Sie sind nicht angemeldet.

Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.

Das astorische Forum ist unter https://us.astor.ws erreichbar.

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

1

Dienstag, 19. Juli 2011, 09:31

S. 2011-080 Election of the House of Representatives Bill




Honorable Members of Congress:


Der Präsident der Vereinigten Staaten hat sein Veto gegen den folgenden Entwurf eingelegt,
der zuvor vom Kongress angenommen wurde.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 48 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.


President of the Senate


ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES REFORM ACT

Section 1. Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz ändert den Federal Election Act und regelt dabei das Verfahren zur Wahl des Repräsentantenhauses neu.
(2) Es soll zitiert werden als Election of the House of Representatives Reform Act.

Section 2. Redraft of Article III of the Federal Election Act.
Article III des Federal Election Act wird wie folgt neu gefasst:
    ARTICLE III - ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES

    Sec. 1. Composition.
    (1) Das Repräsentantenhaus besteht aus fünf Mitgliedern. Haben die Vereinigten Staaten am Tage der Ausschreibung der Wahl durch die zuständige Behörde mehr als fünfzig nach Article I, Section 4, Subsection 1, wahlberechtigte Bürger, so ist die Zahl der Mitglieder des Repräsentantenhauses je angefangene zehn weitere Bürger um eins zu erhöhen.
    (2) Bewerben sich in einer Wahl des Repräsentantenhauses weniger Kandidaten, als Mitglieder des Repräsentantenhauses zu wählen sind, so gelten die in der Wahl nicht zu besetzenden Sitze als vakant.

    Sec. 2. Nominations.
    (1) Wahlvorschläge zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats in Form nummerierter Listen an dem von dieser zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.
    (2) Enthält ein Wahlvorschlag keine Nummerierung der auf ihm enthaltenen Kandidaten, so sollen diese als in der Reihenfolge nummeriert gelten, wie sie auf dem Wahlvorschlag erscheinen.
    (3) Ein gültiger Wahlvorschlag muss mindestens einen nach Article I, Section 4, Subsection 2, No. 2, wahlberechtigten Bürger der Vereinigten Staaten umfassen.
    (4) Niemand darf sich auf mehr als einem Wahlvorschlag zugleich zur Wahl stellen.
    (5) Tritt ein Wahlbewerber vor Durchführung der Wahl von seiner Kandidatur zurück, so beeinträchtigt dies die Gültigkeit des betreffenden Wahlvorschlages nicht, solange die Bedingung der SSec. 3 erfüllt bleibt.

    Sec. 3. Procedure of Election.
    (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden durch Verhältniswahl gewählt.
    (2) Jeder Wahlberechtigte hat bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus eine Stimme.
    (3) Die Verteilung der nach Sec. 1 zu vergebenden Mandate im Repräsentantenhaus errechnet sich durch Division der Summe der auf die Wahlvorschläge jeweils entfallenen Stimmen durch eine fortlaufende Zahlenreihe, beginnend mit dem Divisor 1. Die auf diese Weise ermittelten Quotienten werden als Höchstzahlen bezeichnet. Die zu vergebenden Mandate im Repräsentantenhaus werden anschließend in absteigener Reihenfolge der ermittelten Höchstzahlen auf die Wahlvorschläge verteilt, bis alle zu besetzenden Mandate vergeben sind.
    (4) In das Repräsentantenhaus ziehen die auf den Wahlvorschlägen gelisteten Kandidaten in der Reihenfolge ihrer Nummerierung ein, bis alle auf einen Wahlvorschlag entfallenen Sitze besetzt sind. Sind auf einen Wahlvorschlag mehr Sitze entfallen, als er Kandidaten umfasst, so ist der Listenträger berechtigt, Nachrücker in der entsprechenden Anzahl zu benennen. Ist ihm das nicht möglich, so gelten die überzähligen Sitze als vakant.

    Sec. 4. Substitution of Representatives.
    (1) Scheidet ein Mitglied des Repräsentantenhauses vor Ablauf der Legislaturperiode aus diesem aus, so rückt für ihn derjenige Kandidat des gleichen Wahlvorschlages mit der höchsten Nummerierung nach, der bislang nicht dem Repräsentantenhaus angehört.
    (2) Ebenso ist zu verfahren, wenn ein in das Repräsentantenhaus gewählter oder nach SSec. 1 als Nachrücker bestimmter Kandidat sein Mandat nicht annimmt oder erklärt, auf dieses zu verzichten.
    (3) Ist dem Listenträger die erforderliche Benennung eines Nachrückers nicht möglich, so gilt das betreffende Mandat als vakant.

    Sec. 5. Vacancies.
    (1) Ist ein Mandat im Repräsentantenhaus vakant, so ist in dem Monat, der auf den Monat des Entstehens der Vakanz folgt, eine Nachwahl durchzuführen. Für Mandate, die im Monat vor der nächsten regulären Wahl des Repräsentantenhauses vakant fallen, findet keine Nachwahl statt.
    (2) Die Nachwahl dauert fünf Tage und endet am dritten Sonntag des Nachwahlmonats.
    (3) Die Nachwahl ist im Mehrheitswahlverfahren durchzuführen. Jeder Wahlberechtigte hat dabei so viele Stimmen, wie vakante Mandate im Repräsentantenhaus nachzubesetzen sind. Die vakanten Mandate werden mit den Kandidaten der Nachwahl in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen besetzt, bei Stimmengleichheit entscheidet das durch den Wahlleiter zu ziehende Los. Die nachgewählten Mitglieder des Repräsentantenhauses treten ihre Mandate unverzüglich nach der Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Nachwahl an.

    Sec. 6. Inauguration.
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch namentliche Meldung und Leistung des in Art. VI, Sec. 2, der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an einer dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
    (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen sieben Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV, Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.
    (3) Für Nachrücker und Nachgewählte gelten die Bestimmungen der SSec. 1 und 2 entsprechend, an die Stelle einer siebentägigen Frist ab Beginn der Legislaturperiode tritt einen siebentägige Frist ab Benennung als Nachrücker bzw. Feststellung des amtlichen Endergebnisses der Nachwahl
Section 3. Coming-into-force.
Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Taylor Kay Roberts

Southern Belle

Beiträge: 1 391

Wohnort: Laurentiana

Bundesstaat: -

What's Up?
Happy Impeachment/New Year, Astor!
  • Nachricht senden

2

Dienstag, 19. Juli 2011, 12:51

Mr. Speaker,

ich halte die durch den Präsidenten - wenn auch bedauerlicherweise nicht in einer Nachricht an den Kongress, sondern in einer Pressekonferenz - erklärten Gründe für sein Veto durchaus für stichhaltig, was die Rückkehr zu einer geschlossenen Liste angeht. Ich würde es begrüßen, wenn die Sentorin für Assentia den Argumenten des Präsidenten kurz nochmal ihre Intentionen entgegenstellen könnte. Nach der derzeitigen Sachlage lehne ich eine Überstimmung des Vetos des Präsidenten ab.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana


Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

3

Dienstag, 19. Juli 2011, 22:59

Mr. Speaker,

ich halte das Veto des Präsidenten für falsch und an meinem Abstimmungsverhalten fest.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

Liam Aspertine

Expert on Foreign Affairs

Beiträge: 3 097

Wohnort: Astoria State

Bundesstaat: -

What's Up?
Man nennt mich auch den "Wahlbullen"!
  • Nachricht senden

4

Mittwoch, 20. Juli 2011, 09:38

Madam President,

ich werde dem Verhalten, die einstimmige Wahl des Congress aushebeln zu wollen, sicher keine Zustimmung erteilen. In der Debatte gab es genug Zeit, eine Änderung zu erwirken.

Ashley Fox

Foxy former Senator for Assentia

Beiträge: 1 823

Wohnort: Castle Rock / Assentia

Bundesstaat: -

  • Nachricht senden

5

Mittwoch, 20. Juli 2011, 15:23

Madam President,

gerne gehe ich auf die Bitte der ehrenwerten Senatorin von Savannah wie folgt ein:

Philosophisch betrachtet hat der Präsident mit seinen Erwägungen sicherlich Recht. Genau diese Überlegungen hatten mich vor bald einem Jahr ja zur Entwicklung des noch geltenden und durch den vorliegenden Gesetzentwurf zu ersetzenden Wahlverfahrens bewogen.

Allein, es funktioniert - wie nunmehr praktisch erwiesen - einfach nicht. Das Repräsentantenhaus war im Vergleich zum Senat schon immer die krisenanfälligere Kammer des Kongresses. Daran, dass es gegen Ende seiner Legislaturperiode dazu tendiert, "auseinander zu fallen", sind wir traurigerweise längst gewöhnt.

Aber was früher ein zeitlich begrenztes Problem war, ist mittlerweile chronisch geworden. Die tatsächlichen politischen Verhältnisse in den Vereinigten Staaten machen ein personalisiertes Wahlrecht/Mehrheitswahlrecht zum Kongress jedenfalls aktuell und für die absehbare Zukunft nicht möglich, das haben die Erfahrungen der Wahlen und Legislaturperioden seit Inkrafttreten des entsprechenden Wahlrechts gezeigt.

Wir stehen primär vor der Aufgabe, die dauerhafte Funktionstüchtigkeit des Repräsentantenhauses sicherzustellen, indem dieses voll besetzt ist mit Abgeordneten, die auch die Möglichkeit haben, ihre Mandate aktiv wahrzunehmen.

Ich sehe es dabei als den effektivsten Schritt an, wieder die Parteien verstärkt in die Verantwortung zu nehmen, und ihnen dafür größere Einflussmöglichkeiten einzuräumen: mit dem Listenwahlrecht können sie selbst steuern, wer die ihnen zustehenden Kongressmandate besetzt - denn seien wir einmal ehrlich, unterschiedliche Strömungen und Ansichten innerhalb einer Partei spielen eher selten einmal eine Rolle, Thema ist für Demokraten wie Republikaner dagegen sehr viel häufiger: "O verdammt, wo ist die Hälfte unserer Fraktion geblieben?"

Indem man bei der Listenaufstellung bereits auf perspektivische Aktivität achtet, und es zudem ein unkompliziertes Nachrückverfahren gibt, bestehen höchstmögliche Chancen, dass das Repräsentantenhaus wieder in den Tritt kommt und bleibt.
Ashley Fox


Former Senator for Assentia
Former Chairperson of the Republican National Committee
Former Republican Congressional Caucus Leader

Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

Beiträge: 5 538

Wohnort: Stars Hollow, N.A.

Bundesstaat: New Alcantara

  • Nachricht senden

6

Donnerstag, 21. Juli 2011, 11:52




Honorable Members of Congress:

Die Aussprache ist beendet.


President of the Senate
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · ·
Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA