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Ich bringe diese Bill im Namen der Administration ein.
Das vorliegende Amendment hat zum Ziel durch eine Reduktion der State-IDs pro Federal-ID die Einzigartigkeit der Bundesstaaten stärker zur Geltung zu bringen. Gleichzeitig, und das ist für mich das grösste Pro-Argument für diese Vorlage, erhoffe ich mir eine Ende dieser leidigen und ewig gleichen Wahlviehdiskussion. Im Gegensatz zu einer in der vergangenen Legislaturperiode vom damaligen Congressman Peterson eingebrachten Bill wurde hier bewusst auf verfassungskritische Formulierungen verzichtet. Zudem wird die Regelung den Verlust der Staatsbürgerschaft betreffend an jene für Federal-IDs angeglichen, was nicht nur eine Logiklücke beseitigt, sonder auch die Arbeit des Registration Office deutlich vereinfacht. Der dritte Punkt dem sich diese Bill annimmt ist die Frage der Wiedereinbürgerung. Wir haben in der Vergangenheit bereits mehrfach erlebt, dass IDs die ihre Staatsbürgerschaft wegen Inaktivität verloren haben sich einfach unmittelbar nach Feststellung des Verlustes oder sogar noch davor (!) einfach wieder angemeldet haben. Mit der neuen Regelung wird ein Anreiz geschaffen sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen, da künftig der Verlust der Staatsbürgerschaft auch für alle State-IDs echte Konsequenzen in Form einer 14-tägigen Wartefrist hat.
Ich ersuche die ehrenwerten Kongressmitglieder daher um Zustimmung.
Eric Baumgartner CEO of the First Private Bank of Astor
Mr Speaker,
die Grundintention der Bill trage ich mit, insbesondere auch die Vereinfachung des Staatsbürgerschaftsverlustes, jedoch lehne ich die Einführung einer Wartefrist ab. Bei Erlöschen der Staatsbürgerschaft räumt Art. II, Sec. 18, United States Citizenship Act für Bundesstaatsbürger sogar eine Ausnahmeregelung mit Besserstellung, da sehe ich keinen Grund, bei anderen Staatsbürgern eine Schlechterstellung zu rechtfertigen.
da die vorliegende Bill in sehr ähnlicher Form bereits einmal die Zustimmung im Kongress erhalten hat, bevor sie durch ein präsidiales Veto verhindert wurde, sehe ich nach wie vor keinen Grund diese abzulehnen.
Ich möchte aber anregen, wie in der alten Diskussion ebenfalls vorgeschlagen, eine Karenzzeit für die Durchsetzung der ID-Beschränkung, beispielsweise bis Mitte Oktober, anzufügen.
Dies kann, um die rechtlichen Bedenken des Senators aus Assentia auszuräumen, analog zu Section 4 des Seperation of Powers Act erfolgen.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)
U.S Senator for Astoria State | President of the Senate
ich unterstütze das grundsätzliche Ziel dieser Bill und würde einer entsprechenden Regelung demnach zustimmen. Dennoch schließe ich mich auch den Einwänden des Congressman aus New Alcantara und des Senators für Astoria State an und hielte entsprechende Ergänzungen für wünschenswert.
Ich sehe keine Notwendigkeit für eine längere Übergangsfrist als sieben Tage. Präsident Varga hat mir gegenüber bereits versichert das Gesetz erst am siebten Tag zu unterzeichnen. Höchstwahrscheinlich wird die Unterzeichnung des Gesetzes sogar in meine Amtszeit hineinfallen und auch ich kann ihnen, ehrenwerte Mitglieder des Kongresses, versichern die vollen sieben Tage auszuschöpfen. Ich erachte diese Frist daher als angemessen, zumal meines Wissens derzeit nur zwei Federal-IDs betroffen wären. Somit sehe ich keinen Grund hier eine anderweitige Regelung zu treffen.
Die Wartefrist von 14-Tagen hat nur ein Ziel, die Verhinderung des besonders von Demokratischer Seite immer wieder kritisierten Wahlviechertum. Bisher hat der Staatsbürgerschaftsverlust einer State-ID keinerlei Konsequenzen. So haben in jüngster Zeit namentlich Ann McThomas und Kevin Lomax diesen Umstand äusserst unverfroren ausgenutzt.
Eric Baumgartner CEO of the First Private Bank of Astor
der Citizenship Act räumt den Bundesstaaten ausdrücklich das Recht ein, das aktive und passive Wahlrecht von State-IDs selbstständig zu regeln. Insofern können diese also auch selbst Vorkehrungen gegen "Wahlviecherei" treffen, sofern sie dies für notwendig halten. Ich lehne eine solche Einmischung des Bundes in Angelegenheiten der Bundesstaaten wie im Gesetzesvorschlag vorgesehen ab.
Aufgrund des nahenden Endes der Legislaturperiode ist die Gewährung einer längeren Frist leider nicht mehr sinnvoll, da der Geschäftsgang dann voraussichtlich nicht mehr abgeschlossen werden kann.
Daryll Kyle Sanderson (D-AS)
U.S Senator for Astoria State | President of the Senate
Die Einführung einer Wiederanmeldefrist für State-IDs halte ich für unproblematisch, da im Gegensatz zum Staatsbürgerschaftsverlust der Federal-ID keine weiteren IDs betroffen sind. Ich gehe davon aus dass eine solche Frist viel eher dazu führen wird, dass State-IDs besser gepflegt werden.
Eric Baumgartner CEO of the First Private Bank of Astor
wie ich bereits sagte: Der Citizenship Act ermächtigt ausdrücklich die Bundesstaaten, das Wahlrecht von State-IDs zu regeln. Sie können Wartefristen einführen, sie können eine Mindestaktivität einführen - was immer ihnen einfällt und sie für nützlich oder notwendig erachten. Ich sehe hier keinen Bedarf an einer bundeseinheitlichen Vorschrift.
Das sehe ich anders. Die Notwendigkeit hat sich in der Vergangenheit gezeigt, ebenso dass die Staaten kaum in der Lage oder Willens sind sich dieser Thematik anzunehmen.
Eric Baumgartner CEO of the First Private Bank of Astor
wenn die Bundesstaaten eine Sache nicht regeln, dann sehen sie in dieser eben keinen Regelungsbedarf. Das berechtigt nicht den Bund, sich in die Belange der Bundesstaaten einzumischen. Der eine oder andere Bundesstaat sähe vielleicht auch auf Bundesebene Bedarf für andere Regeln als der Kongress sie aufstellt. Ändern kann er das nicht. So ist das eben in einem föderativen Staatswesen.
State-IDs haben auf Bundesebene kein Wahlrecht. Insofern tangieren diese seine auch Interessen nicht. Es wäre eine Verletzung der Souveränität der Bundesstaaten, wenn der Bund diesen vorschreiben würde, dass zwischenzeitlich aus dem Bürgerverzeichnis gestrichene State-IDs sich in diesem nicht sofort wieder anmelden dürfen. Wenn einen Bundesstaat so was stört kann er dagegen Vorkehrungen in seinem Wahlrecht treffen. Es ist keine Angelegenheit, die einer Regelung durch den Bund bedarf.