Contempt of Court
    (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungshaft bis zu 14 Tagen belegt werden.
    (2) Das Gericht kann den Antritt der Ordnungshaft bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens verschieben.

    Sec. 4 Commencement
    (1) Der Kläger kann frei über das Gericht der Klageerhebung entscheiden.
    (2) Jedes Gericht prüft bei Klageerhebung in einer ersten Anhörung der Parteien die Zuständigkeit.
    (3) Ein Gericht erklärt sich für zuständig, wenn in seinem Bezirk
    1. der Klagegegner seinen Wohnsitz oder Verwaltungssitz genommen hat,
    2. der dingliche Klagegegenstand gänzlich oder zum Teil befindlich ist,
    3. das beanstandete Verhalten des Klagegners vorgenommen worden oder zur Wirkung gelangt ist.

    Sec. 5 Matter of Law
    (1) Ein Geschworenenprozess bedarf des Antrages durch wenigstens eine Klagepartei.
    (2) Das Gericht entscheidet über die Durchführung eines Geschworenenprozesses. Es hat dem Antrag stattzugeben, wenn ein erheblicher Streit über Tatsachen zwischen den Parteien besteht.
    (3) Wird kein Geschworenenprozess beantragt oder zugelassen, entscheidet der Einzelrichter.

    Sec. 6 Selection of the Jury
    (1) Sofern ein Geschworenenverfahren beantragt wird, werden fünf Geschworene durch das zuständige Gericht ermittelt.
    (2) Jedem Bürger, der sich in das neueste Wählerverzeichnis eingetragen hat, wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Nummer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Spätere Wechsel der Hauptidentität sind unbeachtlich. Aus dieser Liste, beginnend beim Angeklagten, werden der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Wird der Angeklagte nicht in der Liste geführt, so wird mit der Abzählung beim Präsidenten der Vereinigten Staaten begonnen. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt.
    (3) Der Präsident und der Vizepräsident der Vereinigten Staaten sowie die Richter und die Staatsanwälte sind für die Dauer ihrer Amtszeit vom Geschworenendienst freigestellt und dürfen nicht dafür herangezogen werden.
    (4) Es ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen, wenn
    1. einer der so ausgewählten Geschworenen zur Gruppe der Freigestellten zählt,
    2. eine der Auswahlen auf den Kläger fällt,
    3. eine der Auswahlen auf den Klagegegner fällt,
    4. eine der Auswahlen auf einen Zeugen fällt,
    5. eine der Auswahlen auf eine Person fällt, die nicht mehr Staatsbürger ist, oder
    6. wenn sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben.
    (5) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene. Hierbei werden unter Fortzählung gemäß der Ermittlung der Geschworenen der dreiundzwanzigste und der siebenundzwanzigste Bürger ausgewählt. Die Bestimmungen für den Fall der Freistellung bzw. Ablehnung von Geschworenen sind auf die Ersatzgeschworenen entsprechend anzuwenden.
    (6) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Prozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Prozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.

    Sec. 7 Voir Dire
    (1) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl dem Kläger als auch dem Klagegegner binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
    (2) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
    (3) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden.
    (4) Eine schuldhafte Verletzung der Geschworenenpflicht wird als Unterlassen von Diensthandlungen gem. Chap. II Art. IV Sec. 3 geahndet.

    Sec. 8 Case in Chief
    Zuerst obliegt dem Kläger die Prozessführung; anschließend übernimmt der Beklagte die Prozessführung.

    Sec. 9 Questioning of Witnesses and Experts
    (1) Der Prozessführer ruft nacheinander seine Zeugen und Sachverständigen auf.
    (2) Zu Beginn der Befragung leisten die Zeugen folgenden Eid: "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen.
    (3) Nach der Vereidigung befragt der Prozessführer seine Zeugen.
    (4) Die Gegenseite kann nach dem Abschluss der Befragung durch den Prozessführer den Zeugen selbst befragen.

    Sec. 10 Documents
    (1) Dokumente in Schrift-, Text-, Bild- und Tonform sollen durch den Ersteller im Zuge einer Befragung in die Beweisaufnahme eingeführt werden.
    (2) Ist dies nicht möglich, soll das Gericht die Dokumente selbst in Augenschein nehmen.

    Sec. 11 Objection
    (1) Beide Parteien haben das Recht, gegen Beweismittel, Dokumente, gestellte Fragen und getätigte Aussagen Einspruch einzulegen, um ihre Einführung in die Beweisaufnahme zu unterbinden.
    (2) Der Einspruch ist auf Verlangen des Gerichts zu begründen.
    (3) Über den Einspruch entscheidet unmittelbar das Gericht.

    Sec. 12 Verdict and Jugdement
    (1) Im Geschworenenprozess ziehen sich die Geschworenen nach Abschluss aller Befragungen zur Beratung zurück. Das Gericht kann vor dem Rückzug die Geschworenen über das anzuwendende Recht belehren.
    (2) Sie haben sich einstimmig entweder zugunsten des Klägers oder des Beklagten zu entscheiden.
    (3) Der Richter entscheidet auf Grundlage der Geschworenenentscheidung, sofern ein Geschworenenprozess beantragt wurde.
    4) Kommt innerhalb eines Monats keine Entscheidung der Geschworenen zustande oder wurde ein Geschworenenprozess nicht beantragt, so entscheidet der Richter die Sache. Ein Richterurteil ist zu begründen.

    Sec. 13 Special Proceedings
    Für die Strafverfahren und die Militärgerichte gelten besondere Prozessregeln.


    Article IV - Appellate Proceedings

    Sec. 1 Motion

    (1) Die Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils ist binnen einer Woche seit der Verkündung zu beantragen.
    (2) Der Antrag auf Überprüfung eines Urteils kann nur binnen einer Woche ab Verkündung des Urteils eingelegt werden.
    (3) Die Parteien sind nur zu einer Urteilsüberprüfung befugt, soweit und sofern sie unterlegen sind.
    (4) Die Überprüfung eines Urteils bedarf der Annahme des Verfahrens durch das Appellationsgericht.

    Sec. 2 Evocation
    (1) Das Appellationsgericht kann Verfahren an den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten abgeben.
    (2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann Verfahren, welche vom Appellationsgericht behandelt werden, an sich ziehen.

    Sec. 3 Hearings
    Das Appellationsgericht hört beide Klageparteien an, beginnend mit dem Appellanten.

    Sec. 4 Decision
    Das Appellationsgericht entscheidet mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Richter dürfen sich nicht enthalten.
Sec. 2 Amendments to the Code of Criminal Procedure Act
(1) In Article IV des Code of Criminal Procedure Act werden die Sections 4 und 5 gestrichen. Die Nummerierung der nachfolgenden Sections wird angepasst.
(2) Article I des Code of Criminal Procedure Act werden die folgenden Sections 3 und 4 angefügt:
    Sec. 3 Defendant's Lawyer
    (1) Jeder angemeldete Jurist kann durch ein Gericht in Strafsachen zum Pflichtverteidiger berufen werden. Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
    (2) Eine Berufung zum Pflichtverteidiger kann nur in strengen Ausnahmefällen unter Angabe der Gründe bei Gericht widersprochen werden. Das Gericht hat diese Gründe zu prüfen und darüber zu entscheiden.
    (3) Das Mandat der Pflichtverteidigung endet mit dem Ende des Prozesses.
    (4) Zur Auswahl des Pflichtverteidigers soll das zuständige Gericht die Liste der Juristen heranziehen und beginnend bei der Ordnungszahl 1 die Pflichtverteidiger berufen. Ein Jurist auf der Liste darf nur übersprungen werden, wenn er aufgrund persönlicher Befangenheit nicht in den Prozess involviert werden sollte. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht.
    (5) Ein Angeklagter kann der Berufung eines Pflichtverteidigers widersprechen, wenn er sich durch ihn nicht ausreichend vertreten fühlt. In diesem Fall hat das Gericht für Ersatz zu sorgen.

    Sec. 4 Penalty
    (1) Ein Jurist, der der Aufforderung zur Pflichtverteidigung nicht nachkommt, kann gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden. Erfolgt der Verstoß durch Inaktivität ist seine Zulassung durch Streichung aus dem Juristenverzeichnis zu entziehen.
    (2) Ein Pflichtverteidiger, der seinen Mandanten wider besseren Wissens nicht ausreichend vertritt, kann ebenfalls gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
    (3) Ein Jurist, der in seinem Beruf praktiziert, ohne sich in die Liste gemäß Article II, Section 1 eingetragen zu haben, kann gemäß USPC, Chapter II, Art. 1, Sec. 6, Ssec. 2 belangt werden.
Sec. 3 Abrogation of Acts
(1) Der Counselor Act wird aufgehoben.
(2) Der Criminal Court Act wird aufgehoben.
(3) Criminal Court Installation Act wird aufgehoben.

Sec. 4 Entry into Force
Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Solomon Foot

Old School Conservative

Beiträge: 886

Wohnort: Port Virginia

Bundesstaat: -

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2

Mittwoch, 24. August 2011, 16:31

Sollte dieser Antrag nicht zur Aussprache gestellt werden?
Freedom from Government!

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

Bundesstaat: New Alcantara

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3

Donnerstag, 25. August 2011, 08:06

Ich hatte erwartet, dass der Speaker sich mal um seine Aufgaben kümmert, aber öffentliche Auftritte sind ihm offenbar wichtiger.

Ich kümmere mich.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA