Mr. Chief Justice,
honorable Members of Congress.
O, 'tis a fault too too unpardonable!
Off with the crown, and with the crown his head ...
(Shakespeare: Henry VI, Part 3, Act 1, Scene 4)
Wenn ein Mensch etwas tut, sodass ein anderer zu Tode kommt, dann gibt es einen Todesfall.
Wenn dieser Mensch auch den Willen zur Herbeiführung dieses Todesfalles hat, dann gibt es ein Verbrechen.
Wer einen Erfolg nicht will, ihn aber trotzdem herbeiführt, der wird auch sanktioniert, aber bei weitem nicht in dem Maße, indem jemand sanktioniert wird, der einen Erfolg herbeiführt, gerade weil er ihn herbeiführen will.
Ja, der Präsident war viele Tage nicht im Oval Office. Ja, der Präsident ist seinen Amtspflichten nicht nachgekommen. Dies schließt die bisherige Nichtunterrichtung über die Lage der Nation und den Einsatz der Streitkräfte vor Jerusalem ein. Denn diese gehören zusammen, sie lassen sich nicht trennen. Der Grund für den Vorwurf der Abwesenheit des Präsidenten ist derselbe wie für die anderen Vorwürfe.
Dies ist eine Verfehlung. Ist sie zu, zu unverzeihlich?
Raus aus dem Amt? Runter mit dem Kopf?
Der Präsident hatte weder die Absicht noch den Willen, den Amtsgeschäften ferngeblieben.
Er wusste auch nicht, dass er diesen solange ferngebleiben würde.
Congressman O'Neill hat Recht, wenn er sagt, dass der Präsident durch mehrmaliges Wiedererscheinen der Amtsenthebung durch ununterbrochene Abwesenheit zuvorgekommen ist. Doch hierin zeigt sich doch genau seine Geisteshaltung und Motivation: Er will dieses Amt führen, nicht vernachlässigen, er will es ausfüllen, er will die angestoßenen Projekte unter eigener Federführung zu Ende bringen.
Eine Beurteilung der Entscheidungen des Präsidenten, wie er die Streitkräfte Astors einsetzt und örtlich in der Nation verteilt, maße ich mir nicht an. Aber ja: Er hätte den Kongress informieren müssen, woran er jedoch aufgrund seiner Abwesenheit gehindert war.
Dass der Präsident noch keinen neuen Vizepräsidenten vorgeschlagen hat, liegt daran, dass ihn seine Abwesenheit logischerweise auch an der Suche eines geeigneten Kandidaten gehindert hat. Aber für diesen Fall hat unsere Verfassung Vorkehrungen getroffen.
Aber um die Vakanzregeln geht es hierbei nicht direkt. In diesem Verfahren geht es um eine politische, nicht juristische Entscheidung des Kongresses. Der Kongress ist das von den Verfassungsvätern als wichtigstes geschaffene Verfassungsorgan. Der Kongress befindet durch Gesetz über Wohl und Wehe aller Einwohner Astors. Er hat auch das Staatswohl im Auge zu behalten. Daher möchte ich den ehrenwerten Kongress auf die Folgen hinweisen:
Da ist ein von den Bürgerinnen und Bürgern im ganzen Lande durch ihre Wahlmänner demokratisch gewählter Präsident, dessen Verhinderung an der Ausübung der Amtsgeschäfte aus dem Weg geräumt ist.
Es hätte ein gewisses Maß an Irrsinn, diesen Präsidenten aus dem Amt zu entfernen, Neuwahlen des Präsidenten und des Vizepräsidenten einzuleiten, um nach einer langen Zeit des Abstimmens über die Amtsenthebung, der Kandidaturenfrist und erneuten Abstimmungen über die Wahlen in beiden Häusern des Kongresses für ca. 2 Wochen oder weniger einen Präsidenten zu vereidigen, dem diese Amtszeit dann auch noch als ganze Amtszeit angerechnet würde. Denn das III. Amendment käme nur zum Tragen, wenn die Vakanz, also das Ausscheiden des Präsidenten erst nach der Ergebnisfeststellung erfolgte, also am Abend des 20.01.
Wem würde der Kongress eine solche "Ehre" verleihen wollen? Einem engagierten Bürger, der das Zeug und Potenzial zu einer vollwertigen und viermonatigen Amtszeit hat? Oder einem altehrwürdigen Staatsmann, der nach einem Leben im Dienste der Nation am Ende seiner Karriere dann auch dazu bereit ist, Präsident für etwas mehr als 2 Tage zu sein?
Den Präsidenten jedoch im Amt zu belassen, hätte zur Folge, dass er die letzten Tage seiner Präsidentschaft noch aktiv und engagiert nutzen kann. Luciano Marani ist der Präsident in seiner zweiten Amtszeit. Er kann nicht wiedergewählt werden. Doch das ist die Zukunft. Es geht um Fakten der Vergangenheit, die hier beurteilt werden müssen.
Ja, der Präsident hat im Ergebnis seine Amtspflichten vernachlässigt. Aber weder wollte er dies noch wusste er, dass er an der Ausführung gehindert sein würde.
Wenn es so wäre,
dann wäre es in der Tat eine
grobe Vernachlässigung seiner Dienstpflichten. Aber: In jedem ihm möglichen Moment hat er sich wieder um die Staatsgeschäfte gekümmert, unabhängig davon, wie dies auch erscheinen möge. Der Präsident ist nun wieder voll und ganz im Stande, den Aufgaben und Pflichten seines Amtes gerecht zu werden und alle Versäumnisse nachzuholen.
Jedes Mitglied des Kongresses muss so entscheiden, wie das Gewissen es befielt.
Doch nicht nur Wohl und Wehe aller Bürger in diesem Land stehen zur Entscheidung, sondern auch jene des Staates.
Die Mitglieder des Kongresses haben zu befinden, ob die Qualität - und nicht die Quantität - der Abwesenheit es rechtfertigt, den Präsidenten des Amtes zu entheben. Denn der Präsident war abwesend, aber ohne Willen und ohne Wissen über die Dauer der Abwesenheit.
Dies ist eine Verfehlung. Ist sie zu, zu unverzeihlich?
Raus aus dem Amt? Runter mit dem Kopf?
Dies liegt nun in der Entscheidung eines jeden Einzelnen von Ihnen.
Thank you for your kind attention!