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Luciano Marani

I am Nixon ... by number

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1

Dienstag, 3. Januar 2012, 16:32

2012/01/002 THC Compliance and ASPA Act



Honorable Member of The Assembly,

zur Diskussion steht folgender Antrag von Commoner Stenerud.
Die Dauer der Aussprache wird auf 96 Stunden festgelegt.

THC Compliance and ASPA Act

Article 1 - Purpose

Der THC Compliance and ASPA Act schafft Regeln und Grenzen für den Anbau, Verkauf und Konsum von THC-haltigen Produkten der Cannabis-Pflanze für den Eigengebrauch.

Article 2 - Handel und Verkauf
(1) Die Aufzucht von Cannabis-Pflanzen für den gewerblichen Handel und Verkauf von Marihuana Produkten ist grundsätzlich verboten.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist der Anbau von Cannabispflanzen in speziell, von der Astoria State Pharmaceuticals Agency (ASPA) zu lizenzierenden, Anbauflächen erlaubt.
(3) Der nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis-Pflanzen ist bis zu 3000g Jahresroherzeugnis grundsätzlich gestattet.

Article 3 - Verkauf
(1) Abweichend von Article 2 Absatz 1 ist der Verkauf von Marihuana-Produkten in Geschäften erlaubt, die ebenfalls dazu vom ASPA zu lizensieren sind.
(2) Die Betreiber von nach Absatz 1 dieses Artikels lizensierten Verkaufsstellen haben eine genaue Dokumentation über angekaufte und verkaufte Mengen zu führen, um eine illegale Weitergabe an Dritte auszuschließen.

Article 4 – Konsum
(1) Der Konsum von Marihuana-Produkten ist grundsätzlich gestattet.
(2) THC-haltige Erzeugnisse zum Eigenbedarf können in nach Article 2, Absatz 1 lizenzierten Verkaufsstellen legal erworben werden. Dabei gilt eine Obergrenze von 20 Gramm pro Woche pro Kunde. Das Mindestalter zum Erwerb THC-haltiger Erzeugnisse beträgt 16 Jahre.
(3) Die Betreiber der lizenzierten Verkaufsstellen haben sicherzustellen, daß die Bestimmungen des Article 2 von den Kunden eingehalten werden

Article 5 - Kontrolle
(1) Das ASPA hat in regelmäßigen unangekündigten Kontrollen der lizenzierten Anbaubetriebe und Verkaufsstellen sicherzustellen, dass die Bestimmungen der Artikel 2, Absatz 2, Artikel 3, Absatz 2 und Artikel 4, Absatz 2 eingehalten werden.
(2) Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen können Ordnungsgelder verhängt werden oder je nach Schwere oder Wiederholung der Verstoßes die Lizenz entzogen und ggf. Strafanzeige wegen illegalen Anbaus oder Vertriebs gestellt werden.

Article 6 - Astoria State Pharmaceuticals Agency (ASPA)
(1) Die ASPA untersteht direkt dem Governor.
(2) Der Direktor der ASPA wird vom Governor ernannt.

Article 7 - Final Provision
Das Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Gouverneur in Kraft.

Fredrik Stenerud

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2

Dienstag, 3. Januar 2012, 17:16

Mr. Speaker, Commoners,

derzeit gibt es in unserem Staat keine Regelung bezüglich THC-haltiger Stoffe. Das vorliegende Gesetz soll diese Regelung und eine Kontrollbehörde, die einen überäßigen Konsum eindämmen soll, schaffen. So soll sowohl eine Kriminalisierung des Konsums von THC verhindert werden, als auch ein Missbrauch.

Daher werbe ich um Ihre Zustimmung.


Sandy van het Reve

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3

Dienstag, 3. Januar 2012, 17:20

Mr. Speaker,

ich halte die von Commoner Stenerud vorgeschlagene Regelung für sachgerecht und zweckmäßig und werde dieser zustimmen.
Sandy van het Reve
- Attorney-at-law -
- Dean of Athena University Law School -
- Chairholder for U.S. Constitutional Law at Athena University Law School -

- Former U.S. Attorney General -
- Former U.S. Representative -

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4

Mittwoch, 4. Januar 2012, 00:27

Mr. Speaker,

vielleicht könnte uns der Commoner einmal die Notwendigkeit beweisen, damit wir nicht ein leeres, nie angewendetes Gesetz im Archiv herumzulungern haben.
"Es heißt zwar, in der Dunkelheit soll der Blinde dein Führer sein, aber deswegen lass' ich mich im Zeitalter des Wahnsinns nicht von Irren leiten" - frei nach Long Ju, Reichskanzler Chinopiens

Fredrik Stenerud

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5

Mittwoch, 4. Januar 2012, 15:42

Mr. Magnus,

als Beweis führe ich mich und meine Freunde an, die als Gelegenheitskonsumenten von diesem Gesetz profitieren würden, ebenso wie viele andere Bürger dieses Staates.


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6

Mittwoch, 4. Januar 2012, 21:27

Mr. Stenerud,

und wozu brauchen Sie dafür dieses Gesetz? Soweit ich das sehe, können Sie dies auch ohne gesetzliche Regeln.
"Es heißt zwar, in der Dunkelheit soll der Blinde dein Führer sein, aber deswegen lass' ich mich im Zeitalter des Wahnsinns nicht von Irren leiten" - frei nach Long Ju, Reichskanzler Chinopiens

Fredrik Stenerud

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7

Mittwoch, 4. Januar 2012, 21:43

Das stimmt. Aber denken Sie nicht auch, dass ein vollkommen unregulierter Umgang mit THC nicht auch schädlich sein könnte?


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8

Mittwoch, 4. Januar 2012, 22:02

Mr. Stenerud,

ich halte mich an Fakten, nicht an Annahmen. Ihre Arbeit in Ehren, aber ich halte sie für überflüssig. Dennoch verdienen Sie Lob und Anerkennung für die Mühe.
"Es heißt zwar, in der Dunkelheit soll der Blinde dein Führer sein, aber deswegen lass' ich mich im Zeitalter des Wahnsinns nicht von Irren leiten" - frei nach Long Ju, Reichskanzler Chinopiens

Luciano Marani

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9

Donnerstag, 5. Januar 2012, 19:59

Honorable Commoners,

derzeit ist alles in dieser Hinsicht erlaubt, was nicht unter die Körperverletzungsdelikte des Bundes fällt. Ich sehe den Sinn dieses Gesetzes nicht in der Schaffung von Verboten, sondern in der Regulierung eines bestehenden Phänomens, um Missbrauch vorzubeugen.

Das libertäre Argument in dieser Hinsicht ist, dass das gänzliche Verbieten von Drogenkonsum nur zu einem Schwarzmarkt mit entsprechenden Händlersubjekten führt. Diese sind dann am Profit orientiert und mischen den reinen Mitteln möglicherweise schädliche andere Stoffe bei, um ein nichtvorhandenes Suchtverlangen zu wecken oder ein bestehendes zu steigern. Dies sind die üblichen Folgen eines schwarzen Marktes.
Dadurch, dass aber die Mittel von staatlichen geprüften Stellen erworben werden können, besteht keine Notwendigkeit für einen Schwarmarkt und durch die Kontrolle der Inhaltsstoffe kann auch hier Missbrauch vorgebeugt werden.
Derjenige, der "nur mal probieren" will, kann dann auch beraten und auf Gefahren hingewiesen werden. Derjenige, der süchtig ist, muss nicht in die Beschaffungskriminalität geraten.

Ich werde daher diesem Gesetz zustimmen.
Luciano Marani
XXXVII. President of the United States

10

Sonntag, 8. Januar 2012, 08:45

Mr. Speaker,

Commoner Magnus verkennt in meinen Augen die aktuelle Situation - oder wünscht sich anarchische, gesetzesfreie Strukturen, was ich mir allerdings nicht vorstellen kann.

Ich finde den von Commoner Stenerud eingebrachten Entwurf interessant und auch wichtig - hätte jedoch trotz allem Jubel noch einige kleinere Rückfragen.

a) Wie kommen Sie auf die Obergrenze von 3000 g / Jahr?

b) Soll die ASPA denn auch polizeiliche Befugnisse bekommen?
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Fredrik Stenerud

U.S. Justice

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11

Sonntag, 8. Januar 2012, 18:50

Commoner van Waal, gerne komme ich auf Ihre Fragen zu sprechen:
a) Eine Untersuchung der Bob O'Neill University hat ergeben, dass für einen durchschnittlichen erwachsenen Menschen ein jährlicher Konsum von rund 3.700 g vollkommen unbedenklich sind. Dadurch, dass nicht jeder durchschnittlich ist, habe ich einen Abschlag von 20% vorgenommen und gerundet. Das waren dann 3.000.
b) Nein. Die ASPA ist eine Behörde - ähnlich den Gesundheitsämtern - die zwar das Recht hat, den Handel und Konsum von THC zu kontrollieren und reglementieren, aber keine polizeilichen Rechte hat. Als staatliche Organisation, die dem Governor unterstehe, kann und muss die ASPA die Polizei inkl. angegliederter Drogenfahndung hinzuziehen, wenn es nötig ist; sie ist aber kein Polizeiersatz.


12

Sonntag, 8. Januar 2012, 20:06

Commoner Stenerud,

ich danke Ihnen für diese Erläuterung, insbesondere was die 3000g-Marke angeht. Unter diesen Umständen wird der Gesetzesentwurf auch von meiner Seite volle Zustimmung erfahren.
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Luciano Marani

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13

Samstag, 14. Januar 2012, 16:11



Honorable Member of The Assembly,

die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung wird eingeleitet.