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Jerry Cotton

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Montag, 11. Oktober 2010, 20:03

First Amendment to the Constitution of the Republic of Assentia

State Assembly
Republic of ASSENTIA


Fredericksburg, 11th of October 2010


Honorable Deputies,

die State Assembly stimmt heute über den nachfolgenden Antrag ab.

Bitte stimmen Sie mit "Yes", "No" oder "Abstention".

Die Wahl dauert bis zum 14. October 2010 (24.00 Uhr), oder bis eine unumstössliche Mehrheit erreicht ist.


Member of the Assentian State Assembly:
  • Carbone, Frankie
  • Cotton, Jerry
  • Fox, Âshley
  • Malone, Randy


Die Abstimmung ist eröffnet.


First Amendment to the Constitution of the Republic of Assentia


Section 1 - Vacancy of the Governorship

(1) Das Amt des Gouverneurs der Republik Assentia fällt vakant durch:
  1. den Rücktritt oder Tod des Amtsinhabers;
  2. seine Aufgabe oder Verlust der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten, oder die Aufgabe seines Wohnsitzes in der Republik Assentia;
  3. seinen Verlust der Wählbarkeit durch gerichtliches Urteil;
  4. die Amtsenthebung des Amtsinhabers;
  5. den Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers, ohne dass bereits das Ergebnis zur Wahl seines Nachfolgers festeht.
(2) In den Fällen des § 1, No. 5 soll der letzte gewählte Gouverneur die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers kommissarisch weiterführen.
(3) In den Fällen des § 1, No. 1 - 4 soll der Vorsitzende der State Assembly, oder wenn dieses Amt nicht besetzt ist oder sein Inhaber dem Senat der Vereinigten Staaten angehört, das dienstälteste Mitglied der State Assembly, das nicht dem Senat der Vereinigten Staaten angehört, die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt eines neugewählten Gouverneurs kommissarisch wahrnehmen.

Section 2 - Impeachment of the Governor and other State officials

(1) Ein Drittel der Mitglieder der State Assembly können durch gemeinschaftlichen Antrag den Gouverneur, einen Minister oder Beamten der Republik Assentia wegen des Vorwurfes eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstoßes gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten oder der Republik Assentia, oder gegen ein Gesetz der Vereinigten Staaten oder der Republik Assentia, vor der State Assembly anklagen.
(2) Der Anklage soll ein Schriftsatz beigegeben werden, der die Bestimmung der Verfassung der Vereinigten Staaten oder der Republik Assentia, oder des Gesetzes der Vereinigten Staaten oder der Republik Assentia, gegen die der Angeklagte verstoßen haben soll und die Handlung oder Unterlassung, durch der Verstoß bewirkt worden sein soll bezeichnet, sowie eine Begründung enthält, inwiefern die angeklagte Handlung oder Unterlassung ein Verstoß gegen die betreffende Vorschrift ist.
(3) Der Angeklagte soll das Recht erhalten, sich vor der State Assembly zur Anklage zu erklären, auch soll er zu seiner Entlastung Schriftstücke sowie beeidete oder eidesgleich bekräftigte Aussagen vorlegen können.[/
(4) Die State Assembly soll nach Anhörung des Angeklagten mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben Stimmen darüber entscheiden, ob der Angeklagte des ihm vorgeworfenen Verstoßes schuldig ist. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, so gilt die Schuld des Angeklagten als nicht erwiesen, und eine weitere Anklage wegen der gleichen Handlung oder Unterlassung ist ausgeschlossen.
(5) Befindet die State Assembly den Angeklagten des ihm vorgeworfenen Verstoßes für schuldig, so soll die State Assembly auf Verlangen der Antragsteller sodann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegeben Stimmen darüber entscheiden, ob der Angeklagte seines Amtes zu entheben ist. Der Angeklagte soll das Recht erhalten, sich zu diesem Verlangen zu erklären. Wird eine Mehrheit von zwei Dritteln für die Amtsenthebung nicht erreicht, so gilt diese als abgelehnt.
(6) Der Gouverneur der Republik Assentia soll als automatisch seines Amtes enthoben gelten, wenn er seinen Amtsgeschäften länger als 14 Tage unentschuldigt ferngeblieben ist. Als seinen Amtsgeschäften länger als 14 Tage unentschuldigt ferngeblieben soll der Gouverneur gelten, wenn er binnen dieses Zeitraumes nicht im öffentlichen Leben der Vereinigten Staaten in Erscheinung getreten ist, ohne dies zuvor angekündigt zu haben. Die Feststellung über das Vorliegen dieser Voraussetzung trifft die State Assembly auf Antrag eines ihrer Mitglieder mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Section 3 - Recall election

(1) Auf Antrag eines Drittels der Wahlberechtigten der Republik Assentia ist eine Volksabstimmung darüber durchzuführen, ob der amtierende Gouverneur vorzeitig abberufen und ihm ein in dem Antrag benannter, zum Gouverneur der Republik Assentia wählbarer Bürger im Amt nachfolgen soll.
(2) Der Antrag ist erfolgreich, wenn ihm in der Volksabstimmung mehr als die Hälfte der Abstimmenden zustimmen. Der amtierende Gouverneur wird in diesem Fall seines Amts verlustig und sein vorgeschlagener Nachfolger soll für den Rest der begonnenen Amtszeit als Gouverneur vereidigt werden.
(3) Ein Antrag auf vorzeitige Abberufung des Gouverneurs soll unzulässig sein, wenn zwischen dem Amtsantritt eines zu wählenden Nachfolgers und dem Beginn einer neuen regulären Amtszeit weniger als ein Monat läge, sowie wenn in der laufenden Amtszeit des Gouverneurs bereits ein Antrag auf vorzeitige Abberufung des Gouverneurs in der Volksabstimmung abgelehnt wurde.

Jerry Cotton

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Montag, 11. Oktober 2010, 20:04

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Randy Malone

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Dienstag, 12. Oktober 2010, 02:34

Abstention
Kind regards,
Randall S. Malone
IV


Ashley Fox

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Dienstag, 12. Oktober 2010, 12:45

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Frankie Carbone

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Dienstag, 12. Oktober 2010, 20:12

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Frankie Carbone
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Freitag, 15. Oktober 2010, 20:28

Mit 3 Ja Stimmen und einer Enthaltung wurde das Amendment angenommen.