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John Nathan Hope

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1

Donnerstag, 21. April 2011, 16:37

S. 2011-058 Military Health Care Bill



Honorable Members of Congress:

Rep. Doug Haywardaus Peninsula
hat den angefügten Entwurf zur Aussprache eingebracht.

Die Aussprachedauer beträgt zunächst 96 Stunden.

John Nathan Hope
President of Congress


Military Health Care Bill

Section 1 - Fundamentals
Dieses Gesetz regelt die Gesundheitsversorgung von Mitgliedern der astorischen Streitkräfte.

Section 2 - Organisation
Die Verwaltung der militärischen Gesundheitsversorgung wird durch eine durch Organisationserlass des Präsidenten damit beauftragten Behörde übernommen.

Section 3 - Medical Care
(1) Jedes Mitglied der astorischen Streitkräfte hat das Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung.
(2) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während seiner Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung, werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
(3) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während eines militärischen Einsatzes körperliche oder geistige Erkrankungen, so werden die kompletten Behandlungskosten von der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
(4) Eine Krankheit kann durch militärisches Personal oder durch zivile Mediziner diagnostiziert werden.
(5) Ein Antrag auf Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten ist an die in Sec. 2 erwähnte Behörde zu richten.
(6) Die Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten liegt im Ermessen der in Sec. 2 erwähnten Behörde. Widerspruch gegen die Entscheidung ist möglich.

Section 4 - Final Provision
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundsätze in Kraft.
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John Nathan Hope

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2

Donnerstag, 21. April 2011, 21:31

Mr. Speaker,

ich begrüße das Anliegen dieses Entwurfs, habe jedoch einige Kritikprunkte:

Die Behandlungskosten sollten nur dann übernommen werden, wenn sie nicht nur während, sondern auch aufgrund des Einsatzes aufgetreten sind. Es ist sicher nicht Aufgabe der beauftragten Behörde, für möglicherweise verschwiegene Vorerkrankungen aufzukommen.

Eine Krankheit sollte auch nur durch Militärärzte diagnostiziert werden. Mangels einheitlicher Zulassungsstandards für Mediziner sehe ich sonst die Gefahr, dass die Verwaltungsbehörde der militärischen Gesundheitsversorgung für fragwürdige Diagnosen esoterischer Heilpraktiker aufkommen muss.

John Nathan Hope

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3

Freitag, 22. April 2011, 07:44



Honorable Members of Congress:

ich weise darauf hin, dass gemäß Title III Sec 8 SSec 2 der Standing Orders of Congress gilt: "Kein Kongressmitglied soll in den ersten 12 Stunden nach Eröffnung einer Aussprache das Wort ergreifen, ohne dass der Antragsteller eine Antragsbegründung beigefügt, vorgebracht oder darauf ausdrücklich verzichtet hat."

John Nathan Hope
President of Congress
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Doug Hayward

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4

Freitag, 22. April 2011, 11:34

Mr. Speaker,

ich danke Ihnen für die Klarstellung und möchte nun einige Anmerkungen zu diesem Entwurf verlieren.

1. Ich habe mich in meinem Wahlkampf dafür stark gemacht, dass für Kriegsveteranen eine psychologische Nachsorge eingereichtet wird. Bei der Ausarbeitung eines solchen Entwurfs und nach Gesprächen mit Soldaten in meinem Heimatstaat bin ich jedoch zu der Erkenntnis gelangt, dass eine reine psychologische Nachsorge nicht ausreicht. Das Problem besteht derzeit darin, dass für die Soldaten der Streitkräfte derzeit überhaupt keine medizinische Vor- und Nachsorge praktiziert wird. Manchmal hatte ich sogar das Gefühl, dass die Behandlung von Erkrankungen oder Verletzungen grundsätzlich nur notdürftig geleistet und dann auch noch von den Betroffenen selbst gezahlt werden musste. Dies ist für mich kein Zustand der in dieser Form beibehalten werden darf. Die Soldatinnen und Soldaten sorgen dafür, dass wir uns sicher fühlen. Sie würden jederzeit ihr Leben für die Verteidigung unseres Heimatlandes geben, doch wenn sie dann erkranken und verwundet werden, springt niemand für sie ein, um ihrem Einsatz für die Vereinigten Staaten zu danken. Die Intention meines Entwurfes ist es daher, für alle Mitglieder der Streitkräfte eine umfangreiche gesundheitliche Vor- und Nachsorge zu schaffen, damit ihnen auch der Dank geleistet wird, der ihnen zusteht.

2. Ich gebe an dieser Stelle gerne zu, dass mein Entwurf noch nicht das Non Plus Ultra in dieser Debatte ist und sicher noch durch umfangreiche Verbesserunen optimiert werden kann, sei es durch Spezifikationen, Anpassungen oder Erweiterungen. Ich möchte daher an die Mitglieder des Kongresses appellieren, sich konstruktiv in diese Debatte einzuschalten, auch im Sinne der Soldatinnen und Soldaten. Natürlich stehe ich in diesem Zusammenhang auch Verbesserungsvorschlägen, Änderungswünschen und Fragen offen gegenüber und werde versuchen mögliche Vorbehalte oder Zweifel an diesem Entwurf abzubauen.

Einen ersten Schritt dazu hat der Senator von Hybertina bereits gemacht, wofür ihm erstmal gedankt sein. Ich möchte nun auf seine Kritikpunkte antworten:

In Bezug auf die Übernahme der Behandlungskosten sei angemerkt, dass grundsätzlich nur Behandlungskosten von Krankheiten oder Verletzungen übernommen werden, die sich während der Dienstzeit, also während Einsätzen, Manövern oder der aktiven Arbeitszeit in den Stützpunkten, auftreten bzw. entstehen. Vorerkrankungen - so sie bereits diagnostiziert sind oder diagnostiziert werden - sind von der Kostenübernahme ebenso ausgeschlossen, wie Verletzungen, die in der Frei- oder Urlaubszeit aufgetreten sind. Hier bin ich gerne bereit das Gesetz zu spezifizieren, wobei ich derzeit noch nach einer angemessenen formulierung dafür suche.

In Bezug auf den zweiten Punkt sei angemerkt, dass ich einer Erstdiagnostizierung durch Militärärzten durchaus zustimmen kann, wobei für mich wichtig ist, dass es - ebenso wie in rechtlichen Sachen - eine zweite Instanz existieren muss, die letztlich darüber entscheidet, ob die Erkrankung bzw. Verletzung so aufgetreten ist, dass für sie eine Kostenübernahme in Frage kommt. Auch hier suche ich noch für eine Möglichkeit, dies in das Gesetz mitaufzunehmen.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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5

Freitag, 22. April 2011, 12:52

Mr President

Bezüglich der von Kollege Hayward geforderten Behörde teile ich mit, dass eine solche von mir bereits bei der Transformation der Streitkräfte vorgesehen wurde. Es handelt sich dabei um das United States Medical Command, welches Bestandteil des United States Logistics Command ist - also desjenigen Unified Combatant Commands, welches das Kompetenzzentrum Logistik der Streitkräfte ist. Das US Medical Command seinerseits ist darin das Kompetenzzentrum Medizinische Versorgung der Streitkräfteangehörigen.

Gemäss Writ of Organisation - Cunningham 04/2011, Chapter V werden die den Federal Authorities "Unified Combatant Commands" nachgeordneten Führungsstäbe und Truppenverbände - also auch der Führungsstab "US Medical Command" - im Anschluss an die Genehmigung besagten Writs dem Kongress angezeigt werden.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George T. Colton« (22. April 2011, 14:05) aus folgendem Grund: seinerseits nicht seinerzeit


Doug Hayward

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6

Freitag, 22. April 2011, 14:05

Mr. Speaker,

ich danke dem Senator von Savannah für den Hinweis bezüglich der einzurichtenden Behörde.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
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Doug Hayward

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7

Montag, 25. April 2011, 18:01

Mr. Speaker,

ich lege folgenden veränderten Entwurf vor.


Military Health Care Bill

Section 1 - Fundamentals
Dieses Gesetz regelt die Gesundheitsversorgung von Mitgliedern der astorischen Streitkräfte.

Section 2 - Organisation
Die Verwaltung der militärischen Gesundheitsversorgung wird durch eine durch Organisationserlass des Präsidenten damit beauftragten Behörde übernommen.

Section 3 - Medical Care
(1) Jedes Mitglied der astorischen Streitkräfte hat das Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung.
(2) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während seiner Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder eine Verletzung, werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
(3) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während eines militärischen Einsatzes körperliche oder geistige Erkrankungen oder eine Verletzung, so werden die kompletten Behandlungskosten von der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
(4) Von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind Behandlungskosten von körperlichen oder geistigen Erkrankungen sowie Verletzungen, die
a) in der dienstfreien Zeit erleidet,
b) vor dem Eintritt in den Militärdienst vorlagen und bei der medizinischen Untersuchung gemäß Art. 6 der Verordnung über die Einstellungskriterien für den Dienst als Soldat vom 11.10.2008 verschwiegen oder
c) aufgrund grober Fahrlässigkeit des Betroffenen erleidet wurden.
(5) Eine Krankheit oder Verletzungen muss durch medizinisches Militärpersonal diagnostiziert werden. Eine Diagnose von nicht-militärischen Medizinern kann anerkannt werden, wenn der Gutachter einen Abschluss in Humanmedizin an einer astorischen oder ausländischen Hochschule vorweist.
(6) Ein Antrag auf Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten ist an die in Sec. 2 erwähnte Behörde zu richten.
(7) Die Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten liegt im Ermessen der in Sec. 2 erwähnten Behörde. Widerspruch gegen die Entscheidung ist möglich.

Section 4 - Final Provision
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundsätze in Kraft.


Ich habe hierbei versucht die Kritikpunkte des Senators aus Hybertina in den Gesetzesentwurf zu integrieren. Ich bitte nun erneut um Anmerkungen oder Kritik.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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8

Dienstag, 26. April 2011, 21:25

Mr. Speaker,

ich begrüße die Änderungen durch den Antragsteller.

John Nathan Hope

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9

Dienstag, 26. April 2011, 22:00

Mr. President,

ich begrüße die Stoßrichtung des Antrags und möchte erfragen, ob nicht auch solche Krankheiten übernommen werden sollten, die durch den Dienst und/oder das dort erlebte verursacht oder ausgelöst werden, aber erst nach der Dienstzeit oder dem Einsatz festgestellt werden bzw auftreten. Ich denke beispielsweise an Strahlenbelastungen von Funkern (früher ein Problem): Die werden nicht ieS krank oder verletzt während ihrer Dienstzeit, kriegen aber später Krebs. Oder psychische Probleme ehemaliger Soldaten, die ursächlich mit Einsatzerlebnissen zu tun haben sowie Anpassungsstörung in der zeivilen Umwelt.

Ich fände es begrüßenswert wenn auch diese Materie erfasst würde.
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Doug Hayward

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10

Dienstag, 26. April 2011, 22:39

Mr. Speaker,

ich werde den Änderungswunsch von Congressman Hope gerne in den Entwurf übernehmen, wobei ich noch etwas Zeit brauche, diesem Wunsch nachzukommen. Sollte dies die vorgesehene Debattenzeit überschreiten, beantrage ich hiermit eine Verlängerung der Aussprache.
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Man nennt mich auch den "Wahlbullen"!
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Mittwoch, 27. April 2011, 00:04

Mr. President,

ich kann mich mit den Änderungen anfreunden.

John Nathan Hope

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12

Mittwoch, 27. April 2011, 14:49




Honorable Members of Congress:

das Präsidium erkennt weiteren Aussprachebedarf und verlängert die Aussprache um 72 Stunden ab diesem Zeitpunkt.

John Nathan Hope
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13

Freitag, 29. April 2011, 15:41

Mr. Speaker,

ich lege folgenden zweiten veränderten Entwurf vor.


Military Health Care Bill

Section 1 - Fundamentals
Dieses Gesetz regelt die Gesundheitsversorgung von Mitgliedern der astorischen Streitkräfte.

Section 2 - Organisation
Die Verwaltung der militärischen Gesundheitsversorgung wird durch eine durch Organisationserlass des Präsidenten damit beauftragten Behörde übernommen.

Section 3 - Medical Care
(1) Jedes Mitglied der astorischen Streitkräfte hat das Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung.
(2) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während seiner Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder eine Verletzung, werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
(3) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während eines militärischen Einsatzes körperliche oder geistige Erkrankungen oder eine Verletzung, so werden die kompletten Behandlungskosten von der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
(4) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte nach seiner aktiven Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder Verletzung, die auf den Militärdienst zurückzuführen ist, so werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
(5) Von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind Behandlungskosten von körperlichen oder geistigen Erkrankungen sowie Verletzungen, die
a) in der dienstfreien Zeit erleidet,
b) vor dem Eintritt in den Militärdienst vorlagen und bei der medizinischen Untersuchung gemäß Art. 6 der Verordnung über die Einstellungskriterien für den Dienst als Soldat vom 11.10.2008 verschwiegen oder
c) aufgrund grober Fahrlässigkeit des Betroffenen erleidet wurden.
(6) Eine Krankheit oder Verletzungen muss durch medizinisches Militärpersonal diagnostiziert werden. Eine Diagnose von nicht-militärischen Medizinern kann anerkannt werden, wenn der Gutachter einen Abschluss in Humanmedizin an einer astorischen oder ausländischen Hochschule vorweist.
(7) Ein Antrag auf Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten ist an die in Sec. 2 erwähnte Behörde zu richten.
(8) Die Erstattung oder Übernahme von Behandlungskosten liegt im Ermessen der in Sec. 2 erwähnten Behörde. Widerspruch gegen die Entscheidung ist möglich.

Section 4 - Final Provision
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundsätze in Kraft.


Sec. 3, Ssec. 4 wurde entsprechend des Vorschlags von Congressmann Hope eingefügt.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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John Nathan Hope

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Freitag, 29. April 2011, 16:20

Mr. President,

ich werde dem Antrag zustimmen.
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Scarlett Monroe

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Freitag, 29. April 2011, 17:45

Mr. Speaker,

ich hätte folgende Fragen bzw. Anmerkungen an den Antragsteller:

(3): Wird meiner Meinung nach von (2) mit eingeschlossen.
(5) b: Was passiert wenn, die genannte Verordnung aufgehoben wird?
(8): Ob erstattet wird sollte nicht im Ermessen der Behörde liegen - Sinn dieses Gesetzes ist es ja gerade, dass erstattet wird -, sondern lediglich der Umfang.

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Freitag, 29. April 2011, 18:06

Mr. Speaker,

ich möchte wie folgt auf die Annmerkungen von Congresswoman Monroe antworten:

ad Ssec 3: Intendiert ist hierbei, dass bei Erkrankungen im oder durch Kampfeinsätze grundsätzlich die vollen Behandlungskosten erstattet werden, während in der Dienstzeit ohne Kampfeinsatz die Behandlungskosten ganz erstattet werden können.

ad Ssec 5: Hier werde ich das Gesetz anpassen, ich danke für diesen Hinweis.

ad Ssec 8: Die Reihenfolge der Erstattung würde folgendermaßen ablaufen:
1. Soldat erleidet Erkranung oder Verletzung
2. Mediziner diagnostiziert Erkrankung oder Verletzung
3. Soldat lässt sich behandeln
4. Soldat richtet Antrag auf Übernahme der Behandlungskosten
5. Behörde entscheidet, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind oder Hinderungsgründe vorliegen
Der Sinn ist hierbei, dass von Seiten der Behörde die Voraussetzungen geprüft werden. Gegebenfalls kann ich noch eine Begründungsklausel für in das Gesetz integrieren.
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Sonntag, 1. Mai 2011, 13:06

Mr. Speaker,

ich lege folgenden dritten veränderten Entwurf vor.


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(1) Jedes Mitglied der astorischen Streitkräfte hat das Recht auf eine umfassende Gesundheitsversorgung.
(2) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während seiner Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder eine Verletzung, werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
(3) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte während eines militärischen Einsatzes körperliche oder geistige Erkrankungen oder eine Verletzung, so werden die kompletten Behandlungskosten von der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
(4) Erleidet ein Mitglied der astorischen Streitkräfte nach seiner aktiven Dienstzeit eine körperliche oder geistige Erkrankung oder Verletzung, die auf den Militärdienst zurückzuführen ist, so werden die kompletten Behandlungskosten oder Teile der Behandlungskosten von Seiten der in Sec. 2 erwähnten Behörde übernommen.
(5) Von der Kostenübernahme ausgeschlossen sind Behandlungskosten von körperlichen oder geistigen Erkrankungen sowie Verletzungen, die
a) in der dienstfreien Zeit erleidet,
b) vor dem Eintritt in den Militärdienst vorlagen und bei einer per Verordnung definierten medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung für den Dienst als Soldat vom 11.10.2008 verschwiegen oder
c) aufgrund grober Fahrlässigkeit des Betroffenen erleidet wurden.
(6) Eine Krankheit oder Verletzungen muss durch medizinisches Militärpersonal diagnostiziert werden. Eine Diagnose von nicht-militärischen Medizinern kann anerkannt werden, wenn der Gutachter einen Abschluss in Humanmedizin an einer astorischen oder ausländischen Hochschule vorweist.
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Section 4 - Final Provision
Dieses Gesetz tritt gemäß der verfassungsrechtlichen Grundsätze in Kraft.


Sec. 3, Ssec. 5, line b wurde allgemeiner gefasst. In Sec. 3, Ssec. 8 wurde eine Begründungsklausel eingefügt.
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Sonntag, 1. Mai 2011, 13:10

Mr. President

Diesem Entwurf werde ich meine Zustimmung erteilen.
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Dienstag, 3. Mai 2011, 11:48




Honorable Members of Congress:

das Präsidium erkennt weiteren Aussprachebedarf und verlängert die Aussprache um 48 Stunden ab diesem Zeitpunkt.

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Charlotte McGarry

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Mittwoch, 4. Mai 2011, 10:22

Mr. President,

dieser Entwurf wird meine Zustimmung finden.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
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