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Charlotte McGarry

XXII. President of the USA

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1

Samstag, 23. Juli 2011, 14:13

P. 2011-084 Amendment to the Standing Orders




Honorable Members of Congress:

Sen. Roberts hat den folgenden Entwurf eingebracht.

Die Aussprachedauer setze ich zunächst auf 48 Stunden fest.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.

Der Antragsteller hat das erste Wort.


President of the Senate



Amendment to the Standing Orders of Congress

1. Sec. 6 Sec. 3 der Standing Orders wird wie folgt neu gefasst:
    "(3) Die Präsidiumsmitglieder vertreten sich gegenseitig bei Abwesenheit von länger als 48 Stunden sowie Vakanz. Sind sie gleichzeitig abwesend, werden sie von dem Senator vertreten, der am längsten ununterbrochen dem Senat angehört. Das Präsidium kann ein anderes Mitglied des Kongresses mit der Vertretung beauftragen. In der Vertretung des Präsidiums führt ein Mitglied den Titel "Speaker pro tempore" bzw. "President pro tempore", je nach Zugehörigkeit zu seiner Kammer."


2. Sec. 9 SSec. 6 der Standing Orders werden wie folgt neu gefasst:
    "(6) Stimmabgaben dürfen bis zum Ende der Abstimmung geändert werden. Sie sind ungültig, wenn nicht eindeutig erwiesen ist, dass die Änderung vor Ende des Abstimmungszeitraumes erfolgt sind. Mehrfache Stimmabgaben führen zur Ungültigkeit aller von dem betreffenden Kongressmitglied in dieser Abstimmung abgegebenen Stimmen."


3. Sec. 11 SSec. 2 der Standing Orders werden wie folgt neu gefasst:
    "(2) Kongressmitglieder richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Speaker" oder "Mister President" an dasjenige Präsidiumsmitglied, das ihrer eigenen Kammer angehört; bei weiblichen Amtsinhabern wird "Mister" durch "Madam" ersetzt. Ist das Präsidium abwesend, wenden sich die Kongressmitglieder mit der zutreffenden Anrede (Mr/Madam Speaker/President pro tempore) an den Sitzungsleiter."
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Taylor Kay Roberts

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2

Samstag, 23. Juli 2011, 14:59

Madam President,

mit diesem Amendment zu den Standing Orders sollen zwei Ziele verfolgt werden: Zum einen - das sind die Punkte 1 und 3 - eine Anpassung der Terminologie. Der bzw. die Vorsitzenden der Kammer sind eben nunmal im Repräsentenhaus der Speaker und im Senat der President, und ich sehe keinen Grund, warum wir mit einer vorübergehenden Vertretung von diesem Grundsatz abweichen sollten. Deswegen dient diese Regelung einer Angleichung der Titulaturen.

Zum anderen - das ist Punkt 2 - geht es um die Aufhebung des Verbots, sein Abstimmungsverhalten zu ändern. Ich sehe hierfür keinen Grund, wenn ein Mitglied des Kongresses sein Stimmverhalten während einer Abstimmung noch ändern will, so finde ich, ist das durchaus legitim. So lange am Ende nachvollziehbar ist, dass diese Änderung erfolgt ist, bevor die Abstimmung geschlossen wurde und damit das Ergebnis nicht nachträglich verändert wurde, halte ich ein solches Änderungsverbot für überflüssig.
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

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3

Sonntag, 24. Juli 2011, 12:23

Mr. Speaker,

den ersten Teil der vorgeschlagenen Änderungen kann ich bedenkenlos mittragen. Teil zwei hingegen sehe ich durch die Standing Orders schon geregelt, die in Sec. 9 Ssec. 6 bestimmen: "Stimmabgaben dürfen nicht geändert werden; bereits der Versuch führt zum Ausschluss des Abstimmenden von der Abstimmung. Das Stimmverhalten kann durch eine neue Stimmabgabe geändert werden, solange das Präsidium kein Ergebnis festgestellt hat und die Abstimmungsfrist noch nicht verstrichen ist." Ich halte diese Lösung, mit der ein geändertes Stimmverhalten in der Übersicht klar identifizierbar ist, für sehr transparent und beibehaltenswert.
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4

Sonntag, 24. Juli 2011, 13:30

Mr. Speaker,

der Einwand meiner Kollegin aus New Alcantara ist zutreffend, irgendwie muss ich das wohl missverstanden haben. Ich ändere meine Motion deswegen dergestalt, dass Punkt 2 zurückgezogen wird. Sie beinhaltet nur noch die Anpassung der Terminologie und lautet wie folgt:


Amendment to the Standing Orders of Congress

1. Sec. 6 Sec. 3 der Standing Orders wird wie folgt neu gefasst:
    "(3) Die Präsidiumsmitglieder vertreten sich gegenseitig bei Abwesenheit von länger als 48 Stunden sowie Vakanz. Sind sie gleichzeitig abwesend, werden sie von dem Senator vertreten, der am längsten ununterbrochen dem Senat angehört. Das Präsidium kann ein anderes Mitglied des Kongresses mit der Vertretung beauftragen. In der Vertretung des Präsidiums führt ein Mitglied den Titel "Speaker pro tempore" bzw. "President pro tempore", je nach Zugehörigkeit zu seiner Kammer."


2. Sec. 11 SSec. 2 der Standing Orders werden wie folgt neu gefasst:
    "(2) Kongressmitglieder richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Speaker" oder "Mister President" an dasjenige Präsidiumsmitglied, das ihrer eigenen Kammer angehört; bei weiblichen Amtsinhabern wird "Mister" durch "Madam" ersetzt. Ist das Präsidium abwesend, wenden sich die Kongressmitglieder mit der zutreffenden Anrede (Mr/Madam Speaker/President pro tempore) an den Sitzungsleiter."
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5

Montag, 25. Juli 2011, 02:31

Mister Speaker,

ich möchte anregen, dass wir in diesem Zug auch gleich die Anredepraxis bei Anhörungen und Befragungen der Übung beider Kammern anpassen: Offiziell müsste auch hier der Vorsitzende einer Kammer angesprochen werden, praktischer- und sinnvollerweise richten wir das Wort aber in der Regel an den Kandidaten oder Befragten. Möchte die geschätzte Kollegin aus Savannah dies gleich mit aufnehmen?
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6

Montag, 25. Juli 2011, 12:23

Madam President,

ich bin gerne bereit, den von der Kollegin aus New Alcantara genannten Punkt mit aufzunehmen. Außerdem ist mir aufgefallen, dass die Standing Orders eigentlich lediglich eine Betitelung mit "Senator" bzw. "Congressman" zulassen. Ich hielte es zur Herausstellung der Kollegialität im Kongress, die trotz der parteipolitischen Differenzen bestehen mögen, für wünschenswert, wenn man auch offiziell die Praxis, andere Mitglieder des Kongresses mit "Kollege" bze. "Freund" zu bezeichnen, entweder so konkret oder ganz allgemein, zulassen würde. Bevor ich eine weitere Ergänzung an meiner Motion vornehme, möchte ich außerdem noch kurz die Frage aufwerfen, ob es wirklich sinnvoll ist, dass sich die Mitglieder eines Hauses immer jeweils an den Vorsitzenden ihres Hauses wenden soll, oder ob es nicht einfach das Procedere vereinfacht, wenn sie sich an ein Mitglied des Präsidiums wenden, alternativ an jenes, das die Aussprache eröffnet hat. Das ist mir gerade noch aufgefallen, wenn hier eine Änderung gewünscht ist, könnte man das direkt mit aufnehmen.
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7

Montag, 25. Juli 2011, 13:23

Mister Speaker,

dagegen habe ich nichts einzuwenden.
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8

Montag, 25. Juli 2011, 23:32

Madam President,

die Anregungen der geschätzten Kollegin aus New Alcantara aufnehmend und meine eigenen bereits geäußerten Ideen eingepflegt erlaube ich mir, die folgende geänderte Version als aktuelle Version meiner Motion vorzulegen:

Amendment to the Standing Orders of Congress

1. Sec. 6 Sec. 3 der Standing Orders wird wie folgt neu gefasst:
    "(3) Die Präsidiumsmitglieder vertreten sich gegenseitig bei Abwesenheit von länger als 48 Stunden sowie Vakanz. Sind sie gleichzeitig abwesend, werden sie von dem Senator vertreten, der am längsten ununterbrochen dem Senat angehört. Das Präsidium kann ein anderes Mitglied des Kongresses mit der Vertretung beauftragen. In der Vertretung des Präsidiums führt ein Mitglied den Titel "Speaker pro tempore" bzw. "President pro tempore", je nach Zugehörigkeit zu seiner Kammer."


2. Sec. 11 der Standing Orders werden wie folgt neu gefasst:
    "(1) Das Präsidium wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Members of Congress" an die Kongressmitglieder in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Representatives" oder mit "Honorable Senators" an die Mitglieder der einzelnen Kammern.
    (2) Kongressmitglieder richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Speaker" oder "Mister President" an ein Mitglied des Präsidiums, bei weiblichen Amtsinhabern wird "Mister" durch "Madam" ersetzt. Ist das Präsidium abwesend, wenden sich die Kongressmitglieder mit der zutreffenden Anrede (Mr/Madam Speaker/President pro tempore) an den Sitzungsleiter.
    (3) Die Präsidumsmitglieder wenden sich in ihrer Eigenschaft als Kongressmitglieder an, sofern vorhanden, das andere Präsidiumsmitglied, ansonsten an die Gesamtheit der Mitglieder des Kongresses oder der jeweiligen Kammer.
    (4) Kongressmitglieder wenden sich untereinander mit "Senator" an Senatoren und mit "Congressman" oder "Congresswoman" an Repräsentanten. Die Anrede kann um den Namen des Angesprochenen ergänzt werden. Anstelle des Titels kann eine respektvolle und angemessene freundschaftliche oder kollegiale Anrede verwendet werden.
    (5) Bei Anhörungen des Kongresses oder eines Hauses können sich die Mitglieder des Kongresses oder des Hauses bei ihren Fragen direkt an den Befragten wenden. Die Befragten können sich bei der Beantwortung direkt an das fragende Mitglied wenden, ebenfalls können sie sich allgemein an die Gesamtheit der Mitglieder des Kongresses oder des Hauses richten.
    (6) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Präsidium sanktioniert werden."
Taylor Kay Roberts
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Charlotte McGarry

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9

Dienstag, 26. Juli 2011, 09:37

Mister Speaker,

ich unterstütze dieses Amendment.
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Bastian Vergnon

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10

Freitag, 29. Juli 2011, 16:27




Honorable Members of Congress:

Nachdem die Aussprachefrist beendet ist, schließe ich hiermit die Debatte.
Die Abstimmungen werden eingeleitet. Grundlage ist die letzte Version von Senatorin Roberts.

Bastian Vergnon

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Bastian Vergnon