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1

Donnerstag, 9. April 2015, 13:07

S. 2015-052 Ms Lilah Morgan to be Director of the USEO


The President of Congress


Honorable Members of Congress!


Der Senator for Freeland, Mr Alexander Xanathos, hat
Ms. Lilah Morgan
als
Director of the United States Electoral Office
vorgeschlagen.

Gemäß Article I Section 3 Subsection 4 Federal Election Act ist die Vorgeschlagene durch beide Kammern des Kongresses zu hören; dabei können Fragen gestellt werden.
Der Director wird gemäß der o.g. Bestimmung durch den Kongress mit einer Mehrheit beider Kammern gewählt.


Der Antragsteller oder die Vorgeschlagene haben das erste Wort, Rederecht wird diesbezüglich erteilt.

Die Vorgeschlagene wird aufgefordert nachfolgenden Eid zu leisten:

"Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit

und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe."


Der Gottesbezug kann entfallen.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



________________________________________________________
Clark
Speaker of the House



David J. Clark (D-NA)

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Lilah Morgan

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2

Donnerstag, 9. April 2015, 19:50

Mr. Speaker,

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.

Ich danke Senator Xanathos dafür, dass er mich für dieses Amt vorgeschlagen hat.

Ich war bereits vom Anfang März 2012 bis Ende Januar 2013 Director des USEO. Mitte Februar bewarb mich ich wegen der drohenden Vakanz beim Stabschef des Weißen Hauses um eine Tätigkeit im USEO, doch konnte diese Vakanz durch die Rückkehr der Behördenleiterin abgewendet werden. Nun ist sie eingetreten. Deshalb bin ich hier und ich freue mich auf Ihre Fragen, honorable Members of Congress.
Lilah Morgan
Director of the U.S. Electoral Office

Timothy Ford

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3

Donnerstag, 9. April 2015, 20:13

Mr. Speaker,
ich habe keine Fragen und werde der Kandidatur zustimmen

Catherine Dewinter

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Donnerstag, 9. April 2015, 20:39

Mr. President,

Ich danke Ms. Morgan für die Bereitschaft sich in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Dementsprechend darf sich Ms. Morgen meiner Stimme sicher sein.

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5

Freitag, 10. April 2015, 00:46

Ms Morgan,
willkommen im Kongress.
Zunächst einmal: Wie stehen Sie zum Independent Electoral Office? - Wie sehen Sie Ihre Stellung als solche, müssten Sie Ihrer Meinung nach einem Ersuchen des Präsidenten entsprechen, zu einem Gespräch zu erscheinen oder sind Sie nur zur Abgabe eines schriftlichen Berichts verpflichtet?

David J. Clark (D-NA)

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Freitag, 10. April 2015, 03:17

Mr. Speaker,

wenn Ihre Frage die ist, ob die Unabhängigkeit der Wahlbehörde ihrer Arbeit im Weg steht, so sage ich Ihnen, dass es für die Durchführung von Wahlen gänzlich belanglos ist, ob die Durchführenden innerhalb der Hierarchie der Exekutive verortet sind oder extern, solange garantiert ist, dass jemand da ist, der die Wahlen korrekt durchführt.

Problematisch wird es, wenn besagte Amtsträger ausfallen. Innerhalb der Exekutive ist grundsätzlich für Ersatz gesorgt.
Ein weiteres Problem sehe ich darin, wenn eine Wahl gerichtlich angefochten wird. Grob geht es dabei um die Frage, ob die Freiheit vom imperativen Mandat auf den von beiden Kammern des Kongresses gewählten Director of the USEO durchschlägt. Wie gut, dass ich das nicht zu entscheiden habe.

Einem Ersuchen des Präsidenten auf Erscheinen im Weißen Haus würde ich selbstverständlich folgen. Wenn das Staatsoberhaupt ruft, hat man, so schnell es einem möglich ist, zu erscheinen. Erstens ist es eine Ehre, zweitens werden die Kosten erstattet, drittens ist es potenziell wichtig, wenn das Staatsoberhaupt selbst mit einem sprechen will.
Lilah Morgan
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7

Freitag, 10. April 2015, 13:25

Ms Morgan,
sehen Sie es als eine moralische oder eine rechtliche Pflicht?

David J. Clark (D-NA)

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Lilah Morgan

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8

Freitag, 10. April 2015, 14:25

Mr. Speaker,

die Frage ist doch eher, ob das Gute hier nicht auch das Richtige ist. Es geht nicht darum, wie Antigone das Gesetz des Königs von Theben zu brechen, welches im Gegensatz zum Gesetz der Götter die Bestattung des eigenen Bruders verboten hat. Es geht lediglich um ein leibhaftiges Erscheinen in der Residenz des Präsidenten. Welche Konflikte zwischen Recht und Moral sollten sich dabei schon auftun?
Lilah Morgan
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Freitag, 10. April 2015, 14:30

Ms Morgan, Sie weichen meiner Frage aus. Sind Sie als Amtsträger des Bundes rechtlich verpflichtet, persönlich beim Präsidenten zu erscheinen, wenn der es wünscht?

David J. Clark (D-NA)

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Freitag, 10. April 2015, 14:33

Mr. Speaker,
hier soll es um Kompetenz gehen und nicht um die Frage ob jemand Anweisungen seines Vorgesetzten annimmt oder nicht

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Freitag, 10. April 2015, 14:36

Congressman Ford, die Frage ist in meinen Augen berechtigt, da ein Director des USEO keinen direkten Vorgesetzten hat, der Anweisungen erteilen darf. Insofern gilt es zu klären, ob die Kandidatin geeignet ist, eine solche Position mit einer Unabhängigkeit, wie sie das Gesetz vorsieht, auszuüben.

David J. Clark (D-NA)

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12

Freitag, 10. April 2015, 16:06

Nein, Mr. Speaker, ich das haben Sie nicht gefragt!

Ihre Frage drehte sich bisher nämlich ausschließlich um ein Ersuchen auf persönliches Erscheinen. Und zwar nicht generell, sondern lediglich auf mich selbst bezogen. Und ich habe Ihnen geantwortet, dass ich einem solchen Ersuchen entsprechen würde.

Nun stellen Sie eine gänzlich andere Frage, nämlich ob ich dienstliche Anweisungen für mein Ressort beachten muss.
Und da würde ich mir alles anhören, was der Präsident zu sagen hat. Doch ob ich seine Vorschläge dann in meinem Ressort umsetze, kommt auf die Vorschläge selbst an.
Lilah Morgan
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Freitag, 10. April 2015, 18:06

Ms Morgan, meine Frage lautete, ausweislich des Kongressprotokolls:
[...] müssten Sie Ihrer Meinung nach einem Ersuchen des Präsidenten entsprechen, zu einem Gespräch zu erscheinen oder sind Sie nur zur Abgabe eines schriftlichen Berichts verpflichtet?

David J. Clark (D-NA)

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Lilah Morgan

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14

Freitag, 10. April 2015, 18:44

Mr. Speaker,

die schriftliche Berichtspflicht wird von uns beiden vorausgesetzt und von keinem bestritten, wie man an Ihrem Wort "nur" erkennt. Nur weil Sie es durch die Rhetorik Ihrer Fragestellung kombinieren wollen, ist der Wunsch auf persönliches Erscheinen ist eine von der Berichtspflicht gänzlich unabhängige Angelegenheit. Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Präsident den schriftlichen Bericht in Anwesenheit vorgelesen haben will, dafür dürfte seine Zeit viel zu kostbar sein.

Da dies unabhängige Angelegenheiten sind, die miteinander nichts zu tun haben und sich nicht gegenseitig bedingen, habe ich Ihre Frage beantwortet, auf der Sie seit Beginn dieser Anhörung aus unerfindlichen Gründen wie besessen herumreiten. Und ich verweise zum wiederholten Male darauf, dass ich diese Frage eindeutig beantwortet: Ich würde persönlich im Weißen Haus erscheinen, weil es meiner Meinung nach eine Obliegenheit eines jeden Staatsdieners ist, zu erscheinen, wenn der Präsident darum ersucht.
Lilah Morgan
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Freitag, 10. April 2015, 20:46

Ms Morgan, vielen Dank für diese Antwort.

David J. Clark (D-NA)

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Kevin Baumgartner

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Freitag, 10. April 2015, 22:41

Mr. President,

Die Kandidatin hat mich vorbehaltlos überzeugt, folgerichtig kann sie sich meiner Stimme gewiss sein.
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Samstag, 11. April 2015, 01:10

Miss Morgan,

wie ist Ihre Meinung zu Art. I Sec. 2 und Sec. 7 des USEO?
Sie hatten auch etwas erwähnt, die Freiheit vom imperativen Mandat und eine durchschlagende Immunität.
Könnten Sie mir dieses Problem etwas näher erläutern?
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Lilah Morgan

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Samstag, 11. April 2015, 01:53

Mr. Speaker,

ich weiß nicht, worauf der Senator aus Freeland hinaus will.
Sec. 2. Basic Election Principles.
Wahlen nach diesem Gesetz finden allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim statt.


Die Wahlgrundsätze sind richtig, wichtig und auch notwendig. Es gibt nur einige Probleme, die länger schwelen als auch jüngst erstmals auftraten. Denn der Oberste Gerichtshof hat für Recht erkannt, dass die allgemeinen Grundsätze dieses Gesetzes auch für jene Fälle gelten, die gar nicht von diesem Gesetz erfasst sind, wie die Kongresswahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten. In dem betroffenen Fall hätte Mr. Libertas also nicht durch Abstimmung des Senates zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden können, da diese Abstimmung definitiv ein Verstoß gegen das Wahlgeheimnis war. Allgemein war diese Wahl ebenfalls nicht. An der Unmittelbarkeit der Wahl zum Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten kann man ohnehin jederzeit zweifeln, da diese Ämter durch Wahlmänner bestimmt werden.

Aber wie gesagt, ich weiß nicht genau, worauf Sie hinaus wollen, Senator.

Sec. 7. Evaluation and Election Results.
(1) Die Identität des Wählers und seine Stimme müssen getrennt überprüft werden, die zuständige Behörde darf diese Informationen nicht untereinander austauschen.
(2) Abgegebene Stimmen sind ungültig, wenn die wählende Person nicht das aktive Wahlrecht besitzt, die Identifizierung unvollständig oder falsch ist oder der Wahlzettel fehlerhaft ausgefüllt ist.
(3) Dem Wähler soll die Möglichkeit gegeben werden, nachzuvollziehen, ob seine Stimmabgabe mitgezählt wurde. Zu diesem Zweck soll nach der Wahl eine Liste der abgegebenen gültigen Stimmen veröffentlicht werden.
(4) Das Wahlergebnis wird durch die zuständige Behörde innerhalb von drei Tagen nach dem letzten Tag der Wahl öffentlich verkündet.


Diese Section ist entweder überflüssig oder alle Wahlen seit der Abschaffung des Jann-Wahltools sind unrechtmäßig zustande gekommen. Denn nur bei jenem Tool gab es die gesetzlich bestimmte Identifikationsmöglichkeit über anonyme Buchstaben-Zahlen-Kombinationen. Bitte schaffen Sie diese Section alsbald ab!
Lilah Morgan
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Lilah Morgan

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19

Sonntag, 12. April 2015, 15:05

Senator,

das Problem stellt sich wie folgt dar:

1. Eine unabhängige Behörde gehört weiterhin zur Exekutive, da sie nicht der Legislative oder der Judikative zugeordnet werden kann. Im Falle einer Klage gegen diese unabhängige Behörde, würde sich die Klage dennoch gegen die Vereinigten Staaten richten und ist - per Gesetz - vom Oberhaupt der entsprechenden Gewalt bzw. seinem Delegierten - Präsident der Vereinigten Staaten bzw. Attorney General bzw. Solicitor General - zu vertreten.

2. Es wird überwiegend mehrheitlich verneint, dass eine Behörde der USA eine andere Behörde verklagen kann. Denn in diesem Fall wären Kläger und Beklagte beide Vertreter bzw. Delegierte des Präsidenten. Dem In-Sich-Geschäft entsprechend wäre dies eine In-Sich-Klage und man kann sich nicht selbst verklagen. Dies wird dadurch aufgelöst, dass derartige Konflikte über den langen Dienstweg bis hin zum Präsidenten letztlich dann auch von diesem durch Anweisung entschieden an die Behörden entschieden werden.

3. Was ist die protokollarische Stellung des Director of the USEO? Es gibt nicht wenige Stimmen, die nach der Neugestaltung des USEO diesen unmittelbar auf Platz 3 des Protokolls sehen, nach dem Präsidenten und Vizepräsidenten, aber noch vor dem Speaker und dem Senatspräsidenten, und zwar deshalb, weil der Director of the USEO von beiden Kammern des Kongresses gewählt wird und nicht nur von einer der beiden, wie es eben beim Speaker und dem Senatspräsidenten ist, eben aus Legitimationserwägungen.

Einigkeit herrscht über den Mindeststatus: Nach allen Ansichten rangiert der Director of the USEO nach Präsident und Vizepräsident, Speaker, Senatspräsident und Chief Justice auf dem 6. Platz des Protokolls, weil dies die Spitzenpositionen in den Gewalten noch vor der demokratischen Legitimation beachtet.
Lilah Morgan
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Sonntag, 12. April 2015, 15:21

Ms Morgan,
welche Auswirkungen haben die von Ihnen hier dargelegten Annahmen auf die Arbeit des USEO?

David J. Clark (D-NA)

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